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Strafe für verleihen des Autos ohne zu wissen das der Fahrer keine Fahrerlaubnis mehr hat
Hallo Leute,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ohne mich für meine eigene Dummheit zu kritisieren.
Im Sommer 2019 war ich mit einem Bekannten mit meinem Auto unterwegs. Der Bekannte fuhr mein Auto und ich saß also neben ihm auf dem Beifahrersitz. Wir verquatschten uns und er fuhr unaufmerksam etwas schneller und wurde geblitzt. Daraufhin beichtete er mir, dass ihm die Fahrerlaubnis vor ein paar Wochen entzogen wurde. Der Brief mit dem Blitzerfoto kam dann bei mir an und ich habe natürlich angegeben, dass er es war. Was ich noch dazu sagen muss, ist das meine Mutter die Halterin des Fahrzeugs ist. Sie wird jetzt beschuldigt zugelassen zuhaben, dass er ohne Fahrerlaubnis fährt. In den Beschuldigungsbrief von der Polizei haben wir reingeschrieben, dass Sie mit der ganzen Sache nichts zutun hat und ich die alleinige Nutzerin des Fahrzeugs bin. Wir haben auch reingeschrieben, dass mein Bekannter das Auto einmalig genutzt hat und ich nicht wissen konnte, dass er keine Fahrerlaubnis mehr hat, weil er ein eigenes Auto besitzt.
Was meint ihr, welche Strafe jetzt auf mich oder sogar auf meine Mutter zukommt?
Ich habe echt total Angst, dass ich jetzt tausende von Euros bezahlen kann, wegen meiner eigenen Dummheit.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Beste Antwort im Thema
Update: Vor etwa einer Woche, kam ein Brief, dass das Verfahren gegen mich (und meine Mutter) eingestellt wurde.
Was auf meinen Ex-Bekannten zukommt, weiß ich nicht, da er es nicht für nötig hält, sich seit der Tat zu melden. Was jetzt auch gut so ist. : )
Ihr habt mir in der Zeit wirklich sehr geholfen. DANKE!
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122 Antworten
Zwar muß der Fahrzeughalter, der einem anderen ein Kraftfahrzeug zur Führung überlässt, grundsätzlich vorher prüfen, ob dieser im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Hierbei sind an seine Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen. Er ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, sich zunächst den Führerschein zeigen zu lassen.
Das gilt jedoch dann nicht, wenn er bereits vorher sichere Kenntnis davon erlangt hatte, daß der andere über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. In einem solchen Fall darf er grundsätzlich vom Fortbestehen der einmal erteilten Fahrerlaubnis ausgehen. Dass diese dem anderen inzwischen entzogen worden sein könnte, braucht er nur dann in Rechnung zu stellen, wenn besondere Umstände, die er kennt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt kennen könnte und müßte, auf eine solche Möglichkeit hindeuten. Solange letzteres nicht der Fall ist, muß der Halter nicht prüfen, ob die ihm bekannte Fahrerlaubnis des anderen noch fortbesteht.
Trifft das auf deinen Fall zu, kannst du erst einmal beruhigt sein.
Das Problem ist die einmalige Nutzung, da hätte man vorher den Führerschein sehen müssen. Nur bei mehrmaliger Nutzung muss man nicht jedes Mal fragen. Daher war es ungünstig, die einmalige Nutzung zuzugeben.
Generell macht sich der Halter strafbar, wenn er das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zulässt. E
Im konkreten Fall, sollte Deine Mutter einen Anwalt zu Rate ziehen und sich von ihm beraten lassen. Der weiß, wie man am Besten aus der Nummer rauskommt. Eine konkrete Rechtsberatung kann Dir hier keiner geben. Vielleicht mal Beispielurteile googlen.
Ich sehe hier eher die Möglichkeit für die TE, daß sie sichere Kenntnis davon erlangt hat, daß die andere Person über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.
Und wie soll man das nachweisen, wenn man denjenigen erstmalig hat fahren lassen?
Wenn man die Person schon lange kennt.
Das muß man vor Gericht natürlich glaubhaft darlegen können.
Das wird nicht ausreichen... Da werden schon strengere Maßstäbe angelegt als nur die bloße Kenntnis der Person. Vor allem wenn es nur ein Bekannter und nicht ein guter oder sehr guter Freund ist.
Ich würde hier ja eher den Bekannten in der Oflicht sehen: Wenn dieser sich an Steuer setzt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat... Welcher Tatbestand wäre das gegenüber der Halterin?
Die Halterin hatte ja gar keine Chance zu prüfen, ob eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Die Nutzerin hat es erlaubt, nicht die Halterin (Mutter).
War das Bussgeld so hoch bzw. mit Punkten Fahrverbot, dass es nicht einfach bezahlt wurde und der Bekannte es dir zurück gibt? Dann wäre Ruhe gewesen.
Zitat:
@Istefanos schrieb am 20. Januar 2020 um 18:53:32 Uhr:
Generell macht sich der Halter strafbar, wenn er das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zulässt.
Die Halterin hat das Fahrzeug ihrer Tochter überlassen und die hat einen Führerschein. Wen die Tochter wiederum fahren lässt, darauf hat die Halterin keinen Einfluss.
...egal wie, aber dem Bekannten würde ich ganz gewaltig eins "auf die FreXXXe hauen". Und nach dem linken Ding wäre das die längste Zeit mein / ein Bekannter gewesen.
Solche verantwortungslosen Leute, wie dieser "Bekannte" sind dafür verantwortlich, dass z.B. jede Firma die Nutzer von Dienstwägen / Firmenfahrzeugen mindestens 2x im Jahr zur Führerscheinkontrolle antanzen lassen muß um sich rechtlich abzusichern.
Erst selbst Mist bauen, sich die Pappe abnehmen lassen und anschließend nicht einmal so viel Hirn um sich so zu verhalten, damit keine anderen mit hineingezogen werden. Wenn so jemand ohne Fahrerlaubnis mit seinem eigenen Karren los zieht ists noch das eine, aber andere z.B. den Halter eines Fahrzeugs bzw. in dem Fall auch die TE noch mit hinein zu ziehen... das ist ja wohl das Allerletzte.
Zitat:
@Apolo2019 schrieb am 20. Januar 2020 um 19:38:44 Uhr:
War das Bussgeld so hoch bzw. mit Punkten Fahrverbot, dass es nicht einfach bezahlt wurde und der Bekannte es dir zurück gibt? Dann wäre Ruhe gewesen.
Ja. Er ist mit 105 in einer 80er Zone erwischt worden. Sonst wäre ja auch alles easy gewesen :/
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2020 um 19:57:04 Uhr:
Zitat:
@Istefanos schrieb am 20. Januar 2020 um 18:53:32 Uhr:
Generell macht sich der Halter strafbar, wenn er das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zulässt.
Die Halterin hat das Fahrzeug ihrer Tochter überlassen und die hat einen Führerschein. Wen die Tochter wiederum fahren lässt, darauf hat die Halterin keinen Einfluss.
Genau. Die Tochter ist verantwortlich und dementsprechend auch Adressat der Maßnahmen. Zumal sie sich dahingehend geäußert hat. Was dann dabei raus kommt wird sich ergeben. Das kann man so pauschal nicht beantworten.