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StellpaltzWohnwagen auf Privatgrundstück gekündigt. Pächter geht nicht.

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 18:11

Hallo....ich brauche mal Eure Hilfe.

Ich habe vor ca 8 Jahren einem flüchtigen Bekannten einen Stellplatz für seinen Wohnwagen (er wohnt dort ganzjährig) auf meinem Grundstück angeboten.

( Der WW - ein alter vom Typ Kakerbeck - ist über 8m lang und die Fläche, die er mittlerweile nutzt und sich eingezäunt hat, ist mehr als 1100 m² groß)

Wir haben einen Vertrag über einen Stellplatz ausgefüllt. Seither bekomme ich die Pacht vom Amt.

Nun ist es so, dass er die letzten Jahre ständig Streit sucht, lügen über uns erzählt, alles vermüllt und es sich nicht nur mit uns, sondern schon komplett mit der ganzen Nachbarschaft verscherzt hat.

Ich habe ihm Mitte September zum 31.12.2018 eine Kündigung für den Stellplatz unter Zeugen zugestellt. Leider wurde diese seinerseits bislang gekonnt ignoriert. :mad: Er wird wohl versuchen, es auszusitzen.

Nun meine Frage:

Das Amt hat für den Januar schon bezahlt.

In die Kündigung habe ich auch mit reingeschrieben, falls er nicht gehen sollte, dass keine stillschweigende Verlängerung erfolgt.

Was kann ich tun? :confused:

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15 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html

Die Kündigung ist erst zum 31.03.2019 fristgerecht möglich gewesen bzw. erfolgt.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen und rechtskonform gegen ihn vorgehen - in Deutschland läufst Du ja immer Gefahr, dass der Richter ihn in Deinem Haus einquartiert, wenn Du seinen Wohnwagen abfackelst...

Das mit dem Abfackeln war ein Witz - nimm Dir einen Anwalt.

Anders wird das nix.

Räumungsklage heist das Zauberwort klaub ich, wird teuer und auf dem Müll kannste sitzenbleiben.

Erst mal für die Müllbeseitigung sorgen, vielleicht mit hilfe der Stadt, Ungeziefer anziehend. Kündigung wegen unzumutbarkeit ?? Gab es eine Größe die Vereinbart wurde ? durfte der überhaupt einen Zaun bauen?

Da die MT-Beitragsregeln und NUB eine Rechtsberatung durch uns als User eh untersagen, wird der Tipp mit dem Gang zum Anwalt wohl der einzig sinnige bleiben können

 

NoGolf

MT-Team

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 14:29

Termin beim Anwalt ist gemacht. Danke für Eure Antworten :-)

Nimm auf jeden Fall den Mietvertrag mit und lass den Anwalt im Zweifel ein neues Kündigungsschreiben aufsetzen, das rechtssicher ist. Viel Erfolg..

Und den Anwalt fragen, ob parallel das Amt in Kenntnis gesetzt werden sollte. Denn offensichtlich erhälst Du die Miete direkt von denen.

Zitat:

@Oldwood64 schrieb am 4. Januar 2019 um 05:05:37 Uhr:

Und den Anwalt fragen, ob parallel das Amt in Kenntnis gesetzt werden sollte. Denn offensichtlich erhälst Du die Miete direkt von denen.

Dies würd ich als letztes machen!

Sonst steht der noch da und du bekommst nicht mal mehr Miete!

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 05. Jan. 2019 um 00:4:12 Uhr:

Und den Anwalt fragen

...nicht beauftragen. ;)

Hallo Strolch a.D.,

scheint ja schon eine "spannende" Situation zu sein.

Offenbar ist das Pachtgrundstück ja vom Amt als Wohngrundstück anerkannt, oder warum bezahlt das Amt:confused:

Offenbar bekommt der Nutzer ja Wohngeld oder andere HartzIV Leistungen.

Einen Wohnwagen als Dauerwohnsitz zu benutzen geht ausserhalb bebauter Grundstückszonen eigentlich nicht oder nicht so einfach.

Selbst amtlich genehmigte Campingplätze dürfen, mit wenigen Ausnahmen, keine Dauercamper mit Hauptwohnsitz am Platz aufnehmen.

Vielleicht kannst Du das Forum über den Fortgang auf dem Laufenden halten.

Gruss

Jazzer2004

Ups`` hab ich mal wieder nicht richtig gelesen

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 5. Januar 2019 um 13:14:35 Uhr:

Hn.

Offenbar ist das Pachtgrundstück ja vom Amt als Wohngrundstück anerkannt, oder warum bezahlt das Amt:confused:

Jazzer2004

Und genau da liegt das Risiko... wenn es blöd läuft stellt das Amt fest das es sich NICHT um ein Wohngrundstück handelt und fordert die daher unrechtmässig gezahlten Pacht/Mietzahlungen zurück...

 

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