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Strafzettel mit dem Roller
hei,
hab da mal kurz eine frage, wenn ich auf einem parkplatz stehe und man da eigentlich eine parkscheibe benötigt, ich jedoch mit dem roller da stehe.
Kann ich dann einen Strafzettel bekommen?
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15 Antworten
15 Sekunden gugeln:
Antwort: Ja, kannst du. Auch für Zweiräder gibt es keine Ausnahme bei der Parkscheibenpflicht.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 8. Juni 2021 um 12:05:24 Uhr:
15 Sekunden gugeln:
Googlen kann doch jeder.
Zitat:
@ktown schrieb am 8. Juni 2021 um 14:00:12 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 8. Juni 2021 um 12:05:24 Uhr:
15 Sekunden gugeln:
Googlen kann doch jeder.
Computer sagt nein.
Ich fahre nun seit 35 Jahren motorisiertes Zweirad...kann mich aber nicht erinnern, jemals auf einem Pkw Parkplatz geparkt zu haben...
Noch habe ich je einen Strafzettel bekommen.
Es ist doch gerade der Vorteil eines Bikes oder Rollers dort NICHT stehen zu müssen.
Habe mich gerade letztens geärgert wo einer meinte mit seinem Big Bike ( fuffi Roller) auf einen der wirklich wenig und sehr gesuchten PKW lParkplätze , stehen zu müssen!!
Da gibt es hundert andere Möglichkeiten!!
Natürlich kann man da genau so eine Verwarnung bekommen, wie mit dem PKW.
Ich mache das aber davon abhängig, wie der Roller, das Motorrad, usw. parkt. Wird so geparkt, dass ein Stellplatz komplett belegt wird, heißt da passt kein PKW mehr hin, dann erwarte ich einen Parkschein, die Parkscheibe, Bewohnerparkausweis, je nachdem was da vorgeschrieben ist. Ist nichts davon vorhanden, verwarne ich.
Steht ein Roller oder Motorrad so hinter einem mit einem PKW belegten Stellplatz, dass niemanden ein Stellplatz weggenommen wird, dann verzichte ich auf eine Verwarnung für das Zweirad.
Aber nur weil ich das so mache, heißt es nicht, alle Kollegen machen das so. Das liegt im Ermessen des Einzelnen. Es gibt keine Pflicht, eine Verwarnung auszustellen.
Gruß,
Micha
Das eintreiben einer Verwarnung bei Fahrzeugen ohne "eigenen" Kennzeichens stelle ich mir jedoch schwierig vor.
Die Versicherungskennzeichen von Kleinkrafträdern sind nicht beim KBA registriert.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2021 um 21:45:12 Uhr:
Das eintreiben einer Verwarnung bei Fahrzeugen ohne "eigenen" Kennzeichens stelle ich mir jedoch schwierig vor.
Die Versicherungskennzeichen von Kleinkrafträdern sind nicht beim KBA registriert.
Das ist falsch. Auch von Versicherungskenzeichen bekommt man den Halter.
Was genau ist falsch? Ich schrieb, schwierig...
Bitte mal konkretere Antworten.
Macht das die Behörde bei Verwarnungen?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2021 um 21:54:50 Uhr:
Was genau ist falsch? Ich schrieb, schwierig...
Bitte mal konkretere Antworten.
Macht das die Behörde bei Verwarnungen?
Dass Versicherungskennzeichen beim KBA nicht registriert sind und sich daher eine Halterfeststellung über ein Versicherungskennzeichen schwierig gestaltet. Dauert genau so lange wie mit einem amtlichen Kennzeichen.
Dann stelle ich demnächst mein Fahrrad auf so einen Stellplatz. Da ist kein Kennzeichen dran. Und wenn jemand wagt es weg zu stellen, zeige ich ihn wg. versuchten Diebstahls an.
Sorry, es mag blöde Fragen geben, die aber auch direkt beantwortet wurden, aber man muss da nun auch keine dezidiert wissenschaftlche Abhandlung formulieren.
Ich denke mit dem letzten Post von @AS60 wurde alles gesagt
Auch wenn es in der Signatur steht, weise ich explixit auf eine gewisse Ironie hin
Zitat:
@hon-da15 schrieb am 8. Juni 2021 um 19:01:01 Uhr:
Ich fahre nun seit 35 Jahren motorisiertes Zweirad...kann mich aber nicht erinnern, jemals auf einem Pkw Parkplatz geparkt zu haben...
Noch habe ich je einen Strafzettel bekommen.
Es ist doch gerade der Vorteil eines Bikes oder Rollers dort NICHT stehen zu müssen.
Habe mich gerade letztens geärgert wo einer meinte mit seinem Big Bike ( fuffi Roller) auf einen der wirklich wenig und sehr gesuchten PKW lParkplätze , stehen zu müssen!!
Da gibt es hundert andere Möglichkeiten!!
Jaja. “Hundert andere Möglichkeiten“. Welche denn? Extra Motorradparkplätze gibt es vielerorts gar nicht, auch wenn gern Gegenteiliges behauptet wird.
Und auf dem Gehweg zu parken wird zwar von manchen Gemeinden (zu Recht) geduldet, ist aber streng genommen schlicht und ergreifend verboten. Siehe den weiter oben geposteten ADAC-Link.
Auch für mein Fahrzeug gelten diese Regeln.
Fahre eine Piaggio Ape 50, die weder Fleisch noch Fisch (Motorrad oder Auto) ist.
Allerdings parke ich nie auf dem Bürgersteig weil das Fahrzeug zu breit ist und es auch nicht fair wäre.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Juni 2021 um 21:45:12 Uhr:
Das eintreiben einer Verwarnung bei Fahrzeugen ohne "eigenen" Kennzeichens stelle ich mir jedoch schwierig vor.
Die Versicherungskennzeichen von Kleinkrafträdern sind nicht beim KBA registriert.
Dann lies bitte mal §26 Abs. 1 Satz 4 FZV:
Zitat:
Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister hat der Antragsteller dem Versicherer die in § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
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Grüße vom Ostelch