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Subaru Impreza WRX Motorschaden ca.1 Wo nach Privatkauf
Hallo liebe Community,
ich habe jetzt nach 3 Tagen intensiv Google suche das Netz durchforstet, bin aber leider nicht fündig geworden. Ich erhoffe mir vielleicht ein paar Tipps wie ich mit umgehen soll, bzw was ich evtl. machen könnte.
Also fangen wir mal. Ich habe vor 2 Wochen mir meinen Traum erfüllt, und mir nen Impreza WRX zugelegt. Der Wagen wurde mit behobenen Motorschaden Angeboten. Der Motorschaden wurde am 13.05.2013 für ca. 6000€ von Fachwerkstatt behoben(Motor komplett gemacht). Der Wagen hat 93000 Miles gelaufen und der Motor wurde bei 85000 Miles gemacht. Ich habe mir das Auto genau angeschaut und bin es auch ausgiebig Probegefahren. Ich war sehr zuversichtlich und soweit so gut, hatte ja alles gepasst.
Mir wurden dann noch OZ Superleggera Felgen noch zu einem guten Kurs dazu angeboten, auf die frage wie es mit nem Gutachten aussieht, bekam ich die Antwort das er es auf dem PC hätte bzw. man könne es auch im Netz herunterladen. Ich hatte mir die Felgen angeschaut und da sie Nummern drauf hatten, hatte ich mich auf dessen Aussage verlassen. Wie sich 2 Tage später von OZ direkt herausstellte gibt es in D keine Freigabe für dieses Fahrzeug. Also ab zum Tüv und eine Einzelabnahme für teures Geld gemacht. Echt super soweit.
Ich bin mit dem Auto ca 700 Miles im guten und ganzen gefahren. Am 8. Tag in meinem Besitz bin ich zu einem Elektromarkt gefahren (ca.30km von mir daheim), und dort angekommen hatte es plötzlich sehr Stark und Laut aus dem Motorraum geklackert. Mein erster Gedanke "Lagerschaden", also ADAC gerufen, 2 1/2 Stunden auf den Verein gewartet mit dem Ergebnis wahrscheinlich Ventile oder Hydros.
Ich habe am gleichen Tag der Vorbesitzer noch kontaktiert und er meinte keine Ahnung, bei ihm war nix vielleicht Ventile justieren und gut ist. Also die Fa. angerufen die den Motor gemacht hatten. Als ich sagte um welches Auto es geht bzw Vorbesitzer wusste der Chef gleich wen ich meine. Von ihm hatte ich erfahren das es dort ein ewig langes hin und her gab. Der Vorbesitzer hatte das Auto gekauft, und kurze Zeit später hatte er einen Motorschaden den er vor Gericht eingeklagt hatte. Ihm wurde von der Werkstatt nahegelegt sich lieber um nen Austausch oder Ersatzmotor zu kümmern. Da durch sein herumgemache zuviel Zeit verloren ging, entschied er sich, den Motor doch Instandsetzen zu lassen.
Nach der Fertigstellung des Motors lief er nicht richtig und die Fa. suchte eine Wo lang die Ursache, und wie sich dann herausstellte war das falsche Nockwellenrad durch den Kunden verbaut (steht auch auf Rechnung so). Desweiteren sagte mir der Chef das wäre eh ne richtige Bastelbude gewesen. Das sind alles Infos von dieser Fa. erhielt. Ich habe im Handbuch ein Blatt Papier gefunden vom Erstbesitzer, dieser besagt das das Auto schon einmal einen Motorschaden hatte. Das Auto lief in der Zeit echt gut wo ich es fuhr. Der Impreza steht jetzt in einer Werkstatt hier in der nähe und dort sagte der Meister, rein vom klang und was alles gemacht wurde ist es ein Lagerschaden und das solch eine Reparatur nix für länger wäre ohne den Block zu tauschen. Der Meister meinte auch noch das der Vorbesitzer was gewusst haben muss weil solch ein Schaden nicht von jetzt auf gleich kommt.
Nun mit diesem Wissen stelle ich mir die Frage was ich jetzt machen kann. Ich habe mehrfach gelesen, Privat zu Privat keine Chance, aber das ist für mich doch eine arglistige Täuschung. Wo ich aber wieder sage das kann es doch nicht sein wie das jetzt gelaufen ist, das der da raus ist. Die Fa. sagte mir auch das Garantie fertig ist und Kulanz auch nix drin sei.
Morgen kommt die Ölwanne ab und dann sehen wir weiter.
Vielleicht hat ja hier einer eine Idee, würde mich über jeden produktiven Beitrag freuen ;-)
Greetz R-Tuned
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von r-tuned
Hallo liebe Community,
Der Wagen wurde mit behobenen Motorschaden Angeboten.
Ich habe mir das Auto genau angeschaut und bin es auch ausgiebig Probegefahren.
Ich bin mit dem Auto ca 700 Miles im guten und ganzen gefahren.
Das Auto lief in der Zeit echt gut wo ich es fuhr.
Greetz R-Tuned
Im gegensatz zu manch anderem hier, sehe ich für Deine Chancen in einem Rechtstreit eher schlecht!
Du hast wissentlich ein FHz. mit Motorschaden gekauft! Bei dieser Sorte FHz. (nicht negativ gemeint, aber ein WRX ist doch die "Sportversion" u. ob da "jede" Werkstatt so einen Motor fachgerecht instandsetzen kann..) hätte du bezüglich der Motorschadens einmal "nachfragen" sollen, auch in anbetracht der "relativ" niedrigen Laufleistung.
Dann hast du das Auto ausgiebig Probegefahren!
Du bist nachdem kauf rund 1000km gefahren!
Das Auto lief in dieser Zeit echt super, wie du selber schreibst!
Wo bitte siehst du, @ all wo seht ihr die arglistige Täuschung????
Probefahrt, 1000km gefahren u. alles super, da wird es sicherlich schwer dem Verkäufer eine Täuschung zu beweissen!
Wenn du nichts bemerkt hast, wie soll das dann der Verkäufer bemerkt haben?
Und ein Lagerschaden kann auch von jetzt auf gleich passieren, genauso wie ein Pleuelabriss, Zahnriemenriss.
Arglistig wäre, wenn der VK wüsste das der Motor Öl verbraucht wie Sau, das kannst du auf einer Probefahrt nicht bemerken! Oder er sagt, das der Zahnriemen gechselt wurde, was wissentlich nicht geschah!
Der Verkäufer könnte seinerseits auch argumentieren, du wärst die 1000km wie eine "Wildsau" gefahren. Der Motorschaden läge ursächlich in deinem Verhalten...und dann?
Nur was jetzt tuen?
Natürlich kannst du einen RA einschalten (vielleicht auch sinnvoll) ABER der einzige der bei einem Rechtstreit IMMER GEWINNT ist der Rechtsanwalt!
Der bekommt sein Geld aufjedenfall, entweder von dir (respektive deiner Rechtschutzversicherung, wenn diese die kosten überniehmt) o. vom "Gegner" aber er bekommt sein Geld!
Also klagen u. klagen mit "aussicht" auf Erfolg sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Geh zu einem RA, der soll ersteinmal klären ob deine Rechtschutzversicherung die kosten übernehmen wird.
Dann schildere ihm den fall: Motorschaden bekannt, Probefahrt super, 1000km problemlos gefahren... .
Das der Motor mittlerweile (vermutlich zu mindest teilweise) geöffnet wurde u. frage den RA wie er die Chancen auf erfolg mit der Klage sieht. Und vorallem ob eventuelle Gutachten auch von deiner Rechtsschutz. übernohmen werden u. wie lange sich so ein Verfahren besten u. ungünstigsten falls hinziehen kann. Kannst du in dieser Zeit das auto reparieren oder muss der augenblickliche zu stand erhalten bleiben?
Wie schätzt du den VK ein? Hätte er die möglichkeit den Kaufpreis zu erstatten?
Eventuell bekämmst du Recht u. der Verkäufer ist "pleite", dann bist du keinen Schritt weiter.
Der RA soll dich einmal gründlich beraten, besonders hinsichtlich der erfolgsaussichten einer solchen Klage. Du informierst dich was ein Gebrauchter Motor kosten würde u. dann führst du ein persönliches Gespräch mit dem Verkäufer. Vielleicht kannst du ihn überzeugen das ein Rechtsstreit nur Geld u. Nerven kostet, er sich das aber mit einer Summe XXX ersparen könnte.
Ohne "Lehrgeld" kommst du aus der sache vermutlich aber nicht herraus!
Viel Glück!
MfG Günter
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17 Antworten
Ich würde mal, jetzt nichts an dem Wagen machen und schnellstens zu einem Anwalt, der sich mit sowas auskennt,sicher wird er Dir anraten ein Sachverstädigen Gutachten machen zulassen, das Du es schwarz auf weiss hast und dann Klage einreichen oder Wandlung, bin leider kein Anwalt.
Hallo!
Ich hoffe mal, Du hast eine Rechtsschutzversicherung! Wenn ja, dann zum Anwalt, Fachanwalt! Dann wird es sicherlich einen Jahre langen Prozeß mit teurem Gutachten usw. geben. Das Fahrzeug wirst Du so lange einlagern müssen...
Hast Du keinen Rechtsschutz, würde ich mir einen neuen Motor besorgen. Das kommt im Endeffekt viel billiger! Viel Glück!
Anwalt, selbst wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, nicht noch lange im Internet rumschreiben, sondern noch heute im Vorzimmer sitzen und beraten lassen.
Und nicht irgendeinen Bekannten oder Haus- und Wiesenanwalt, sondern einer der sich auf KFZ und das ganze drumherum spezialisiert hat.
Du hast eine Gurke gekauft, an der von Gurken für Gurken herumgeschraubt wurde.
Vielen Dank schonmal an dieser Stelle. Ich habe morgen einen Termin bei einem Fachanwalt in Sachen kfz. Mal schauen was bei rum kommt. Mir wurde gesagt das ich doch erstmal mit einem schlichter versuchen soll, aber da ich da keine Erfolgschancen sehe werde ich direkt zum Anwalt gehen.
Hat denn der Vorbesitzer kategorisch ausgeschlossen, den Wagen wieder zurückzunehmen? Wenn du gleich mit dem Anwalt kommst, ist das Verhältnis schon vergiftet und es landet vor Gericht.
Am Ende gibt es einen Vergleich und es wird für beide Seiten teuer werden. Gerade weil der Streitwert recht gering ist.
was soll denn noch vergiftet werden? So wie der Threadersteller es schreibt, wurde wissentlich ein Wagen mit Schaden verkauft. Ich sehe da keinen Ansatz für einen Schlichter, da muss sofort das schwere Geschütz aufgefahren werden. Und der Streitwert wird ja im Bereich des Fahrzeugzeitwertes liegen (wir kennen ja leider weder Baujahr noch Kaufpreis).
Bj 2001 und Kaufpreis 6500€. Da der vorbesitzer sich von dem Geld nen neuen Mondeo anbezahlt hat, glaube ich wirklich nicht das es per schlichter was wird da der Bub auch erst 24 ist.
Das liebe ich an den Deutschen, gleich mal zum Anwalt gehen, anstatt ein Gespräch zu suchen.
Vielleicht war ihm der Schaden ja doch nicht zwingend bewusst und es ist ihm peinlich, ein defektes Fahrzeug verkauft zu haben und er beteiligt sich an den Reparaturkosten oder nimmt den Wagen sogar zurück.
Man kann ihm ja sagen, dass eine Ablehnung einer gütlichen Einigung dazu führt, dass Anwälte auf beiden Seiten teuer bezahlt werden müssen.
Das hat ja wohl hier jetzt mal nix mit Deutschland zu tun. Ich habe ihn in Kenntnis gesetzt und er antwortete mir das er keine Ahnung hat bei lief alles glatt am wagen. Ich bin eher der freund einer friedlichen Lösung aber auf die softe Tour wird es nur zum negativen für mich. Ich habe mir dieses Geld sehr hart erspart und das um jetzt nur ne Karosse + anbauteile zu haben waren mir die 6500 doch ein wenig zu teuer. Ich habe ein Rechtsschutz. Jetzt liegt es doch klar auf der Hand das nach der garantie was auftauchte und der Wagen weg musste. Wie schon geschrieben kommt sowas nicht von jetzt auf gleich. Und von einem sorry es tut mir leid jetzt bist du bestimmt sauer auf mich ist mir leider auch nicht geholfen. Der nimmt das auf die leichte Schulter, unter dem Motto bei mir War alles takko.
Davon mal abgesehen, wenn er schon gesagt bekommt es wäre besser einen anderen motor rein zu machen statt den zu reparieren konnte doch von vornherein nix stimmen. Da brauch mir keiner zu erzählen der arme wusste von nix. Immerhin hat er mir erzählt er wollte einen anderen motor haben aber dies wäre ein spezieller jdm motor der hier nirgends verfügbar wäre. Wäre ich so von ihm aufgeklärt worden hätte ich schon gedacht der wird nicht lange halten und hätte es gar nicht gekauft. In der Beziehung glaube ich der Fa. mehr, da der Chef sehr glaubwürdig herüber kam und mich der Spezi ja schon mit den Felgen angelogen hatte, nur um seinen Kram loszuwerden.
Im Zweifel für den Angeklagten.
Hallo!
@Goify: Sorry, aber man merkt, daß Du im Leben noch nicht viel Ärger hattest!
-Ist nicht böse oder so gemeint!!!
Meine Erfahrung würde mich nach dem ersten Gespräch auch direkt zum Anwalt schicken.
Mit Freundlichkeit kommt man leider heute nicht mehr weiter! Das wird eher als Schwäche angesehen und ausgenutzt! Gleich ab zum Anwalt, der Verkäufer muß sofort ein Einschreiben bekommen, damit er weiß, was die Stunde geschlagen hat!
Doch doch, habe berufsbedingt (Architekt) viel Ärger, aber in der Regel hat ein Gespräch immer gereicht, manchmal auch die Ankündigung, was ein Anwalt bedeutet (für beide Parteien).
Zitat:
Original geschrieben von r-tuned
Hallo liebe Community,
Der Wagen wurde mit behobenen Motorschaden Angeboten.
Ich habe mir das Auto genau angeschaut und bin es auch ausgiebig Probegefahren.
Ich bin mit dem Auto ca 700 Miles im guten und ganzen gefahren.
Das Auto lief in der Zeit echt gut wo ich es fuhr.
Greetz R-Tuned
Im gegensatz zu manch anderem hier, sehe ich für Deine Chancen in einem Rechtstreit eher schlecht!
Du hast wissentlich ein FHz. mit Motorschaden gekauft! Bei dieser Sorte FHz. (nicht negativ gemeint, aber ein WRX ist doch die "Sportversion" u. ob da "jede" Werkstatt so einen Motor fachgerecht instandsetzen kann..) hätte du bezüglich der Motorschadens einmal "nachfragen" sollen, auch in anbetracht der "relativ" niedrigen Laufleistung.
Dann hast du das Auto ausgiebig Probegefahren!
Du bist nachdem kauf rund 1000km gefahren!
Das Auto lief in dieser Zeit echt super, wie du selber schreibst!
Wo bitte siehst du, @ all wo seht ihr die arglistige Täuschung????
Probefahrt, 1000km gefahren u. alles super, da wird es sicherlich schwer dem Verkäufer eine Täuschung zu beweissen!
Wenn du nichts bemerkt hast, wie soll das dann der Verkäufer bemerkt haben?
Und ein Lagerschaden kann auch von jetzt auf gleich passieren, genauso wie ein Pleuelabriss, Zahnriemenriss.
Arglistig wäre, wenn der VK wüsste das der Motor Öl verbraucht wie Sau, das kannst du auf einer Probefahrt nicht bemerken! Oder er sagt, das der Zahnriemen gechselt wurde, was wissentlich nicht geschah!
Der Verkäufer könnte seinerseits auch argumentieren, du wärst die 1000km wie eine "Wildsau" gefahren. Der Motorschaden läge ursächlich in deinem Verhalten...und dann?
Nur was jetzt tuen?
Natürlich kannst du einen RA einschalten (vielleicht auch sinnvoll) ABER der einzige der bei einem Rechtstreit IMMER GEWINNT ist der Rechtsanwalt!
Der bekommt sein Geld aufjedenfall, entweder von dir (respektive deiner Rechtschutzversicherung, wenn diese die kosten überniehmt) o. vom "Gegner" aber er bekommt sein Geld!
Also klagen u. klagen mit "aussicht" auf Erfolg sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Geh zu einem RA, der soll ersteinmal klären ob deine Rechtschutzversicherung die kosten übernehmen wird.
Dann schildere ihm den fall: Motorschaden bekannt, Probefahrt super, 1000km problemlos gefahren... .
Das der Motor mittlerweile (vermutlich zu mindest teilweise) geöffnet wurde u. frage den RA wie er die Chancen auf erfolg mit der Klage sieht. Und vorallem ob eventuelle Gutachten auch von deiner Rechtsschutz. übernohmen werden u. wie lange sich so ein Verfahren besten u. ungünstigsten falls hinziehen kann. Kannst du in dieser Zeit das auto reparieren oder muss der augenblickliche zu stand erhalten bleiben?
Wie schätzt du den VK ein? Hätte er die möglichkeit den Kaufpreis zu erstatten?
Eventuell bekämmst du Recht u. der Verkäufer ist "pleite", dann bist du keinen Schritt weiter.
Der RA soll dich einmal gründlich beraten, besonders hinsichtlich der erfolgsaussichten einer solchen Klage. Du informierst dich was ein Gebrauchter Motor kosten würde u. dann führst du ein persönliches Gespräch mit dem Verkäufer. Vielleicht kannst du ihn überzeugen das ein Rechtsstreit nur Geld u. Nerven kostet, er sich das aber mit einer Summe XXX ersparen könnte.
Ohne "Lehrgeld" kommst du aus der sache vermutlich aber nicht herraus!
Viel Glück!
MfG Günter