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Straftzettel wegen zeitlich befristetem Parkverbot geht vor Gericht. Wie verhalten?

Themenstarteram 24. November 2008 um 11:45

Hallo,

zum allerersten mal werde ich mich nun auch mit einem "ach so lächerlichen" Rechtsstreit an Euch wenden, denn ich hab bald keine Ahnung mehr, wie weiter.

Vorwurf:

Parken auf einem mit Richtungspfeilen markierten Fahrstreifen. Gebühr 15€

Sachlage:

2x zweispurige Straße, der jeweils in Fahrtrichtung rechts befindliche Fahrstreifen darf zum Parken genutzt werden.

Am Straßenrand stehen Parkverbotsschilder, jedoch mit dem Zusatzschild:

"Mo - Fr 7 -19Uhr / Sa 9 - 15Uhr"

Somit gilt das Parkverbot nur innerhalb der besagten Uhrzeiten an den entsprechenden Tagen, außerhalb der erwähnten Zeiten darf rechts geparkt werden.

Ich stand auf einem Sonntag Nachmittag dort. Somit völlig zu recht.

Daher habe ich Widerspruch eingelegt und die Sachlage aus meiner Sicht erläutert.

Rückantwort seitens Behörde:

"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen".

Ja das hab ich doch auch nie bestritten! aber da stehen verkehrszeichen!

Also erneuter Widerspruch von mir, diesmal extra erwähnt, dass die Fahrstreifen markiert sind und ich das gar nicht bestreite, aber dennoch zusätzlich Verkehrszeichen zu bestimmten Uhrzeiten etwas anderes regeln.

Rückantwort, diesmal von einer höher angesiedelten Stelle:

"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen"

Gebühr mittlerweile fast 50€.

Da fing ich an, mich zu fragen, ob überhaupt jemand meine Einsprüche liest. Ich will doch lediglich wissen, warum ich trotz der Schilder dort angeblich nicht parken darf!

Also die ersten beiden Einsprüche genommen, kopiert und zusammen mit einem erneuten Widerspruch bei der jetzt zuständigen Behörde eingereicht. Zusätzlich ein Foto der besagten Lage beigefügt und nochmal im allerkleinsten Detail geschildert, dass ich die Richtungspfeile nicht bestreite, Verkehrszeichen am Straßenrand stehen, diese eine zeitliche Begrenzung haben usw. usw. und explizit darum gebeten, auf die Sachlage mit den Schildern einzugehen und mir nachvollziehbar darzulegen, warum ich dort nicht parken dürfe.

Erneute Rückantwort:

na ihr könnts euch sicherlich denken: :rolleyes:

"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen"

Diesmal jedoch noch mit dem netten Hinweis, dass beim nächsten einspruch meinerseits das Verfahren ans Gericht abgegeben wird. Selbstverständlich dann mit weiteren Kosten verbunden.

 

Ja Herrgott....will man nicht auf Einsprüche reagieren oder liest die überhaupt niemand?

Jetzt habe ich 4 Antworten auf ein und die selbe Sachlage, bin aber immer noch keinen Schritt schlauer, was nun eigentlich sachlage ist, habe aber die Kosten mittlerweile verdreifacht und keine der involvierten behörden ist auch nur im geringsten auf die von mir gebrachten Gegenargumente eingegangen.

geht das ganze vor gericht, befürchte ich, dass es dort exakt so weitergeht mit der "Argumentationslogik". Außerdem fallen bei meiner Rechtsschutzversicherung 150€ SB an.

Also zahle ich jetzt lieber zähneknirschend die (unberechtigten) 50€ und lerne daraus, dass Behörden mit nicht vorhandener Logik und stur schalten weiter kommen und sich somit die Staatskasse füllen, denn wer will schon wegen 15€ vor Gericht ziehen?

Was ratet Ihr mir jetzt? weitermachen?

Finanziell sinnlos....selbst wenn ich recht bekomme, zahle ich die 150€ SB um mir 50€ gebühren zu ersparen. :(

Ich kann im Moment echt nur noch den Kopf bei so einer Argumentation seitens der Behörden schütteln.

Gruß Martin

 

Beste Antwort im Thema

@ zxcoupe

schlecht geschlafen? Ärger mit der Frau?

Sicherlich muss man meine Meinung nicht teilen. Aber der Umgangston sollte vielleicht doch ein wenig gemäßigter sein.

Achso und wenn ich schon mit Schimpfworten betitelt werde:

Es heißt nicht Unschuldsprinzip, sondern Unschuldsvermutung und das gilt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Und von Verzugszinsen hat nie jemand gesprochen, wieso auch.

Und was eine Rechtsberatung ist, weiß ich ganz gut. Liegt hier nicht vor.

Die Aggressivität würde ich behandeln lassen, davon wird man auf Dauer krank.

freundliche Grüße

Dewayn

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Kannst du mal das Foto von der Stelle hier einstellen? Denn dann wäre es für uns auch ein bisschen einfacher zu beurteilen worum es geht.

Als Empfehlung meinerseits: Anrufen!

Ich habe auch mal ein 15 Euro Knöllchen ignoriert und daraus sind dann über 60 Euro geworden. Hab dann mit ein bisschen betteln bei der Bußgeldstelle nochmal Glück gehabt und musste nur die 15 Euro zahlen.

am 24. November 2008 um 12:41

Zeig uns mal das Foto von der Stelle.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Da fing ich an, mich zu fragen, ob überhaupt jemand meine Einsprüche liest. Ich will doch lediglich wissen, warum ich trotz der Schilder dort angeblich nicht parken darf!

Was willst du überhaupt? Die Antwort hast du doch mehrfach bekommen :confused:

§12 Abs. 6d): Das Halten (!!) ist unzulässig soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist:

...

d) Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297)

 

Gruß Meik

@meik: warum steht dort dann ein Schild mit dem Zeitfenster?

Themenstarteram 24. November 2008 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von querys

@meik: warum steht dort dann ein Schild mit dem Zeitfenster?

Korrekt, so schauts aus.

denn ein verkehrsschild ist immer höherrangig als eine fahrbahnmarkierung!

foto kann ich gerne einstellen, geht aber erst nach feierabend.

Wenn Du vor Gericht gewinnst, zahlst Du nichts.

Da hilft wohl nur ein Foto von der Stelle.

Dürfte das einfachste sein. Grad nachgeguckt, steht zwar nicht explizit in der StVO, aber nach einigen Urteilen gehen die Schilder wohl tatsächlich vor.

Gruß Meik

am 24. November 2008 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Also die ersten beiden Einsprüche genommen, kopiert und zusammen mit einem erneuten Widerspruch bei der jetzt zuständigen Behörde eingereicht. Zusätzlich ein Foto der besagten Lage beigefügt und nochmal im allerkleinsten Detail geschildert, dass ich die Richtungspfeile nicht bestreite, Verkehrszeichen am Straßenrand stehen, diese eine zeitliche Begrenzung haben usw. usw. und explizit darum gebeten, auf die Sachlage mit den Schildern einzugehen und mir nachvollziehbar darzulegen, warum ich dort nicht parken dürfe.

Hast Du - mit Beleg - denn auch argumentiert, dass die Beschilderung die Fahrbahnmarkierung aufhebt? Einfach mal den Sachbearbeiter angerufen (es ist ja alles schriftlich dolkumentiert) und ihn konkret mit der Aussage konfrontiert?

Nach §39(3) gehen Verkehrszeichen allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Allerdings sind Fahrbahnmarkierungen nach § 41(3) 5 ebenso Vorschriftzeichen genauso wie die Halteverbotsschilder nach §41(2) 8). Somit nach StVO eine Pattsituation, die jeder Richter neu beurteilen wird (?). Oder ist die Aussage Verkehrsschilder vor Fahrbahnmarkierung so belastbar (ich kenne die auch nicht)?

AMen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Allerdings sind Fahrbahnmarkierungen nach § 41(3) 5 ebenso Vorschriftzeichen genauso wie die Halteverbotsschilder nach §41(2) 8). Somit nach StVO eine Pattsituation, die jeder Richter neu beurteilen wird (?). Oder ist die Aussage Verkehrsschilder vor Fahrbahnmarkierung so belastbar (ich kenne die auch nicht)?

Mir ist diesbezüglich auch nichts konkretes bekannt. Hab lediglich in einer kommentierten StVO folgende Anmerkung dazu gefunden:

"Sind an einer solchen Strecke Z286 (das ist das eingeschränkte Haltverbot=Parkverbot) aufgestellt, so gehen diese als die speziellere Regelung dem absoluten Haltverbot der Pfeilmarkierung vor". Bestimmte Urteile oder sonstige Angaben woher das kommt sind leider nicht genannt.

Quelle: StVO, Textausgabe mit Erläuterungen, Bouska/Leue, leider mit Erscheinungsdatum 2002 schon etwas älter. Aber vielleicht hilft es weiter.

Gruß Meik

Grundsätzlich: Ich glaube, dass du aufgrund deiner Schreiben und der erhaltenen Antworten vor nem Richter zumindest mal nicht sofort als "blöder Autofahrer, der sich einfach gegen ne Knolle wehren will" dastehst.

Zum Sachverhalt an sich kann ich leider auch nix neues Beitragen. Was ich mir nur vorstellen könnte:

Zu den angegebenen Zeiten ist dort absolutes Halteverbot, ansonsten (ohne seperate Beschilderung) nur eingeschränktes Halteverbot? Ist Parken explizit erlaubt?

Gruß

Jan

Ich vermute spontan mal folgendes:

 

Die besagte 2-Spurige Straße ist natürlich etwas länger, an der rechten Seite darf man an genannten Uhrzeiten zwar parken, aber in der Nähe der Kreuzung (wo die markierten Fahrstreifen beginnen) heben die Fahrstreifen das Schild natürlich auf, sodass man dort dementsprechend unter keinen Umständen parken darf.

 

Denn ich kenne eine sehr ähnliche Stelle und da ist es genauso, man darf zwar an der Seite parken, aber natürlich nur bis die markierten Fahrstreifen in Richtung Kreuzung beginnen.

 

(natürlich nur eine Mutmaßung, solange wir kein Foto von der Stelle haben)

am 24. November 2008 um 19:05

Warten wir aufs Foto.

Gruß

Frank

ja wenns eine Kreuzung war musste soweit ich weis 5m weg sein

am 24. November 2008 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

ja wenns eine Kreuzung war musste soweit ich weis 5m weg sein

Ja, 5m vom Scheitelpunkt entfernt darf nicht geparkt werden..!

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