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Strafzettel aus Italien nach 1.5 Jahren

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 15:21

Hallo zusammen,

wir waren in 2016 mit Mietwagen in Italien unterwegs. Und heute (nach 1.5 Jahren) habe ich einen Brief von Sixt erhalten, in dem ich aufgefordert bin 18€ zu zahlen, für "zusätzlichen Aufwand". Und das Verwarnungsgeld kommt anscheinend noch separat.

Erstmal findet ihr die Fotos vom Brief im Anhang. Der Grund ist anscheinend "..fuhr auf der Busfahrspur..".

Meine Fragen: Ist die Verjährung nicht 1 Jahr? Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren? Wenn nicht, wie kann ich die 18€ "Sixt Aufwandsgebühr" umgehen? Ich finde eigentlich auch das komisch, dass im Brief steht "Sie haben Fragen zu der Ordnungswidrigkeit? Die Kontaktdaten der Behörde sind auf dem mitgeschickten Anschreiben vermerkt.". Da sehe ich aber gar keine Kontaktdaten.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Sixt Brief
Das mitgeschickte Anschreiben
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:

Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?

Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.

Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.

 

Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.

 

Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...

 

Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...

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Die 18,50€ hast du mit Sicherheit im Mietvertrag für das Fahrzeug unterschrieben (wird wohl in den AGB stehen) und die Kontaktdaten sind für dich das lokale Polizeikommando in Valeggio sul Mincio :)

... ansonsten dürfte sich die Sache wohl auch nach italienischem Recht inzwischen erledigt haben: Verjährung.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 15:49

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 16:37:38 Uhr:

... ansonsten dürfte sich die Sache wohl auch nach italienischem Recht inzwischen erledigt haben: Verjährung.

Grüße vom Ostelch

heißt dass ich nichts zahlen muss?

am 20. Februar 2018 um 15:57

Nein, ich wuerde nicht zahlen und Sixt auch darauf hinweisen das wir mittlerweile 2018 haben.

Zitat:

@FernandoK schrieb am 20. Februar 2018 um 16:49:00 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Februar 2018 um 16:37:38 Uhr:

... ansonsten dürfte sich die Sache wohl auch nach italienischem Recht inzwischen erledigt haben: Verjährung.

Grüße vom Ostelch

heißt dass ich nichts zahlen muss?

Es gibt hier zwei Seiten:

1. Der Bescheid aus Italien, der auch noch gar nicht bei dir ist. Der dürfte wohl verjährt sein.

2. Das Schreiben von Sixt mit der Bearbeitungsgebühr. Dazu gelten die AGBs von Sixt, die du mit dem Abschluss des Mietwagenvertrags anerkannt hast:

Zitat:

Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 18,50 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

Für diese "Anfrage" ist es nicht von Bedeutung, ob der Mieter tatsächlich einen Verstoß begangen hat oder ob der wegen Verjährung überhaupt noch verfolgt werden kann.

Verjährt ist dieser Anspruch gem. den AGBs wohl nicht. Da wirst du wohl zahlen müssen, falls Sixt den Betrag nicht gleich über deine Kreditkarte einzieht. Ob die deshalb ein Mahnverfahren einleiten würden, weiß ich nicht.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 16:14

Ok vielen Dank schon mal für die Antworten.

Soll ich den Einspruch wegen Verjährung beim Sixt einlegen? Sprich einfach per email? Oder muss ich auf die Straffe von Italien warten und direkt bei denen Kontakt aufnehmen?

Zitat:

@FernandoK schrieb am 20. Februar 2018 um 17:14:42 Uhr:

Ok vielen Dank schon mal für die Antworten.

Soll ich den Einspruch wegen Verjährung beim Sixt einlegen? Sprich einfach per email? Oder muss ich auf die Straffe von Italien warten und direkt bei denen Kontakt aufnehmen?

Wegen der Strafe musst/kannst du auf den Brief aus Italien warten. Wenn denn da noch was kommen sollte. Da kann und wird Sixt nichts machen. In meinem Link zur Verjährung stehen auch noch andere wichtige Hinweise zum Umgang mit solchen Auslandsknöllchen. Aber in deinem Fall dürfte die Tat verjährt sein. Wenn da was kommt, würde ich in einer Antwort nur darauf hinweisen.

Grüße vom Ostelch

Steht doch im Schreiben, dass die Behörde sich bei dir melden wird. Da wirst du keinen Einspruch bei Sixt einlegen müssen, außer du magst die 18,50 € voll auskosten oder noch ein zweites Mal bezahlen.

Einmal abgesehen davon, dass ich mir mit der Verjährung nicht so sicher wäre... und die ein Einspruch wohl auch nicht interessiert. Versuchen kann man´s freilich, es wird wohl auch um ein paar mehr € gehen.

Vielleicht kann dir der weiterhelfen:

http://blog.schwenke.de/2016/gruesse-von-der-stadtpolizei-aus-italien

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Februar 2018 um 16:31:04 Uhr:

Die 18,50€ hast du mit Sicherheit im Mietvertrag für das Fahrzeug unterschrieben (wird wohl in den AGB stehen) und die Kontaktdaten sind für dich das lokale Polizeikommando in Valeggio sul Mincio :)

Die 18,50 würde Ich im Fall, daß der Bußgeldbescheid verjährt ist auch nicht begleichen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 09:04:01 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Februar 2018 um 16:31:04 Uhr:

Die 18,50€ hast du mit Sicherheit im Mietvertrag für das Fahrzeug unterschrieben (wird wohl in den AGB stehen) und die Kontaktdaten sind für dich das lokale Polizeikommando in Valeggio sul Mincio :)

Die 18,50 würde Ich im Fall, daß der Bußgeldbescheid verjährt ist auch nicht begleichen.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wie ich oben schon schrieb. Die Forderung von Sixt ist nicht verjährt und beruht auf den AGBs des Mietvertrag. Ob Sixt den Betrag notfalls einklagt weiß ich nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 21. Februar 2018 um 09:09:27 Uhr:

 

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wie ich oben schon schrieb. Die Forderung von Sixt ist nicht verjährt und beruht auf den AGBs des Mietvertrag. Ob Sixt den Betrag notfalls einklagt weiß ich nicht.

Grüße vom Ostelch

Schon alleine deshalb, daß Ich es eine Frechheit von Sixt finde, daß die meine pers. Daten den Behörden nach Italien weitergeben.

Gerne darf Sixt mir den Strafzettel aus Italien weiterleiten.

Sicher steht auch irgendwo, daß meine Daten streng vertraulich behandelt und diese nicht an Dritte weitergegeben werden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 09:22:09 Uhr:

 

Schon alleine deshalb, daß Ich es eine Frechheit von Sixt finde, daß die meine pers. Daten den Behörden nach Italien weitergeben.

Wieso soll das eine Frechheit sein? Du bist für den Verstoß verantwortlich.

 

Zitat:

Sicher steht auch irgendwo, daß meine Daten streng vertraulich behandelt und diese nicht an Dritte weitergegeben werden.

Nein, im Gegenteil. In den FAQ und AGB von Sixt steht ganz eindeutig und unmissverständlich:

Zitat:

Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten während meiner Miete?

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§I3) haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.

 

Du solltest daher die Hinweise befolgen und die 18,50 € zahlen. Das Bußgeld und die Aufwandspauschale sind zwei paar Schuhe.

Wenn hier irgendwas frech ist, dann von den Italienern für ein verjährtes Delikt noch Kosten zu verursachen. ;)

Gruß Metalhead

:o ....die Mafia arbeitet mit allen Tricks ;) :D :D

Ansonsten hat @jottlieb alles zusammengefasst: https://www.motor-talk.de/.../...ien-nach-1-5-jahren-t6276561.html?...

1x Danke!

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