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Stress mit Bußgeldstelle (THEMA ERLEDIGT)
Hallo liebe MotorTalk´ler.
Ich habe grade ein gewaltiges Problem. Ich bin vor einigen Wochen aus einer Einmündenden Straße auf die bevorrechtigte Straße nach rechts abgebogen, allerdings aus dem linken Fahrstreifen.
Grundlegend kein Problem, da es in der Hauptstadt auch gern gesehen wird aufgrund ellenlanger Staus, man kann ja, falls 2 Makierte Fahrstreifen vorliegen, ohne das Richtungspfeile vorgegeben sind aus beiden Fahrstreifen jeweils nach links und rechts abbiegen, natürlich auch nur falls 2 Fahrstreifen auf der neuen Straße vorhanden sind. Und ja ich weiß auch das in solch einem Fall der "innenabbiegende" den "vorrang/vorfahrt" hat.
Genau das ist mir passiert, ich bin aus dem linken Fahrstreifen nach rechts abgebogen, weil ich auf der linken Spur landen wollte weil ich anschließend direkt wieder links abbiegen wollte. Als ich schon auf dem linken Fahrstreifen abgebogen war und das Lenkrad grade stellen wollte, kam von rechts einer angeflogen der von dem rechten Fahrstreifen abbog und links landen wollte. Dieser kam extrem angerast, da ich mich vor dem Abbiegen auch versicherte, dass sich niemand neben oder schräg hinter mir auf dem rechten Fahrstreifen befand.
Nun ja, er hupte mich extremst an und war scheinbar ein Polizist. Denn 3 Wochen später erhielt ich ein Verwarnungsgeld von der Bußgeldstelle in Höhe von 30€ mit dem Text "Sie ordneten sich vor dem Abbiegen nicht rechtzeitig rechts ein und gefährdeten dadurch andere (Abbieger)." Und diesen Vorwurf lass ich mir definitiv nicht gefallen, vor allem weil auch keine Gefährdung vorlag.
Gesagt, getan. Der Bußgeldstelle mitgeteilt das es zu keiner Zeit eine Gefährdung gab, und dass man vom linken Fahrstreifen auch nach rechts abbiegen darf, mit Bildern...
2 Wochen später kam dann der Gelbe Brief. Nun ist ein Bußgeld draus geworden, als Text stand noch bei "Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte sie aber nicht entlasten". Nun sind es 30€+25€ Verfahrenskosten+3,50€ Auslagen=58,50€.
Versteht mich nicht falsch, man hätte 10€ draus machen können, die hätte ich bezahlt. Aber der Tatbestand "Gefährdung" lag definitiv nicht vor, hätte er vorgelegen hätte ich die 30€ bezahlt.
Mir geht es aber ums Prinzip, dass der Polizist der Privat unterwegs war (er ist als Zeuge aufgeführt mit der Dienststelle A55, der ist im Süden vom Berlin, es war der A11 Bereich), und mir eins auswischen wollte, auch mit seiner langen Hupaktion nach dem Abbiegen, sonst waren dort kaum Fahrzeuge unterwegs. Er ist auch allein als Zeuge aufgeführt.
Nun frage ich mich ob ich Einspruch dagegen einlegen soll, ich weiß aber nicht was dann auf mich zukommt.
Mein vorheriger Brief wurde ja nur von der Bußgeldstelle gesichtet, ein Einspruch in eine Bußgeldsache würde vom Amtsgericht Tiergarten bearbeitet werden (also von einer Unabhängigen Stelle), dann würde es aber sicherlich/vielleicht zur Gerichtsverhandlung kommen. Nun weiß ich nicht wie viel mich der Spaß kostet, wenn ich verliere, ich habe von ca. 50€ Gerichtskosten gelesen bei solch "kleinen" Sachen ohne Gutachter etc. pp.
Rechtsschutz kommt mit 150€ SB nicht in Betracht.
Ich könnte die 58,50€ bezahlen, aber es schmerzt schon sehr und außerdem sehe ich es definitiv nicht ein nur weil er persönlich das ganze Ausnutzen möchte und mir eins reindrücken möchte.
Habt ihr Tipps für mich ich machen soll?
Wie teuer wird die Gerichtsverhandlung, wenn ich verliere?
Und sind meine Chancen überhaupt "groß", da er ja alleine als Zeuge auftritt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. September 2018 um 20:25:10 Uhr:
Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...
Für mich gilt primär:
Zitat:
Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
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87 Antworten
Häufig hat die RS-Versicherung eine Hotline zur Erstberatung ohne SB.
Gerichtskosten fallen nur an, wenn du verlierst, dann aber auch die Kosten der Gegenseite.
Servus. Ich kann Dich gut verstehen. Fürchte aber fast da§ du den kürzeren ziehen wirst. Aus meinem Umfeld weiss ich nur 1 Fall bei dem Aussage von 2 (!) Polizisten als Zeugen bei einer Gerichtsverhandlung gegen 1 Privatperson nicht höher gewertet und das Verfahren eingestellt wurde.
Bei allen anderen Fällen , die ich kenne wurde die Aussage der Staatsdiener als glaubwürdiger gewertet.
Hast Du denn auch rechts geblinkt beim Abbiegen?
Vom ändern wirst es wahrscheinlich nicht wissen oder gesehen haben ?
Zitat:
@Airliveman schrieb am 2. September 2018 um 16:03:49 Uhr:
Grundlegend kein Problem, da es in der Hauptstadt auch gern gesehen wird aufgrund ellenlanger Staus, man kann ja, falls 2 Makierte Fahrstreifen vorliegen, ohne das Richtungspfeile vorgegeben sind aus beiden Fahrstreifen jeweils nach links und rechts abbiegen, natürlich auch nur falls 2 Fahrstreifen auf der neuen Straße vorhanden sind. Und ja ich weiß auch das in solch einem Fall der "innenabbiegende" den "vorrang/vorfahrt" hat.
Was wäre denn gewesen, wenn du wie in deinem Fall rechts abbiegen würdest, der auf der rechten Spur aber links?
Dann wäre eine gefährliche Situation gegeben. Wie soll das dann funktionieren?
Dann wären ja beide falsch eingeordnet.
Wo findest du denn die gesetzliche Grundlage, von der linken Fahrspur nach rechts abbiegen zu dürfen? So ganz ohne Richtungspfeile auf der Fahrbahn dürfte dann doch eher § 9 StVO gelten - also nach rechts einordnen zum rechts abbiegen.
Ob mit deinem Verhalten eine Gefährdung anderer einher geht, ist immer eine ziemlich subjektive Betrachtung. Dazu schreibst du "Dieser kam extrem angerast, da ich mich vor dem Abbiegen auch versicherte, dass sich niemand neben oder schräg hinter mir auf dem rechten Fahrstreifen befand."
Und so vermute ich mal, dass du den vorher überhaupt nicht gesehen hast. Diese Verkehrsteilnehmer kommen erfahrungsgemäß grundsätzlich angerast bzw. fallen vom Himmel.
Es ist richtig, dass man, wenn keine Richtungspfeile auf dem Bodem aufgemalt sind, dort zweispurig nach Rechts abbiegen darf.
Dies ist zur Entlastung des Verkehrs sogar stellenweise so gewünscht.
Allerdings hast du in Berlin als außen fahrender Rechtsabbieger hier schlechte Karten. Im Anhang ein Urteil zu genau diesem Fall.
Sehe ich ebenso wie PeterBH. Deshalb meine ich ja, was wäre denn in dem Fall, dass der auf der rechten Spur der gleichen Annahme wäre und aber links abbiegen wolle? Dann gäbe es eine gefährliche Situation oder gar einen Unfall.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 2. September 2018 um 16:44:33 Uhr:
Es ist richtig, dass man, wenn keine Richtungspfeile auf dem Bodem aufgemalt sind, dort zweispurig nach Rechts abbiegen darf.
Dies ist zur Entlastung des Verkehrs sogar stellenweise so gewünscht.
Allerdings hast du in Berlin als außen fahrender Rechtsabbieger hier schlechte Karten. Im Anhang ein Urteil zu genau diesem Fall.
Gut, dann danke ich euch vielmals und das Thema ist geklärt.
Die anwaltliche kostenlose Telefonerstberatung gab mir auch zu verstehen, dass ich eine 50/50 Chance habe, da er alleine war, die Kosten aber nichtmehr im Verhältnis stehen würden falls ich verliere, ->also lieber zahlen.
Die 28,50€ Bearbeitungsgebühr kann man sich durch die Rechtsschutz zurückerstatten lassen.
Also zusammengefasst kann man sagen: Wenn du schon beim 30.- VG Bescheid gewusst hàttest, daß der Zeuge ein Polizist ist hàttedt Du besser gleich gezahlt.
Ich kann dir nicht wirklich was raten, aber ich würde vermutlich mit der Faust in der Tasche jetzt zàhneknirchend doch Zahlen.
Bin da leider ein Weichei und "mog mei Ruah hobn".
Zitat:
@zille1976 schrieb am 2. September 2018 um 16:44:33 Uhr:
Es ist richtig, dass man, wenn keine Richtungspfeile auf dem Bodem aufgemalt sind, dort zweispurig nach Rechts abbiegen darf.
Dies ist zur Entlastung des Verkehrs sogar stellenweise so gewünscht.
Allerdings hast du in Berlin als außen fahrender Rechtsabbieger hier schlechte Karten. Im Anhang ein Urteil zu genau diesem Fall.
Wenn du schon zitierst, dann bitte vollständig. Dieses Urteil war in einer Zivilsache und dort waren Richtungspfeile auf der Fahrbahn.
Ich verstehe das Problem nicht so richtig, wobei die Lage glasklar ist.
Der Polizist führt einen Spurwechsel durch und hat auf den nachfolgenden Verkehr, welche sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, zu achten.
Ende der Diskussion !
Schließen sich "mir geht es ums Prinzip" und "mimimi wie teuer wird es wenn ich verliere" nicht aus?
OT
Hatte beruflich vor vier Wochen Kontakt zu einer Dame die sagte Mitarbeiter von mir haben ihr Auto beschädigt. Da waren wir beide unterschiedlich Meinung und ich habe sie auf den Rechtsweg verwiesen. Dann war sie vergangene Woche wieder da (als Gast eines anderen Kunden).
Ich habe gefragt wie es ausgegangen ist...
Antwort (sinngemäß): Ich war bei zwei Anwälten, einem Sachverständigen, Ihrem Wettbewerb und der Versicherung...alle sagen es ist eindeutig von Ihnen. Der Schaden lag bei ca. 1800€ der i10 war ca. 1 Jahr alt.
Ist für mich genauso eine Geschichte. .. warum dann also nicht klagen (es sagen ja alle dass es eindeutig von uns kam). Es kann ja nicht schief gehen.
Entweder geht's ums Prinzip oder ich habe Angst zu verlieren.
Wieso steht der TE überhaupt als Fahrer fest? Verplappert?
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 2. September 2018 um 18:16:44 Uhr:
Wieso steht der TE überhaupt als Fahrer fest? Verplappert?
"Gesagt, getan. Der Bußgeldstelle mitgeteilt das es zu keiner Zeit eine Gefährdung gab, und dass man vom linken Fahrstreifen auch nach rechts abbiegen darf, mit Bildern..."
In solchen Fällen ist man grundsätzlich nicht selbst gefahren. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Das war und ist dein einziger Fehler gewesen.