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Strafbarkeit bei Inbesitznahme von PKW-Kennzeichen
Ich habe mein Auto verkauft. Der Käufer (K) verpflichtete sich vertraglich
am nächsten Tag die Ummeldung vorzunehmen. Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.
Nach drei Wochen "HinhalteTaktik" erfolgt die Abmeldung seitens des
Kaüfers nicht. Also buche ich die Versicherungsprämie zurück, so daß der
Versicherungsschutz wegfällt.
Der festen Meinung, dass ich nachwie vor Besitzer des Nummernschildes
bin, gehe ich hin und montiere die Kennzeichen vom verkauften Wagen gestern ab.
Im Nachgang zweifele ich an der Rechtmäßigkeit meiner Eigenmacht.
Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung
belangt werden bzw. ist Diebstahl.
Was kann ich nun machen?
1. Schilder an Käufer übergeben
2. Schilder an die örtliche Zulassungsstelle (anonym) schicken
3. Schilder der Polizei übergeben (mit Selbstanzeige/ohne)
PS:Bei meinem Pech hat mich jmd bestimmt dabei beobachtet.
Beste Antwort im Thema
Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.
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97 Antworten
Du kannst die Versicherungsprämie nicht zurück buchen, das kann nur die Versicherung. Punkt.
Durch deine schriftliche Abmeldung an die Versicherung und an die Zulassungsstelle plus einem rechtskräftigen Kaufvertrag? hast du deine Pflicht getan und ich frage mich wie du auf die Idee gekommen bist an einem Fahrzeug das dir nicht gehört die Nummernschilder ab zu montieren. Das ist Diebstahl.......................
MfG kheinz
Du hast das zugelassene Fahrzeug inclusive Nummernschildern verkauft. Damit gehören dir die Schilder nicht mehr.
Auch das rückbuchen der Versicherung war unnötig. Du musst der Versicherung nur eine Kopie des Kaufvertrags zuschicken und erklären, dass dir das Fahrzeug nicht mehr gehört, damit ist der Fall erledigt.
Ich würde jetzt gar nichts machen. Schmeiß die Schilder irgendwo weit weit weg.
Es kann Dir ja keiner nachweisen, dass Du sie entwendet hast? Falls es keine Zeugen gibt
Also ruhig Blut
Schau mal auf die Homepage deines Landkreises, da steht im Bereich "Verkahr" ganz exakt, was mit deinen Kennzeichen passiert. Oder ruf an und frage.
Entweder behälst du sie, oder du läßt jemanden anderen davon provitieren oder sonstwas.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 18. Februar 2020 um 12:45:29 Uhr:
Ich würde jetzt gar nichts machen. Schmeiß die Schilder irgendwo weit weit weg.
Es kann Dir ja keiner nachweisen, dass Du sie entwendet hast? Falls es keine Zeugen gibt
Also ruhig Blut
Sorry, aber wie kann man nur so einen Tipp geben ??
Schilder wegwerfen ? Am besten noch im Wald verbuddeln ?
Gehts noch ?
TE, dumme Handlung.
Kann im Zweifelsfall böse in die Hose gehen.
Nimm die Schilder, geh zu den grün-weißen, schildere die Situation.
Es war Verzweiflung was dich dazu trieb, eine Kurzschluß-Aktion.
Du wolltest niemanden schädigen, nur dich selbst schützen.
Alles weitere wird sich dann ergeben.
Wenns gut läuft, klärt sich alles, und es passiert vllt nichts, oder nicht viel.
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 18. Februar 2020 um 13:14:03 Uhr:
TE, dumme Handlung.
behauptest Du einfach so. Damit einen Diebstahl zugeben und sich selber einer Straftat bezichtigen. Sehr smarte Idee. Ich würde den Teufel tun. Der Zweck der Aktion wird erreicht sein, denn jetzt muss der Käufer das Auto ummelden.
Besser wäre gewesen, die Kennzeichen drauf zu lassen und nur die Stempel abzukratzen. Das ist dann nur eine kleine Sachbeschädigung, die bestimmt niemand verfolgt.
Kai ?
Es ist eine Straftat.
Das Auto, inkl. der Schilder gehört ihm nicht.
Vertuschen, dabei am besten noch gesehen werden, oder von Cam aufgenommen, macht die Sache nur schlimmer.
Natürlich wäre das abkratzen besser gewesen.
Aber hat er nicht, er hat abgebaut.
Nun muss man entscheiden.
Das vertuschen kann klappen, wenn aber nicht....
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 18. Februar 2020 um 14:13:18 Uhr:
Kai ?
Es ist eine Straftat.
Das Auto, inkl. der Schilder gehört ihm nicht.
Vertuschen, dabei am besten noch gesehen werden, oder von Cam aufgenommen, macht die Sache nur schlimmer.
Natürlich wäre das abkratzen besser gewesen.
Aber hat er nicht, er hat abgebaut.
Nun muss man entscheiden.
Das vertuschen kann klappen, wenn aber nicht....
Gruß Jörg.
Hi,
ich habe gerade beim EntSiegeln bedenken gehabt, da es ja Hoheitlich ist.
Für die "beabsichtigte" Abmeldung bräuchte ich ja die Kennzeichen.
Also habe ich die genommen.
reicht aber nicht, denn ohne die Zulassungsbescheinigung I kannst Du auch mit Kennzeichen nichts abmelden.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 18. Februar 2020 um 14:13:18 Uhr:
Das Auto, inkl. der Schilder gehört ihm nicht.
Ich frag mich schon die ganze Zeit, beim Lesen hier, wem gehören die Schilder tatsächlich? Denn eine Zulassung ist ja ein Verwaltungsakt und den kann ich doch (mit allem was dazu gehört) nicht verkaufen, oder?
Wer bringt Licht ins Dunkel?
die Schilder gehören dem, dem das Auto gehört. Durch den Akt des Siegelns erwirbt der Staat kein Eigentum daran.
Wenn du alles ordnungsgemäß abgewickelt hast, hättest du eine Veräußerungsanzeige (https://de.wikipedia.org/wiki/Veräußerungsanzeige) an die Zulassungsstelle senden können und die hätten es dann für dich erledigt, den Käufer zur Umschreibung aufzufordern.
Ich würde mich an deiner Stelle nun ganz still halten und hoffen, dass dich niemand gesehen hat. Zur Polizei mit den Schildern ist auch keine gute Idee.
Zur Polizei gehen und die Sache regeln ist das beste was du machen kannst. Ich habe ohne alles, nur mit dem alten Brief ein Auto wegen Unterschlagung abgemeldet. Und das in Berlin.
Zitat:
@ampfer schrieb am 18. Februar 2020 um 15:32:13 Uhr:
Wenn du alles ordnungsgemäß abgewickelt hast, hättest du eine Veräußerungsanzeige (https://de.wikipedia.org/wiki/Veräußerungsanzeige) an die Zulassungsstelle senden können und die hätten es dann für dich erledigt, den Käufer zur Umschreibung aufzufordern.
Ich würde mich an deiner Stelle nun ganz still halten und hoffen, dass dich niemand gesehen hat. Zur Polizei mit den Schildern ist auch keine gute Idee.
Ja werde wohl still halten.
Damit mir eben keine Eignungsabsicht unterstellt wird wollte ich die Zeichen
an meine Zulassungsstelle anonym senden. Sollte es zur Ermittlungen kommen
würde die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit dann das Verfahren einstellen?