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Strafe mofaführerschein 40km/h

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 20:51

Ich hab mir überpegt ein mofa zu kaufen am liebsten wäre mir das piaggio ciao aber das fährr 35-40 km/h, meine frage ist nun welche strafen mich wohl erwarten wenn ich damit von der polizei erwischt werde und nur die mofa fahrerlabnis habe.

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2019 um 21:25

Na fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug

hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen

hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen

oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

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am 19. Juni 2019 um 21:25

Na fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug

hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen

hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen

oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Zitat:

@Lerro273 schrieb am 19. Juni 2019 um 22:51:39 Uhr:

Ich hab mir überpegt ein mofa zu kaufen am liebsten wäre mir das piaggio ciao aber das fährr 35-40 km/h, meine frage ist nun welche strafen mich wohl erwarten wenn ich damit von der polizei erwischt werde und nur die mofa fahrerlabnis habe.

aufgrund deiner fragestellung würde ich mich eher fragen, ob du dir nicht eher ein fahrrad mit stützrädern zulegen solltest. ist sicherer für alle anderen verkehrsteilnehmer.

Gar nicht so viel Gerede, es wäre Fahren ohne Fshrerlaubnis, also strafbar. Aber wenn das Teil nach Tacho schneller ist ( bis knapp über 30 kmh ) wäre es eher grenzwertig.

am 20. Juni 2019 um 12:11

... und nicht vergessen im Falle eines (Un)Falles:

Die Versicherung kann dich voll haftbar machen - da hat man schnell (im doppelten Wortsinn) mal sein Leben versaut!

Ein maximal zweimaliger Regressanspruch in Höhe von 5000€ ist also voll haftbar? Wirklich ausgefeiltes Fachwissen.

am 20. Juni 2019 um 12:16

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:14:10 Uhr:

Ein maximal zweimaliger Regressanspruch in Höhe von 5000€ ist also voll haftbar? Wirklich ausgefeiltes Fachwissen.

sorry... - da bin ich falsch

hier!

@ beku_bus1

kannst du das erklären? Zweimaliger Regressanspruch !

Ich kenne nur das eine Versicherung einmalig bis zu 5000€ Regress nehmen kann.

Einmal für Sachschaden, und einmal für Personenschaden. Oder irgendwie so ähnlich. Müßte man jetzt nochmal genau eruiren. Hauptsächlich ging es mir nur um die Klarstellung des nicht erlischenden Versicherungsschutzes der Haftpflicht. Das sieht beim Kaskoschutz - so vorhanden - natürlich anders aus.

Kaskoverlust ist schon klar.

Sonst aber dann eben doch eher der Regelfall mit bis zu 5000€

Danke

Hier wird die Höhe des Details "Regressanspruch" diskutiert während der Fragesteller bewusst und vorsätzlich ohne Fahrerlaaubnis beabsichtigt zu fahren. Jedenfalls erweckt seine einfache Fragestellung diesen Eindruck.

Wer denkt an den Schutz des Opfers bei einem tödlichem Unfall??? Dies wird durch die Nebenschauplatzbeiträge a`la garsson/ beku_bus, auch wenn inhaltlich im Detail voll in Ordnung hat, komplett aus den Augen verloren.

 

Kriminalität darf man nicht von der Höe der zu erwartenden Strafe abhängig machen!!!!!

 

Lieber Fragesteller, Du bist an der Grenze zur charakterlichen Nichteignung zum Führen eine Fahrzeugs!

Nimm bitte Abstand von Deinem Vorhaben!

 

Oder! -

Läuft die Mofa mit Mofapapieren unfrisiert im Original so schnell, dann ist das jedenfalls alles in Ordnung und der TN hat sich korrekterweise, da er sich unsicher war, schlau gemacht. Wir wissen nicht, ob die angegeben Vmax nach Fahrrad/Mofatacho oder GPS oder Verkäuferangabe zu Stande gekommen ist.

Dann war alles vorher Gesagte nur unsere eigene Schaumschlägerei

Oh mein Gott. Das Mofa vom TE läuft 35 statt erlaubten 25. Stellt ihn an die Wand, hängt ihn auf, aber vorher wird er noch gesteinigt (wer Ironie findet) . Also wenn ich lese, ihm fehlt die Charakterliche Eignung, mal ehrlich, bleibt mal auf dem Teppich. Beim 35 läuft er echte 30 (wenn überhaupt) was für ein Verbrecher

Ja manches mal wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen..

Zitat:

@Lerro273 schrieb am 19. Juni 2019 um 22:51:39 Uhr:

...und nur die mofa fahrerlabnis habe.

Für das Fahren mit einem (serienmäßigen) Mofa ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Folglich werden dafür auch keine Fahrerlaubnisse ausgestellt, weil es auch keine Fahrerlaubnisklasse dafür gibt.

Zitat:

@kranenburger schrieb am 26. Juni 2019 um 18:34:55 Uhr:

Ja manches mal wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen..

Ja, zum Beispiel mit dem völlig unpassenden Wort "Verbrecher".

Das passt ja nun so überhaupt nicht und der Beitrag trieft dann nur noch so vor Polemik.

Definition von "Verbrechen":

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html

Zum Vergleich:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

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