Steuererhöhung trotz DPF
Ich habe gerade meinen Steuerbescheid bekommen und habe mich arg darüber gewundert das sich die Steuer von 15,44€ auf 16,64€ je 100 cm³ erhöht, obwohl ich einen serienmäßigen DPF habe. Ich dachte die Strafsteuer gilt nur für Autos ohne DPF.
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16 Antworten
Hallo ,
wann wurde dein A6 zum ersten mal zugelassen ?
Wenn er jünger ist als 01. Januar 2007 , brauchst du sogar schon die Euro 5 , um lächerliche 1,20 Euro pro 100³ zu sparen .
Die Steuereintreiber sollen endlich die Steuer nach dem CO² Ausstoss berechnen - dann kann jeder selbst bestimmen - fahre ich mein Auto recht verhalten- spare ich - will ich mal eine Strecke 230 fahren - zahl ich ein paar Euro mehr - (Steuer ) , damit wird aber wenigstens halbwegs die Technologie gefördert und "alte Stinker" aus dem (deutschen) Verkehr gezogen ,
grüsse Flocki
"Ab 1.April 2007 wird die KFZ-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöht. Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse."
Das habe ich gefunden im Netz, aber sollte Deiner trotz Filter nicht so sauber sein???
Danke für eure Meldungen.Ich hatte heute gute Telefonate mit der Zulasungsstelle und mit der Audi Service Hotline.
Stand ist laut Ausage folgender.Fahrzeuge mit DPF und Zulassung vor dem 01.01.2007 bezahlen weiterhin 15,44 € pro 100 cm³ allerdings muß mittels Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden dass ,das Fahrzeug mit einem serien mäßigen DPF ausgerüstet ist.Grund ist das bei Zulassung vor dem 01.01.2007 die Fahrzeuge mit und ohne DPF in die gleiche Emissionsklasse eingestuft wurden ( bei mir Ziffer 14.1 0462 Erstzulassung 04/2006).
Die Herstellerbescheingung bekommt man über den AUDi Service ,da aber noch kein einheitliches Formular vorhanden ist dauert das 2-3 Wochen.Da war der Fiskus wohl diesmal schneller.
Gruß Mile2865
Hi,
hier eine Meldung zum Thema von der Oberfinanzdirektion Koblenz:
http://www.sis-verlag.de/070419/stel/Dies_of.htm
Das hier:
http://www.dekra.de/feinstaub/pms.html
bei "Beispiel: Partikelminderungssystem der Stufe "PM5" ab Werk" muss auch bei Dir stehen. Falls nicht, sofort zur Zulassungsstelle zusammen mit der Übereinstimmungsbescheinigung, die Du beim Kauf des Fahrzeugserhalten hast und eintragen lassen!
Zitat:
Original geschrieben von Mile2865
Danke für eure Meldungen.Ich hatte heute gute Telefonate mit der Zulasungsstelle und mit der Audi Service Hotline.
Stand ist laut Ausage folgender.Fahrzeuge mit DPF und Zulassung vor dem 01.01.2007 bezahlen weiterhin 15,44 € pro 100 cm³ allerdings muß mittels Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden dass ,das Fahrzeug mit einem serien mäßigen DPF ausgerüstet ist.Grund ist das bei Zulassung vor dem 01.01.2007 die Fahrzeuge mit und ohne DPF in die gleiche Emissionsklasse eingestuft wurden ( bei mir Ziffer 14.1 0462 Erstzulassung 04/2006).
Die Herstellerbescheingung bekommt man über den AUDi Service ,da aber noch kein einheitliches Formular vorhanden ist dauert das 2-3 Wochen.Da war der Fiskus wohl diesmal schneller.
Gruß Mile2865
Im Kreis Neuss scheint es automatisch und ohne zusätzlichen Nachweis zu funktionieren. Zahle nach wie vor 15,44€ /100ccm. Erstzulassung 03/2006
Auch in Franken so - zahle nicht mehr. Ist automatisch erkannt worden.
Habe heute den Steuerbescheid für den Neuen bekommen. Alles korrekt (RLP), aber eigentlich unverschämt teuer. Aber wenn man viel fährt, wirds immer billiger, zumindest im Vergleich zum Benziner.
Also bei mir sfehlen die Eintragungen definitiv in den Zulassungspapieren.Da hab ich wohl ein Pech gehabt.Die Frage ist jetzt nur noch interesant wer daran Schuld ist ,letztlich werden ja auch für die Eintragung im nachhinein wieder Gebühren fällig.
Grüße Mile2865
Geh doch zu Deinem Händler und mach Deinem Unmut ein wenig Luft. Vielleicht erledigen die es ja im Sinne der Kundenzufriedenheit für Dich
PS: ist ja auch für den Wiederverkaufswert wichtig was dort steht und was nicht.
Steuererhöhung trotz Dieselpartikelfilter
VW hat es versäumt seinen Dieselpartikelfilter in den Fahrzeugpapieren zu vermerken und so kommt die Steuererhöhung für neue Dieselmodelle, zugelassen vor dem 1.1.07 zustande.
Wenn Ihr die Herstellerbestätigung und Brief anfordert um zur Zulassungsstelle gehen zu können, wird Euch die VW Bank 15,--€
Bearbeitungsgebühr berechnen.
Die Zulassungsstelle will auch 11,40 € Gebühr, natürlich kommt Euer Zeitaufwand für VW `s Versäumnisse auch noch dazu.
Die entsandenen Kosten können beim VW Werk zurückgefordert werden.
Ersparnis bei einem 2l TDI , 24,--€ Steuer im Jahr.
Viel Spass bei der Einforderung.
Knobel
@knobel: ist das dein bzw. VWs ernst? Das kann doch nicht wahr sein.
Knobel hat recht,nur die Gebühren sind je nach Zulassungsbezirk teilweise noch höher.
also die Sache ist so:
Ältere Fahrzeuge mit DPF haben keinen Eintrag in den Papieren, weil es noch keine gesetzliche Grundlage dafür gab (und die tollen neuen EU-Papiere trotz 3-stelliger Schadstoffkennziffer den Filter offensichtlich nicht kodieren konnten ). Bei neueren Fahrzeugen ist das in Klarschrift vermerkt.
Vom Hersteller/Importeur bekommt man eine Bescheinigung, welche der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Diese ändern die kleine Zulassungsbescheinigung (quasi Fahrzeugschein) und melden das dem Finanzamt, der Rest ergibt sich.
Gebühren fielen bei mir keine an, weder bei Mazda, noch bei der Zulassungsbehörde, diese erledigten das kostenlos. Beim Händler bekam ich innerhalb von Minuten die Herstellerbescheinigung, kam online aus dem Mazda-Intranet.
Im Finanzamt sind sie am rotieren, weil rund ein Drittel der ergangenen Bescheide falsch sind. Ich liebe diese neuen EU-Papiere.
re