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Steinschlag - wann MUSS mans beheben ?

Themenstarteram 7. August 2006 um 6:26

Moin !

Lange drauf gewartet - gestern wars dann endlich mal wieder soweit: ein Stein traf meine WSS und hinterlies einen kleinen Krater. Ist zwar nicht gross (max. 2mm), liegt aber im Bereich des Sichtfelds. Einreissen wird die Scheibe deswegen auf keinen Fall - was sagt aber der freundliche Prüfer von TÜV oder Dekra ?

Gibts da Richtlinien wie gross oder klein ein Steinschlag sein darf ? Muss man das auf jeden Fall reparieren lassen ?

Naja, jeder "Einschlag" einer fetten Mücke beeinträchtigt die Sicht mehr als der kleine Macken...

Hat da jemand Erfahrungen ?

Gruss

Sascha

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19 Antworten

Warten, bis die Scheibe reißt oder sich der Prüfer aufregt. Alternativ kannst Du eine Reparatur prüfen. Manche TKs erlauben eine Glasreparatur ohne Selbstbehalt. Bei TK ohne Selbstbehalt ...

am 7. August 2006 um 8:47

Die Scheibe wird reissen, warte auf den Winter. Ansonsten war zu Carglass und frag, ob die repariert werden kann. Das geht meißtens bei Einschlägen, nicht jedoch bei Rissen.

am 7. August 2006 um 8:50

das macht carglass auch nur wenn der schaden NICHT im sichtfeld liegt. !!!

Themenstarteram 7. August 2006 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

Die Scheibe wird reissen,

Ich fahre jetzt seit fast 20 Jahren Auto und hatte schon etliche solcher "kleinen" (oft auch grössere) Macken - gerissen iss da noch nie was.

Allerdings lagen diese Schäden nie im Bereich des "berühmten" Sichtfelds des Fahrers. Dass ich nen zentimetergrossen Schaden beheben lassen oder ggf. die Scheibe getauscht werden muss iss klar nur wie schauts bei wirklich kleine Schäden (kleiner oberflächlicher Krater OHNE Risse) aus.

Es müsste doch irgendeine Richtlinie geben, was da erlaubt ist und was nicht :confused:

 

Gruss

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von 4Shizzle

das macht carglass auch nur wenn der schaden NICHT im sichtfeld liegt. !!!

Genau, so lang der Schaden nicht im Sichtfeld ist, wird er behoben, ansonsten darf man das nicht.

Spätestens beim TÜV wirds bemängelt wenn ein Schaden im Sichtbereich ist. Egal wie groß, Fehler im Sichtbereich, heißt Scheibe wechseln lassen. Natürlich kanns auch sein, dass ein Millimeterkratzer nicht beandstandet wird. Aber des liegt wohl im ermessen des Prüfers.

Zitat:

Original geschrieben von CassandraComplx

Es müsste doch irgendeine Richtlinie geben, was da erlaubt ist und was nicht :confused:

Bei carglass.de erfährt man das.

würd mich auch mal interessieren.hab noch keinen tiefen steinschlag, aber ~40-50 kleine krater, alle nur oberflächlich

reparieren werd ich das bestimmt nicht lassen da tk ohne sb, aber zum teil nerven die schon...deswegen würd mich auch mal interessieren ab wann getauscht, bzw repariert werden muß

Themenstarteram 7. August 2006 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630

Natürlich kanns auch sein, dass ein Millimeterkratzer nicht beandstandet wird. Aber des liegt wohl im ermessen des Prüfers.

dann fahr ich vorm nächsten TÜV ne halbe Stunde Autobahn und/oder klebe mir ne tote Mücke drauf :D

Wegen dem Macken die Scheibe tauschen zu MÜSSEN wäre echt lächerlich.

Dann dürfte man auch nicht mit leicht verschmutzer Scheibe fahren....

Themenstarteram 7. August 2006 um 9:14

- doppelpost -

Zitat:

Original geschrieben von CassandraComplx

dann fahr ich vorm nächsten TÜV ne halbe Stunde Autobahn und/oder klebe mir ne tote Mücke drauf :D

Wegen dem Macken die Scheibe tauschen zu MÜSSEN wäre echt lächerlich.

Dann dürfte man auch nicht mit leicht verschmutzer Scheibe fahren....

Genau das hätte ich dir auch vorgeschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von irongate984

reparieren werd ich das bestimmt nicht lassen da tk ohne sb, aber zum teil nerven die schon...deswegen würd mich auch mal interessieren ab wann getauscht, bzw repariert werden muß

@ irongate,

wenn du TK ohne SB hast, kannst du die scheibe doch kostenlos austauschen lassen. hast ja keine SB

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

@ irongate,

wenn du TK ohne SB hast, kannst du die scheibe doch kostenlos austauschen lassen. hast ja keine SB

Erkauft man sich das dann nicht mit steigenden Beiträgen durch Änderung der SF?

Zitat:

Original geschrieben von Haegar2910

Erkauft man sich das dann nicht mit steigenden Beiträgen durch Änderung der SF?

Die SF-Klasse ändert sich bei nem Schaden nur in der VK + Haft. Die TK bleibt davon unberührt.

nein, in der TK nicht. wenn dein auto abbrennt, wildschaden erleidet, oder gestohlen wird steigst du auch nicht in der TK.

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