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Straße mit beidseitig geparkten PKW (Vorfahrt?)

Themenstarteram 25. März 2021 um 12:51

Guten Tag,

 

mich interessiert ob ein Motorradfahrer in so einer Situation Vorfahrt hat.

 

Die Situation:

Es gibt innerorts eine Straße. Auf beiden Seiten sind PKW direkt hintereinander geparkt. Keine Lücken. Die PKW stehen auf beiden Seiten gleichmäßig auf der Straße.

Nun fahre ich mit meinem Motorrad die Straße entlang und ein PKW kommt mir entgegen. Der Platz reicht nicht für beide Fahrzeuge gleichzeitig.

 

Habe ich Vorfahrt, weil ich weniger Platz brauche?

Habe ich Vorfahrt, weil es genug Platz gibt für 2 Motorradfahrer?

Muss ich trotzdem mit Schrittgeschwindigkeit an dem Auto oder dem Motorrad vorbei fahren?

Ist es Situationsabhängig?

 

 

Das Bild ist zum verdeutlichen der Situation. Man muss sich noch mehr Autos vorstellen, ohne irgendwelche Lücken am Rand.

 

Habe mich schon immer diese Fragen gestellt.

Danke im voraus.

Asset.JPG
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34 Antworten

Zitat:

@Theox1 schrieb am 25. März 2021 um 13:51:23 Uhr:

Guten Tag,

mich interessiert ob ein Motorradfahrer in so einer Situation Vorfahrt hat.

Die Situation:

Es gibt innerorts eine Straße. Auf beiden Seiten sind PKW direkt hintereinander geparkt. Keine Lücken. Die PKW stehen auf beiden Seiten gleichmäßig auf der Straße.

Nun fahre ich mit meinem Motorrad die Straße entlang und ein PKW kommt mir entgegen. Der Platz reicht nicht für beide Fahrzeuge gleichzeitig.

1. Habe ich Vorfahrt, weil ich weniger Platz brauche?

2. Habe ich Vorfahrt, weil es genug Platz gibt für 2 Motorradfahrer?

3. Muss ich trotzdem mit Schrittgeschwindigkeit an dem Auto oder dem Motorrad vorbei fahren?

4. Ist es Situationsabhängig?

Habe mich schon immer diese Fragen gestellt.

Danke im voraus.

1. Nein! (wie kommt man auf so etwas?)

2. Nein! (...)

3. siehe 4

4. ja

Die Art Deines Fahrzeuges generiert hier keine Sonderrechte.

In einer solchen Situation hat keiner Vorrang. Man muss sich einig werden. Geht es schief, werden sicher beide dran sein.

am 25. März 2021 um 13:47

Eigentlich eine Situation, in der die Stadt eingreifen muss und einseitig ein (absolutes) Halteverbot einrichten muss. Offenbar parken auf der einen Seite die Fzg ja bereits auf dem Gehweg, damit überhaupt genug Breite bleibt. Die Strecke ist ja beinahe über das Einsehbare hinaus nur von einem Fzg zu befahren.

Theoretisch würde ich ja sogar fast ja sagen. Stellt man sich eine gedachte Mittelinie vor, kannst du mit dem Krad auf deiner Fahrspur fahren, ohne auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Ein entgegenkommender PKW kann das nicht.

Aber was bringt dir das? Wenn der entgegenkommende schon in der Gasse ist, darfst du auch nicht losfahren. Er sollte allerdings warten und dich durchlassen.

Zitat:

@Amen schrieb am 25. März 2021 um 14:47:37 Uhr:

Eigentlich eine Situation, in der die Stadt eingreifen muss und einseitig ein (absolutes) Halteverbot einrichten muss.

Warum bitte ein absolutes Halteverbot, das jegliches Anhalten verbietet, so dass nicht mal jemand aussteigen gelassen werden darf?

Ich wohne in einer Straße mit einzelnen Parkbuchten, in der ansonsten absolutes Halteverbot ausgeschildert ist. Der gesunde Menschenverstand gebietet es bei Bedarf, dieses zu ignorieren. Sonst käme kein Taxifahrer zurecht, von Lieferanten ganz zu schweigen.

Damit wird man dazu erzogen, dass Vorschriften manchmal doch Blödsinn sind.

Der klügere VT gibt nach. Also draufhalten ... :cool:

Ich sage mal so, der, für den einfacher ist, in diesem Fall das Motorrad, macht da, wo es möglich ist platz. Und das so früh wie möglich und wartet dann den PKW ab.

Oder der PKW bleibt schon kurz vor einer Stelle stehen, an der das Motorrad platz machen kann.

Kann ja dann auch eine Lücke sein, in der das Motorrad quer reinpasst.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 25. März 2021 um 19:59:18 Uhr:

Ich sage mal so, der, für den einfacher ist, in diesem Fall das Motorrad, macht da, wo es möglich ist platz. Und das so früh wie möglich und wartet dann den PKW ab.

Oder der PKW bleibt schon kurz vor einer Stelle stehen, an der das Motorrad platz machen kann.

Kann ja dann auch eine Lücke sein, in der das Motorrad quer reinpasst.

Dem würde ich zustimmen.

Eine Vorfahrt gibts hier nicht.

Also in der Fahrschule habe ich mal gelernt das der Vorfahrt hat für den es weniger zumutbar währe zurück zu fahren.

Das bedeutet Ein PKW mit Anhänger hat Vorrang vor eine normalen PKW. Aber grundsätzlich hat keine Vorfahrt sondern man muss sich einigen. Es kommt drauf an wer hätte warten können usw.

Ich persönlich würde beim Motorrad absteigen und es Rückwärts schieben, und zwar die ganze Strecke wenn der anderen einfach rein fährt ohne zu warten.

MfG

Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 26. März 2021 um 10:51:39 Uhr:

Ich persönlich würde beim Motorrad absteigen und es Rückwärts schieben, und zwar die ganze Strecke wenn der anderen einfach rein fährt ohne zu warten.

MfG

Mike

Genau das würde ich nie tun. Wenn der andere noch reinfährt, obwohl er offensichtlich gesehen hat, dass ich schon neben den Autos bin, dann ist das sein Problem. Da hätte ich eine sehr große Geduld beim Warten.

Aber gut, im Großen und Ganzen eben situationsabhängig, wo man sich einigen muss und auch ruhig mal auf sein Recht verzichten kann. Sofern es einem nicht so dreist bereits genommen wurde. ;-)

Die Antwort ist doch ganz easy...

Die StVO sagt, dass derjenige vorrang hat, der zuerst am Hinderniss ist. Ja, ein Motorradfahrer muss dann zur Not absteigen. Rückwärtsschieben käme für mich (als Moped-Fahrer) allerdings auch nicht in die Tüte, wenn jemand meinen Vorrang ignoriert und ich bereits IN der Engsstelle bin. Da stehe ich dann zur Not... bis ich die Rennleitung hinzuziehe.

(Ich fahre aber auch nicht einfach blindlings in die Engstelle..erst recht nicht, wenn ich keinen Vorrang habe..dann warte ich).

Und dann gibt es noch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Komme ich mit einem PKW an eine Engstelle und mir kommt ein Zweirad entgegen... dann blinke ich kurz auf und lasse den Zweiradfahrer passieren, da es für mich einfacher ist anzuhalten. Ich verzichte an dieser Stelle auf meinen Vorrang... das darf man durchaus. Dass man seinen Vorrang immer und überall durchsetzen muss ist ein Mythos.

Zitat:

@Amen schrieb am 25. März 2021 um 14:47:37 Uhr:

Eigentlich eine Situation, in der die Stadt eingreifen muss und einseitig ein (absolutes) Halteverbot einrichten muss. Offenbar parken auf der einen Seite die Fzg ja bereits auf dem Gehweg, damit überhaupt genug Breite bleibt. Die Strecke ist ja beinahe über das Einsehbare hinaus nur von einem Fzg zu befahren.

Warum? Wenn die Mindestrestbreite der Fahrbahn unterhalb des erlaubten Wertes liegt, dann ist dort Parkverbot. Das muss nicht extra ausgeschildert werden. Einseitige Befahrbarkeit ist dabei vollkommen ausreichend.

Problematisch wird es nur beim Ticket, denn es wird schwer nachzuweisen, wer zuerst parkte und es durfte und wer auf der anderen Seite später parkte und es nicht mehr gedurft hätte.

Wenn ich mir das Bild so ansehe scheinen dort noch die 3,00m Restbreite vorhanden zu sein, also darf beidseitig geparkt werden.

Warum hier einige wieder "schlussfolgern", das einer von beiden erst zw. den parkenten Fahrzeugen reingefahren ist, obwohl der andere schon sichtbar zw. diesen unterwegs war, ergibt sich mir nicht, da im Eingangsbeitrag dies nicht so geschildert wurde.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 26. März 2021 um 20:21:55 Uhr:

Warum hier einige wieder "schlussfolgern", das einer von beiden erst zw. den parkenten Fahrzeugen reingefahren ist, obwohl der andere schon sichtbar zw. diesen unterwegs war, ergibt sich mir nicht, da im Eingangsbeitrag dies nicht so geschildert wurde.

Ja und? Im Eingangsbeitrag wurde dies doch auch nicht ausgeschlossen. Also ist es doch normal, dass alle möglichen Situationen beschrieben werden.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 26. März 2021 um 12:14:42 Uhr:

 

Genau das würde ich nie tun. Wenn der andere noch reinfährt, obwohl er offensichtlich gesehen hat, dass ich schon neben den Autos bin, dann ist das sein Problem. Da hätte ich eine sehr große Geduld beim Warten.

Als Autofahrer wäre das ein riesen Spaß dabei zuzusehen, wie lange so ein Motorradfahrer seinen fahrbaren Untersatz halten kann, bis ihm die Füße einschlafen.

Ich denke, daß es hier recht schwierig werden dürfte genau zu beurteilen, wer von den Fahrzeugen zuerst in die Straße, oder Engstelle eingebogen ist, bzw. die Engstelle zuerst passierte.

Hier würde Ich einfach auf gegenseitige Rücksichtnahme setzen.

Wenn beide Verkehrsteilnehmer etwas nach rechts ziehen und Schritttempo einhalten, reicht es für Beide.

Und selbst wenn ein Verkehrsteilnehmer zuerst eingefahren ist, stellt es doch für den Krad-Fahrer das kleinere Problem dar besser Platz zu machen.

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