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Streifschaden - zu welcher Werkstatt?
Heute hat ein anderer Autofahrer mein an der Straße geparktes Auto gestreift, weil er wohl einem anderen Auto ausweichen musste, um nicht mit diesem zu kollidieren. Der Mann war sehr hilfsbereit und kooperativ und wir haben auch sofort unsere Adressen, Telefonnummern ausgetauscht und er hat mir seine Versicherungskarte von der Audi Versicherung dagelassen. Da habe ich vorhin nun angerufen und der Mann am Telefon teilte mir mit, dass ich mit dem Schaden einfach zu "meiner Vetragswerkstatt" fahren und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen sollte. Da ich eigentlich keine "Vertragswerkstatt" (ich nehme mal an, das muss eine offizielle von VW oder Audi sein?) habe, wo ich regelmäßig hingehe, wollte ich fragen, ob ich da einfach zu einer X-beliebigen VW-Werkstatt fahren kann?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 10:44:50 Uhr:
Deinem Wissen um Versicherungsgedöns Deines Autos abschätzen.
Da reicht hier im forum zu lesen oder bisschen googlen wie gut Versicherungen Haftpflichtschäden regulieren um genug zu wissen dass man mit einem Kostenvoranschlag nicht weit kommt ausser zu einem Kürzungsbericht.
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17 Antworten
Ich würde bei so einem Schaden eher zu einer Lackiererei (meine hat noch einen Karosseriebau Betrieb dabei), die Leute von VW reparieren das eh nicht selbst.
Genau. ..einfach mal etwas umhören und auf Empfehlungen achten und gute Lackiererei beauftragen.
Die wissen was zu tun ist.
Ich würde zu einer Vertragswerkstatt gehen, die haben überhöhte Preise. Anhand dieser überhöhter Preise fiktiv abrechnen und für kleines Geld in einer guten Lackierwerkstatt den Schaden beheben lassen und den Rest als Tankgeld behalten
Ich würde auch Variante über Lackiererei- Unfallinstandsetzung gehen. Die machen nichts anderes und die VW Werkstatt lackiert seltenst selbst....
Ich würde die letzten 3 Posts vergessen und zu einem Sachverständigen fahren.
Wenn es um den Golf in der Signatur geht: 120tkm und bei VW scheckheftgepflegt? Vorschäden dran (Stichwort Wertminderung)? Nutzungsausfall?
Vorrangig würde ich erstmal in meine Stammwerkstatt fahren,
diejenige die sonst auch Reparaturen an dem Wagen macht.
Egal ob freier Schrauber an der Ecke oder VW- Vertragshändler.
Ob nun Anwalt, Gutachter und Vertragswerkstatt nötig sind solltest Du selber
mit Blick auf Alter & Zustand und Deinem Wissen um Versicherungsgedöns Deines Autos abschätzen.
.... mich wundert aber schon das noch keiner zum Anwalt geraten hat...
edit meint:
zufrüh gewundert...
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 10:44:50 Uhr:
Deinem Wissen um Versicherungsgedöns Deines Autos abschätzen.
Da reicht hier im forum zu lesen oder bisschen googlen wie gut Versicherungen Haftpflichtschäden regulieren um genug zu wissen dass man mit einem Kostenvoranschlag nicht weit kommt ausser zu einem Kürzungsbericht.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 8. Februar 2018 um 12:54:28 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 10:44:50 Uhr:
Deinem Wissen um Versicherungsgedöns Deines Autos abschätzen.
Da reicht hier im forum zu lesen oder bisschen googlen wie gut Versicherungen Haftpflichtschäden regulieren um genug zu wissen dass man mit einem Kostenvoranschlag nicht weit kommt ausser zu einem Kürzungsbericht.
Ok,
Leute geht bitte IMMER zu einem Anwalt, der regelt das schon,
es ist total irre den nicht gleich schon von Anfang an dazuzuholen und nicht erst,
wenn die Versicherung trotz vorheriger Zusage auf KVA zu zahlen doch rumzickt
und auch wenn der Wagen 20Jahre alt ist, 300tkm runter hat und TÜV 2 Monate überzogen ist,
ob eine Wertminderung zu erwarten ist, kann nur ein Gutachter klären.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 8. Februar 2018 um 07:51:09 Uhr:
Ich würde zu einer Vertragswerkstatt gehen, die haben überhöhte Preise. Anhand dieser überhöhter Preise fiktiv abrechnen und für kleines Geld in einer guten Lackierwerkstatt den Schaden beheben lassen und den Rest als Tankgeld behalten
Genau und Ende 2018 über eine Erhöhung der KFZ-Versicherung meckern...
..wobei -- der Anwalt als Kostentreiberei wurde noch vergessen.....
Der muss ja auch noch was einstrei(f)chen können; )
....lasse ein Gutachten von einem Gutachter machen und gut ist.
Denn, in einem KVA fehlen so Dinge wie Fahrzeugausfall (Mietwagen, etc.).
Ach ja, die Gutachterkosten trägt auch die gegnerische Versicherung
Grüße
Zitat:
@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 14:05:37 Uhr:
wenn die Versicherung trotz vorheriger Zusage auf KVA zu zahlen doch rumzickt
Warte ab
Aber hinterher nicht jammern.