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  7. Suche ABE´s und Eintragungen für UBB/Einstiegsbeleuchtung.

Suche ABE´s und Eintragungen für UBB/Einstiegsbeleuchtung.

VW Vento 1H
Themenstarteram 23. Juli 2005 um 16:44

Bitte Mods nicht verschieben oder closen, da Aufklärung für grossen legal/illegal Tread...

Ich suche Eintragungen Abe´s oder Gutachten, die angeblich eine UBB oder unte Einstiegsbeleuchtung rechtfertigen.. Möchte damit mal ein paar Prüfstellen konfrontieren und vielleicht bekomm ich mal eine schriftliche Stellungnahme ob es sonderreglungen gibt oder wirklich alles illegal ist...

wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. auch Fotos von angeblichen E-Zulassungen der Leuchtmittel wären sehr hilfreich...

Bitte hier nicht sinnlos dikuttieren über sinn und zweck oder ob illegal oder nicht, dass klären wir dann, wenn ich alles zusammen habe und entsprechende stellen um stellung gebeten habe...

ps bei kopien von eintragung könnt ihr gerne persönliche daten wie fahrgestell nr und kennzeichen schwärzen, es wird also von meiner seite niemand einen nachteil haben, ausser, dass er vielelicht hinterher einsehen muss, dass es vielleicht nicht erlaubt ist.

also wer was passendes hat bitte per pn melden...

danke

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28 Antworten
Themenstarteram 24. Juli 2005 um 12:29

*schieb*

Themenstarteram 24. Juli 2005 um 21:15

wo sind denn nu all die leute die hier immer behauptet haben, sie haben ihre ubb eingetragen bekommen bzw sie hätten eine ubb die mit abe oder gutachten geliefert wurde und sogar e-prüfung gekennzeichnet ist...

naja leider wie immer nichts als heisse luft hier.. schade eigendlich...

Es gibt auf dem deutschen Markt keine reine Unterbodenbeleuchtung, für die eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) erteilt wurde. Dies sollte aber inzwischen allgemein bekannt sein, da bereits in unzähligen Threads diskutiert.

Themenstarteram 25. Juli 2005 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es gibt auf dem deutschen Markt keine reine Unterbodenbeleuchtung, für die eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) erteilt wurde. Dies sollte aber inzwischen allgemein bekannt sein, da bereits in unzähligen Threads diskutiert.

es gibt genug anbieter die diese mit e-nr verkaufen also muss ja eine entsprechende e-nr drauf sein.. wenn du den sinn dieser aktion nicht verstanden hast, unterlsse bitte dumme kommentare es sei denn du kannst ausser spammen etwas zum thema beitragen was hilfreich ist dieses thema ein für alle mal zu beenden.. da du aber anscheinend weder eine eingetragene ubb hast noch eine mit e-nr beworbene ubb bei ebay gekauft hast denke ich, wirst du mir nicht weiter helfen können...

danke

ps eine e- prüf nr ist im fall von elektrischen geräten keine bauartgenehmigung, sondern ein zertifikat, dass es nicht schädlich für die fahrzeugelektronik ist.. also nicht zu vergleichen mit einer e-nr einer autoscheibe...

am 25. Juli 2005 um 22:01

also langsam interesiert mich das auch mit diesem E prüfzeichen auf den UBB´s interesantes thema!

weil keiner weiß es genau

nur laut stvo müssen die lichter wie gesagt alle weiß sein

aber heißt das jetzt das wenn man eine UBB´s mit E zeichen hat sie dran bauen darf aber nur auf nicht öffentlichen gelände anmachen darf oder nicht

Themenstarteram 25. Juli 2005 um 22:27

Zitat:

Original geschrieben von Neophyte82

also langsam interesiert mich das auch mit diesem E prüfzeichen auf den UBB´s interesantes thema!

weil keiner weiß es genau

nur laut stvo müssen die lichter wie gesagt alle weiß sein

aber heißt das jetzt das wenn man eine UBB´s mit E zeichen hat sie dran bauen darf aber nur auf nicht öffentlichen gelände anmachen darf oder nicht

hoffe das wir genau das klären können...

foliatec hat eine abe für eine einstiegsbeleuchtung, allerdings ist diese weiss

ich versteh irgendwie dein Problem nicht.....

Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind UBB´s nicht zulässig, da können sie noch soviele angebliche E-Prüfnummern haben wie sie wollen, sie dürfen im Bereich der StVo nicht betrieben werden. Deswegen wird sie auch kein Prüfer eintragen.

Einstiegsbeleuchtungen dürfen, sofern sie NUR im Stand bei geöffneter Tür Weiß leuchten verbaut werden

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 0:48

Zitat:

Original geschrieben von dannyhb

ich versteh irgendwie dein Problem nicht.....

Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind UBB´s nicht zulässig, da können sie noch soviele angebliche E-Prüfnummern haben wie sie wollen, sie dürfen im Bereich der StVo nicht betrieben werden. Deswegen wird sie auch kein Prüfer eintragen.

Einstiegsbeleuchtungen dürfen, sofern sie NUR im Stand bei geöffneter Tür Weiß leuchten verbaut werden

danke für deinen beitrag, aber denke auch du bist weder angestellter von tüv, dekra oder kba..

genau diese kommentare sollen in zukunft nicht mehr hier erscheinen sondern das alles will ich von leuten wissen die sich damit auskennen... es gibt genug die angeblich eine bunte einstiegsbeleuchtung dank e-nr eingetragen haben...

wie gesagt bitte in zukunft hier keinen ubb tread raus machen.. wer infos für mich hat bitte per pn melden

danke...

am 26. Juli 2005 um 5:51

ok seihen wir mal ehrlich wir wissen ALLE das eine farbige UBB nicht während der fahrt angemacht werden und und auch diese niemals! eingetragen bekommen kann. außer halt son komischen tüv aber da bringt ja in wirklichkeit auch nichts

halt die sache ist mich eritiert dieses E-prüfzeichen auf der UBB das macht mich stutzig weil wenn e-prüfzeichen dann darf man es ja montieren auf jeden fall hat mir das gestern noch nen bulle gesagt weil ich ihn auf leicht bläuliche standlichter angesrpochen hab

vielleicht gilt das dan mit der UBB so das :

- sie montieren darf aber nicht während der fahrt auf öffentlichen gelände anmachen darf

selbst hier kann doch keiner genau sagen ob es stimmt oder nicht jeder geht davon aus : UBB = verboten ob prüfzeichen oder nicht aber es kann niemand seine hand dafür ins feuer legen! wir bräuchten mal son dr tüv oder so :)

am 26. Juli 2005 um 6:22

Du darfst sie nicht montieren, denn dann erlischt deine BE. Du darfst halt z.B. nur die Foliatec Einstiegsbeleuchtung anbringen, aber sobald die nicht abgenommen ist, oder ein legales e-Zeichen hat, erlischt die BE beim Montieren, egal ob Du sie auf öffentlichen Plätzen benutzt oder nicht.

mfg-

der Vorteil der UBB's mit E-Prüfzeichen ist im Fall einer Allgemeinen Verkehrskontrolle, dass wenn mal einer der Grünen unter dein Wagen guckt und die Röhren entdeckt.. dass du sie verbauen darfst! Also du musst sie nicht an Ort und Stelle vom Fahrzeug entfernen, wie es bei anderen UBBs (ohne E-Zeichen) üblich war, da hatte man dann meistens die Wahl: Entfernen oder Stilllegung des Fahrzeugs.

Jedoch darf man nicht mit eingeschalteter UBB durch die Gegend fahren (auch mit E-Prüfzeichen nicht)

Unschlüssig ist für mich ob man die nun einschalten darf (mit E-Prüfzeichen und andere Farben als Weiss) WENN der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht..

am 26. Juli 2005 um 7:19

also hat dieses e-prüfzeichen eigentlich doch was zu bedeuten selbst für die blauen UBB´s

zu was anderem wo bekommt man eigentlich die UBB´s mit E Zeichen her ? hab bei ebay keine gefunden

am 26. Juli 2005 um 8:48

Nantürlich hat es eineBedeutung, aber in den PApieren steht genau drin utner welchen Umständen und Kombinationen dieses Prüfzeichen gilt. Soabld eine der Auflagen nciht mehr erfüllt wird gilt das nicht mehr...

mfg.

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

danke für deinen beitrag, aber denke auch du bist weder angestellter von tüv, dekra oder kba..

genau diese kommentare sollen in zukunft nicht mehr hier erscheinen sondern das alles will ich von leuten wissen die sich damit auskennen... es gibt genug die angeblich eine bunte einstiegsbeleuchtung dank e-nr eingetragen haben...

wie gesagt bitte in zukunft hier keinen ubb tread raus machen.. wer infos für mich hat bitte per pn melden

danke...

dir brennt doch der hintern oder?

Ich gebe dir eine Sachliche Antwort, weil ich mich mit dem Thema Einstiegsbeleuchtung beschäftigt habe und bekomme so eine Antwort von dir....Danke schön, das ist genau der Grund wieso viele dieses Forum hier verlassen

MFG Dennis

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