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Steuerhinterziehung bei PÖL fahren
Jetzt hat sich Per Steinbrück das Lätzchen richtig umgebunden!
Bereits in diesem Jahr ist auf das verfahrene Pflanzenöl bereits die Quotensteuer zu bezahlen!!
Wenn man bei den Hauptzollämtern nach fragt, so landet man nach vielen Telefonaten immer wieder an der gleichen Stelle und bekommt den Hinweis, dass die Quote zu versteuern sei!
Aber das war ja schon lange geplant!
http://www.focus.de/finanzen/steuern/neue-energiesteuer_nid_26261.html
Wer die Steuer nicht glaubt, bitte, der kann sogar auf der Seite der UFOP nachlesen!
http://www.ufop.de/downloads/RZ_Steuerinfo_160107.pdf
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79 Antworten
tja was soll man dazu sagen dann werde ich einen pöler bzw diesel endlich verkaufen und gar kein fahrzeug mehr fahren dan haben sie gar nix verdient ganz einfach
gruss Hannes
Möchte ich sehen, dass Du mit dem Fahrrad fährst! :-))
Nach dem Lesen der verlinkten Beiträge ist mir jetzt nicht ganz klar, wie das mit dem im Supermarkt gekauften PÖL funktionieren soll.
Muß man da an der Kasse den Verwendungszweck angeben und bekommt dann einen Preis berechnet, der (bei der Verwendung als Kraftstoff) bereits den geforderten Steuersatz beinhaltet?
Das ist doch das Problem des Inverkehrbringers!!
Der Lebensmittelladen verkauft ein Lebensmittel mit 7 % Mehrwertsteuer und keinen Kraftstoff!!!!
Darauf wurde mehrfach hingewiesen.
Also Antrag beim Hauptzollamt stellen und Steuern zahlen?!
Mal sehen, was unserer Regierung in Berlin noch für schöne Schikanen einfallen!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Muß man da an der Kasse den Verwendungszweck angeben und bekommt dann einen Preis berechnet, der (bei der Verwendung als Kraftstoff) bereits den geforderten Steuersatz beinhaltet?
ich habe auch probleme dies zu verstehen.
meine interpretation ist das wenn ich es im supermarkt in kleinen gebinden kaufe handelt es sich um ein lebensmittel.
es wird also keine steuer dabei fällig.
denkbar währe nur das man dies betreffend eine haushaltsübliche menge einführt über der es der supermarkt nicht abgeben darf oder die abgabe steurpflichtig wird.
momentan, ist da aber garnichts geregelt, ausser das manche supermärkte von sich aus nurnoch einen karton flaschenabgeben, pro rechnung.
wenn ich dieses lebensmittel nun eigenmächtig als kraftstoff einsetze, dann wird dieser fall garnicht steuerlich erfasst.
(so sieht es auch der typ vom zoll mit dem ich telefoniert habe, das bedeutet aber nichts)
@ Auswurftaste
Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen und lesen kannst Du auch!
Wenn Du Pflanzenöl im Supermarkt kaufst und in den Tank Deines Autos haust um damit zu fahren, dann ist das Abführen der Steuer DEIN Problem.
Sollte der Zoll mal eine Prüfung machen und Du die Versteuerung nicht nachweisen können, dann ist die Nachzahlung mit vorhergehender Schätzung sicher auch DEIN Problem.
Das ist mal wieder einer der permanent Baustellen die uns die Politik aus Berlin beschert hat.
Wie das realisert werden soll, kann zur Zeit keiner sagen, aber es ist der von Dir permanent bestrittene und aktuelle Sachverhalt!
nein, und da versthen wir eben den text unterschiedlich.
wobeiich garnicht unbedingt behaupte das ich recht habe, nur der tp vom zoll sieht es wie ich, das ich als tenker nicht der inverkehrbringer bin.
und vondemher die steuer prinzipiell nie fällig wird
Du hast bei A oder L Pflanzenöl gekauft und zwar als Lebensmittel. Richtig?
Jetzt gehst Du damit an Dein Auto, machst den Tank auf und haust die Brühe in den Tank.
Wer hat denn nun das Pflanzenöl als Kraftstoff in den Verkehr gebracht?
Der Lebensmittelmarkt, der es Dir in Haushaltsmenge als Lebensmittel verkauft hat, oder DU der es in dem Augenblick in dem Du es in den Tanks rumst als Kraftstoff missbrauchst?
Damit ist die Angelegenheit doch ziemlich eindeutig beschrieben, oder??
Ich habe selber nicht schlecht gestaunt, als ich die Info erhalten habe, dass jetzt schon die BIO-Quote zu versteuern ist, zumal es ja die Aussagen gab, dass 2007 noch die Steuerbefreiung gelten sollte.
Ehrlich gesagt, an die Beimischungsquote habe ich nicht gedacht!!
Und wenn man im Ausland Pöl tankt,sei es an der Tanke oder im Supermarkt,bin ich dann auch verpflichtet die Quittungen zu sammeln und muss nachweisen wo ich getankt habe wenn der Mann vom Zoll mich kontrollieren will?
Zitat:
Original geschrieben von Nick1
Du hast bei A oder L Pflanzenöl gekauft und zwar als Lebensmittel. Richtig?
Jetzt gehst Du damit an Dein Auto, machst den Tank auf und haust die Brühe in den Tank.
Wer hat denn nun das Pflanzenöl als Kraftstoff in den Verkehr gebracht?
"In den Verkehr bringen" bedeutet aber meines Wissens nach, den Stoff in den Handel zu bringen. Sobald das PÖL aber in den Tank kommt, wird es aber dem Handel entzogen (es sei denn, jemand pumpt den Tank wieder aus, um die Brühe wieder zu verkaufen --> eher unwahrscheinlich).
Du kannst die Angelegenheit einfach umgehen. PÖL nicht mehr im Supermarkt kaufen oder beim Händler gleich als Kraftstoff. Dann gibt es das Problem nicht mehr!!
Viele Dinge sind noch nicht eindeutig geregelt. Die Behörden schwimmen genau so wie wir, teilweise sogar noch viel schlimmer!!
Mal ein Beispiel aus Frankreich.
Dort ist es verboten Pflanzenöl zu tanken! Wird bei einer Kontrolle festgestellt, das PÖL im Tank ist und kann der Fahrzeugführer nicht nachweisen, dass er das PÖL z. B. in Deutschland getankt hat, bekommt er ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und darf abdrücken.
@ Drake
Lies doch einfach mal nach!
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3180.pdf
Ein Landwirt, der Pflanzenöl für den Eigenbedarf erzeugt und selber nutzt muss zunächst auch Energiesteuer bezahlen, bekommt diese aber wieder zurück erstattet.
Er handelt damit nicht und ist trotzdem Steuerschuldner!!
Nun überlege mal, was das für Dich bedeuten würde!
Zitat:
Original geschrieben von Nick1
Mal ein Beispiel aus Frankreich.
Dort ist es verboten Pflanzenöl zu tanken!
Wie läßt sich dieses nationale Verbot mit der nach EU-Recht vorgeschriebenen Beimischungsquote von 5% Biokraftstoffen vereinbaren?
@ Drake
Dein EU - Recht gibt es noch nicht!!
Sonst würde Österreich ja nicht PÖL noch weiter steuerbegünstigt (0 Steuer) fördern können!!
Hier gilt nationales Recht!!
Zitat:
Original geschrieben von Nick1
beim Händler gleich als Kraftstoff. Dann gibt es das Problem nicht mehr!!
Wenn ich dort 1000l für den IBC einkaufe habe ich das Jahr darauf infolge höherer Steuer doch wieder ein Problem!