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Steuerermäßigung neuer Ablauf mit Zollamt?
Hallo,
kennt schon jemand den neuen Ablauf für die Steuerermäßigung?
Bisher ist man ja zum Fiamt und hat den Ausweis vorgelegt um diese zu erhalten, da aber nun die Zollämter zuständig sind ergeben sich ja auf diese weise teilweise erheblich größere Wege.
Ein Fiamt hat normal ja jede Kreisstadt, die Zollämter decken aber gleich ganze Regionen ab.
Hat schon jemand das neue Verfahren kennen gelernt? gibt es da jetzt eine komfortablere Lösung?
Greatz Castro
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16 Antworten
Siehe hier etwa ab Seitenmitte.
Von komfortablerer Lösung steht da aber nichts...
Zitat:
@katzenvater schrieb am 15. Oktober 2014 um 17:47:02 Uhr:
Von komfortablerer Lösung steht da aber nichts...
So wird es mir beim nächsten Wägelchen auch gehen.
Anstatt 300 Meter von der Zulassung direkt zum FA,
sind es nun über 35 Kilometer zum nächsten Zollamt bzw. dessen Kontaktstelle.
Das gibt eine nette Tagestour mit meiner Frau.
Wäre nicht schlecht, wenn man das bei der Zulassungsstelle gleich mitmachen könnte. Ausweis vorlegen, Stempel rein und fertig..
Aber das wird wohl Wunschdenken bleiben
So sollte der Ablauf sein. Bei mir wurde im Juli bei der Zulassungsstelle alles kopiert, der Stempel kam in die
Zulassung und ich konnte gehen. Ca. 14 Tage später bekam ich den Bescheid, das der Restbetrag von meinem alten
Fahrzeug überwiesen wird. Nix vom neuen. Anfang Oktober schreiben vom Zoll, sie brauchen original vom Schwerbehindertenausweis, und die Zulassung, um den Stempel rein zu machen. Ich hin, sage dem Herrn vom Zoll, der Stempel ist doch schon drin, da meint er zu mir, die Zulassungsstelle reicht die Kopie vom Ausweis nicht weiter.
Ich hab das im Mai auch schon gemacht. Antrag ausgefüllt und mit Ausweis, Beiblatt und Zulassung ab zur nächsten Zollstelle. Obwohl das für die damals noch Neuland war, dauerte es nur 10 Minuten, bis ich meinen Stempel hatte.
Den längeren Weg (35 anstatt 5 km) habe ich übrigens gerne in Kauf genommen, weil ich ja mit meinem neuen Wagen gerade mitten in der Kennenlernphase war
Hier in Euskirchen ist der Weg kürzer geworden, die Zulassungsstelle und das Finanzamt sind ein paar KM auseinander, nun ist ja der Zoll am Zuge, das Zollamt ist in Aachen bzw Düren aber der Zoll hat sich im Straßenverkehrsamt Eingemietet (ein Raum) so waren es nur ein paar Meter, dort Ausweis und Papiere vorgelegt und innerhalb weniger Minuten war alles erledigt!
....dann kommt der Stempel in den Schein, und wie handhabt ihr das dann wenn z.B. der Sohn / die Tochter
mal mit dem Auto fahren möchte?....und in eine Kontrolle kommt?.....das ist dann doch Steuerhinterziehung, oder wie seht ihr das?
Ausrede: ich besorge etwas für meinen Vater? ( Berechtigten )
Ich fahre ja selbst mein Auto, dafür habe ich Ihn ja.
Ich fahr mein Auto auch selber!
Wenn jemand anderes fährt und Du mit im Auto sitzt ist alles OK!
Wenn Du aber den Wagen einem Dritten Leihst gibt es Probleme!
Hast der wenige aber ein Rezept dabei oder fährt für Dich zum Arzt dann ist das OK aber Private Fremdfahrten sind verboten.
LG Hennaman
Zitat:
@Hennaman schrieb am 4. Februar 2015 um 11:21:02 Uhr:
Es ist im übrigen auch verboten einen Anhänger zB. für einen Umzug oder Segelboot etc. zu ziehen!
Es darf nur ein Anhänger zum Transport des Krankenfahrstuhls gezogen werden, ...
LG Hennaman
Das stimmt nicht ... ich habe extra (für die Festlegung der Auflagen bei der Fahrprobe Bedieneinrichtung/Begleitperson etc.) für BE zeigen müssen das ich den Anhänger selber auf (runter) die Kupplung bekomme. (entsprechendes hinrangieren zum Hänger selbst eingeschlossen) Deshalb darf ich ohne Begleitperson auch ganz normal BE fahren - hätte ich es nicht gepackt, dann eben mit Begleitung. Grundsätzlich hat aber BE im Führerschein nichts mit der Steuerbefreiung des KFZ zu tun.
Kannst Anhänger ziehen wie Du willst.
Gruß RON
Zitat:
@QQ 777 schrieb am 4. Februar 2015 um 10:29:58 Uhr:
....dann kommt der Stempel in den Schein, und wie handhabt ihr das dann wenn z.B. der Sohn / die Tochter
mal mit dem Auto fahren möchte?....und in eine Kontrolle kommt?.....das ist dann doch Steuerhinterziehung, oder wie seht ihr das?
Ausrede: ich besorge etwas für meinen Vater? ( Berechtigten )
Und sorry .. JA eigendlich genau so wie Du es sagts.
Ist halt nur ein wenig blöd vor der Disco ... ' ... ach Herr Polizist, mein Vater wollte Samstag Nacht einen Cola-Wisky, hatte aber keine Eiswürfel mehr... '
Aber wie gesagt, ich fahre selbst weil ich es kann.
Muss da nicht noch extra wieder die Hilfe andere beanspruchen wenns sich vermeiden lässt.
Gruß RON
Zitat:
@Oldironsides220 schrieb am 4. Februar 2015 um 11:56:14 Uhr:
Zitat:
@Hennaman schrieb am 4. Februar 2015 um 11:21:02 Uhr:
Es ist im übrigen auch verboten einen Anhänger zB. für einen Umzug oder Segelboot etc. zu ziehen!
Es darf nur ein Anhänger zum Transport des Krankenfahrstuhls gezogen werden, ...
LG Hennaman
Das stimmt nicht ... ich habe extra (für die Festlegung der Auflagen bei der Fahrprobe Bedieneinrichtung/Begleitperson etc.) für BE zeigen müssen das ich den Anhänger selber auf (runter) die Kupplung bekomme. (entsprechendes hinrangieren zum Hänger selbst eingeschlossen) Deshalb darf ich ohne Begleitperson auch ganz normal BE fahren - hätte ich es nicht gepackt, dann eben mit Begleitung. Grundsätzlich hat aber BE im Führerschein nichts mit der Steuerbefreiung des KFZ zu tun.
Kannst Anhänger ziehen wie Du willst.
Gruß RON
Ron,
ich dachte auch nicht das Du keine Anhänger ziehen darfst aber Du darfst eben nicht jeden Hänger ziehen!
LG Hennaman
...DOCH ... Jeden Anhänger der nach Führerscheinklasse BE zulässig ist. Und wenn da ne Miettoilette drauf verladen ist - spielt das keine Rolle. Ich darf mit Anhänger an meinem (umgebautem) Fahrzeug fahren und den beladen wie ich lustig bin, egal ob ich Steuern für mein KFZ entrichten muss oder nicht.
Nochmal ... DIE STEUERBEFREIUNG HAT NICHTS MIT DEM FÜHRERSCHEIN/STVO ZU TUN. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge
Gruß RON
PS:
Wenn ich jetzt C1E hätte behalten wollen, und mir einen 7,5t-Allrad-Mercedes kaufe, umbauen lasse und als 1.-Fahrzeug benenne weil ich zum Bespiel ne Weltreise machen möchte, dann ist das Erstfahrzeug steuerfrei.
Wenn ich jetzt damit einen 5Tonnen Anhänger ziehe, weil ich unterwegs 'nen Segelboot gefunden habe und mitbringen möchte, dann darf ich das auch mit Steuerbefreiung.
Zitat:
@Oldironsides220 schrieb am 4. Februar 2015 um 13:53:56 Uhr:
...DOCH ... Jeden Anhänger der nach Führerscheinklasse BE zulässig ist. Und wenn da ne Miettoilette drauf verladen ist - spielt das keine Rolle. Ich darf mit Anhänger an meinem (umgebautem) Fahrzeug fahren und den beladen wie ich lustig bin, egal ob ich Steuern für mein KFZ entrichten muss oder nicht.
Nochmal ... DIE STEUERBEFREIUNG HAT NICHTS MIT DEM FÜHRERSCHEIN/STVO ZU TUN. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge
Gruß RON
PS:
Wenn ich jetzt C1E hätte behalten wollen, und mir einen 7,5t-Allrad-Mercedes kaufe, umbauen lasse und als 1.-Fahrzeug benenne weil ich zum Bespiel ne Weltreise machen möchte, dann ist das Erstfahrzeug steuerfrei.Wenn ich jetzt damit einen 5Tonnen Anhänger ziehe, weil ich unterwegs 'nen Segelboot gefunden habe und mitbringen möchte, dann darf ich das auch mit Steuerbefreiung.
Ron,
ich sage doch gar nicht das dies etwas mit dem Führerschein zu tun hat, Du schreibst das die ganze Zeit und mit dem Anhänger habe ich mich Korrigiert mit dem Alten 3er darf ich im übrigen LKW bis 7,49 Tonnen plus Anhänger bis 7,49 Tonnen ziehen aber Du darfst eben nichts Gewerbliches Transportieren, egal ob im Wagen oder im Anhänger, das eigene Boot / Segelflugzeug darfst Du ziehen.
Das der Führerschein nichts mit der Steuerbefreiung zu tun hat ist wohl klar!
Lediglich im Anhängerbetrieb kann es unter umständen sein das man nicht alles ziehen darf, ich darf zB. mit meinem Wagen Anhänger bis 3,5 Tonnen ziehen, ein Bekannter von mir hat den selben Wagen wie ich hat aber auf Grund seiner Behinderung einen neuen Führerschein machen müssen und darf daher nur bis 450Kg ziehen!
Hat aber nichts mit der Steuerbefreiung zu tun!
Im übrigen kannst Du auch ein Motorrad auf Dich als erst Fahrzeug anmelden und Steuer befreien lassen, macht aber keinen Sinn da Motorradsteuer eh sehr gering ist!
LG Hennaman