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STVA macht Fehler - wer zalt? Saisonzulassung...

Themenstarteram 4. März 2014 um 16:50

Hallöööle,

an alle Juristen und Hobbyadvokaten, folgendes Problem:

Habe meine neue Z1000 zugelassen, davor natürlich 'ne schicke Versicherung zugelassen und im Antrag eine saisonale Zulassung von März-Oktober angegeben; mit der generierten eVB bin ich dann ab zum Straßenverkehrsamt, habe der Dame die eVB mitgeteilt und nochmal gesagt, dass es sich um eine Saisonzulassung handelt - Kennzeichen gestempelt (03-10 steht auch drauf) und fröhlich nach Hause gefahren.

Nach einigen Wochen kam dann die Rechnung der Versicherung - Versicherungsbeitrag war deutlich höher als im Antrag. Also habe ich bei der Versicherung angerufen, die mir erklärte, dass vom STVA die Meldung kam, dass es sich um ein GAnzjahresfahrzeug handelt und die Angabe des STVA Vorrang hat.

Jetzt muss ich also wieder zum STVA und das Problem schildern und alles ändern lassen (Saisonangabe fehlt auch auf dem Fahrzeugschein).

Nun frage ich mich: Wer ersetzt mir den Schaden? Das STVA ist 40 km (!) weit entfernt und ich darf da Ewigkeiten warten. Kann ich da mal frech anfragen, ob mir jemand die Mehrkosten bezahlt? War schließlich nicht meine Schuld...

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2014 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von Piderman00

Zitat:

Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.

Du hast mein Anliegen wohl nicht verstanden...

Doch, das hab ich doch hinreichend beschrieben. Aber es gibt ja zwei Lösungen. Der Ganzjahresgott hat zugeschlagen und nun will er, dass Du auch die schönen Tage in den Wintermonaten nutzt. Ich finde das prima. Frag doch, ob man Dir das neue Kennzeichen ohne Bruchstrich bezahlt.

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Du hast einen entscheidenden Fehler gemacht:

Bei uns auf der Zulassungsstelle heißt es beim Empfang der Unterlagen: Bitte alles kontrollieren

Das hast Du leider nicht getan.

Daher vermute ich, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.

Viele Grüße,

Arne

am 4. März 2014 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von 030565

Du hast einen entscheidenden Fehler gemacht:

Bei uns auf der Zulassungsstelle heißt es beim Empfang der Unterlagen: Bitte alles kontrollieren

Das hast Du leider nicht getan.

Daher vermute ich, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.

Viele Grüße,

Arne

Japs, so kenn ich das auch, bei Erhalt der Unterlagen sind diese zu kontrollieren, danach hast Pech gehabt. Wennst Glück hast mußt die Änderung ned zahlen aber selbst da mußt schon Glück haben.

Moin!

Wenn du Kennzeichen auf Saison lauten, was steht denn in den Papieren? Ist dort die Saison eingetragen, dürfte es sich um einen Übertragungsfehler handeln, dann müsste sich das ganze wahrscheinlich recht einfach klären lassen.

am 4. März 2014 um 18:26

Es gibt die Staatshaftung bei Amtspflichtverletzung. Das steht sogar im Grundgesetz (Art.34 GG). Wenn Du sicher den Beweis führen kannst, dass die Beamtin einen Fehler begangen hat, hast Du gute Chancen auf Schadenersatz. Beginnen würde ich das Verfahren dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, in der die entstandenen Kosten darzulegen sind.

Ich würde zur Fachaufsichtsbeschwerde raten, weil der Fehler ja inhaltlicher Art ist und nicht durch das Benehmen der Angestellten verursacht wurde.

Bei fehlerhaften, jedoch abgeschlossenen Verwaltungsakten empfiehlt sich parallel die Fortsetzungsfeststellungsklage.

Die Staatshaftung ist, wie KandidatNr2 erwähnt, sogar im Grundgesetz verankert. Die anzuwendende Vorschrift ist der § 839 BGB.

Anfang der 80er Jahre wurde ein ausgefeiltes Staatshaftungsgesetz (StHG) vom Bundestag verabschiedet. Es galt vom 1. Januar 1982 bis zum 18. Oktober 1982

Am 19. Oktober 1982 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren abstrakter Normenkontrolle, dass das Gesetz mit Art. 70 GG unvereinbar und daher aus formalen Gründen nichtig sei: Der Bund sei mangels Gesetzgebungskompetenz nicht befugt gewesen, ein Staatshaftungsgesetz für Bund, Länder und Gemeinden zu erlassen.

Das war der Inhalt meiner Seminararbeit im Verwaltungsrecht während des Studiums 1983

"Das Staatshaftungsgesetz, sein Inhalt und die Gründe für die Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht"

War ein einfaches Thema. Ich habe von meinem Prof eine 1,5 bekommen.

Im Prinzip war das schade, denn das Gesetz gab dem Bürger Rechtssicherheit. Die gibt es bis heute nicht wieder.

am 4. März 2014 um 18:53

Die Damen auf dem LRA sind doch keine Beamten. Höchstens Angestellte im ÖD. Gilt das für die auch?

Ich hab doch "Angestellte" geschrieben. Ich habs nochmal fett markiert.

Natürlich. Sie gehören dem öffentlichen Dienst an. Auch die Arbeiter im öD.

Zitat:

Original geschrieben von 030565

Du hast einen entscheidenden Fehler gemacht:

 

Bei uns auf der Zulassungsstelle heißt es beim Empfang der Unterlagen: Bitte alles kontrollieren

 

Das hast Du leider nicht getan.

 

Daher vermute ich, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.

 

Viele Grüße,

 

Arne

Was kontrollieren? Die Meldung an die Vers. sieht der Halter (VN) nicht am Tage der Anmeldung, zumal die korrekte EVB vorlag.

Der normale Bürger weiss ebenso überhaupt nicht, dass im Kfz-Schein ein "von - bis"  einzutragen ist.

am 4. März 2014 um 19:11

Ob Angestellte oder Beamter ist in diesen Fällen egal.

Wird doch im Fahrzeugschein eingetragen.

Das hätte er beim Empfang kontrollieren müssen.

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

 

Der normale Bürger weiss ebenso überhaupt nicht, dass im Kfz-Schein ein "von - bis"  einzutragen ist.

Wenn das stimmt, ist der "normale Bürger" aber ein schöner Depp. :D

Wobei ich das mit der Klagerei nicht wirklich ernst meine, aber der Herr TE wollte ja juristisch fundierten Rat. In Wahrheit würde ich mich selbst einen Trottel heißen, mir nicht die Papiere genau anzuschauen.

Das sieht auch der "normale Bürger" sofern er über eine durchschnittliche Intelligenz verfügt, auf den ersten Blick.

Ich bin 5-10 Mal im Jahr bei der Zulassungsstelle. Und wenn die Dame, weil sie die Sauklaue vom Gutachter nicht entziffern kann, aus Marzocchi Federbeinen "Marticchi Federbeube" macht, sag ich ihr das freundlich.

Das sind auch nur Menschen und bei dem Massenbetrieb entstehen Fehler. Das kann man normalerweise in einem vernünftigen Gespräch klären und zu einem versöhnlichen Ende führen.

Aber man kann sich auch ein Loch in die Mütze freuen, wenn man einer Behörde mal eine reinhauen kann.

Themenstarteram 4. März 2014 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von adi1204

Wird doch im Fahrzeugschein eingetragen.

Das hätte er beim Empfang kontrollieren müssen.

Woher soll ich wissen, wo und wie das im Fahrzeugschein vermerkt ist?

Ich habe das Kennzeichen als Bestätigung gehabt, da steht groß 03/10 drauf. Die Frau vom STVA hat außerdem die Plaketten daneben geklebt, das muss ihr doch auffallen.

am 4. März 2014 um 19:18

Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Piderman00

 

Woher soll ich wissen, wo und wie das im Fahrzeugschein vermerkt ist?

Das ist genau die richtige Aussage zu meinem post. :p

Wir haben Dir doch jetzt Deine Frage beantwortet:

Dienstaufsichtsbeschwerde

Fachaufsichtsbeschwerde

Fortsetzungsfeststellungsklage

und dann die Forderungen gemäß § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG einklagen.

Ganz einfach.

Wäre nett, wenn Du uns über das Ergebnis Deines Vorgehens informierst, wir sind interessiert, ob der Rat was genutzt hat. ;)

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