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Strafe bei LED Standlicht?

Themenstarteram 8. Februar 2003 um 13:29

Hi Leute

ich hab mir von hypercolor die Brilliant Weissen LED's als Standlicht bestellt, wollte jetzt mal fragen was mich erwartet wenn mich die Polizei damit anhält?

Die haben ja keine Zulassung, wie siehts bei einem Unfall aus usw....

 

thx schonmal

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36 Antworten

Hi!

Is doch so, wenn da unfall baust und die dein auto untersuchen, und da was angebaut ist, was net der Stvo entspricht, dann hast du keinen verishcerungsschutz mehr.

am 8. Februar 2003 um 17:39

so wie ich weiß bekommste da 3 punkte und 75 oder 175 € strafe das weiß ich nicht mehr genau, lass den mist lieber ich hatte das auch erst aber ich hab dann eingesehen das das einfach nur mist ist.dafür ist mir der führerschein viel zu schade für, für so ein billig tuning. außerdem wirst du dein versicherungsschutz verlieren und darfst bei einem unfall den ganzen mist selber bezahlen

wie ist das, verliere ich auch den versicherungsschutz bei blauen led-waschdüsen???

kann doch nicht der ernst sein das ich wegen sowas keinen versicherungsschutz mehr habe!!!!

 

Wer weiß da bescheid???

 

gruß Falaloa

am 10. Februar 2003 um 8:46

jap den verlierste bei denen auch, die sind nicht in der stvzo gültig, wisst ihr eigentlich wie die dummen teile blenden???ist echt eine unvernunft von euch mit solchen teilen durch die gegend zu schaukeln, naja müsst ihr ja selber wissen, wenn ihr dann später noch wg so ein schwachsinn den führerschein verliert.

Moin!

Jep, rein formal erlischt durch den Anbau solcher Teile die Betriebserlaubnis und damit der Vers.-Schutz. Natürlich muss Deine Versicherung im Rahmen der Haftpflicht ersteinmal zahlen, wird Dich als Verursacher aber in Regress nehmen.

In Realität gibt es dann oft Gerichtsverfahren, die klären sollen, inwiefern das verbaute Teil Einfluss auf den Unfall hatte. Die Vers. sucht sich natürlich gerne ein Opferlamm, wiel die selber ungern bezahlen.

Mir erging es vor Jahren mal so, dass ich am Mopped eine andere Auspuffanlage montiert hatte, die nicht zugelassen war (für meine Modellvariante). Damit bin ich monatelang (unwissend und im guten Glauben der Zulässigkeit) rumgegurkt, selbst eine Polizeikontrolle und der TÜV haben es nicht bemerkt, dass bei meinem Modelljahr die Anlage nicht mehr zulässig war. Eines Tages wurde mir die Vorfahrt genommen, ich habe ein Ausweichmanöver gefahren und dabei einen weitern PKW-Fahrer in Not gebracht, so dass dieser um einen Unfall zu vermeiden, rechts in die Wiese abgebogen ist (zu meinem Glück *schwitz*). Zunächst schien der Sachverhalt eindeutig, keiner hat sich um meine Tüte gekümmert. Allerdings hat ein Gutachter der gegnerischen Vers. die Unfallfahrzeuge begutachtet, den Auspuff entdeckt und festgestellt, dass er halt für mein (neueres) Modelljahr nicht mehr über die EGE-BE abgedeckt war. Dann ging es los, die Vers. forderte 100% Schadensübernahme von mir, obwohl trotz Polizeiaussage und ein von mir (bzw. meinem Anwalt damals) beauftragtes Gegengutachten unabhängig voneinander keinen Zusammenhang zwischen dem Auspuff und der Vorfahrtsverletzung sehen konnten. Im Gegenteil, beide (also Polizei und Gegengutachten) waren sogar der Ansicht, dass durch das lautere Fahrgeräusch die Gegnerin hätte umso mehr auf mich aufmerksam werden müssen. Es lief dann letzten Endes auf ein Verfahren hinaus, das in einem Vergleich endete - ich bekam 30% zugesprochen, meine Versicherung trug 70%. Dazu kam dann leider noch eine Anzeige, wegen der Tüte dazu, dass mir drei Punkte und eine Nachschulung (FS auf Probe) einbrachte...

Naja, lang ist's her :-)

Markus, in Anekdoten schwelg *g*

wer mit solchen peinlichen düsen rumgurkt, der hat auf deutschen straßen eh nichts verloren - ist doch kein kindergarten oder rummelplatz.....

Naja,

ixh halt ja eigentlich auch nichts von diesen ganzen komischen Beleuchtungen, habe aber letztens einen parkenen E30 gesehen der sein Standlicht an hatte und das war vorne richtig dunkelblau-lila, sah schon gut aus. Wenn's nicht verboten währe, glaub ich würds auch reinbauen.

mfg

am 13. Februar 2003 um 21:01

wenn das nicht verboten wäre, dann sieht es bestimmt so aus als wenn in jeder stadt jahrelang kirmes ist :D

Themenstarteram 14. Februar 2003 um 18:56

ich hab die lampen gestern zugestellt bekommen und werde mal schaun, gegebenenfalls mal bilder davon hier reinstellen...

werde aber wegen versicherungsschutz vorerst mit den standart lampen fahren.

vorerst? *g* wann willste die dinger denn dann reinmachen? dat ändert sich nicht

am 21. März 2003 um 18:55

Ihr könnt euch ja auch alle anstellen.Dann dürft Ihr euer Autos auch nicht tunen.Also mit einer bißnormalen Wanne durch die Gegend eiern.Was macht Ihr denn wenn ein Standlicht kaputt ist und Ihr ein Unfall baut.Laut STVZO muß das auch funktioieren.Also ABE fürs Fahrzeug erloschen und selber zahlen.Übertreiben kann man auch!!!!!!!!!!!!!!

@groggi

Wie soll man mit kaputtem Standlicht 'nen Unfall bauen. Nach der StVO ist bei Dunkelheit das Abblendlicht einzuschalten. Da ist es wohl egal, ob das Standlicht in dem Moment defekt ist oder nicht.

In diesem Thread geht es ja auch um den wissendlichen Einbau von nicht zugelassenen Bauteilen. Da weiß man, was man tut und kann dafür haftbar gemacht werden.

Wenn unterwegs was kaputt geht, ist das eben höhere Gewalt. Dadurch erlischt keine ABE (das tut sie erst, wenn man das defekte Teil durch ein nicht zugelassenes ersetzt).

das standlicht leuchtet doch nur, damit falls die ablendbirne kaputt ist das auto wenigstens noch zu erkennen ist von vorne, sonst kann man denken das es ein motorrad sei.... (auch wenns von den lichtkegel nicht immer hinhaut)

ich habe auch keine leds oder sonn krams in den standlichtern. die 3 punkte und strafe... bekommt man doch echt nicht normal ?!? , wiederholungstäter vielleicht, aber beim ersten mal nehmen sie dir die dinger höchstens ab. vielleicht noch eine verwahnung, aber doch nicht 3 punkte und so... naja kommt auch drauf an wie man selber reagiert, wenn man rumpöppelt dann

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