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Suche antworten auf meine Fragen !!!!
hey leute,
ich hab davon gehört das der 125ccm führerschein in ein paar ländern der EU nicht anerkannt wird oder erst ab den 18. Lebensjahr anerkannt.
stimmt das ????????????????????
würd mich über euere antworten freuen
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jason2002
Na ja, ich könnte mir da was vorstellen.
Es gibt ein paar älterer Herren unter uns, die den PKW Führerschein so lange haben, das es erlaubt ist eine Leichtkraftrad mit 125cc zu fahren. Keine Ahnung, stichtag war Führerschein befor 1968 oder so. Jedenfalls könnte da das Problem sein, weil in andere Länder gab es diese REgeleung nicht, und dann fährst du KRAD ohne gultigen Fahrerlaubnis ..
Sonst kann ich mir auch nichts anders vorstellen.
Gruß
Jason
Stichtag ist der 01.04.1980.
Allerdings glaube ich nicht, das wir es mit einem mind. 49jährigem zu tun haben denn
1. pflegen die im Normalfall einen etwas anderen Schreibstil.
2. schreibt er ja selbst, dass es u.a. darum geht, dass der Führerschein evtl. erst ab 18 anerkannt wird, weshalb er wohl jünger ist, sonst wär's ja kein Problem für ihn.
3. steht's in seinem Profil, er wird im November erst 16.
@TS: Benutz mal die Suchfunktion, ich glaube, ein ähnliches Thema mal im Leichtkrafträder-Forum gesehen zu haben.
Da Du die A1-Ausbildung offensichtlich noch vor dir hast, frag mal deinen Fahrlehrer, der SOLLTE es eigentlich wissen.
Gruß
MS
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23 Antworten
Deine Frage ergibt keinen Sinn, da es keinen 125 ccm Führerschein gibt.
Was also meinst du exakt
Na ja, ich könnte mir da was vorstellen.
Es gibt ein paar älterer Herren unter uns, die den PKW Führerschein so lange haben, das es erlaubt ist eine Leichtkraftrad mit 125cc zu fahren. Keine Ahnung, stichtag war Führerschein befor 1968 oder so. Jedenfalls könnte da das Problem sein, weil in andere Länder gab es diese REgeleung nicht, und dann fährst du KRAD ohne gultigen Fahrerlaubnis ..
Sonst kann ich mir auch nichts anders vorstellen.
Gruß
Jason
Zitat:
Original geschrieben von Jason2002
Na ja, ich könnte mir da was vorstellen.
Es gibt ein paar älterer Herren unter uns, die den PKW Führerschein so lange haben, das es erlaubt ist eine Leichtkraftrad mit 125cc zu fahren. Keine Ahnung, stichtag war Führerschein befor 1968 oder so. Jedenfalls könnte da das Problem sein, weil in andere Länder gab es diese REgeleung nicht, und dann fährst du KRAD ohne gultigen Fahrerlaubnis ..
Sonst kann ich mir auch nichts anders vorstellen.
Gruß
Jason
Stichtag ist der 01.04.1980.
Allerdings glaube ich nicht, das wir es mit einem mind. 49jährigem zu tun haben denn
1. pflegen die im Normalfall einen etwas anderen Schreibstil.
2. schreibt er ja selbst, dass es u.a. darum geht, dass der Führerschein evtl. erst ab 18 anerkannt wird, weshalb er wohl jünger ist, sonst wär's ja kein Problem für ihn.
3. steht's in seinem Profil, er wird im November erst 16.
@TS: Benutz mal die Suchfunktion, ich glaube, ein ähnliches Thema mal im Leichtkrafträder-Forum gesehen zu haben.
Da Du die A1-Ausbildung offensichtlich noch vor dir hast, frag mal deinen Fahrlehrer, der SOLLTE es eigentlich wissen.
Gruß
MS
Oder das ist ein Ausländische Mitbürger der ausserhalb der EU ein 125 Schein hat. So was gibt es tatsächlich in England auch. Nennt sich " Provisional License" und erlaubt des fahrens eines 125cc KRAD.
Aber warten wir mal ab was er sagt ...
1980 ... ich dachte es war früher .. oh man, ich werde alt
Hallo Forum!
Es geht dem TE offensichtlich darum, ob der A1 Führerschein im Ausland bei einem unter 18jährigen anerkannt wird.
In verschiedenen Ländern, z.B. Italien meine ich, kann man Leichtkrafträder mit dem Pkw Führerschein fahren.
Wie weit Minderjährige dort fahren dürfen, weiß ich nicht, da es mich kaum betrifft.
Vielleicht kann man sich z.B. hier schlau machen:
http://www.adac.de/.../default.aspx
Alles Gute!
Ramses297.
Ferien zu haben muss verdammt grausam sein
Seit der Te diesen Beitrag erstellt hat ist er nicht mehr geloggt
Letzter Besuch: 10. Mai 2011 um 19:46 Uhr
Und als Fahrzeug wird eine
Yamaha WR 250 mit 29 Ps angegeben
Geburtstag: 29. November 1995 also im Nov 16
Schöner Forentroll .....................
Stimmt. War an der Eingangsfrage schon zu erkennen.
Es gibt in D eine sogenannte Bestandsgarantie. Der ganz alte Führerschein Klasse 4 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einem Hubraum von nicht mehr als 250 ccm. Dieser ist keinesfalls bis 1968 erteilt worden (das war was Anderes, Jason, die 68er...) sondern exakt bis zum 1.12.1954. Mein Dad hatte den noch und alle, die nicht nach dem 1.12.1938 geboren wurden, könnten ihn theoretisch noch haben.
Die dürfen alles fahren, das nicht mhr als 250 ccm hat. Die 250er Rennschüssel mit 60 PS oder den auf 250 ccm umgebauten Fiat 500.
Danach berechtigte die Klasse 4 (im Zweiradbereich) nur bis 50 ccm. Das wurde in der Folge auf 80 ccm und max. 8 PS und 80 km/h angehoben, später dann als 1b (1.4.1980), dann A1 auf 125 ccm und 15 PS, im Zuge der europäischen Vereinheitlichung. Bis zu dieser war der "Vierer" im "Dreier" enthalten, d.h., die den Dreier noch haben (vor dem 1.4.1980, wie MS richtig sagt) dürfen die 125er fahren (max. 15 PS). Das war die Geburtsstunde der Chopper für Graubärte, bei deren "Möchtegernharleys" der zweite Zylinder Attrappe ist und der erste nur 125 ccm hat.
Der spätere Führerschein Klasse B (Auto) berechtigt nur für 50 ccm und 45 km/h (Roller, Mokicks, Klasse M)
Die Eingangsfrage verstehe ich ohnehin nicht. Unser Führerscheinsystem ist europaweit gültig. Wer den A1 hat, darf A1 fahren. In ganz Europa und egal wie alt er ist.
Ob ich in Djibouti überhaupt eine Lizenz benötige oder in Alaska den Motorschlittenführerschein, in den Arabischen Emiraten den Kameltreiberschein, ist doch so egal wie der Sack Reis in China, wenn er umfällt. Wer dorthin reist und das wissen muss, kann sich bei der Botschaft dieses Landes in Deutschland schlau machen.
Sinn macht die Frage nur in bezug auf den alten 1b (geschaffen 1.4.80) Dieser war ab 16 Jahren noch auf 80 km/h beschränkt, die Geschwindigkeitsbegrenzung für den 1b entfiel, wenn sein Besitzer 18 wurde.
Hallo Forum!
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Die Eingangsfrage verstehe ich ohnehin nicht. Unser Führerscheinsystem ist europaweit gültig. Wer den A1 hat, darf A1 fahren. In ganz Europa und egal wie alt er ist.
...
Sinn macht die Frage nur in bezug auf den alten 1b (geschaffen 1.4.80) Dieser war ab 16 Jahren noch auf 80 km/h beschränkt, die Geschwindigkeitsbegrenzung für den 1b entfiel, wenn sein Besitzer 18 wurde.
Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe, aber mit der A1 Klasse darf man bis zum 18. Lebenjahr auch nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren.
Die ganz alte Klasse 4 (250 ccm Regelung) war mir bislang aber nicht bekannt.
Im bezug zu heute waren es doch sehr exotische Regelungen, die vielleicht durch den technischen Fortschritt zur Recht nicht mehr existieren.
Alles Gute!
Ramses297.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Stimmt. War an der Eingangsfrage schon zu erkennen.
Die Eingangsfrage verstehe ich ohnehin nicht. Unser Führerscheinsystem ist europaweit gültig. Wer den A1 hat, darf A1 fahren. In ganz Europa und egal wie alt er ist.
Stimme ich dir 100% zu
Danke für die Erläuterung und Ausführung zu den Führerscheinen.
Dafür gibt es den grünen Daumen, der hier viel zu selten bedient wird.
Das hier einige meinen mit einem doppel oder dreifach Account stänkern zu können liegt schon länger auf der Hand.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Hallo Forum!
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Die Eingangsfrage verstehe ich ohnehin nicht. Unser Führerscheinsystem ist europaweit gültig. Wer den A1 hat, darf A1 fahren. In ganz Europa und egal wie alt er ist.
...
Sinn macht die Frage nur in bezug auf den alten 1b (geschaffen 1.4.80) Dieser war ab 16 Jahren noch auf 80 km/h beschränkt, die Geschwindigkeitsbegrenzung für den 1b entfiel, wenn sein Besitzer 18 wurde.
Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe, aber mit der A1 Klasse darf man bis zum 18. Lebenjahr auch nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder fahren.
Die ganz alte Klasse 4 (250 ccm Regelung) war mir bislang aber nicht bekannt.
Im bezug zu heute waren es doch sehr exotische Regelungen, die vielleicht durch den technischen Fortschritt zur Recht nicht mehr existieren.
Alles Gute!
Ramses297.
Guten Morgen, Ramses.
Nicht ganz. Das System ist in der Tat nicht ganz leicht zu durchschauen. Du darfst A1 nicht mit 1b verwechseln. Es gab damals 3 "Einser":
Den 1 : Damit darfst Du alles fahren, was zwei Räder hat
Den 1a: Der entspricht in etwa dem heutigen A/Beschränkt, nur dass es damals nicht 25 kW (34 PS) wie heute, sondern 20 kW (27 PS) waren
und der 1b. Den 1b konnte man mit 16 machen, durfte 80er, später 125er fahren, bis zum 18. Lebensjahr mussten die jedoch auf 80 km/h (+ 5% Toleranz) gedrosselt sein. Der wurde vom A1 abgelöst.
Die 125er verdanken wir dem EU-Recht, in Frankreich fuhren die 16-jährigen schon 1973 mit 125ern rum. Was haben wir uns immer gekäst, mit der Honda SS50 oder dem Kreidler Florettle über den Schwarzwald gequält, durchs Elsaß nach Straßburg und da sind die mit den wunderschönen RD 125 rumgefahren...
Das mit den 250er war eine Nachkriegsreglung, da gabs ohnehin kaum Autos. Aber es gab preiswerte Dreirad-Lieferwagen und ähnliches, die 250 ccm Motoren hatten. Dafür war der "Vierer" notwendig, der im "Dreier" eingeschlosssen war. Der hat bis heute Bestandsschutz. So konnte mein alter Herr, ohne einen Motorradführerschein zu besitzen, mit diesem alten Dreier ganz legal eine 200er Zündapp "Bella" fahren, oder nen Heinkel - Tourist, eine Victoria KR 25 oder eine Yamha RD 250 (160 km/h) oder sowas, nicht aber meine 500er Yamaha.
Ich habe erst gestern in meinem Yachtclub mit ein paar älteren Herren über das Thema geredet. In der Tat dürfete mein 75 - jähriger Segelkamerad mit seinem 1952 erworbenen "Dreier" eine voll aufgebrezelte 250er fahren - was er tunlichst vermeiden wird.
@husky:
wenn Einer nen Thread mit "hey Leute" und 25 Fragezeichen eröffnet, leg' ich ohnehin schon die Ohren an...
Hallo moppedsammler!
Die Dinge, die Du schreibst, kannte ich z.T. nicht, und ich finde sie durchaus interessant!
Man kann anhand der Fahrerlaubnisordnung schön erkennen, wie sich das motorisierte Umfeld über die Jahre verändert hat.
Heutzutage weiß kaum noch jemand, daß es Pkw gibt/gab, die weniger als einen Liter Hubraum hatten, die Ente beispielsweise, um einen noch relativ modernen Vertreter zu nennen.
Die Führerscheinklassen werden ganz offensichtlich diesem Umfeld angepaßt.
Ich habe meinen Pkw Führerschein (noch Klasse 3) im Jahre 1993 gemacht. Daher wurde ich über die Klassen 1, 1a und 1b und ihre Eigenschaften noch in Kenntnis gesetzt.
Früher gab es für 16jährige auch noch keine 125er, sondern 80er, wie Du es auch erwähnt hast.
Meine Klassenkameraden damals waren "betroffen".
Den TE hier habe ich aber dahingehend verstanden, daß er entweder A1 machen will oder bereits hat. Nun nöchte er wissen, ob er z.B. in Frankreich damit überhaupt fahren darf und wenn ja, wie schnell.
Ganz unabhängig vom TE (Troll oder nicht) dürfte diese Frage für den einen oder anderen jungen Menschen vielleicht ganz interessant sein.
Die Leute in Grenznähe dürften es ohnehin bereits wissen.
Alles Gute!
Ramses297.
Naja... es sollte eigentlich niemandem entgangen sein, dass es eine Europäische Gemeinschaft gibt. Dass Gesetzesnormen entsprechend auf diese Ebene exportiert wurden, ist die logische Folge.
So wie ich auch in Italien in Euro bezahlen kann, kann ich mit meinem A1 dort rumeiern. Immerhin sprach er von Europa.
Hmmm... die Griechen wollen wohl aussteigen, die Dänen verschärfen wieder die Grenzkontrollen, die Italiener beharren auf unsinnigsten EU-Verordnungen (ECE - Helme) usw. Mal sehen, wann wir wieder den nationalen "Vierer" bekommen.
Ich hatte -bis vor kurzem- noch den klassischen grauen "Lappen" Klasse 4 vom 27.4.1973, erweitert auf Klasse 1 und 3 am 28.4.1975. Am 27.4.75 wurde ich 18... leider ein Sonntag.
Damals kostete 1 und 3 -für die, die bereits ein wenig fahren konnten - etwa 250 Mark...
Aber man ist in vielen Bereichen vernünftig geworden. Z.B. B/begleitet. Unsere Jüngste ist 17 und fährt seit zwei Monaten Auto. Wenn die alleine fahren darf, hast sie mindestens 5000 km Fahrpraxis. Ich finde das für die Eltern sehr beruhigend.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Es gab damals 3 "Einser":
Den 1 : Damit darfst Du alles fahren, was zwei Räder hat
Den 1a: Der entspricht in etwa dem heutigen A/Beschränkt, nur dass es damals nicht 25 kW (34 PS) wie heute, sondern 20 kW (27 PS) waren
und der 1b. Den 1b konnte man mit 16 machen, durfte 80er, später 125er fahren, bis zum 18. Lebensjahr mussten die jedoch auf 80 km/h (+ 5% Toleranz) gedrosselt sein. Der wurde vom A1 abgelöst.
Hmm, bin mir jetzt nicht sicher, weil ich es damals beim Umschreiben versäumt hab, ihn zu behalten, aber ich meine, in meinem alten rosa Lappen von 1998 waren bei 1a schon die 25 kw vermerkt, beim 1b aber noch die 80 ccm.
Wann wurde denn von 80 auf 125 umgestellt?
Darf man mit einem "80er"-1b heute 125er fahren?
Wird aus einem "80er"-1b bei Umschreibung automatisch ein "125er"-A1?
Fragen über Fragen, die mich persönlich zwar nicht betreffen, aber dennoch interessieren.
Gruß
MS
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das mit den 250er war eine Nachkriegsreglung, da gabs ohnehin kaum Autos. Aber es gab preiswerte Dreirad-Lieferwagen und ähnliches, die 250 ccm Motoren hatten. Dafür war der "Vierer" notwendig, der im "Dreier" eingeschlosssen war.
Du hast einen Führerschein vergessen, das war der "neue" 4er. Den habe ich im zarten Alter von 16 Jahren gemacht, damit durfte man damals Mockicks, Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 ccm fahren. Um den zu machen, musste man eine theoretische Prüfung ablegen, mehr nicht (das haben wir damals an der Schule gemacht).
Irgendwann 1980 wurde offiziell das "Leichtkraftrad" eingeführt: Max. 80 ccm, max. 8000/min, max. 80 km/h (bei letzterem bin ich mir nicht ganz sicher). Dafür brauchte man einen 1b-Führerschein mit praktischer und theoretischer Prügung. Dass der 1b in jedem PKW-Führerschein enthalten ist, sofern er vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurde, weiß jeder. Wenige wissen jedoch, dass aus dem 4er Schein für Kleinkrafträder automatisch ein 1b für Leichtkrafträder wurde, weil es nämlich keine neuen Kleinkrafträder mehr gab.
Im Zuge des Bestandsschutzes wurde dann in den 90ern aus dem 1b der A1, also für 125er Leichtkrafträder, für Fahrer über 18 auf 11 kw beschränkt, Geschwindigkeit offen. Dass ich mit meinem alten 4er von '78 125er fahren durfte, habe ich erst 2002 erfahren, als ich mir einen EU-Führerschein machen ließ. Mit meinem 3er wäre das nicht gegangen, den habe ich ein halbes Jahr zu spät gemacht.