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Strafe für falsch Birnen.

Themenstarteram 6. März 2007 um 13:18

Hallo,

wenn ich Birnen habe, die kein E1 Zeichen haben, was passiert dann. Was sind die durchschnittlichen Strafen dafür?

Ich rede hier nicht von illegalen Xenon Umrüstungen.

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104 Antworten
am 6. März 2007 um 13:30

genau das gleiche wie bei illegalen xenon umrüstungen

am 6. März 2007 um 13:30

müsste eigentlich dieselbe straftat sein wie illegales xenon, da es eigentlich derselbe sachverhalt ist. aber so wie immer gibts ja einen strafbereich von der höhe her, und da wird es doch kleine unterschiede geben, was es ist.

am 6. März 2007 um 13:32

Re: Strafe für falsch Birnen.

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Hallo,

wenn ich Birnen habe, die kein E1 Zeichen haben, was passiert dann. Was sind die durchschnittlichen Strafen dafür?

Ich rede hier nicht von illegalen Xenon Umrüstungen.

Wenn sich jemand sehr stark geblendet gefühlt hat,

der dir gerade in dein Auto reingefahren ist...

max. 5000€ im Regress musst du der Versicherung dann bezahlen.

 

Außerdem gibt es mittlerweile sehr gute legale Birnen für so ziemlich alle Autos.

Moin,

Zuerst einmal isses nur eine Ordnungswidrigkeit. Entsteht aus der Ordnungswidrigkeit eine Gefährdung, kann daraus eine Straftat (Verkehrsgefährdung) erwachsen ;)

Nicht alles, was verboten ist, ist auch gleich ne Straftat.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

müsste eigentlich dieselbe straftat sein wie illegales xenon, da es eigentlich derselbe sachverhalt ist. aber so wie immer gibts ja einen strafbereich von der höhe her, und da wird es doch kleine unterschiede geben, was es ist.

Themenstarteram 6. März 2007 um 14:17

Genau dass ist das was ich meine und wenn man heute schon bei ATU einfach ne Birne kauft und dann keine E1 Nummer hat, da fahren denke ich sogar mal viele mit rum, die nichtmals wissen, dass die Birne gar nicht zugelassen ist.

Bei einer Xenon umrüstung kann man ja von vornherein mit einen Vorsatz dran gehen.

Ist denn jemand mal mit solchen Birnen erwischt worden und welche Strafe hat er bekommen?

Mal ernsthaft. Warum muss man das wissen?

Die Teile sind nicht zugelassen, meist mit gutem Grund.

Also kauft man vernünftige Birnen die vernünftig Licht machen und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Entsteht aus der Ordnungswidrigkeit eine Gefährdung,

nämlich dann, wenn der polizist sagt, "das hat mich extremst geblendet" gibt das diese folgekosten:

bei ner "normalen" kontrolle:

-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer UND halter)

-3 punkte (für fahrer UND halter)

- a-verstoß für den fahrer

- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung

-250-400€ nachschulungskosten

- b-verstoß für den halter

-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-280-520€ gutachterkosten

-50-120€ für die neuvorführung des fz

- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€

-zivilrechtliche folgeprozesse im mehrstelligen millionen-€ bereich, ohne deckung der schadenssumme durch die phv....

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Genau dass ist das was ich meine und wenn man heute schon bei ATU einfach ne Birne kauft und dann keine E1 Nummer hat, da fahren denke ich sogar mal viele mit rum, die nichtmals wissen, dass die Birne gar nicht zugelassen ist.

...

wenn DU es doch weißt, warum benutzt du sie dann? :confused:

am 6. März 2007 um 15:20

Und wenn einen niemand erwischt und man keinen Unfall baut (Die Versicherung könnte man sich dann auch gleich sparen :-)) je nach fahrzeug etwa 300€ für die durch die 100W Rally Birnen verschmorten Scheinwerfer. Wers braucht,...

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Genau dass ist das was ich meine und wenn man heute schon bei ATU einfach ne Birne kauft und dann keine E1 Nummer hat, da fahren denke ich sogar mal viele mit rum, die nichtmals wissen, dass die Birne gar nicht zugelassen ist.

Tja, Unwissenheit hat noch nie vor Strafe geschützt....

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Bei einer Xenon umrüstung kann man ja von vornherein mit einen Vorsatz dran gehen.

Wieso ist das was anderes wie Glühlampen ohne E-Zulassung? Die hat man sich auch "extra" gekauft, obwohl ursprünglich andere verbaut waren. Diese "Ausrede" zieht nicht wirklich...

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Ist denn jemand mal mit solchen Birnen erwischt worden und welche Strafe hat er bekommen?

Ja (aber nicht ich). Bei unzulässigen Standlichtern (weiß oder gelb) kommt man mit viel Glück auch mit 10 € weg und das auch nur wenn man einen "unwissenden" Polizisten erwischt. Beim Standlicht lässt sich die Gefährdung nicht halten, daher kein Erlöschen der BE. Dummerweise müsste aber die Veränderung eines bauartgeprüften Teils (und zum geprüften Scheinwerfer gehören nun mal auch die Lampen) ebenfalls mit 50,- + 25,60 B-Verstoss usw. bestraft werden und nicht mit 10 oder 15 €!

Farbige Standlichter, nicht zugelassene Abblend-, Fern- und Nebellampen sowie Blinker haben die von MagirusDeutzUlm so detailiert beschriebenen Folgen.

am 6. März 2007 um 17:18

Erlischt da nicht auch die Betriebserlaubnis mit falschen Birnen?

am 6. März 2007 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Jünter

Erlischt da nicht auch die Betriebserlaubnis mit falschen Birnen?

Würde sagen ja,

aber eine weitere Sache:

 

Org. oder zugelassen Birnen drin, diese sind aber zu hoch bzw. falsch eingestellt!!

Was kann das für Folgen haben?

Dieselben wie nicht zugelassene Birnen?

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Was kann das für Folgen haben?

garkeine....

am 6. März 2007 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von Jünter

Erlischt da nicht auch die Betriebserlaubnis mit falschen Birnen?

Dafür würde ich meine Hand ins Feuer legen dass auch die BE erlischt. Hatte mal nen bekannten Sachverständigen gefragt weil hier ja auch einige die Pins an den Sockeln abschleifen. Dieses Abschleifen lässt die BE erlöschen also kann man davon ausgehen, dass auch eine nicht zugelassene Lampe die BE erlöschen lässt.

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