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Suche Teilegutachten für 7,5 j x 17 ET 51
Hallo,
ich suche dringend ein Teilegutachten für die VW Zubehörfelge GOAL.
Die Felge hat folgende Maße: 7,5 j x 17 ET 51.
Mir wäre auch jedes andere Gutachten eine anderen Zubehörfelge recht wenn es nur die gleichen Felgenmaße abdecken würde.
Danke und Grüße
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37 Antworten
Die brauchst du beim Golf VI nicht eintragen lassen. Die Rad/Reifenkombi ist in der EWG Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgeführt.
Quelle: http://www.michaelneuhaus.de/golf6/golf6-reifen.shtml
Oder möchtest du die Felgen an einem anderen Auto fahren? Dann kontaktier doch mal VW direkt.
Gruß
Tmelle
Hallo,
die Kombi ist in meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht drin.
Ich fahre den 1,6 TDI. Die Felgen die ich fahren möchte stammen vom R-Line und dafür gibt es kein Gutachten.
Der nette Herr vom TÜV trägt mir die Felgengröße wohl ein, braucht dafür aber ein Teilegutachten eriner Zubehörfelge in der gleichen Größe.
Grüße
Eigentlich gibt es zu dieser Felge eine ABE
Die Felge muss nicht eingetragen werden sondern die ABE nur mitgeführt werden.
Ich habe mir die VW Goal Felge gerade neu gekauft. In jedem Karton liegt eine ABE bei.
Leider habe ich die Felgen in 7,5x18 ET51 gekauft, sonst hätte ich dir gerne eine ABE zugeschickt.
Ich denke die ABE bekommste auf jeden Fall über VW. Schreib die einfach mal an dann hast du in 2 Tagen dein Gutachten. Ich habe da auch schonmal eine ABE für den VW Zubehör Heckansatzspoiler angefordert.
Ich glaube ich muss etwas mehr erklären.
Also: Die Felge die ich fahren möchte ist die Mallory vom Golf R-Line. Hab ich günstig bei e... geschossen.
Da es eine Orginalfelge ist gibt es kein Gutachten bei VW.
Die VW GOAL Zubehörfelge hat die gleichen Maße. Mit dem Teilegutachten der Felge GOAL würde mir der TÜV die Felge Mallory eintragen.
Grüße
Zitat:
Die Felge muss nicht eingetragen werden sondern die ABE nur mitgeführt werden.
Hast du auch die Auflagen gelesen? VW schreibt eine Sturzänderung an der Hinterachse vor.
Wenn die Größe nicht in deiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung steht bedeutet das: TÜV-Abnahme. (Wegen der Auflage A01).
Zitat:
Original geschrieben von Golf-Andy01
Ich glaube ich muss etwas mehr erklären.
Also: Die Felge die ich fahren möchte ist die Mallory vom Golf R-Line. Hab ich günstig bei e... geschossen.
Da es eine Orginalfelge ist gibt es kein Gutachten bei VW.
Die VW GOAL Zubehörfelge hat die gleichen Maße. Mit dem Teilegutachten der Felge GOAL würde mir der TÜV die Felge Mallory eintragen.
Grüße
Sorry, aber das ist Nonsens. Das darf der TÜV gar nicht.
Auch wenn ich mich wiederhole, es handelt sich um eine ORIGINAL Felge von VW, also musst du zu VW und dein Problem dort schildern. Dein kann dir dann eine Herstellerbescheinigung / Freigabe besorgen. Damit kannst bzw. musst du zum TÜV. Diese Bescheinigung ist wie ein Teilegutachten.
Hatte das gleiche Problem bei meinen Opel Insignia und deshalb weiß ich von was ich spreche. Aber bitte glaube nicht das der TÜV dir eine Felge einträgt aufgrund eines Gutachten von einer anderen Felge nur weil die Größe zufällig passt.
Man kann die Felge auf Wunsch auch ohne Gutachten eintragen lassen. Die Einzelabnahme wird dann aber deutlichst teurer.
Würde ich ja gerne lesen... Hab aber keine Kopie
Normalerweise brauchst du zumindest eine Traglastbescheinigung für die Räder von VW.
Falls der TÜV mit dem GOAL-Gutachten zufrieden ist siehe
Danke für Bescheinigung. Leider ist diese mit ET 50 und nicht mit ET 51.
Bin mal gespannt was der TÜV sagt.
Ich sag auf jeden Fall Bescheid wie es ausgegangen ist.
Grüße an alle
Zitat:
Original geschrieben von Golf-Andy01
Danke für Bescheinigung. Leider ist diese mit ET 50 und nicht mit ET 51.
Bin mal gespannt was der TÜV sagt.
Ich sag auf jeden Fall Bescheid wie es ausgegangen ist.
Grüße an alle
Ich habe mich auch für diese Felge für 225/45 R 17 Winterreifen interessiert. Was hat denn nun der TÜV gesagt? Mussten Veränderungen am Fahrzeug - und ggf welche - vorgenommen werden, siehe dazu die einzelnen Auflagen in der ABE. Danke.
Poste doch bitte mal die Teilenummer der Felge, vielleicht kann man dir dann auch helfen...
Zitat:
Original geschrieben von azza
Poste doch bitte mal die Teilenummer der Felge, vielleicht kann man dir dann auch helfen...
Bitte hier sind die Angaben:
Die Felge "Goal" mit der Teilenummer 1T4.071.497.666 wird für den Golf VI ab Modelljahr 2009 silberfarben angeboten. Die Felge
"Goal" mit der Teilenummer 1T4.071.497.V7U ist in anthrazit zu bekommen, wobei es nach meinen bisherigen Recherchen unterschiedliche Hinweise hinsichtlich der Größe-/Farbenkombination gibt.
Die silberfarbene wird im VW-E-Shop nur in der Größe 7,5x18", beim VW-Zubehörhändler aber auch mit 7,5x17", ET 50, angeboten. die anthrazitfarbene in beiden Fällen in der Größe 17", ET 50.
Mir geht es insbesondere darum, dass die/eine Felge in der Größe 7,5x17" mit Winterreifen 225/45 R 17 keine weiteren Einträge bzw. Änderungen am Fahrzeug erforderlich macht. Das Fahrzeug, ein GolfPlus Highline, 118 kW, 1,4 TSI, 7-Gang DSG, mit Sportfahrwerk, Salamanca-Felgen 7,5x17", ET 51, 225/45 R 17 Reifen und weiterem Firlefanz, wird voraussichtlich im Dez.2011 ausgeliefert. Bekanntermaßen gibt es ja neue Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Reifen und den Witterungsverhältnissen. Es ist aber auch so, dass es bereits jetzt Lieferschwierigkeiten für Winterreifen geben soll, so jedenfalls der Handel. Ich beabsichtige also vorzubeugen und kein Risiko - mit Felgen und Reifen - eingehen zu müssen. Das ist doch sicherlich zu verstehen.
Danke für die Hilfsbereitschaft.
Zitat:
Original geschrieben von privatierorrad
Die Felge "Goal" mit der Teilenummer 1T4.071.497.666 wird für den Golf VI ab Modelljahr 2009 silberfarben angeboten. Die Felge
Diese Felge ist nicht in den Freigabelisten für den Golf VI aufgeführt. Folgende Felgen sind im Format 7,5Jx17 ET51 drin, alle mit dem Vermerk "Nur für Fahrzeuge mit Sportfahrwerk":
5K0 601 025 N
5K0 601 025 G
5K0 601 025 AD
1K0 601 025 BB
1K0 601 025 AC
1K0 601 025 BK
Das heißt aber auch, dass es für diese Felge von VW ein anderes Gutachten / ABE o.ä. geben muss, siehe weiter oben im Thread. Mit Mitführen dieser ABE im Fahrzeug sollte eine Eintragung / Abnahme beim TÜV nicht notwendig sein.