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Strafzettel bekommen, verstehe die Welt nicht mehr
Hallo,
ich habe soeben einen Strafzettel bekommen, obwohl ich meines Erachtens alles richtig gemacht habe.
Es handelt sich um eine Kurzparkzone der Stadt Salzburg, wo 3 Stunden parken mittels Parkuhr erlaubt sind.
Hab ich natürlich alles gemacht und trotzdem einen saftigen Strafzettel kassiert.
Im Anhang hab ich ein Bild hochgeladen, wo man ganz gut erkennen kann dass ich HINTER dem Parkverbotsschild stehe (Weißes Auto im Hintergrund). Kann es sein dass ich etwas übersehen habe?
LG
Beste Antwort im Thema
So liebe Leute,
nach etwas Diskutieren und Argumentieren wurde mir recht gegeben. Das ganze wurde lt. Magistrat falsch ausgeschildert. Anbei die Mail, die ich bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX!
Das Strafamt der Stadtgemeinde Salzburg teilt Ihnen mit, dass zu oben angeführten Aktenzeichen das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 Ziffer 4 VStG 1991, einmalig eingestellt ist.
Sie werden drauf hingewiesen, dass dort ein Halte- und Parkverbot ausgenommen für Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung der Zone 13 sowie Behinderte besteht.
Nach durchgeführten Lokalaugenschein musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild leider nicht ordnungsgemäß angebracht ist, wird jedoch ehestmöglich aufgestellt.
(...)
Habe auch keinen Anwalt einschalten müssen. Das Magistrat hat in diesem Fall m.M.n. sehr objektiv und unkompliziert gehandelt.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
LG
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48 Antworten
Was wird dir denn genau vorgeworfen? Etwa das Parken innerhalb der Verbotszone?
Was soll das denn bitte fuer eine Schliderkombination sein? Hab ich noch nie gesehen, dass man ein allg. Halteverbot so beenden will (und gleichzeitig einschraenken?)
Zitat:
@Tweak112 schrieb am 8. Oktober 2018 um 14:38:33 Uhr:
Hallo,
ich habe soeben einen Strafzettel bekommen, obwohl ich meines Erachtens alles richtig gemacht habe.
Es handelt sich um eine Kurzparkzone der Stadt Salzburg, wo 3 Stunden parken mittels Parkuhr erlaubt sind.
Hab ich natürlich alles gemacht und trotzdem einen saftigen Strafzettel kassiert.
Im Anhang hab ich ein Bild hochgeladen, wo man ganz gut erkennen kann dass ich HINTER dem Parkverbotsschild stehe (Weißes Auto im Hintergrund). Kann es sein dass ich etwas übersehen habe?
LG
Wo steht da was von drei Std mit Parkscheibe?
Entweder mit Anwohnerausweis oder mit Behindertenausweis.
So deute ich das
Dort steht Anwohnerausweis. Deine Parkuhr hilft dir nix
Ich habe den TE so verstanden, dass hinter diesem Schild die besagte Kurzzeitparkzone beginnt und er dort geparkt hat. Das dargestellte Schild zeigt ja erstmal, dass die Halteverbotszone endet
Wichtig wäre mal zu wissen was dem TS denn genau vorgeworfen wird ?
Die Parkverbotszone ist ab dem Schild beendet... somit würde der TS ganz legal auf dem Parkplatz parken.
Salzburg liegt meines Wissens immer noch in Österreich,
Von daher sind unsere Erfahrungen mit der deutschen StVO wenig bis gar nicht hilfreich.
Auch wenn viele Regelungen in der EU bereits vereinheitlicht wurden, erkenne ich hier an keiner Stelle eine Halteverbotszone oder eine Parkverbotszone, die andere User sehen.
Auf den ersten (ungeübten) Blick erkenne hier das Ende einer Strecke mit absolutem Halteverbot am rechten Fahrbahnrand, dass Ausnahmen für Bewohner und Gehbehinderte beinhaltet.
Welche Regelung danach gilt, kann ich nicht erkennen.
Vielleicht gibt's dazu noch ein weiteres Foto?
Hallo,
habe auch mal verwundert den Kopf geschüttelt als ich zum Auto zurückkam und ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer war. War nmM eine Parkzone mit Parkzettel. Stellte sich dann aber heraus, das zwei Stellplätze von den vielen ein Zusatzschild hatten, wonach ich da eben nicht parken durfte. In allen Fällen haben die Strafzettelverteiler recht.
ciao olderich
Danke erstmal für die zahlreichen Anworten.
Vorgeworfen wird mir, dass ich in einer Zone geparkt habe, in der nur Anwohner und Behinderte parken dürfen.
Da das Schild aber eindeutig "Ende" zeigt, dachte ich mir dass ich dahiner wieder parken dürfte.
Es gibt weiter vorne dann auch kein Schild mehr, auf dem "Anfang" geschrieben steht, daher war es für mich eigentlich eindeutig, dass ich hier als Nicht-Einwohner auch parken darf, was nun allerdings nicht der Fall ist.
Zitat:
@Tweak112 schrieb am 8. Oktober 2018 um 16:02:40 Uhr:
Danke erstmal für die zahlreichen Anworten.
Vorgeworfen wird mir, dass ich in einer Zone geparkt habe, in der nur Anwohner und Behinderte parken dürfen.
Da das Schild aber eindeutig "Ende" zeigt, dachte ich mir dass ich dahiner wieder parken dürfte.
Es gibt weiter vorne dann auch kein Schild mehr, auf dem "Anfang" geschrieben steht, daher war es für mich eigentlich eindeutig, dass ich hier als Nicht-Einwohner auch parken darf, was nun allerdings nicht der Fall ist.
Dann würde Ich das aber mal bei der zuständigen Behörde ansprechen und die Zahlung verweigern mit der Begründung, daß das falsch ausgeschildert ist, denn mit dem Ende der Haltverbotszone endet somit auch die Parkausnahme für Anwohner und Behinderte.
Wenn was anderes gelten sollte müsste dies ab dem "Ende-Schild" wiederholt oder neu ausgeschildert werden.
Ich würde das jedenfalls nicht zahlen... auch nicht, wenns "nur" 10 Euro wären !
Ich habe bereits mit dem Zuständigen Beamten des Magistrates telefoniert, der mir versucht hat zu erklären, dass diese Anwohnerzone auch nach dem Schild noch weiter geht.
Mag von mir aus auch so sein, allerdings geht das m. M. n. nicht aus der verwirrenden Beschilderung hervor.
Vorab, ich kenne die genaue Situation nicht, aber vermutlich beginnt die Anwohnerparkzone schon weit vorher und nur in einem Kurzen Abschnitt besteht das Halteverbot. Ab der Zusatztafel gilt - Anwohner frei ... was halt daraufsteht.
Was steht denn auf dem Schild, das sich unterhalb des Haltverbotsschildes befindet (parallel zu Straße)? Vielleicht gilt das nur für den Fußweg nach rechts und hat keine Bedeutung fürs Parken. In Deutschland wäre die Beschilderung so nicht möglich, aber wenn ich auf so etwas in Österreich treffen würde, dann würde ich auch annehmen, dass das Haltverbot an der Stelle beendet ist. Das Zusatzschild würde ich dann ebenfalls auf das Ende beziehen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 8. Oktober 2018 um 17:35:10 Uhr:
wenn ich auf so etwas in Österreich treffen würde, dann würde ich auch annehmen, dass das Haltverbot an der Stelle beendet ist. Das Zusatzschild würde ich dann ebenfalls auf das Ende beziehen.
Sehe ich auch so. Aber lt TE/TO befindet sich die Haltverbotstrecke innerhalb einer 3 Std-Kurzparkzone, die irgendwo weiter vorne ausgeschildert sein wird, sonst würde der TE das nicht wissen. Doch die Kurzparkzone wird mit dem Zusatzschild nicht aufgehoben. Ergo dürfen ab dem Schild nur Anwohner mit Parkkarte Zone 13 und Behinderte parken. Ich hätte mich dort nicht hingestellt.