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Stornierung durch den Händler weil der Preis zu niedrig???
Hallo zusammen,
Ich bin auf der Suche nach Winterreifen weil meine trotz 5-6 mm Profil, 7 Jahre alt sind.
Ich hatte aber keinen Stress deswegen und wollte zugreifen, wenn ein tolles Angebot käme.
Ich beobachte seit Wochen die Goodyear UG Performance + in 215/55 R16 93H bei idealo.de.
Der niedrigste Preis lag bei 72-73 €. Gestern Nachmittag lag dieser bei 53,03 bei Real.de. Händler war Goodwheel. Ich habe die Reifen sofort besstellt und kurz danach die Bestellbestätigung sowohl von real als auch von Goodwheel erhalten. In der Zwischenzeit lag der Preis mittlerweile bei 50,88 bei einem anderen Händler.
Heute habe ich die Stornierung meiner Bestellung durch real erhalten. Der Preis lag bei idealo bei 73,18 und bei Real bei 79,24. Für mich ist der zu niedrige Preis der Grund und nichts anderes.
Hallo Herr xxxxxxxx,
der folgende Artikel wurde soeben vom Händler Goodwheel aufgrund eines fehlerhaften Angebots storniert. Eine Auslieferung findet somit nicht mehr statt.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die per PayPal getätigte Zahlung wurde zeitgleich zurückerstattet. In der Regel geht diese innerhalb weniger Stunden bei Ihnen ein.
Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, fechten wir diesen hiermit aufgrund eines Erklärungsirrtums an.
Mit freundlichen Grüßen
Ist diese Vorgehensweise korrekt? Kann dagegen vorgehen?
Vielen lieben Dank
Beste Antwort im Thema
also reifen kaufe ich beim reifenhändler vor ort, der macht den selben preis wie im internet, der wuchtet und montiert diese auch 1a. entsorgt die altreifen auch.
die meistens so günstigen reifen im netz sind liegengebliebene lagerware meistens mehrere jahre alt.
wurst und fleisch kauft mann beim metzger, brot beim bäcker, usw...
die wurst vom supermarkt ist billig, von minderer qualität und schmeckt nach pappe.
also reifen im reifenfachbetrieb mit garantie und alles ist ok.
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28 Antworten
Da kannst du meines Erachtens nach nichts dagegen tun.
Da hat irgendwas bzw. Irgendein Batchlauf den Preis verbogen, es ist dem Händler sein gutes Recht diesen "Kauf" abzubrechen
Sei doch mal realistisch, glaubst du wirklich, dass ein Händler bewusst über 25% günstiger anbieten als der ansonsten günstigter Anbieter im Netz???
Du hast keinen Schaden erlitten und würdest wegen 80 Euro wohl auch nicht klagen. Lass es auf sich beruhen, Mund abputzen und woanders kaufen.
Im Regelfall bestellst du online, das ist dein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages zu den im Netz genannten Bedingungen, und kriegst eine Eingangsbestätigung, oft verbunden mit dem Hinweis, dass der Kaufvertrag erst mit Auslieferung zustande kommt.
Also nachschauen, was in der Bestellbestätigung (bzw. schon zuvor) stand.
Der Händler hat es bereits erwähnt:
Anfechtung wegen Erklärungsirrtums
Das schützt den Händler davor bei einem Preisauszeichnungsfehler die Ware verschenken zu müssen. Selbst Amazon hatte sowas schon mit Handys für 10€. Wer zugegriffen hatte und wo es nicht auf dem Weg war, bei dem wurde die Bestellung storniert und als Entschädigung gab es einen Gutschein, einige Wenige haben das Handy tatsächlich für 10€ erhalten weil die Logistik zu schnell war.
Ehrliche Antwort:
In diesem Portal tummeln sich nach meinem Dafürhalten eine Menge unseriöse Händler. Am besten doch bei einem größeren Partner kaufen.
Man könnte streiten aber dann hast du in den nächsten Monaten immer noch keine Reifen...
Nicht jeder "falsche" Preis kommt durch einen Erklärungsirrtum zustande. Beweispflichtig dafür ist der Verkäufer. Dumm ist nur, dass Rechtsstreitigkeiten Geld kosten, selbst mit RS-Versicherung fällt oft eine Selbstbeteiligung an. Macht es Sinn, 150,- € SB zu riskieren, um unterm Strich 80,- € zu sparen?
Wetten das du einen Anwalt findest der dir hoch und heilig verspricht das eine Klage gegen den Händler erfolgreich ist ...........und dir nach erfolgloser Klage eine saftige Rechnung stellt.........
MfG kheinz
Gegenstandwert bis 500,- € - wäre eine Rechnung über 153,70 € (incl. 21,20 € MwSt.) Für 130,- € netto wird sich jeder Anwalt um diesen Vorgang reißen...
Ist eine normale Vorgehensweise, kenne das aus dem Bereich Computerhardware schon ewig.
Lockvogelangebote - entweder einen seriösen Konkurrenten anspitzen oder auf Erfüllung (oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung) klagen. Ob der Verkäufer dann seinen Irrtum nachweisen kann, ist offen.
Wirtschaftlich oft unsinnig, kann aber viel Spaß machen.
Es ist nicht so, dass ich "geheult" habe oder stinksauer bin. Es könnte ja sein, dass der Preis zustande kam, weil der Händler neue Ware bekommen hat und seinen alten Lagerbestand loswerden wollte.
Ich habe vor ein paar Jahren bei Euronics ein Tablet gekauft. An der Kasse wollte man 60 € mehr als auf dem Preisschild. Als ich darauf hingewiesen habe, habe ich den Preis auch bekommen. Ohne Diskussion.
Es wäre nett mit den 80 € aber egal.
Danke euch
In der Regel kann man auch 205.55x16 fahren oder was dem abrollumpfang genauer entspricht 205.60x16...
Zitat:
@renerenard schrieb am 23. September 2020 um 21:12:27 Uhr:
In der Regel kann man auch 205.55x16 fahren oder was dem abrollumpfang genauer entspricht 205.60x16...
Im Gutachten der Felgen steht:
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
also reifen kaufe ich beim reifenhändler vor ort, der macht den selben preis wie im internet, der wuchtet und montiert diese auch 1a. entsorgt die altreifen auch.
die meistens so günstigen reifen im netz sind liegengebliebene lagerware meistens mehrere jahre alt.
wurst und fleisch kauft mann beim metzger, brot beim bäcker, usw...
die wurst vom supermarkt ist billig, von minderer qualität und schmeckt nach pappe.
also reifen im reifenfachbetrieb mit garantie und alles ist ok.