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Strafzettel Falschparken Mallorca

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 15:26

Guten Tag,

ich habe per Einschreiben einen Strafzettel wegen Falschparkens auf Mallorca erhalten.

Betrag 80 Euro, Strafzettel auf Spanisch - nach Download einer App mit Übersetzer ist es eine Zahlungsaufforderung und ich habe jetzt 20 Tage Zeit, die Hälfte des Betrags zu bezahlen.

Wir hatten einen Mietwagen mit Zweitfahrer - zu dem Zeitpunkt hatte ich das Auto gar nicht, sondern die Zweitfahrerin (Australierin) - wie kann ich das beweisen, oder liegt die Beweislast bei denen?

Sollte ich die Hälfte bezahlen, oder erstmal einen Widerspruch einlegen und sagen, dass die Zweitfahrerin (diese war auch bei der Autovermietung registriert) gefahren ist & hoffen, dass der Strafzettel dann schlichtweg nach Australien geschickt wird bzw diese den Sachverhalt aufgeben werden? Es war eine Zone in der 2 Stunden parken erlaubt war und wir haben 3 Stunden gebraucht und hatten dann den Strafzettel.

 

Über Meinungen/Erfahrungen/Tipps würde ich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle den Widerspruch, weil mir a) langweilig ist, ich daher b) noch mehr lesen will und c) auf das Ergebnis gespannt bin.

Das Expertenwissen, von dem ich mich hier ausnehme, halte ich übrigens genau wie die Reichweite für leicht überschätzt, weshalb solche Threads von vorneherein eigentlich überflüssig sind.

Wegen 40 €... und dann noch glauben, dass einem anderen schonmal dasselbe oder zumindest ähnliches passiert ist und der daher verbindlich zu a) oder b) raten könnte.

Interessant finde ich aber zumindest, dass die Spanier keine solchen pauschalen Abzocker sind wie andere. Die 80 € sind´s ja nur, damit man überhaupt im EU-Ausland eintreiben kann... aber dann anzubieten, das ganze auf 40 € zu reduzieren... wo ist denn da der Sinn?

Vielleicht ist aber auch genau das der geheime Trick?

Die 40 € fristgerecht überweisen und dann aber auch gleich wieder zurückholen mit dem Hinweis darauf, dass 40 € nicht vollstreckt werden können:

Zitat:

https://www.adac.de/.../

...

Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?

Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

...

Tja, wie geschrieben, probier´s! :)

Und die wichtigste Frage überhaupt ist doch: Hat sich der Ausflug mit der Australierin gelohnt? Wenn man dabei völlig die Zeit vergisst... :cool:

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Wieso Widerspruch? Ihr habt doch falsch geparkt oder etwa nicht? Zahle und regelt das unter euch.

Wer hat den Wagen denn gemietet? Also wer steht als Mieter im Vertrag? Sie oder Du? Laut deinen Aussagen schätze ich mal Du, und sonst hätten die ja Deine Daten nicht. Also zahlen oder eben auch nicht aber die Verantwortung hast du weil eben Mieter. Wer noch als Fahrer mit drin steht ist völlig unerheblich.

Für 40 Euro mache ich keinen Aufstand.

peso

Oder ist der Betrag etwa halbiert worden weil beide im Mietvertrag stehen und man schickt jedem eine Rechnung über 40 €?

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 17:20

Zitat:

Oder ist der Betrag etwa halbiert worden weil beide im Mietvertrag stehen und man schickt jedem eine Rechnung über 40 €?

Ne der Betrag ist 80€ aber die erlassen einem 50% wenn man innerhalb von 20 Tagen zahlt.

Ich empfehle ebenfalls, das Rabatt-Angebot anzunehmen.

Ich empfehle den Widerspruch, weil mir a) langweilig ist, ich daher b) noch mehr lesen will und c) auf das Ergebnis gespannt bin.

Das Expertenwissen, von dem ich mich hier ausnehme, halte ich übrigens genau wie die Reichweite für leicht überschätzt, weshalb solche Threads von vorneherein eigentlich überflüssig sind.

Wegen 40 €... und dann noch glauben, dass einem anderen schonmal dasselbe oder zumindest ähnliches passiert ist und der daher verbindlich zu a) oder b) raten könnte.

Interessant finde ich aber zumindest, dass die Spanier keine solchen pauschalen Abzocker sind wie andere. Die 80 € sind´s ja nur, damit man überhaupt im EU-Ausland eintreiben kann... aber dann anzubieten, das ganze auf 40 € zu reduzieren... wo ist denn da der Sinn?

Vielleicht ist aber auch genau das der geheime Trick?

Die 40 € fristgerecht überweisen und dann aber auch gleich wieder zurückholen mit dem Hinweis darauf, dass 40 € nicht vollstreckt werden können:

Zitat:

https://www.adac.de/.../

...

Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?

Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

...

Tja, wie geschrieben, probier´s! :)

Und die wichtigste Frage überhaupt ist doch: Hat sich der Ausflug mit der Australierin gelohnt? Wenn man dabei völlig die Zeit vergisst... :cool:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Januar 2019 um 19:07:03 Uhr:

Die 40 € fristgerecht überweisen und dann aber auch gleich wieder zurückholen mit dem Hinweis darauf, dass 40 € nicht vollstreckt werden können:

Der zu vollstreckende Betrag wäre hier aber nicht 40, sondern 80 Euro, sodass rein vom Betrag her vollstreckt werden könnte. Das geht dann aber doch nicht, weil der Fahrer nicht bekannt ist bzw. der TE nicht der Fahrer war. Außerdem hätte der Bescheid in deutscher Sprache abgefasst sein müssen. Insofern hat man bezüglich der Rechtshilfe nach dem IRG hier nichts zu befürchten.

Der übliche MT-Tipp wäre, dass die Australierin dazu stehen soll wie ein Mann.

Die Australierin war aber eine Frau :)

:rolleyes:

Gurkengräber sind eher männlichen Geschlechts, hab ich mir mal sagen lassen :D

Alter Kollege, was geht up? :)

Gibt es die Fahrer oder Halterhaftung für das Vergehen in dem Land ?? Zahlen und viel Streß vermeiden. Australierin im nachhinein bitten zu zahlen. 80E + Verfahrenskosten usw. das kann teuer werden.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Januar 2019 um 19:07:03 Uhr:

Ich empfehle den Widerspruch, weil mir a) langweilig ist, ich daher b) noch mehr lesen will und c) auf das Ergebnis gespannt bin.

Ich konnte mir ein Grinsen nicht verkneifen.:D

 

Ohne Quatsch: Den Betrag abzüglich des Rabattes zahlen. Wahlweise kannst dann noch deine Beifahrerin anschreiben, ob sie liebenswerterweise die Hälfte übernimmt.

Zitat:

@abgasmanipulatore schrieb am 3. Januar 2019 um 01:14:00 Uhr:

Die Australierin war aber eine Frau :)

Woher weisst du das ?

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