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Straße mit Parkverbot - darf ich neben der Straße parken?
Hallo.
Ich hab ne Frage bezüglich Parkverbot.
Wenn entlang einer Straße Parkverbot herrscht, darf ich dann neben der Straße Parken?
Ich muss mein Auto öfters in einer Gegend abstellen, wo nur schwer Parkmöglichkeiten zu finden sind. Allerdings ist dort eine Straße (mit Parkverbot) wo an einer Stelle am Straßenrand eine Erd-/Schotterfläche ist, wo man das Auto super abstellen könnte.
Aber darf ich das? Oder riskiere ich eine Strafe/Bußgeld, wenn ich dort parke?
Zur veranschaulichung habe ich ne Grafik angehängt.
PS: Am nützlichsten währen für mich Österreich-bezogene Informationen, aber ich denke in Deutschland wird das nicht großartig anders sein.
MfG Domi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von x-domi-x
Ich hab ne Frage bezüglich Parkverbot.
Wenn entlang einer Straße Parkverbot herrscht, darf ich dann neben der Straße Parken?
Diese Frage stellst du am besten dem Grundstückseigentümer.
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19 Antworten
In Deutschland würden die Schilder den Schotterbereich nicht betreffen. Das Parken dort könnte aber aus anderen Gründen verboten sein.
Ansonsten sind die Regeln in D und A im Detail durchaus unterschiedlich - ich würde da nichts übertragen wollen.
Du darfst wenn es dir der Eigentümer erlaubt, also zu 99,9999% nicht.
Wenn Du trotzdem dort parkst wird die Strafe unter Umständen deutlich höher ausfallen da abseits der Strasse in der Regel ein Naturschutzgesetz greift und dort sind die Sätze empfindlich höher. Da wird die Rechnung schnell Dreistellig.
In Österreich ist die Sache meines Wissens noch verzwickter und nicht billiger.
Habe es aber irgendwo im Hinterkopf das das Parken im freien Gelände auch in Austria nicht erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von x-domi-x
Ich hab ne Frage bezüglich Parkverbot.
Wenn entlang einer Straße Parkverbot herrscht, darf ich dann neben der Straße Parken?
Diese Frage stellst du am besten dem Grundstückseigentümer.
In Deutschland wäre da definitiv ein Zaun oder ein Parkscheinautomat.
wenn diese Schotterfläche nicht als Parkplatz ausgewiesen ist, ist das Parken dort in der regel auch Verboten,
ist es ein Privat- oder Gemeindegrund ?
abgesenkter Bordstein ?
Was ist wenn MAN über dem Straßengraben parkt??
Findet sich doch (für Deutschland) im §12 StVO.
Vereinfacht:
- Parken ist am rechten Fahrbahnrand erlaubt, wenn es nicht durch besondere Beschilderung verboten ist.
- An allen anderen Stellen ist es verboten, wenn es nicht durch besondere Beschilderung erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Was ist wenn MAN über dem Straßengraben parkt??
unerlaubtes Parken auf Gemeindegrund bzw. Grünfläche,
wäre aber Platzsparend
In Köln musste ich dies einmal "testen". Dort war auch so ein Streifen. Hat 25 Euro gekostet, weil es in der Grünflächenverordnung der Stadt verboten war. Muss sich gelohnt haben, über mehrere Hundert Meter stand da nachher alles voll. Niemand wurde behindert, da es nur einen Gehweg auf der Gegenseite gab und die Schotterstrecke auch sonst keinen Zweck hatte.
Was mich damals besonders verärgert hat, es war kein Zettel am Auto selber. Somit hatte man keine Chance selber Fotos zu machen oder sich die Schilder vor Ort nochmal an zu sehen.
Ich habe wegen sowas 15 EUR löhnen dürfen, auch ohne Parkverbot. Das "Schottergelände" gehörte der Bahn und war/ist öffentlich zugänglich. Ein Knöllchen hatte ich dennoch, mit folgenden "Begründungen": 1) Parken auf nicht befestigter Fläche und 2) Parken nicht am rechten Fahrbahnrand.
Das Halteverbot vor und nach der Schotterfläche könnte m. E. auch damit zusammen hängen, dass diese Fläche als Wendemarke für den Straßendienst der Gemeinde eingerichtet worden ist.
Danke für eure Antworten.
Ich habe mich zur sicherheit beim Gemeindeamt erkundigt (denn diese ist Eigentümer der betroffenen Fläche). Die Antwort (sinngemäß zusammengefasst):
Das Parkverbot bezieht sich laut StVO nur auf die Fahrban (also auf den Asphaltierten bereich). Wenn es mir möglich ist, mein Fahrzeug so auf der Schotterfläche abzustellen, dass kein Teil des Fahrzeuges über den Fahrbahnrand ragt, ist es mir erlaubt mein Fahrzeug hier abzustellen.
Ich hoffe mal, dass in dieser Ortschaft alle Gemeindebediensteten und örtliche Polizisten dieser Meinung sind
MfG Domi
Zitat:
Original geschrieben von x-domi-x
Ich hoffe mal, dass in dieser Ortschaft alle Gemeindebediensteten und örtliche Polizisten dieser Meinung sind
MfG Domi
wie heißt es immer so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt
Zitat:
Original geschrieben von x-domi-x
Ich habe mich zur sicherheit beim Gemeindeamt erkundigt (denn diese ist Eigentümer der betroffenen Fläche). Die Antwort...
Welche Funktion bekleidete der Mitarbeiter des Gemeindeamtes, welcher dir die genannte Antwort gegeben hat?