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Strafe beim Kennzeichenmissbrauch

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 15:19

Liebe Ratgebende,

da ich das Fahrzeug wechseln möchte, möchte ich das nächste Auto selber kaufen und abholen. Da ich in der Woche voll beschäftigt bin, kann ich nur zum Wochenende dies tun. Leider haben ausgerechnet da alle Behörden geschlossen. Ich überlege mir deshalb, mit den Kennzeichen vom Erstwagen abzuholen. Eine andere Möglichkeit wäre den Hänger von einem Freund zu leihen, wofür ich keinen gültigen Führerschein habe (Fahren kann ich doch damit!). Die Frage ist, was es lieber und wobei die Strafe geringer wäre, sollte ich ertappt werden.

a) Wie hoch ist eigentlich die Strafe beim Kennzeichenmissbrauch? Die ist niergendswo aufgelistet.

b) Und wie hoch wäre beim Fahren mit dem zusätzlichen Anhänger ohne Führerschein?

Beste Antwort im Thema

Bevor man sich auf solche "Abenteuer" wie fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz oder ohne gültigen Führerschein einlässt, könnte man sich auch online ein Kurzzeitkennzeichen bestellen und kommen lassen.

Manchmal kann ich nicht verstehen, auf welche Ideen man so kommen kann. Das liegt aber an mir.

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Bevor man sich auf solche "Abenteuer" wie fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz oder ohne gültigen Führerschein einlässt, könnte man sich auch online ein Kurzzeitkennzeichen bestellen und kommen lassen.

Manchmal kann ich nicht verstehen, auf welche Ideen man so kommen kann. Das liegt aber an mir.

Man nehme den Bussgeldkatalog+google und verdoppelt das ganze wegen Vorsatzes.

Günstiger und legale wäre es doch sich Kurzeitkennzeichen zu besorgen ;)

Zitat:

da ich das Fahrzeug wechseln möchte, möchte ich das nächste Auto selber kaufen und abholen.

mmh, mach ich seit Jahrzenten so, selbst gekauft und abgeholt...

Und der Händler hat es vorher für mich zugelassen, klappt prima, auch am Wochenende... :rolleyes:

Hallo,

kaufst du das Fahrzeug von privat oder Händler ?

Händler bieten meist einen Zulassungsservice mit an. Kostet zwar nen bißchen was aber immernoch günstiger als

a.) Kennzeichenmißbrauch

- 6 Punkte in Flensburg

- Geldstrafe oder Gefängnis

-Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

b.) Fahren ohne Fahrerlaubnis

-6 Punkte in Flensburg

-Geldstrafe

-Fahrverbot

-Ärger mit dem Freund, da dieser als Halter des Hängers auch eine Strafe kassiert

Oder falls privater Verkauf

c.)

Kurzzeitkennzeichen

- ca. 70 Euro

-online bestellbar, sogar am Wochenende

am 17. Juni 2012 um 15:39

http://bit.ly/LnTP43

 

Und dann der zweite Treffer bei google :D

"ausgerechnet am wochenende" haben die behörden geschlossen.

das ist ja der hammer! warum arbeiten die eigentlich nicht wo du doch frei hast und dann dahin könntest?

und dann noch vorsätzlich nach illegalen möglichkeiten mit der "geringsten zu erwartenden strafe" fragen.

 

obwohl wir gerade EM haben, sollte man seinen eigenen lattenschuss nicht ganz so öffentlich zeigen.

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Liebe Ratgebende,

da ich das Fahrzeug wechseln möchte, möchte ich das nächste Auto selber kaufen und abholen. Da ich in der Woche voll beschäftigt bin, kann ich nur zum Wochenende dies tun. Leider haben ausgerechnet da alle Behörden geschlossen. Ich überlege mir deshalb, mit den Kennzeichen vom Erstwagen abzuholen. Eine andere Möglichkeit wäre den Hänger von einem Freund zu leihen, wofür ich keinen gültigen Führerschein habe (Fahren kann ich doch damit!). Die Frage ist, was es lieber und wobei die Strafe geringer wäre, sollte ich ertappt werden.

a) Wie hoch ist eigentlich die Strafe beim Kennzeichenmissbrauch? Die ist niergendswo aufgelistet.

b) Und wie hoch wäre beim Fahren mit dem zusätzlichen Anhänger ohne Führerschein?

Sag mal, wo sind wir hier eigentlich. Wie kann man denn solche Fragen stellen.

Du hast vor, ggf. eine Strafttat zu begehen und willst hier erfahren, was die günstigere Strafe ist.

Denkst Du auch daran, dass Du Menschen einen Schaden zufügen kannst, den Du nie wieder gut machen kannst und der Geschädigte vielleicht nicht mal einen Cent Schadensersatz von Dir bekommt.

Du kannst doch nicht Zeitmangel als eine Entschuldigung anführen. Schon mal davon gehört, dass man jemanden Bevollmächtigen kann seine Angelegenheiten zu erledigen.

Ich hoffe, dass dieser Thema gleich geschlossen wird.

am 17. Juni 2012 um 16:05

Wie krank muss ein Hirn sein, und dann auch noch hier öffentlich posten. 

 

 

am 17. Juni 2012 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von heltino

"ausgerechnet am wochenende" haben die behörden geschlossen.

das ist ja der hammer! warum arbeiten die eigentlich nicht wo du doch frei hast und dann dahin könntest?

und dann noch vorsätzlich nach illegalen möglichkeiten mit der "geringsten zu erwartenden strafe" fragen.

 

obwohl wir gerade EM haben, sollte man seinen eigenen lattenschuss nicht ganz so öffentlich zeigen.

:rolleyes:

Volltreffer an den Pfosten = Vollpfosten

http://www.youtube.com/watch?v=Q153_ej-fHU

Aber er schrieb doch, er sei voll beschäftigt. Ich kann das absolut nachvollziehen, nüchtern stellt man solche Fragen nicht. :D

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von AMoll

Hallo,

kaufst du das Fahrzeug von privat oder Händler ?

Händler bieten meist einen Zulassungsservice mit an. Kostet zwar nen bißchen was aber immernoch günstiger als

a.) Kennzeichenmißbrauch

- 6 Punkte in Flensburg

- Geldstrafe oder Gefängnis

-Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Die Frage brennts eigentlich, wie hoch die Strafe beim Kennzeichenmissbrauch ist. Das kann ich niergendswo finden.

Macht es da eigentlich keinen Unterschied ob man mit eigenen oder geklauten Kennzeichen unterwegs ist?

am 17. Juni 2012 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

 

Die Frage brennts eigentlich, wie hoch die Strafe beim Kennzeichenmissbrauch ist. Das kann ich niergendswo finden.

Macht es da eigentlich keinen Unterschied ob man mit eigenen oder geklauten Kennzeichen unterwegs ist?

Weil diese Strafe ein Richter verhängt und er in einem Strafmaßrahmen frei entscheiden kann ,ob du nur eine Geldstrafe zahlst oder du dich direkt ohne über Los zu gehen ins Gefängnis begeben musst.

hej ... zeigt doch nachsicht ---

ist doch ein Pirat und gestern neu angemeldet und dann so ein Thema...

TROLLIG der Kleine

interressant wird es wenn du mit deiner Aktion einen Benzinlaster zum abbiegen bringst....

dann bist du mit 100Mio dabei...

aber das ist ja gar kein thema - du lässt dich dann wech beamen....

AUA

mit freundlichen gruß

Alex- beachte bitte die Signatur und vorallem:

es gibt 2 Dinge die Unendlich sind das Weltall und die Menschliche Dummheit - wobei beim Weltall bin ich nicht sicher.....

(verm. Albert Einstein..)

PS klar macht es einen Unterschied wenn du die Kennzeichen klaust wird auch noch Diebstahl draufgeschlagen!

AUA... die 2te

Eine naive Frage folgt der anderen. Der TE sucht eine Gebrauchsanweisung für etwas, das normalerweise mit der Investition von einigen Euro legal über die Bühne gehen könnte. Ja hat er denn nicht eine einzige Vertrauensperson, die mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet ihm die Zulassung unter der Woche durchführen könnte? Oder sieht er es als "Ehrensache", den Akt selbst durchführen zu müssen?

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