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Strafmaß bei falschen Nummernschildern?

Hallo Zusammen!

Ich plane für eine Hochzeit für die Fahrt nach der Kirche am Hochzeitsauto die Nummernschilder des Brautautos gegen Nummernschilder mit den Namen des Paares zu tauschen.

Ich gehe davon aus, dass für diese kurze Fahrt jeder Polizist mal ein Auge zudrückt.

Sollte dies jedoch nicht der Fall sein und wir treffen zufälligerweise auf einen stursinnigen Paragraphenfetischist frage ich mich mit welchen Folgen den hierbei im schlimmsten Fall zu rechnen wäre.

Versicherungsschutz nicht vorhanden? Gibt es hierfür Punkte? ...

Danke für Eure Hilfe!

Grüße

Beste Antwort im Thema

mein Gott, armes Deutschland.

Hau die Nummernschilder da drauf, leg die Originale in den Fußraum und genieß deine Hochzeit.

Feierst du auf dem Lande oder in der Großstadt? Weit zu fahren?

Am besten noch den örtlichen Sheriff einladen, und gut ist. Da macht schon keiner Ärger.

Und wenn doch, machste im schlimmsten Fall die Originale wieder dran. Haste ja schließlich grad erst gewechselt, für´n paar Filmaufnahmen. Dafür gibt´s nicht den Kopf ab.

Also, alles Gute für Euch :)

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Siehe § 22 STVG: Freiheitstrafe bis zu einen Jahr oder Geldstrafe.

§ 267

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Oder gehe zu dem entsprechenden Stadtamt, Ortsamt und hole Dir, gegen eine geringe Gebühr, eine Ausnahmegenehmigung.

MfG aus Bremen

Hallole zusammen

Ist wirklich ein Straftatbestand. aber versuche Doch für diese Srecke

eine Sondergenehmigung zu bekommen. Melde dies bei der Polizei

oder dem Zuständigen Landratsamt an, mit Fahrstrecke Fahrzeug

und dem originalen Kennzeichen .

Ich könnte mir durchaus vorstellen das in sollchen Sonderfällen ein

Großes Auge zugedrückt wird.

jol.

am 28. Oktober 2010 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Ich könnte mir durchaus vorstellen das in sollchen Sonderfällen ein

Großes Auge zugedrückt wird.

Also in Deutschland werden pro Jahr ca. 400.000 Ehen geschlossen.

Wo ist denn das bitte ein Sonderfall?

Mfg Zille

Ich denke auch, daß für so einen Anlaß keine Sondergenehmigung erteilt wird. Dafür kommt das einfach zu häufig vor.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich denke auch, daß für so einen Anlaß keine Sondergenehmigung erteilt wird. Dafür kommt das einfach zu häufig vor.

Anders rum wird ein Schuh draus. ;) Wieviele von den frisch verheirateten, wollen ihren Namen als Nummernschild am Auto haben. :)

MfG aus Bremen

Danke für Eure Hilfe!

An das Beantragen einer Ausnahmegenehmigung hatte ich gar nicht gedacht.

Ich werde mich mal dahin gehend informieren.

Wenn ich genaueres in Erfahrung gebracht habe, werde ich Euch davon berichten.

Schönen Abend!

Bei Polizei bzw. Ordnungsamt nachfragen ist auf jeden Fall sinnvoll.

Das Anbringen der Namensschilder ist m.E. keine Urkundenfälschung, da das Originalkennzeichen damit nicht verändert, sondern nur verdeckt wird.

Bei einer evtl. Kontrolle sind sie ohne Schwierigkeiten sichtbar zu machen und ein Vermeiden von Radarfoto kommt bei der Fahrt mit dem ja meistens geschmückten Hochzeitswagen wohl kaum in Betracht, da die Fahrt zur Kirche und zurück ja normalerweise langsam und im Konvoi erfolgt.

wenn du nicht vorbestraft bist kommst du i.d.r. mit bewährung davon :p

Zitat:

Original geschrieben von schlang

wenn du nicht vorbestraft bist kommst du i.d.r. mit bewährung davon :p

Wer heiratet wird erst noch bestraft. :D  :cool:  :p  :) Duck und wech ist der "ALTE MANN" ;)

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Bei Polizei bzw. Ordnungsamt nachfragen ist auf jeden Fall sinnvoll.

Das Anbringen der Namensschilder ist m.E. keine Urkundenfälschung, da das Originalkennzeichen damit nicht verändert, sondern nur verdeckt wird.

Bei einer evtl. Kontrolle sind sie ohne Schwierigkeiten sichtbar zu machen und ein Vermeiden von Radarfoto kommt bei der Fahrt mit dem ja meistens geschmückten Hochzeitswagen wohl kaum in Betracht, da die Fahrt zur Kirche und zurück ja normalerweise langsam und im Konvoi erfolgt.

Doch, da könnte schon eine Urkundenfälschung vorliegen: Bei Nummernschilder geht es um eine zusammengesetzte Urkunde, d.h. Kennzeichen + dazugehöriges Auto stellen die Urkunde dar. Wenn jetzt das Nummernschild verdeckt wird, liegt ein Verändern der zusammengesetzten Urkunde vor, sofern Vorsatz vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Doch, da könnte schon eine Urkundenfälschung vorliegen:

Dafür muss das "neue" Nummernschild auch eine entsprechende Verwechselungsgefahr haben und eine Täuschung im Rechtsverkehr vorliegen oder gewünscht sein und Vorsatz vorhanden sein. Vorsatz nicht, dass man mit Absicht das Nummernschild umgeschraubt hat, sondern die Absicht eine Rechtstäuschung begehen zu wollen.

 

Zitat:

Wenn jetzt das Nummernschild verdeckt wird, liegt ein Verändern der zusammengesetzten Urkunde vor, sofern Vorsatz vorhanden ist.

Nö,

dann ist das ein Kennzeichenmissbrauch nach §22 StVG, so wie in der ersten Antwort richtig genannt.

Immer noch eine Straftat und ganz sicher nicht zu empfehlen, aber ein deutliches Stück weg von der Urkundenfälschung und um einiges geringer bestraft, aber ein "kann man sich mal gönnen" ist das trotzdem nicht.

am 28. Oktober 2010 um 22:15

Also ich wollte von unserem MB händler den Service-Smart im Flughafen look mit Follow Me Warnleuchte. Dazu hätte ich gegen gebühr den Begleitschutz der Polizei benötigt. So oder so ähnlich wird das auch mit dem Kennzeichen sein. Es ist einfach so, das du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, das so nichts auf der Straße zu suchen hat. In wie weit es Ausnahmegenehmigungen gibt oder was für Auflagen erfüllt werden müssen, enzieht sich aber meinr Kenntniss.

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