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Streckenverbot Was gilt: Bis zur Gefahrenstelle oder Meter

Themenstarteram 16. August 2019 um 9:53

Moinsen,

ich hatte gestern einen Blitzerkontakt und möchte nun mal wissen wer der "Blöde" ist ;-)

Folgende Situation: 2-Spurige Straße mit 50km/h dann folgt ein Schild 30kmH mit Zusatz auf 180m. In ungefähr dieser Entfernung folgt eine Fußgängerbedarfsampel und genau dahinter wurde ich geblitzt.

Meine Interpretation ist nun wie folgt: Da man nicht auf den Meter sagen kann wo, genau die 180m enden, denn das gibt kein Tacho her, ist das Streckenverbot für mich nach folgender Definition an der Ampel beendet .

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Was gilt denn nun, die Örtlichkeit (Ampel) oder ggf. erst 10m weiter?

Danke für Tipps und Erfahrungen

Beste Antwort im Thema

Seit wann endet an einer Fußgängerbedarfsampel eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Die von dir zitierte Vorschrift bezieht auf Beschränkungen ohne Streckenangabe. Wenn ein TL 30 km/h wegen einer Baustelle angeordnet wird (Zeichen 123 mit Zeichen 274), dann endet das TL am Ende der Baustelle, ohne dass ein Zeichen 278 das TL aufheben muss. Wenn es eine Streckenbegrenzung ist, endet sie am Ende der angegeben Strecke, hier nach 180 m. Wenn innerhalb dieser Strecke gemessen wurde, dann hast du Pech gehabt. Wenn es einem schwerfällt, 180m zu schätzen, muss man eben etwas länger langsamer fahren.

Hätte sich das TL auf die Strecke bis zur Ampel beziehen sollen, hätte man statt der Streckenangabe "180m" das Streckenverbotszeichen "30 km/h" mit dem Gefahrzeichen 131 "Lichtzeichenanlage" kombiniert. Dann hätte nach der Ampel auf jeden Fall wieder Tempo 50 km/h gegolten. Das wäre genau der Fall der mit

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

beschrieben wird.

Grüße vom Ostelch

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Da die dich sicherlich vor der Ampel geblitzt haben wird es schon schwierig. Da muss du den Messpunkt in Erfahrung bringen.

denke ich auch, das messgerät wird wohl hinter der ampel gestanden habenund die messung xx meter vorher stattgefunden haben

wie weit hinter der ampel stand denn der blitzer?

ansonnsten kannst du nur abwarten bis was schriftliches kommt, alles andere vorher ist hier nur kaffeesatz leserei und artet spätestens nach 2 seiten aus.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 16. August 2019 um 12:01:18 Uhr:

Da die dich sicherlich vor der Ampel geblitzt haben wird es schon schwierig. Da muss du den Messpunkt in Erfahrung bringen.

Laut der Aussage des TS wurde Er aber nach der Ampel geblitzt.

Ich würde die Entfernung zwischen TL-Schild und Ampel und zwischen TL-Schild und Blitzerstelle mal mit einem GPS-Gerät ausmessen.

Die 180 Meter gelten ab dem Schild... ist der Blitzer weiter entfernt aufgestellt, würde Ich die Sache anfechten.

offensichtlich hat doch das Streckengebot die Aufgabe, den Bereich der Ampel zu schützen. Und dabei sicher noch eine gewisse Strecke nach der Ampel. Sie werden den Blitzer nicht so aufgestellt haben, dass er einen nicht schützenswerten Bereich überwacht.

Abgesehen davon zählen die 180m, wie Du die abmisst ist vollkommen Dir überlassen. Ein handelsüblicher Tageskilometerzähler mit hundert-Meter Rolle reicht ja aus.

Daher wird dort 30 gegolten haben und Du warst zu schnell.

Auch wenn der hinne steht, der Messpunkt ist entscheidend, der kann auch 200mtr vor dem Blitz sein. Siehe Radarpistole.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 16. August 2019 um 12:29:52 Uhr:

Siehe Radarpistole.

Du meinst Laser. Bei Radar wird der Messpunkt nur wenige Meter vor dem Kasten sein, besonders bei stationären Anlagen geht das auch gar nicht anders, man kann ja nichts anvisieren.

"Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist..."

Richtig zitiert, im Beitrag lese ich aber nichts davon, dass die 30 km/h zusammen mit dem Gefahrenhinweis angebracht war.

Seit wann endet an einer Fußgängerbedarfsampel eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Die von dir zitierte Vorschrift bezieht auf Beschränkungen ohne Streckenangabe. Wenn ein TL 30 km/h wegen einer Baustelle angeordnet wird (Zeichen 123 mit Zeichen 274), dann endet das TL am Ende der Baustelle, ohne dass ein Zeichen 278 das TL aufheben muss. Wenn es eine Streckenbegrenzung ist, endet sie am Ende der angegeben Strecke, hier nach 180 m. Wenn innerhalb dieser Strecke gemessen wurde, dann hast du Pech gehabt. Wenn es einem schwerfällt, 180m zu schätzen, muss man eben etwas länger langsamer fahren.

Hätte sich das TL auf die Strecke bis zur Ampel beziehen sollen, hätte man statt der Streckenangabe "180m" das Streckenverbotszeichen "30 km/h" mit dem Gefahrzeichen 131 "Lichtzeichenanlage" kombiniert. Dann hätte nach der Ampel auf jeden Fall wieder Tempo 50 km/h gegolten. Das wäre genau der Fall der mit

Zitat:

Wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

beschrieben wird.

Grüße vom Ostelch

In der Praxis wird man aber kaum bei 175 m blitzen ... einfach aus dem Grund, weil man dann garantiert genug Klagen dagegen einfängt. Jeder fähige Anwalt schmeißt einem Richter solch einem Fall um die Ohren. Blitzt man bei 125 m, erwischt man 95 % der extremen Fälle genauso, und das eben wasserdicht.

Die Streckenbegrenzung hören dort auf wo die Streckenbegrenzung für die Gegenfahrbahn beginnt. So hatte ich das mal in der Fahrschule gelernt.

das kenne ich so nicht. Macht auch keinen Sinn, wenn man z.B. den Raum vor einer Ampel frei halten will, denn dann wäre dieser Raum in Gegenrichtung viel weiter vorne.

Zitat:

@Zoker schrieb am 16. August 2019 um 13:54:05 Uhr:

Die Streckenbegrenzung hören dort auf wo die Streckenbegrenzung für die Gegenfahrbahn beginnt. So hatte ich das mal in der Fahrschule gelernt.

Wie soll das denn funktionieren? Im Normalfall kann ich das Schild als Gegenverkehr gar nicht erkennen. Und nicht jede Streckenbegrenzung muss in beide Fahrrichtungen gleich sein.

Im Beispielsfall wäre es doch völlig unsinnig, wenn man in jeder Fahrtrichtung auch noch 180 m hinter der Ampel 30 fahren müsste - mal vorausgesetzt die Streckenbegrenzung würde sich auf die Ampel beziehen.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 16. August 2019 um 12:50

Der Blitzer stand ca. 50m hinter der Ampel und der Blitz ereilte mich auch hinter derAmpel. Aber wenn ich das geschrieben so richtig interpretiere, werde ich wohl der Depp sein ;-)

Zitat:

@bigben24 schrieb am 16. August 2019 um 11:53:29 Uhr:

 

Folgende Situation: 2-Spurige Straße mit 50km/h dann folgt ein Schild 30kmH mit Zusatz auf 180m. In ungefähr dieser Entfernung folgt eine Fußgängerbedarfsampel und genau dahinter wurde ich geblitzt.

Zitat:

@bigben24 schrieb am 16. August 2019 um 14:50:41 Uhr:

Der Blitzer stand ca. 50m hinter der Ampel und der Blitz ereilte mich auch hinter derAmpel. Aber wenn ich das geschrieben so richtig interpretiere, werde ich wohl der Depp sein ;-)

Das wären dann laut Adam Riese und Eva Zwerg 230 Meter. Das Tempolimit gilt ab Schild aber nur 180 Meter.

Der Abstand zwischen Messeinheit und Blitzer wäre für die Messung innerhalb des Tempolimits deutlich zu groß, was bedeutet, daß der Blitzer niemals bei TL 30 Km/h ca. 60 Meter von der Messeinheit enfernt steht.

Ich würde sagen, daß Du in dem Fall nicht der Depp bist.

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