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Strafzettel bekommen, was habe ich falsch gemacht?
Hallo zusammen,
ich habe völlig unerwartet einen Ordnungswidrigkeitenbescheid über 15 Euro erhalten. Mir wird folgendes vorgeworfen:
„Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war.“
Ich hatte links neben dem Ford geparkt (alle 4 Räder befanden sich links neben der Bordsteinkante). Ich habe nun wirklich niemanden behindert und der Seitenstreifen dort ist doch ausdrücklich zum Parken angelegt. Zusätzlich habe ich noch ein Google-Maps-Foto beigefügt. Stellt euch in etwa vor, dass ich der blaue Golf war.
Was habe ich also falsch gemacht? Könnte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben?
Danke schon mal für eure Einschätzung.
Beste Antwort im Thema
Das sieht für mich aus wie ein Längsparkplatz. Quer parken kann man wenn das Fahrzeug kurz genug ist.
Auf dem Grünstreifen zu parken ist eine Unart und es sollte zusätzlich zum Verwarnungsgeld noch eine Rechnung vom Grünflächenamt geschickt werden.
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67 Antworten
Zitat:
@Veteran88 schrieb am 25. Mai 2018 um 22:16:46 Uhr:
Stellt euch in etwa vor, dass ich der blaue Golf war.
Die Fläche, wo der blaue Golf steht, ist nicht zum Parken freigegeben.
Ein Widerspruch wird somit keinen Erfolg haben.
Das sieht für mich aus wie ein Längsparkplatz. Quer parken kann man wenn das Fahrzeug kurz genug ist.
Auf dem Grünstreifen zu parken ist eine Unart und es sollte zusätzlich zum Verwarnungsgeld noch eine Rechnung vom Grünflächenamt geschickt werden.
Die Bordsteinkante grenzt doch die Parkfläche eindeutig ein. Unten dürfen die Autos stehen und fahren, oben nicht.
Zitat:
@Veteran88 schrieb am 25. Mai 2018 um 22:16:46 Uhr:
der Seitenstreifen dort ist doch ausdrücklich zum Parken angelegt.
Wie kommst du darauf? Was hinter einer Bordsteinkante ist üblicherweise nicht zum Parken gedacht.
Zitat:
@Veteran88 schrieb am 25. Mai 2018 um 22:16:46 Uhr:
...der Seitenstreifen dort ist doch ausdrücklich zum Parken angelegt.
Dazu geben die Fotos keinerlei Hinweise. Wäre auch widersinnig bei der Parkflächenbegrenzung, die ja auch vom blauen Golf mißachtet wird.
also zu deinen beiden Fragen:
1. Du hast geparkt wo du nicht parken durftest
2. Nein
Ein Einspruch dagegen wäre bestimmt lustig. Damit würde der TE der Behörde auch noch schriftlich geben, das er nicht in der Lage ist eine durch Randsteine eingefasste Parkfläche von einer Grünfläche unterscheiden zu können.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 25. Mai 2018 um 23:07:57 Uhr:
Ein Einspruch dagegen wäre bestimmt lustig. Damit würde der TE der Behörde auch noch schriftlich geben, das er nicht in der Lage ist eine durch Randsteine eingefasste Parkfläche von einer Grünfläche unterscheiden zu können.
. .und ggf eine FahrEignungsPrüfung herauf beschwören. Weiß ja nicht wie lange der TE seine Führerschein schon hat,aber so wie auf den Bildern,durfte noch nie geparkt werden.
Gruß M
naja, da haben vorher offensichtlich schon etliche Autos geparkt, u.a. auch der blaue Golf.
Man könnte evtl. mit dem Gewohnheitsrecht argumentieren
Über die "Grünfläche" lässt sich streiten. Ich habe den Nick vom TE gelesen und denke mir den Rest.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Mai 2018 um 23:10:40 Uhr:
Zitat:
@martinb71 schrieb am 25. Mai 2018 um 23:07:57 Uhr:
Ein Einspruch dagegen wäre bestimmt lustig. Damit würde der TE der Behörde auch noch schriftlich geben, das er nicht in der Lage ist eine durch Randsteine eingefasste Parkfläche von einer Grünfläche unterscheiden zu können.
. .und ggf eine FahrEignungsPrüfung herauf beschwören. Weiß ja nicht wie lange der TE seine Führerschein schon hat,aber so wie auf den Bildern,durfte noch nie geparkt werden.
Gruß M
Zumindest eine Nachschulung zum Thema :"Wo darf ich Parken und wo nicht...."
Die "Grünfläche" wäre eine solche, wenn sie nicht ständig durch parkenne Autos verdichtet und beschattet würde. .. :
Zitat:
Die "Grünfläche" wäre eine solche, wenn sie nicht ständig durch parkenne Autos verdichtet und beschattet würde.
Irgendwie sieht es aber so aus, als hätte man sie nachträglich etwas privisorisch als zusätzliche Parkfläche aufbereitet.
...Aber zuklein fürs Auto
... Vlt sollte es mal ein BOLZPLATZ werden
Ich nehme mal an es liegt einfach daran, dass man auf dem linken Teil, wo der Kantstein nicht abgesenkt ist, eben nicht parken darf. Evtl. stand 9/10 des Autos tatsächlich regelkonform, aber es reicht schon eben aus wenn ein einziger Reifen dies nicht tut.