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Steinschlag in Windschutzscheibe - Austausch statt Reparatur
Hallo, wenn man einen Steinschlag in einem nicht kritischen Bereich hat (kein Sprung, nicht im Sichtbereich des Fahrers, nicht im Randbereich) dann reicht ja meistens eine Reparatur, die oft ohne SB von der Versicherung übernommen wird.
Wie ist es, wenn man trotzdem eine neue Scheibe will. Zum Beispiel weil die bisherige schon 150.000km aufm Buckel hat und voll mit Microsteinschlägen und Schlieren ist. Habe hier mal gelesen, dass eine neue Windschutzscheibe gerade bei Nachtfahrten wie Wunder wirken kann.
Bei einem Scheibentausch würde man ja in der Regel die vereinbarte SB zahlen müssen. Der Wegfall bei der Reparatur ist ja nur ein Entgegenkommen der Versicherer. Kann ich denn auf eine neue Scheibe bestehen und die SB bezahlen oder kann mir da die Versicherung kommen und sagen Nanana, wir zahlen dir nur das Nötige, und das wäre in dem Fall eine Reparatur und kein Austausch
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10 Antworten
Was du mit deiner Versicherung vereinbart hast steht in deinen AKB.
Kasko ist Vertragsrecht.
Du kannst selbst entscheiden, ob du eine Reparatur oder eine neue Scheibe möchtest.
Entscheidend ist nur, dass ein Glasbruch vorliegt und du nichts anderes vereinbart hast.
Das mit dem Glasbruch gibt die Entscheidung der Versicherung zur Regulierung.
Liegt aber nicht im Sichtbereich des Fahrers.
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. Oktober 2024 um 21:43:34 Uhr:
Das mit dem Glasbruch gibt die Entscheidung der Versicherung zur Regulierung.
Liegt aber nicht im Sichtbereich des Fahrers.
Keinen Sinn Deine Worte ergeben.
Sorry, wenn der Scheibenbruch nicht gemäß der Vorgaben repariert werden darf, ist eine neue Scheibe zu erstatten.
Der Satz von mir war wirklich keIne Glanzleistung.
Stehe vor einer ähnlichen Frage. Bei mir gehts um die Werkstattbindung. Ich diese in meinem Versicherungsvertrag festgeschrieben. Zusätzlich steht dort Zitat
Zitat:
Bei einem Kaskoschaden besteht die Verpflichtung die Instandsetzung in einer Partnerwerkstatt ausführen zu lassen. Wird die Reperatur davon abweichend nicht in einer Partnerwerkstatt durchgeführt, obwohl dies möglich gewesen wäre, reduziert sich unsere Entschädigungsleistung um die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und zusätzlich 15% der berechneten Reparaturkosten, jedoch mindestens um 300€.
Wie ist das zu lesen?
Also angenommen 150€ SB
Dann reduziert sich die Entschädigung um 150 € + 300 € = 450 € oder um zusammen bereits inklusive Selbstbeteiligung 300€? Bin leider kein Germanistikabsolvent, der solche Feinheiten rauslesen kann Aber durch die Setzung von dem Wort "um" klingt es für mich, als dass sich die Entschädigungsleistung bereits inkl. SB um mindestens 300€ verringert.
An wen zahlt man allgemein eigentlich die SB? An die Versicherung oder an die Werkstatt?
Max 450 Euro
Wer die Entschädigingsleistung bekommt, solltest du deine Versicherung fragen.
Gehe davon aus, das die Entschädigungleistung von der Rechnung abgezogen wird
Zitat:
@Cordonbleue schrieb am 29. Oktober 2024 um 17:52:17 Uhr:
Stehe vor einer ähnlichen Frage. Bei mir gehts um die Werkstattbindung. Ich diese in meinem Versicherungsvertrag festgeschrieben. Zusätzlich steht dort Zitat
Zitat:
@Cordonbleue schrieb am 29. Oktober 2024 um 17:52:17 Uhr:
Zitat:
Bei einem Kaskoschaden besteht die Verpflichtung die Instandsetzung in einer Partnerwerkstatt ausführen zu lassen. Wird die Reperatur davon abweichend nicht in einer Partnerwerkstatt durchgeführt, obwohl dies möglich gewesen wäre, reduziert sich unsere Entschädigungsleistung um die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und zusätzlich 15% der berechneten Reparaturkosten, jedoch mindestens um 300€.
Wie ist das zu lesen?
Also angenommen 150€ SB
Dann reduziert sich die Entschädigung um 150 € + 300 € = 450 € oder um zusammen bereits inklusive Selbstbeteiligung 300€? Bin leider kein Germanistikabsolvent, der solche Feinheiten rauslesen kann Aber durch die Setzung von dem Wort "um" klingt es für mich, als dass sich die Entschädigungsleistung bereits inkl. SB um mindestens 300€ verringert.
An wen zahlt man allgemein eigentlich die SB? An die Versicherung oder an die Werkstatt?
Steht doch da .
Angenommen, die Reparaturrechnung ist 5.000€, dann zahlst du davon 750€ = 15% selber, plus die vereinbarte Selbstbeteilung.
Ist die Reparaturrechnung 1.000€, zahlst du nicht 15% = 150€, sondern mindestens die 300€ plus die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Edith: SB habe ich bisher immer an die Werkstatt gezahlt.
@Cordonbleue In den AKB welcher Versicherung steht das denn so drin?