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Strafzettel berechtigt ??? Einspruch ?

Themenstarteram 25. September 2017 um 19:51

Hallo Zusammen,

ich habe heute hinter einem Park-Schein-Bereich-Beginnt-Schild geparkt und zu meinem erstaunen einen Strafzettel erhalten. Werde Einspruch einlegen, doch wollte mir noch mal hier im Forum dazu Erfahrungen und Informationen einholen.

 

Ich sehe mich im Recht, da sonst kein weiteres Schild in der Nähe das Parken bzw. Halten regelt.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:

Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).

Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".

Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?

Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.

Ich finde es absolut faszinierend, wie manche Benutzer bei absoluter eigener Ahnungslosigkeit andere Benutzer angreifen und diffamieren, in diesem Fall sogar wenig subtil beleidigen.

In dem hier genannten Fall würde ich Einspruch einlegen, ein ähnliches Beispiel hatte ich vor meiner alten Arbeitsstätte. Dort stand auf dem einzigen fußläufig zu erreichenden Parkscheinautomat das Zusatzschild "Für Parkplätze gegenüber". Ich habe beinahe täglich ein Parkticket erhalten und jedesmal Einspruch eingelegt. Es wurde konsequent in jedem Fall die Verwarnung zurück genommen.

Einige wenige Wochen bevor ich den Arbeitgeber gewechselt habe wurde das Zusatzschild dann entfernt.

Allerdings habe ich in der Schule leider auch nicht richtig singen und klatschen gelernt.

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Du hast dein Fahrzeug außerhalb der ausgewiesenen Parkzone abgestellt.

Womit willst du den Einspruch begründen?

Themenstarteram 25. September 2017 um 20:19

hmm gehe davon aus dass Schild nur bedeutet ab hier mit Parkschein. Die Lücke da vor ist von der Bebauung her ein Regulärer Parkplatz. Warum soll ich da nicht Parken dürfen`? Wäre doch Platz Verschwendung.

Was genau wird Dir denn zur Last gelegt ? Welche sonstige Beschilderung findet denn ggf. für den Standort Deines FZ Anwendung ?

Themenstarteram 25. September 2017 um 20:20

Das weiß ich noch nicht. Hab nur den Zettel " Brief kommt" hinter dem Scheibenwischer kleben.

Dann lass uns wissen, was in dem Brief steht.

So auf den ersten Blick würde ich dir schon recht geben - vor dem Zeichen 314 (hier: 314-10, also Beginn eines Parkbereichs) herscht nicht automatisch Parkverbot.

Es könnte aber zum Beispiel sein, dass es sich um eine Parkverbotszone mit dem Zusatzschild „Parken auf gekennzeichneten Flächen frei“ handelt, die du beim Einfahren zwei Ecken weiter vorn übersehen hast.

Themenstarteram 25. September 2017 um 20:35

Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden Halten. Der genaue Vorwurf wird wohl aus dem Schreiben hervor gehen, den es abzuwarten gilt.

@ Erwachsener : Hab davor kein anderes Schild gesehen, werde aber morgen nochmal nach schauen. Ist ja mein Wohngebiet :D

Liegt das in einem entsprechenden Bereich (z.B. Spielstraße)?

Themenstarteram 25. September 2017 um 20:40

Nein es handelt sich nicht um einen "Bereich". Solche Bereich haben wir in den Seitenstraßen, aber hierbei handelt es sich um eine Hauptstraße ( Die Bundesstraße 1, in dem Falle 1a da es eine abzweigen ist) bei denen, zu mindest in Aachen, keine Bereich beschildert sind.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. September 2017 um 22:31:02 Uhr:

Es könnte aber zum Beispiel sein, dass es sich um eine Parkverbotszone mit dem Zusatzschild „Parken auf gekennzeichneten Flächen frei“ handelt, die du beim Einfahren zwei Ecken weiter vorn übersehen hast.

Das ist Aachen, Vaalser Str. Ecke An der Schanz. Wie 'ne typische Parkverbotszone sieht das schon baulich nicht aus.

Würde ich vorsichtig sagen: Ja, da könnte ein Einspruch gegen die Verwarnung berechtigt sein. Aber wie gesagt, warten wir erst mal den Tatvorwurf ab.

Da würde ich dann auch einen Einspruch einlegen falls was kommen sollte.

Im Schreiben wird wahrscheinlich stehen "parken ohne Parkschein".

 

Das es erst ab dem Schild gilt, wird die Politesse wohl übersehen haben. Einspruch einlegen und es sollte eingestellt werden. Ggf wird das Schild versetzt, dann ist es aus mit dem gratis parken.

Themenstarteram 25. September 2017 um 20:55

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 25. September 2017 um 22:50:07 Uhr:

Im Schreiben wird wahrscheinlich stehen "parken ohne Parkschein".

Das es erst ab dem Schild gilt, wird die Politesse wohl übersehen haben. Einspruch einlegen und es sollte eingestellt werden. Ggf wird das Schild versetzt, dann ist es aus mit dem gratis parken.

Genau so sehe ich das auch. Ich werde Berichten,sobald ich was neues habe.

PS. Schade um den Parkplatz

Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).

Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".

Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?

Wie kommt jemand auf den Gedanken, daß der erste Parkplatz in einer Reihe von Parkplätzen von der Gebühr befreit ist, wenn unmittelbar daneben ein Schild steht? Wenns rechts vom ersten Parkplatz gestanden hätte, hätte sich der nächste aufgeregt, weil er es angeblich nicht gesehen hätte, weil vom Baum verdeckt oder was?! Nur Helden hier.

Themenstarteram 25. September 2017 um 21:00

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 25. September 2017 um 22:57:31 Uhr:

Das Schild steht nicht parallel zur Straße sondern senkrecht. Der Pfeil deutet also nach links (und nicht entlang der Straße, was "ab hier" implizieren könnte).

Bedeutet "die komplette baulich eindeutige Parkbucht links vom Schild aber längs der Straße fällt unter die Parkscheinpflicht".

Manchen Leuten muss man echt von allem ein Bild malen. In der Schule nur Klatschen und Singen gehabt oder?

Du liegst falsch!

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