1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafe bei Umweltzone ohne Plakette?

Strafe bei Umweltzone ohne Plakette?

Themenstarteram 9. Juli 2012 um 10:36

Hi Leute,

ich habe eine kurze Frage.

Seit ein paar Monaten ist ja der Busgeldkatalog (von den Punkten in "Flensburg") geändert/verschärft worden.

Welche Strafe bekomme ich nun wenn ich ohne Feinstaubplakette oder mit falscher Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahre und erwischt werde?

Sind das immernoch die 40€ und der eine Punkt?

Oder ist das mit geändert worden?

Weitere Fragen:

- Muss ich, wenn ich erwischt worden bin, die Umweltzone schnellstmöglich verlassen?

- Bekommen stehende/parkende Autos, die eine falsche/fehlende Plakette drauf haben, auch die gleiche Strafe? Wird das Auto dann abgeschleppt? Oder wird nur der fließende Verkehr überwacht?

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2012 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Noch mehr Vorsatz geht wohl kaum... :D

Was ja nur wieder zeigt, dass die Strafen in D einfach zu gering sind.

Bei 400,- € und 1 Monat Fahrverbot würde die Sache vermutlich anders aussehen.

Ich habe nichts dagegen, wenn Leute die Überzeugung vertreten, die Plakette ist Unsinn und bringt garnichts.

Auch finde ich es gut, wenn diese Leute ihre Überzeugung offen vertreten und auch dafür einstehen wenn ihnen der Wind entgegen bläst.

Die 400,- Euro würden diesen Leuten helfen zu beweisen wie sehr sie hinter ihrer Überzeugung stehen.

Aber wenn ich lese, dass man großmäulig "aus Prinzip" keine Plakette klebt, weil das alles Unsinn ist und sich - wenn man erwischt wird - statt sich mit stolzer Brust hinstellt und sagt "Jawoll, her mit der Strafe. Das ist mir meine Überzeugung wert" sich eher wie ein Waschweib heulend hinter der Halterhaftung versteckt, dann habe ich die Befürchtung, dass die meisten "Überzeugungen" doch nur leere Phrasen sind.

Übrigens sollte man sich nicht wundern, wenn die Masche "Halterhaftung" demnächst durch rigoroses Abschleppen der Fahrzeuge untergraben wird.

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten
am 9. Juli 2012 um 11:04

Das Thema haben wir hier gerade, es sind im übrigen immer noch  63,50 € :eek: 40 € Bußgeld plus 23,50 € Auslagen und Gebühren zu zahlen. Eine Änderung wird wohl 2013 mit dem Ramsauer Punktekonto folgen, dann wird es wohl dafür keinen Punkt mehr geben

Hier mal die Links

http://www.adac.de/.../Flensburger_Punktereform.aspx

http://www.motor-talk.de/.../...geparkt-bussgeldbescheid-t3986426.html

Themenstarteram 9. Juli 2012 um 13:02

Zitat:

 

Pepperduster Pepperduster

Nobody is Perfect

Seat

Das Thema haben wir hier gerade, es sind im übrigen immer noch 63,50 € :eek: 40 € Bußgeld plus 23,50 € Auslagen und Gebühren zu zahlen.

Schnelle Frage noch zum Schluss.

Aktuell gibt es den Punkt noch mit drauf oder?

Also 63,50€ + 1 Punkt?

am 9. Juli 2012 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Clocker

Zitat:

 

Pepperduster Pepperduster

 

Nobody is Perfect

Seat

 

Das Thema haben wir hier gerade, es sind im übrigen immer noch 63,50 € :eek: 40 € Bußgeld plus 23,50 € Auslagen und Gebühren zu zahlen.

Schnelle Frage noch zum Schluss.

 

Aktuell gibt es den Punkt noch mit drauf oder?

 

Also 63,50€ + 1 Punkt?

Der eine Punkt wird dir auf der Deutschlandkarte gutgeschrieben <img src="/images/smilies/wink.gif" alt="" />

Zitat:

Original geschrieben von Clocker

Zitat:

 

Pepperduster Pepperduster

Nobody is Perfect

Seat

Das Thema haben wir hier gerade, es sind im übrigen immer noch 63,50 € :eek: 40 € Bußgeld plus 23,50 € Auslagen und Gebühren zu zahlen.

Schnelle Frage noch zum Schluss.

Aktuell gibt es den Punkt noch mit drauf oder?

Also 63,50€ + 1 Punkt?

Noch mehr Vorsatz geht wohl kaum... :D

Zitat:

Original geschrieben von Clocker

Bekommen stehende/parkende Autos, die eine falsche/fehlende Plakette drauf haben, auch die gleiche Strafe? Wird das Auto dann abgeschleppt? Oder wird nur der fließende Verkehr überwacht?

in der bußgeldkatalog steht seit 31.1.2009 folgendes:

Zitat:

Bußgeldkennzahl: 141621

Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.

§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR

Punkte: 1

teilnahme am verkehr das heisst ruhender(parken) und fliesenden (fahren) Verkehr.

also keine ausflüchte mehr das man doch nur geparkt hat und kostet genausoviel wie beim fahren erwischt da gibts keinen rabatt.

ob abgeschleppt wird das liegt eher da dran wo du geparkt hast da kannste abgeschleppt werden oder umgesetzt ^^

am 9. Juli 2012 um 17:18

google: grüne Plakette+Vordruck

Hatten wir doch schon oft.

Solange man nicht dabei gesehen wurde gilt das theoretisch als Parkverstoß.

Und wer in Deutschland Parkverstöße über 15 € (außer die bei denen er identifiziert wurde) bezahlt ist selber schuld.

Wenn man nicht weiß wer da geparkt hat geht das ganze in die "Halterhaftung" aka Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters.

http://dejure.org/gesetze/StVG/25a.html

Das sind 18,50 €. Kein Punkt!

 

Evtl. könnte man dann noch argumentieren, daß ein rein wegen der Umweltplakette ordnungswidriges Parken (also sonst korrekt geparkt, nicht auf Gehwegen, nicht gegen Fahrtrichtung usw...) nicht dem Sinn der Halterhaftung entspricht.

Aber das wäre Fleißaufgabe und mit Arbeit verbunden und nicht unbedingt immer erfolgreich.

am 9. Juli 2012 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Noch mehr Vorsatz geht wohl kaum... :D

Was ja nur wieder zeigt, dass die Strafen in D einfach zu gering sind.

Bei 400,- € und 1 Monat Fahrverbot würde die Sache vermutlich anders aussehen.

Ich habe nichts dagegen, wenn Leute die Überzeugung vertreten, die Plakette ist Unsinn und bringt garnichts.

Auch finde ich es gut, wenn diese Leute ihre Überzeugung offen vertreten und auch dafür einstehen wenn ihnen der Wind entgegen bläst.

Die 400,- Euro würden diesen Leuten helfen zu beweisen wie sehr sie hinter ihrer Überzeugung stehen.

Aber wenn ich lese, dass man großmäulig "aus Prinzip" keine Plakette klebt, weil das alles Unsinn ist und sich - wenn man erwischt wird - statt sich mit stolzer Brust hinstellt und sagt "Jawoll, her mit der Strafe. Das ist mir meine Überzeugung wert" sich eher wie ein Waschweib heulend hinter der Halterhaftung versteckt, dann habe ich die Befürchtung, dass die meisten "Überzeugungen" doch nur leere Phrasen sind.

Übrigens sollte man sich nicht wundern, wenn die Masche "Halterhaftung" demnächst durch rigoroses Abschleppen der Fahrzeuge untergraben wird.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Hatten wir doch schon oft.

Solange man nicht dabei gesehen wurde gilt das theoretisch als Parkverstoß.

Und wer in Deutschland Parkverstöße über 15 € (außer die bei denen er identifiziert wurde) bezahlt ist selber schuld.

Wenn man nicht weiß wer da geparkt hat geht das ganze in die "Halterhaftung" aka Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters.

http://dejure.org/gesetze/StVG/25a.html

Das sind 18,50 €. Kein Punkt!

 

Evtl. könnte man dann noch argumentieren, daß ein rein wegen der Umweltplakette ordnungswidriges Parken (also sonst korrekt geparkt, nicht auf Gehwegen, nicht gegen Fahrtrichtung usw...) nicht dem Sinn der Halterhaftung entspricht.

Aber das wäre Fleißaufgabe und mit Arbeit verbunden und nicht unbedingt immer erfolgreich.

falsch parken und fahren in der umweltzone ohne plakette sind wie oben genannt laut bußgeldkatalog und wenn man nen bußgeld bescheid kriegt wurde man nunmal erwischt denn die senden ja net einfach so das zeug zu

SpeedPiet:

damit bist du hart an der Grenze zum "nimm es wie ein Mann" und das ist nicht mehr gern gesehen. ;)

Aber du hast in gewissem Maß natürlich recht. Allerdings gebe ich meinen Link weiter unten zu bedenken. Das Gesetz ist handwerklicher Murks.

 

Mir selbst geht es vorrangig darum ob das Kennzeichen in der Plakette aktuell sein muß... :D:D:D

Ich hab ne Plakette im Auto. Auch geklebt.

 

Mit Überzeugung bzw. dem was ich bereits in anderen Themen hier dargelegt habe warte ich aber bis es keinen Punkt mehr gibt.

Um vor Gericht zu landen müßte ich immerhin meine Fahr/Abstelleigenschaft zugeben...

Das Problem ist, Amtsrichtern traue ich nur soweit wie ich sie werfen kann.

Die sind imstande und sagen "als Erleichertung für die Überwachungskräfte muß das AKTUELLE Kennzeichen in der Plakette stehen. Mir egal, daß das Schild sich NUR auf einen Absatz bezieht in dem vom Kennzeichen keine Rede ist."

Nunja vor Gericht und auf hoher See... Und wer glaubt, daß es Recht gibt vor Gericht, der glaubt auch, daß Zitronenfalter so heißen weil sie Zitronen falten.

 

Zum Thema Schild und Bezug meine letzten Beiträge zum Thema Umweltzonen lesen. ;)

http://www.motor-talk.de/.../...rkt-bussgeldbescheid-t3986426.html?...

Ab diesem Beitrag bis zum Ende der Seite 4.

Auf Seite 4 steht die komplette Herleitung des handwerklichen Fehlers im Gesetz...

dummerweise muss das kennzeichen auf der plakette das aktuelle sein da wurden genug schon bestraft die das falsche kennzeichen drauf hatten

nö.

"eigentlich" muß es gar kein Kennzeichen sein... :D

Zumindest kann nach StVO "eigentlich" keiner bestraft werden.

Da der Bezug fehlerhaft ist.

Siehe Seite 4 im verlinkten Thema.

 

Und sonst gibts keine Strafen, da die IMSCHV und IMSCHG keine eigene Strafe hat. :)

 

Aber wie gesagt, das durchzufechten ist mir mit Punkt noch zu heikel.

Da ich Amtsrichtern nur soweit traue...

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

falsch parken und fahren in der umweltzone ohne plakette sind wie oben genannt laut bußgeldkatalog und wenn man nen bußgeld bescheid kriegt wurde man nunmal erwischt denn die senden ja net einfach so das zeug zu

Hast Du eine Ahnung - gerade Berlin schießt da gerne mal ins Blaue. :mad:

komisch wir haben noch keine briefe hier in berlin bekommen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit