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Straßenverkehrsamt untersagt Fahrzeug Anmeldung ????
Hallo Ihr lieben,
leider habe ich keine passende rubrik gefunden wo ich mein Anliegen posten wollte, deshalb versuche ich es hier. Sollte es doch ein Forum zu diesem Thema hier geben bitte ich viel mals um entschuldigung.
Folgender Sachverhalt:
Mein Fahrzeug musste wegen fehlender KFZ-Versicherung Zwangsstillgelegt werden. Jetzt habe ich mir ein neues KFZ gekauft und auch eine Versicherung bei der ich den Beitrag Jährlich zahle so dass ich nicht mehr in Verzug kommen kann. Kann mir das Straßenverkehrsamt eine Anmeldung des neuen KFZ untersagen da ich noch die Gebühr für die Zwangsstilllegung des alten KFZ offen habe?
Danke schon im Vorraus für die Infos.
Beste Antwort im Thema
wie wäre es denn schlicht und einfach die noch offene gebühr zu entrichten
durch die anmeldung eines neuen fahrzeugs, was im übrigen auch wieder gebühren kostet, wird die offene forderung dochnicht hinfällig.
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25 Antworten
Und wo ist jetzt das Problem?
wie wäre es denn schlicht und einfach die noch offene gebühr zu entrichten
durch die anmeldung eines neuen fahrzeugs, was im übrigen auch wieder gebühren kostet, wird die offene forderung dochnicht hinfällig.
Eben verstehe ich auch nicht, denn solche Kosten werden auch nicht weniger wenn man sie raus zieht.
Gruß Gero
Aber um die Frage zu beantworten, JA tut sie. Will meinen sie melden es erst an nachdem du die offenen Posten beglichen hast...steht bei uns am Amt immer ganz groß auf X Zetteln...
Mit KFZ-Steuerrückständen, unbezahlten Gebühren, unbeglichenen KFZ- Versicherungen war und ist es nicht möglich, ein Fahrzeug anzumelden.
Hier in FFM kannst du erst en Autoanmaleden, wenn alle Gebühren, Steuerrückstände ausgeglichen sind, bzw. wird es dir direkt auf die Anmeldegebühr aufgeschlagen...
Danke für die Info werde ich dann sofort begleichen bzw dann bei der Anmeldung direkt mitbezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von marapale
Danke für die Info werde ich dann sofort begleichen bzw dann bei der Anmeldung direkt mitbezahlen.
sinn der frage bzw. des threads
die frage ist doch recht eindeutig gewesen?
Zitat:
Kann mir das Straßenverkehrsamt eine Anmeldung des neuen KFZ untersagen da ich noch die Gebühr für die Zwangsstilllegung des alten KFZ offen habe?
nachvollziehbar ist das eintreiben der ausstehen kosten vor erneuter zulassung schon.
ob dieses rechtens ist, bleibt unbeantwortet.
natuerlich klingt es logisch... "ich muss auch beim wird um die ecke evtl. erst den deckel bezahlen, bevor ich ein frisches bier bekomme."
irgendwo muss ja der zahlungsrueckstand entstanden sein, diesen wirst du auch im naechsten jahr im auge behalten muessen.
und wenn jahresbeitrag und rueckstaendiger betrag nicht zahlbar ist, dann muss das dingen halt mal stehen.
mit steuerrueckstand gibts keine zulassung, und damit rechne ich auch mal damit, dass eine anmeldung nach ZWANGSstillegung rechtens ist/sein koennte.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob dieses rechtens ist, bleibt unbeantwortet.
Bei Kfz-Steuerrückständen wird durch §13 Abs. 1a KraftStG eine Zulassung untersagt. Gleiches gibt es auch für Gebührenrückstände, wobei hier Landesrecht zum Tragen kommt - z.B. in NRW durch das Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung.
so dem so ist, dann doch ne klare antwort, danke.
bei steuerrueckstaenden, wars mir auch bekannt.
deswegen auch die vermutung.
Mich hätte es schon gewundert, wenn es nicht so wäre. Ich sehe da nämlich keine rechtliche Grundlage, welche es erlauben würde, daß die Gemeinschaft für individuelle Verbindlichkeiten einsteht, besonders dann, wenn diese aus Rechtsgeschäften entstanden sind, die nicht der Grundsicherung zuzurechnen sind.
mir erschließt sich, bei aller gegebenen aufklärung, noch immer nicht der sinn des threads.
Ich vermute mal, daß der TE zur Zeit der Thread-Erstellung glaubte, daß es einen Weg gäbe, das Zahlungsziel der Rückstände noch über den Zeitpunkt einer Fahrzeug-Neuanmeldung hinausschieben zu können oder sogar einen völligen Erlaß zu erreichen.