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Steuerfrage: Firmenwagen UND Privatwagen ?

BMW 3er E90
Themenstarteram 28. Januar 2008 um 16:12

Hallo !

Ein Bekannter hat mir von einem Steuertrick bei Firmenwagen erzählt.

Er sagte mir, wenn ich als Selbständiger einen (teuren) Firmenwagen UND einen (günstigen) Privatwagen auf meinen Namen angemeldet habe, so wird mein Firmenwagen zu 100% anerkannt.

Klingt eigentlich logisch, da ich dadurch das heikle Thema "Privatfahrten mit dem Firmenwagen" bewusst trennen würde, da ich dem Finanzamt glaubhaft machen könnte, dass ich für die Privatfahrten meinen Privatwagen nutze.

Kennt sich damit wer aus und kann das bestätigen oder dementieren?

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16 Antworten

Das funzt so nicht, denn bei mir ist es ähnlich ! M.E. musst du dann zumindest über eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch führen, um dies zu dokumentieren. Selbst wenn du, wie bei mir, einen fast gleichwertigen Privatwagen hast, gibt es Probs.... wenn du nen Twingo hast, glaubt dir eh keiner, dass du damit private Touren machst... :D

LG

OLLi

Zitat:

Original geschrieben von WolleWo

Ein Bekannter hat mir von einem Steuertrick bei Firmenwagen erzählt.

 

 

... unterhalte Dich darüber lieber mit Deinem Steuerberater und nicht mit Kumpels ! :p 

Themenstarteram 28. Januar 2008 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

Zitat:

Original geschrieben von WolleWo

Ein Bekannter hat mir von einem Steuertrick bei Firmenwagen erzählt.

... unterhalte Dich darüber lieber mit Deinem Steuerberater und nicht mit Kumpels ! :p

Da hast Du natürlich recht, aber der hat jetzt schon Feierabend :-)

Trotzdem danke !

am 28. Januar 2008 um 16:36

Das geht so definitiv nicht, wobei das "Thema Firmenwagen" viel zu komplex ist, als dass man es hier vollständig und knapp darlegen könnte.

 

Nur soviel: Für jeden PKW, der betrieblich geltend gemacht werden soll, ist gegenüber dem Finanzamt mittels bestimmter definierter Grundsätze glaubhaft zu machen, dass eine (vollständige oder prozentuale) betriebliche Nutzung gegeben ist. Zwischenzeitlich ist es sogar so, dass z.B. die sogenannte 1%-(Vereinfachungs)-Regelung zur Ermittlung der Privatnutzung bei PKW nur noch angewendet werden kann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Hierbei kann ein weiterer vorhandener Privat-PKW natürlich helfen, aber zu 100% wirst Du den Firmenwagen nicht geltend machen können. Das geht nur und ausschließlich mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches. An den Begriff "ordnungsgemäß" knüpft der Gesetzgeber jedoch so viele Anforderungen, dass es nur mit erheblichem Aufwand (oder ausreichend krimineller Energie :D) unfallfrei zu erstellen ist.

 

Deshalb auch mein Rat: "Zu den Nebenwirkungen aller steuerlichen Tricks, die an der Theke und im Bekanntenkreis die Runde machen, befragen Sie vorher Ihren Steuerberater!"

 

 

 

Läuft dann ganz normal über Fahrtenbuch.

Stehen Privat, Heim/Arb., und Geschäftliche Fahrten drin.

Wenn Du den privat dann nicht nutzt, ist die Spalte dann leer.

Ohne Fahrtenbuch geht das glaub nur über die 1% Regelung.

Egal, ob Du privat noch 3 Porsche und 5 Ferraris hast.

Anders sieht das aus, wenn dein angemeldeter Firmenwagen ein "Werkstattwagen" ist.

Sprich so was wie ein Berlingo als LKW zugelassen.

Der wird zumindest bei einem Kollegen ohne Fahrtenbuch voll als Dienstwagen angerechnet.

Glaub jedoch NICHT, dass das bei einem 3er auch durchgeht, wenn Du die Sitzbank hinten rausschraubst. Außer vielleicht, wenn der Steuerprüfer dein Onkel ist oder ähnlich verbandelt.

Glaub jedoch NICHT, dass das bei einem 3er auch durchgeht, wenn Du die Sitzbank hinten rausschraubst. Außer vielleicht, wenn der Steuerprüfer dein Onkel ist oder ähnlich verbandelt.

Das klappt nicht mal dann !!! :D:D

Den Rest habe ich im ersten Post kurz geschildert und Micha hat im 2. Post den Rest gelöst :)

LG

OLLI

am 28. Januar 2008 um 17:45

Bei meinem Vater hat das Finanzamt einen 7er 100% anerkannt ohne Fahrtenbuch, aber nur, weil privat ein weiterer 7er zur Verfügung stand, der dem Ersten ebenbürtig war bzw. sogar besser ausgestattet war.

Hi,

kann mich den Vorrednern soweit voll anschliessen.

Eine weitere Variante, die du mal mit dem Steuerberater beprechen kannst, ist folgende:

Nur einen Wagen für privat und geschäftliche Fahrten halten. Dieser bleibt jedoch aus dem Betriebsvermögen raus. Ist somit quasi Privatwagen. Über die geschäftlich gefahrenen KM ein Fahrtenbuch (Excel-Tabelle) führen und diese mit 30 Cent/km deinem Privatwagen in Rechnung stellen, also bei der geschäftlichen Steuer angeben.

Vorteile: Nur Fahrtenbuch für Geschäftsnutzung führen. Verhältnis Privat-Geschäftlich ist steuerrechtlich egal. Normal keine Probleme mit der Anerkennung. Keine weiteren Belege (Tankquittungen, usw.) notwendig. Kannst dir einen günstigen Jahreswagen zulegen. Bei Verkauf muss das dann auch nicht wieder als Betriebseinnahme verbucht werden. Keine Kosten für zweiten Wagen (Pseudo-Privatwagen)

Nachteile: Betriebskosten wie Sprit, Reperaturen, Versicherung, usw. können nicht geschäftlich abgesetzt werden (dafür hat man ja die 30 Cent/km).

 

Ist halt nicht so gut geeignet für Leasing aber in vielen Fällen einfacher und günstiger als 1% Regelung. Hängt halt alles von den eigenen Voraussetzungen  und Bedürfnissen ab.

 

Viele Grüße

Flyer

Zitat:

Original geschrieben von flyer219

Über die geschäftlich gefahrenen KM ein Fahrtenbuch (Excel-Tabelle)

Sorry, aber was sollen solche Tipps? Excel Tabellen werden schon seit Jahren im Normalfall nicht mehr anerkannt. Selbst ein in das Auto eingebautes "Fahrtenbuch" muss das FA nicht anerkennen. Hier muss man vorab klären ob es anerkannt wird. Thema Fälschungssicherheit.

Die letzten Jahre wird da FA speziell beim Thema Firmenwagen immer kritischer. Und ein Nichtanerkennen eines Fahrtenbuchs kann ziemlich teuer werden. Vor allem wenn man noch Rückstellungen usw. durchgeführt hat.

Deshalb kann ich jedem nur empfehlen sich von einem eher konservativen Steuerberater beraten zu lassen. Wie ich aus meinem "Bekanntenkreis" weiß ist so manches Steuerberaterkartenhäuschen zusammen gefallen.

Zitat:

Original geschrieben von ZappaFrank

Zitat:

Original geschrieben von flyer219

 

Über die geschäftlich gefahrenen KM ein Fahrtenbuch (Excel-Tabelle)

 

Sorry, aber was sollen solche Tipps? Excel Tabellen werden schon seit Jahren im Normalfall nicht mehr anerkannt. Selbst ein in das Auto eingebautes "Fahrtenbuch" muss das FA nicht anerkennen. Hier muss man vorab klären ob es anerkannt wird. Thema Fälschungssicherheit.

 

Die letzten Jahre wird da FA speziell beim Thema Firmenwagen immer kritischer. Und ein Nichtanerkennen eines Fahrtenbuchs kann ziemlich teuer werden. Vor allem wenn man noch Rückstellungen usw. durchgeführt hat.

 

Deshalb kann ich jedem nur empfehlen sich von einem eher konservativen Steuerberater beraten zu lassen. Wie ich aus meinem "Bekanntenkreis" weiß ist so manches Steuerberaterkartenhäuschen zusammen gefallen.

 

Vorweg: Bin kein Steuerbearter oder sonstwas in der Richtung, hab die Infos aber von einem solchen.

 

Sicher wurde "das FA speziell beim Thema Firmenwagen immer kritischer". Bei der von mir oben beschriebenen Variante handelt es sich aber eben nicht um einen Firmenwagen, sondern um ein Privat-PKW, für den die geschäftlichen Km mit 30 Cent/Km vergütet werden.

 

Ich finde einfach, dass die Variante sich unter bestimmten (o.g.) Voraussetzungen sicher für manchen als Alternative zur 1% regelung  oder Zweit-PKW anbietet. Details, z.B. wie die Fahrten dokumentiert werden müssen, sollten immer zumindest mit dem Steuerberater, besser mit dem FA, abgesprochen sein.

 

Aber vielleicht kennt das ja hier einer aus der Praxis...

Zitat:

Original geschrieben von bmw 535d-driver

Das funzt so nicht, denn bei mir ist es ähnlich ! M.E. musst du dann zumindest über eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch führen, um dies zu dokumentieren. Selbst wenn du, wie bei mir, einen fast gleichwertigen Privatwagen hast, gibt es Probs.... wenn du nen Twingo hast, glaubt dir eh keiner, dass du damit private Touren machst... :D

LG

OLLi

Also bei mir als Freiberufler funzt das sehr wohl. Seit 15 Jahren. Ich hatte Mitsubishi 3000GT, Jaguar XKR und jetzt 330QP und immer nebenbei für die Winterzeit einen Zweitwagen. z.Zt Golf IV TDI. Beide Fahrzeuge werden voll (100%) als Firmenfahrzeuge incl. aller Nebenkosten anerkannt, ohne Fahrtenbuch. Sogar unsere Familienkutsche Touran läuft noch mit 1% Regelung.

Mein SB war sogar mal so dreist, dass er dem Finanzamt damit gedroht hat, ich würde mir einen italienischen Sportwagen zulegen (hatte ich allerdings tatsächlich in Betracht gezogen), wenn die angegebenen Fahrzeugkosten nicht in vollem Umfang anerkannt würden. (Ansparabschreibung).

Das funktioniert aber nur dann, solange die Relation zwischen den Aufwänden für Fahrzeug(e) und dem Umsatz aus der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit stimmig ist. Wenn man bei, sagen wir mal 100K Umsatz 25K Fahrzeugkosten hat, dann wird das FA schon stutzig. Bei mir sind die Fahrzeuge das wirklich einzige Investivkapital und die Gesamtkosten zu Umsatz betragen gerade mal 5%.

Es kommt also nur auf die Verhältnismäßigkeit an.

am 28. Januar 2008 um 22:06

Aus der Praxis: Seit Mitte der 90er 1% Regel, ohne Fahrtenbuch, Autos geleast. Mein derzeitiger E65 kostet im Monat nur 0,63 % seines Listenpreises als Leasing. Bei meiner Km-Leistung von knapp 20.000/Jahr würde ich mich bei der 1% Regelung selbst ins Knie schießen und müßte mir für das Auto mehr als monatliches Einkommen anrechnen lassen, als es mich in der Realität kostet. Daher bei diesem Auto seit 2005 die oben angeführte Km-Abrechnung für berufliche Fahrten und das Auto ist privat. Beim kommenden E92 sieht die Rechnung wieder anders aus, das Leasing macht ja schon 1,35 % des Listenpreises monatlich aus, daher lohnt sich da wieder die 1 % -Regelung.

Ich habe bisher noch nie Probleme mit dem Finanzamt gehabt, auch bei einer Betriebsprüfung nicht. Mein Steuerberater ist, wie ZappaFrank fordert, konservativ und das hat sich bisher auch durch null Probleme mit dem Finanzamt ausgezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von flyer219

Zitat:

Original geschrieben von ZappaFrank

 

 

Sorry, aber was sollen solche Tipps? Excel Tabellen werden schon seit Jahren im Normalfall nicht mehr anerkannt. Selbst ein in das Auto eingebautes "Fahrtenbuch" muss das FA nicht anerkennen. Hier muss man vorab klären ob es anerkannt wird. Thema Fälschungssicherheit.

 

Die letzten Jahre wird da FA speziell beim Thema Firmenwagen immer kritischer. Und ein Nichtanerkennen eines Fahrtenbuchs kann ziemlich teuer werden. Vor allem wenn man noch Rückstellungen usw. durchgeführt hat.

 

Deshalb kann ich jedem nur empfehlen sich von einem eher konservativen Steuerberater beraten zu lassen. Wie ich aus meinem "Bekanntenkreis" weiß ist so manches Steuerberaterkartenhäuschen zusammen gefallen.

 

Vorweg: Bin kein Steuerbearter oder sonstwas in der Richtung, hab die Infos aber von einem solchen.

 

Sicher wurde "das FA speziell beim Thema Firmenwagen immer kritischer". Bei der von mir oben beschriebenen Variante handelt es sich aber eben nicht um einen Firmenwagen, sondern um ein Privat-PKW, für den die geschäftlichen Km mit 30 Cent/Km vergütet werden.

 

Ich finde einfach, dass die Variante sich unter bestimmten (o.g.) Voraussetzungen sicher für manchen als Alternative zur 1% regelung  oder Zweit-PKW anbietet. Details, z.B. wie die Fahrten dokumentiert werden müssen, sollten immer zumindest mit dem Steuerberater, besser mit dem FA, abgesprochen sein.

 

Aber vielleicht kennt das ja hier einer aus der Praxis...

Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist, dass bei einem Verkauf an Privat keine Gewährleistung gegeben werden muss. Ist es ein Firmenwagen, trifft einen beim Verkauf an Privat automatisch die Gewährleistungspflicht.

 

am 29. Januar 2008 um 19:22

Das mit dem Privat zugelassenem "Billig"Wagen klappt nicht.

Interessanter Thread.

Ich kann auch nur sagen: Glaube einem "konservativem" Steuerberater mehr, als irgendwelchen Kumpels. Sehr schnell kann sehr viel Geld zusammenkommen:(

Es ist ja schon eigentlich alles gesagt: Die Verhältnismässigkeit Kosten Fahrzeug und Umsatz müssen stimmen.

1 % oder ein perfekt dokumentiertes Fahrtenbuch. Wenn sich hier Fehler einschleichen, die können schnell gefunden werden. Dann wird dieses nicht anerkannt.

Es kommt bei einer Prüfung immer darauf an, an was sich der Prüfer festbeisst beim prüfen. Vielleicht beisst er sich nicht bei dem Fahrzeug oder den Fahrzeugen fest, sondern an einer anderen Stelle.

Dass Du aber drei Jahre lang ein Auto fährst und KEINEN einzigen Kilometer privat fährst, dass ist nicht glaubwürdig.

Beispiel: Wenn Du fertig bist mit den betrieblichen Fahrten und anschliessend privat zur Post fahren möchtest, dann ist es unglaubwürdig, den Geschäftswagen abzustellen um anschliessend mit dem Privatfahrzeug zur Post zu fahren.

Die Geschichte kann man weiterführen mit Arztbesuch usw.

Übrigens: Bei einer Steuerprüfung ist Überheblichkeit NICHT angebracht!:) Wer den Mund unangebracht zu weit aufreisst, der braucht sich nachher nicht wundern, wenn er anschliessend den Geldbeutel weit aufreissen darf:p.

Grüsse

Daniel

Zitat:

 

Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist, dass bei einem Verkauf an Privat keine Gewährleistung gegeben werden muss. Ist es ein Firmenwagen, trifft einen beim Verkauf an Privat automatisch die Gewährleistungspflicht.

Das ist richtig.

Aber als Gewerbetreibender darf man eben nur an Gewerbetreibende oder eben Händler verkaufen...mit den 30 ct kommt man bei "grösseren" Autos nicht allzuweit.

Übrigens werden die abgerechneten Fahrten nochmals schärfer kontrolliert als ohnehin schon. Wichtig ist es, sogar die Uhrzeit und Fahrzeit festzuhalten, stichwort: "Konservativer Steuerberater":p

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