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streß autoverkauf ebay

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 1. April 2009 um 22:53

hallo leute,

habe vor kurzem ja schon mal von meinem autokauf bei ebay gepostet.

nun habe ich aber den nächsten streß mit dem käufer.

und zwar:

ebayende war vor 2 wochen. als abholfrist hatte ich 7 tage eingeräumt. käufer hat mich seitdem vier mal versetzt. heute wollte er auch vorbei kommen. habe gewartet und gewartet, weil der gute mann geht auch nicht an sein telefon. dann am nachmittag kam eine mail, er könne aus beruflichen gründen wieder nicht kommen und er würde dann am samstag vorbei schauen. natürlich hat er nicht gefragt, ob ich überhaupt am samstag zuhause bin. am samstag habe ich aber keine zeit, was ich dem käufer auch per mail mitgeteilt habe. natürlich habe ich noch keine antwort erhalten.

dazu kamen noch ein paar andere dinge, die mich ein wenig stutzig machen. käufer wollte das ich ihm für eine geringe anzahlung (überweisung) die papiere zuschicke, damit er das fahrzeug anmelden und dann abholen kann. er wohnt ca. 250 km von mir entfernt. ich habe ihm natürlich geschrieben, das es dir papiere nur gegen den vollen kaufpreis gibt (671 euronen) zuschicke. dies habe ich auch im vertrag festgehalten, den ich ihm geschickt habe un den er mir unterschrieben zurückgemailt hat. letzten donnerstag meinte er dann, er habe das geld überwiesen. natürlich habe ich nichts bekommen. heute mailt er mir, das geld sei plötzlich wieder auf seinem konto und er bringe es am samstag mit. wie oben schon geschrieben, telefonisch ist der gute mann auch nicht zu erreichen, obwohl er angeblich eine schwangere frau zuhause hat und ich jederzeit unter der angegebenen nr. anrufen könne, wenn es fragen gibt. wenn man dort anruft, kommt nur "anruf kann nicht entgegengenommen werden".

die sache kommt mir langsam recht seltsam vor und ich traue diesem käufer nicht mehr. bin nur froh, das ich einen gesunden menschenverstand habe und ihm nicht die papiere überlassen habe.

was würdet ihr in dieser sache machen. anwalt, vom vertrag zurücktretten und auto wieder neu verkaufen usw... leider kenne ich mich in solchen rechtlichen dingen gar nicht aus. habe natürlich auch keinen bock auf streß. denke mir, wenn ich mich mit dem blöden typen anlege, kommt er auf einmal in ein paar wochen mit mängeln am fahrzeug und versucht mir eins reinzuwürgen (hört man ja immer wieder die totalen horrorgeschichten). habe mich dagegen natürlich vertraglich abgesichert, aber trotzdem verursacht sowas totalen streß, den ich momentan gar nicht brauchen kann.

hoffe jemand von euch kann mir einen rat geben, wie ich mich verhalten soll.

danke und liebe grüße "oliver"

Beste Antwort im Thema

Hast Du die Frist "binnen sieben Tagen" in den Kaufvertrag reingeschrieben, den Du ihm zugemailt hast und den er unterschrieben zurückgeschickt hat?

Wenn ja, und die Frist ist verstrichen, dann hat er Pech gehabt. Du warst bereit, die Ware zu liefern, der Käufer ist im Annahmeverzug und hat noch eine Bringeschuld (das Geld).

Im Moment hast Du nur Forderungen gegen den Käufer, nicht umgekehrt. Wenn Du nen Anwalt parat hast, dann lass wenn Du den Wagen wirklich an diesen Käufer loskloppen willst ein Mahnschreiben anfertigen (sollte so 20-30 Euro ohne RS kosten), in dem Du eine klare letzte Frist mit eindeutigen Daten zur möglichen Abholung setzt. Lass den Anwalt das ausformulieren bezüglich Verzug im Bereich der Vertragserfüllung und so - da kann ich Dir leider auch nicht mit passenden Paragraphen dienen. Auf jeden Fall sollte da drinstehen, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn der Kunde innerhalb der Frist seinen Pflichten nicht nachkommt.

Melde ansonsten eine Unstimmigkeit bei Ebay, das ist die günstige Art der "Druckmache".

Und dran denken: Immer sachlich und höflich bleiben, sonst bist Du selber ganz schnell der Dumme. So blöd das auch klingt, aber eine neue Frist wirst Du wahrscheinlich setzen müssen, egal was in der Auktion ursprünglich an Bedingungen drin waren.

Alternativ kannst Du dem Käufer einen Rücktritt vom Vertrag unter Zahlung der aufgelaufenen Ebay-Gebühren anbieten o.Ä. (falls er nur zögert weil er die Kiste doch nicht mehr will).

Nebenbei: Kurzzeitkennzeichen werden auf einen möglichen Versicherungseintritt angerechnet, also muss er nur die Schilder selber zahlen, wenn er den Wagen überführt (sind hier z.B. 36 Euro mit allen Behördengebühren), die Vorlage der Versicherung wird mit der normalen Versicherungssumme verrechnet wenn er den Wagen in den kommenden paar Monaten bei derselben zulässt.

Die brauchen für das KZK aber keine KFZ-Unterlagen, die Zulassungsstelle braucht nur die elektronische Versicherungsnummer, und die bekommt man z.B. bei meiner Versicherung per Telefon.

Aus solchen Gründen schreib ich übrigens immer in meine Ebay-Auktionen rein:

"Vollständige Barzahlung bei Abholung, keine Ratenzahlungen, keine Teppiche, keine Nachverhandlungen. Und erst Recht keine Anfragen a la "ey, was is letzte Preis?" - der Preis steht oben in der Auktion. Vielen Dank."

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Hast Du die Frist "binnen sieben Tagen" in den Kaufvertrag reingeschrieben, den Du ihm zugemailt hast und den er unterschrieben zurückgeschickt hat?

Wenn ja, und die Frist ist verstrichen, dann hat er Pech gehabt. Du warst bereit, die Ware zu liefern, der Käufer ist im Annahmeverzug und hat noch eine Bringeschuld (das Geld).

Im Moment hast Du nur Forderungen gegen den Käufer, nicht umgekehrt. Wenn Du nen Anwalt parat hast, dann lass wenn Du den Wagen wirklich an diesen Käufer loskloppen willst ein Mahnschreiben anfertigen (sollte so 20-30 Euro ohne RS kosten), in dem Du eine klare letzte Frist mit eindeutigen Daten zur möglichen Abholung setzt. Lass den Anwalt das ausformulieren bezüglich Verzug im Bereich der Vertragserfüllung und so - da kann ich Dir leider auch nicht mit passenden Paragraphen dienen. Auf jeden Fall sollte da drinstehen, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn der Kunde innerhalb der Frist seinen Pflichten nicht nachkommt.

Melde ansonsten eine Unstimmigkeit bei Ebay, das ist die günstige Art der "Druckmache".

Und dran denken: Immer sachlich und höflich bleiben, sonst bist Du selber ganz schnell der Dumme. So blöd das auch klingt, aber eine neue Frist wirst Du wahrscheinlich setzen müssen, egal was in der Auktion ursprünglich an Bedingungen drin waren.

Alternativ kannst Du dem Käufer einen Rücktritt vom Vertrag unter Zahlung der aufgelaufenen Ebay-Gebühren anbieten o.Ä. (falls er nur zögert weil er die Kiste doch nicht mehr will).

Nebenbei: Kurzzeitkennzeichen werden auf einen möglichen Versicherungseintritt angerechnet, also muss er nur die Schilder selber zahlen, wenn er den Wagen überführt (sind hier z.B. 36 Euro mit allen Behördengebühren), die Vorlage der Versicherung wird mit der normalen Versicherungssumme verrechnet wenn er den Wagen in den kommenden paar Monaten bei derselben zulässt.

Die brauchen für das KZK aber keine KFZ-Unterlagen, die Zulassungsstelle braucht nur die elektronische Versicherungsnummer, und die bekommt man z.B. bei meiner Versicherung per Telefon.

Aus solchen Gründen schreib ich übrigens immer in meine Ebay-Auktionen rein:

"Vollständige Barzahlung bei Abholung, keine Ratenzahlungen, keine Teppiche, keine Nachverhandlungen. Und erst Recht keine Anfragen a la "ey, was is letzte Preis?" - der Preis steht oben in der Auktion. Vielen Dank."

am 2. April 2009 um 10:45

Hallo, wenn Du schon so lange wartest ist es eine kullanz gewesen !

Denn der Gute hat den termin 3x verpasst und das ist wohl schon ein guter Wille von Dir.

Keinen Rechtsbeistand, das kostet alles Geld und bringt im nachherein nur mehr Kosten und Ärger ! das ist mein Rat.

Mit Gruß woschoha

Naja. Überleg Dir jetzt, ob Du den Verkauf durchdrücken willst.

Wenn ja, die Chancen stehen gut, das mit ggf. RA-Hilfe zu schaffen. Es kostet aber etwas Zeit und Nerven und auch Geld, das zumindest vorgeschossen werden muß.

Wenn nein, biete dem Käufer (wie oben schon zu lesen) Rücktritt vom Vertrag gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung an. Weiß nicht, ob man auch bei Autos die eBay-Entgelte zurückbekommt, wenn der Kauf nicht zustandengekommen ist, bei anderen Artikeln ist das so, man muß es nur bei eBay anmelden. Und dann stelle das Fahrzeug halt noch mal ein.

Themenstarteram 5. April 2009 um 8:46

servus,

autokäufer hat mich schon wieder versetzt. nun hat er aber gemeint, das er eine anahlung überwiesen hat. eingegangen ist bis heute aber noch nichts. habe aber auch keine lust mehr auf den thypen und möchte das fahrzeug erneut in die bucht stellen. kurze frage:

darf ich ihm die kohle zurück überweisen und vom vertrag zurücktreten?

habe ja auch einen kaufvertrag, der aber nur von ihm unterschrieben wurde. ich selber habe da noch nicht unterschrieben.

nach der frist von der bucht, hätte er den wagen schon vor knapp drei wochen abholen müßen. er schreibt halt immer, das er beruflich verhindert ist. habe natürlich verständnis, aber drei wochen ist einfach "to much time".

ebay möchte natürlich auch die kohle für die prov. abziehen. habe die sache zwar bei ebay (zahlungsverzug) gemeldet, habe aber trotzdem schon die rechnung (bankeinzug) erhalten.

hat jemand erfahrung, wie ich mich nun richtig verhalten muß, damit alles ein "gutes ende" findet?

noch nen schönen tag wünscht euch der v70 driver

am 5. April 2009 um 9:58

macht es doch nicht so kompliziert:

 

nach 7 tagen, kannst du und solltest du auch, einen disput bei ebay eröffnen, in dem du nach weiteren 7 tagen, deine verkausprov. von ebay zurück erhälst.

 

(edit: sehe gerade, hast du bereits getan. ebay wird im vorfeld dein konto belasten, aber du erhälst eine gutschrift, welche du in deinem persönlichen bereich bei ebay dann ersehen kannst!)

 

das verhalten des käufers ist mehr als typisch...vergiss es. das ist rederei. was hat er bei ebay für ein verkaufsprofil?

 

anwalt? wegen 600 euronen?, na der wird sich freuen, denn in ersten linie musst du ihn bezahlen.

 

wenn du eine rechtliche mahnung senden willst, kannst du dieses ohne ra selber machen.

in jedem bücherladen, gibt es das gesetzliche mahnverfahren / ein vordruck, der einfach auszufüllen ist- zu kaufen, in dem alles erklärt ist und wird.

easy doing ohne rechstanwalt.

 

dieses wird über das gericht versendet und der schuldner erhält dieses als zustellung. mit anderen worten, hat er genau 14 tage zeit, darauf zu reagieren, wenn nicht, hast du einen vollstreckungstitel in der hand, aber...........

 

disput eröffnen, prov zurückholen, käufer bekommt einen abmahnung und stellst dein auto wieder ein......

 

by the way: dein gesunder menschenverstand, hat dir recht gegeben, in dem d

Themenstarteram 5. April 2009 um 10:13

hi,

ja, ich habe ihm gerade die letzte abmahnng geschrieben. bis heute muss das fahrzeug abgeholt werden. wenn nicht, werde ich morgen rechliche schritte einleiten oder mich einfach vom vertrag trennen.

ach ja, der gute mann ist zum erstem mal auf ebay und hat noch 0,0 bewertungen.

danke und grüße vom v70 driver

hast Du mal geschaut, ob der zufällig selber grad ein ähnliches Fahrzeug anbietet und nur Deinen Preis hochtreiben wollte, damit seiner nicht zu billig weggeht?

Wobei bei korrekten Adressdaten der Verdacht wohl eher gering ist. Telefonnummer hast Du? Daten mal mit telefonbuch.de oder ner ähnlichen Seite abgeglichen?

Themenstarteram 5. April 2009 um 14:49

hallo,

käufer hat sich eben gemeldet und geschrieben das er um ca. 19 uhr bei mir ist (bzw. ich ihm vom bahnhof abholen könne). mal sehen wie die sache ausgeht?!

werde später vom ausgang berrichten. eins weiß ich aber - nie wieder werde ich ein auto über EBAY verkaufen!!!

also, bis später - grüße vom v70 driver

Hol Dir einen ZEUGEN dazu, verkauf den Wagen auf keinen Fall allein. Halte alle möglichen Mängel schriftlich im Kaufvertrag fest, nimm am Besten den ADAC-Vordruck, da sind im Kleingedruckten die meisten Probleme schon draußen.

Themenstarteram 5. April 2009 um 16:32

hi,

ja, hab einen zeugen dabei. als vordruck habe ich den vom adac genommen. den hat er mir schon vor 2 wochen unterschrieben zugemailt. hatte auch noch ein zusatzblatt gemacht. in den zusatzblatt steht drinnen, das er für mängel aufkommt, die nach der abholfrist von 7 tagen entstanden wären. mir ist jetzt aber nichts aufgefallen. werde mir den typen (wenn er den kommt) genau anschauen.

jetzt hat er gerade angerufen und gesagt, das er im nachbarort ist.

also, berrichte später wie es ausgegangen ist.

grüße vom v70 driver

Themenstarteram 5. April 2009 um 18:59

hallo leute,

also, das fahrzeug ist endlich weg. lief alles recht reibungslos und habe auch gleich die kohle bekommen. aber jetzt kommts: der käufer war aus erlangen (ca. 250 km von rosenheim) und hatte vor lauter streß seine kurzzeitkennzeichen vergessen. nach seiner aussage war das sein erster autokauf (mit 45 jahren). habe dann bei der netten polizei angerufen und mich erkundigt, was wir in diesem fall machen könnten. die meinten, da ja versicherungsschutz besteht und er auch die dokumente dabei habe, das er fahren könnte. wir sollten aber kennzeichen aus pappe machen, damit er wenigstens etwas am fahrzeug hat, falls ihm die kollegen aufhalten würden. ok, kennzeichen aus pappe gemacht, mit panzertape festgemacht und schon war er weg.

ich bin wirklich froh, das die nachfragerei endlich ein ende hat und das fahrzeug weg ist.

danke nochmal an alle, die mir tipps gegeben haben.

noch nen schönen sonntagabend vom v70 driver

am 5. April 2009 um 20:55

Keine Ahnung wo Du wohnst, die Polizisten haben nun aber wirklich kompletten Mist erzählt, mal wieder interessant zu sehen wie gut man bei der Rennleitung Bescheid weiß, unglaublich...egal, hoffentlich ist der Mann heil angekommen...ich hoffe es für ihn, Dir kann es egal sein. Mir einem abgemeldeten Fahrzeug darf man maximal auf direktem Weg zur Zulassungsstelle (zum Zulassen) oder von dort (nach dem Abmelden) nach Hause fahren...mit den alten Nummernschildern, nicht mit was Selbstgebasteltem..

Gruß,

Christoph

Edit: ich sehe gerade das ich ja doch weiß wo Du wohnst...

Themenstarteram 6. April 2009 um 5:12

mit versicheretem kurzzeitkennzeichen darf er doch so eine strecke zurücl legen. fahrzeug ist doch mit diesem kennzeichen fünf tage versichert.

ob selbstgemalte kennzeichen (weile er die orig. zuhause vergessen hat) zulässig ist, ist schon fraglich. nach aussage der polizei schon.

grüße vom v70 driver

Themenstarteram 6. April 2009 um 20:15

hallo,

habe eben folgenden text vom käufer bekommen:

Hallo,hat alles ganz gut geklappt,allerdings hatte ich auf den letzten 25 (!)Km eine Polizeieskorte denn die wollten unbedingt die Original- Kennzeichen sehen.War mir nur recht,Hauptsache ich konnte nach Hause!MfG!

also, polizei hat anscheined doch eine richtige auskuft gegeben und man darf zur not auch mit gemalten kennzeichen unterwegs sein, wenn man einen versicherungsnachweis dabei hat.

noch nen schönen abend !!!

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