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suche Tüv genemigung für Angel Eyes scheinwerfer Golf 4
hallo hab im golf von meinem sohn vor 2 monaten Angel Eyes scheinwerfer vorne montiert sind mit E-Zeichen laut verkäufer eintragungsfrei in Österreich jetzt bei der verkehrskontrolle wurde ich anderes belehrt. lt. beamten brauch ich dafür einTüv gutachten und dann alles Typisieren super und wo bekomme ich solches???? den Verkäufer 3 mal angeschrieben keine antwort !! DANKE!!! villeicht kann mir ja jemand weiterhelfen
Beste Antwort im Thema
Ich hab net gesagt, das sie mir gefallen oder???
Aber ich verkneif mir meine Meinung dazu, da danach HIER NICHT gefragt wurde, falls es Dir noch net aufgefallen sein sollte
Um zu fragen, obs gefällt oder net, gibts hier andere Threads !!!
Gruß Roger
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37 Antworten
hallo !
Will hier kein Maxen raushängen lassen, aber versuch es mal unter "ABE" der von Dir genannten Scheinwerfer
mfg trixi1262
Für Front und Heckleuchten gibt es keine Abe und auch keine Tüv-Eintragung.
Frag beim Tüv oder Dekra nach, der/die werden Dir genau das Gleiche sagen.
Wenn die Scheinwerfer für das jeweilige Auto zugelassen sind, brauchst Du nix.
Hättest doch den Polizisten fragen können, wo man so etwas her bekommt, wenn Er schon so schlau daher gekommen ist.
Ist ja wie bei uns in Deutschland, das es dort ebenfalls nette Beamte gibt, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Für Front und Heckleuchten gibt es keine Abe und auch keine Tüv-Eintragung.
Frag beim Tüv oder Dekra nach, der/die werden Dir genau das Gleiche sagen.
Wenn die Scheinwerfer für das jeweilige Auto zugelassen sind, brauchst Du nix.
Hättest doch den Polizisten fragen können, wo man so etwas her bekommt, wenn Er schon so schlau daher gekommen ist.
Ist ja wie bei uns in Deutschland, das es dort ebenfalls nette Beamte gibt, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.
Gruß Roger
Hallo war heute mit dem Auto beim Zivieltechniker wegen der Typisierung und der sagte auch er braucht ein EU-Gutachten das E-Zeichen mit der nummer wäre zuwenig mit der kann er auch keine Typisierung bei der landesprüfstelle beantragen ?? ich weiß bald nicht mehr weiter ??? mir würde ja schon eine zulasung für den golf 4 weiterhelfen aber vom Verkäufer aus de bekomme ich nichts auser die rechnung er sagt immer wieder das selbe wie Roger E- Zeichen sollte genügen mfg.dani
Und dieses Zeichen ist eigentlich auch ausreichend.
Evtl schreibt Schyschka dazu noch was, der kennt sich da besser aus
Gruß Roger
Eine e-Nr. ist etwas was innerhalb der gesamte EU und dem EG-Raum Österreich gehört doch auch dazu, anerkannt werden muss! Die EU kennt keine Mitführungspflicht von Papieren wie wir es in Deutschland kennen ala ABE, EG-Typgenehmigung usw. die EU kennt lediglich eine Kennzeichnungspflicht von Bauteilen für den Straßenverkehr, selbst wie sie gekennzeichnet sind ist fast egal, auch Aufkleber wenn sie nicht zerstörungsfrei abgeacht werden können sind zulässig, z.B. auf Frontschutzbügel oder ganz ganz wenigen Leichtmetallrädern, das beste Beispiel dafür sind die Anhängerkupplungen mit e-Nr.!
Die EU geht davon aus das wer sowas verbaut auch alles richtig macht und deshalb sich dies niemand mehr anschauen muss, kann ja mal gutgehen aber manchmal halt nicht!
Bei uns sind mittlerweile die Polizeibeamten soweit, dass sie es verstanden haben, bei euch anscheinend nicht! Ich würde ganz hart den Weg nehmen und mich hinter die EU stellen, wenn nun was von seiten der Polizei kommt, mir rechtlichen Beistand holen. Dazu solltest du aber auch dir 100% sicher sein, dass alles ok ist, bei Scheinwerfern in Deutschland benötigt mal eine Leuchtweitenregulierung, bei euch auch???, wenn ja ist diese verbaut? Sind Prüfzeichen für Standlicht, Fernlicht, Abblendlicht, Fahrtrichtungsanzeigern auf den Scheinwerfern?
Poste mal bitte den Hersteller und wenn möglich die e-Nr. ggf. kann man im KBA Archiv was zu den Scheinwerfern finden, steht alles auf den Scheinwerfern drauf, am besten mit einem guten Foto, da die genaue Nr. wichtig ist für die Suche!
Ansonsten müsste ich dir die entsprechenden Paragraphen auf den EG Gesetzestexten heraussuchen, wenn ich diese überhaupt finden, müsste dazu unseren StVZO-Papst in Köln anrufen.
Kontakt mit dem Hersteller sollte allerdings reichen auch wenn diese in Polen, China etc. sitzen können, einen Wisch dazu müssten sie dir zukommen lassen können, auch wenn er in fremder Sprache sein wird.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
Eine e-Nr. ist etwas was innerhalb der gesamte EU und dem EG-Raum Österreich gehört doch auch dazu, anerkannt werden muss! Die EU kennt keine Mitführungspflicht von Papieren wie wir es in Deutschland kennen ala ABE, EG-Typgenehmigung usw. die EU kennt lediglich eine Kennzeichnungspflicht von Bauteilen für den Straßenverkehr, selbst wie sie gekennzeichnet sind ist fast egal, auch Aufkleber wenn sie nicht zerstörungsfrei abgeacht werden können sind zulässig, z.B. auf Frontschutzbügel oder ganz ganz wenigen Leichtmetallrädern, das beste Beispiel dafür sind die Anhängerkupplungen mit e-Nr.!
Die EU geht davon aus das wer sowas verbaut auch alles richtig macht und deshalb sich dies niemand mehr anschauen muss, kann ja mal gutgehen aber manchmal halt nicht!
Bei uns sind mittlerweile die Polizeibeamten soweit, dass sie es verstanden haben, bei euch anscheinend nicht! Ich würde ganz hart den Weg nehmen und mich hinter die EU stellen, wenn nun was von seiten der Polizei kommt, mir rechtlichen Beistand holen. Dazu solltest du aber auch dir 100% sicher sein, dass alles ok ist, bei Scheinwerfern in Deutschland benötigt mal eine Leuchtweitenregulierung, bei euch auch???, wenn ja ist diese verbaut? Sind Prüfzeichen für Standlicht, Fernlicht, Abblendlicht, Fahrtrichtungsanzeigern auf den Scheinwerfern?
Poste mal bitte den Hersteller und wenn möglich die e-Nr. ggf. kann man im KBA Archiv was zu den Scheinwerfern finden, steht alles auf den Scheinwerfern drauf, am besten mit einem guten Foto, da die genaue Nr. wichtig ist für die Suche!
Ansonsten müsste ich dir die entsprechenden Paragraphen auf den EG Gesetzestexten heraussuchen, wenn ich diese überhaupt finden, müsste dazu unseren StVZO-Papst in Köln anrufen.
Kontakt mit dem Hersteller sollte allerdings reichen auch wenn diese in Polen, China etc. sitzen können, einen Wisch dazu müssten sie dir zukommen lassen können, auch wenn er in fremder Sprache sein wird.
Gruß
Hallo DANKE für deine Bemühungen, war heute beim Zivieltechniker der die Typisierung macht wieder das gleiche ohne ABE geht nichts hab jetzt die Scheinwerfer Fotografiert im Anhang und die Nummern abgeschrieben vielleicht kannst ja du mir irgend wie zu nem ABE verhelfen die Firma Carparts wo ich bestellt habe stellt sich Taub keine Antwort Art.NR:13192 Golf 4 Klarglasrückleuchten (E06-U13) sowie Art.Nr:13540 Golf 4 Scheinwerfer ANGEL EYES (AL11-04) das steht auf der Rechnung. jetzt zu den Scheinwerfern am Gehäuse steht 1/01/HC HR PL/00 00/(E11) 10 1050 am Klar glas PLA1aHRHC/02010000(E-4)1013619 das ist rechts und links am Gehäuse steht 1/01/HRHCPL/0000/(E-11)10/1050 am Klar glas PLACHR1aA/0000 01 02 /(E4)10/13619
und jetzt zu den Rückleuchten Rechts ARZa/0001/R-S1/OZ/(E11)1410 R HU139-TL1 / HU190-TL LINKS ZaAR/0100/R-S1/OZ(11)1410/ L HU190-TL / HU139-TL1 so das sind die Daten hoffe kann jemand was damit anfangen DANKE!!! für Eure Bemühungen Dani!
auch wenn ich die e-Nr. in kurzform eingebe findet das KBA Archiv nichts!
Wichtig wäre auch der Hersteller der Scheinwerfer müsste eigentlich irgendwo auf den Scheinwerfern stehen bei meinen Depo oder waren es andere steht dies auch drauf!
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
auch wenn ich die e-Nr. in kurzform eingebe findet das KBA Archiv nichts!
Wichtig wäre auch der Hersteller der Scheinwerfer müsste eigentlich irgendwo auf den Scheinwerfern stehen bei meinen Depo oder waren es andere steht dies auch drauf!
Hallo steht leider kein hersteller auf dem Scheinwerfer nur diese numern am Gehäuse und am Scheinwerferglas. Die Firma Carparts wo Ich die Scheinwerfer gekauft habe kann mir auch nicht weiterhelfen sie haben auch nichts, das einzige was sie mir schicken konnten war ein Link für eine PDF datei mit einemj E-Zeichen (http://www.junyan.com.tw/all%20product.pdf) das es von der Herstellerfirma gibt. Werde es einscanen und als PDF anhängen villeicht könne sie damit was anfangen. DANKE!!!
wenn du nicht mit der Organisation über das von mir bereits beschriebene EU/EG Recht welches immer über dem nationalen Recht steht, diskutieren möchtest, was ich verstehen kann, schreib einfach mal den Hersteller an, Kontaktdaten liegen ja vor!
info@junyan.com.tw
aber erwarte da bitte nicht viel, teilweise schreiben diese Firmen nichtmal retour!
Finde es aber schon komisch das eure Prüfer so komisch sind und es nicht besser wissen, da EU Recht ein großes Thema in diesem Job geworden ist.
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
wenn du nicht mit der Organisation über das von mir bereits beschriebene EU/EG Recht welches immer über dem nationalen Recht steht, diskutieren möchtest, was ich verstehen kann, schreib einfach mal den Hersteller an, Kontaktdaten liegen ja vor!
info@junyan.com.tw
aber erwarte da bitte nicht viel, teilweise schreiben diese Firmen nichtmal retour!
Finde es aber schon komisch das eure Prüfer so komisch sind und es nicht besser wissen, da EU Recht ein großes Thema in diesem Job geworden ist.
Hallo Danke, hab mit denen bereits diskutiert, hab mir sogar von wikipedia die EU/EG/ECE Bestimmungen ausgedrückt das besagt das sich alle in der EU dran halten müssen, dem hilft nichts bleiben hart und bestehen auf ein Gutachten. Woher auch immer, werde mir am Donnerstag gebrauchte Scheinwerfer vom Schlachter holen sie einbauen, Kenzeichen retour und dann wieder die neuen rein. Lass mich doch net verarschen den hab nur bis Freitag zeit hat der Zivilingenieur heute gesagt sonst muss ich neu anmelden. So kostet es noch nichts nur was mache ich das nächste mal wenn mich die lustigen in ihren blauen Kostüm wieder haben???? werd auf jeden Fall nochmal an diese Mailadresse in China schreiben nur ob da jemand antwortet ist wirklich fraglich wenn nicht mal die Fa. Carparts die die Artikel ja verkauft was bekommt.
ich kenne die Strukturen in Österreich leider nicht und weiß auch nicht wie die Jungs drauf sind, aber bei unserem Deutschen TÜV und der Dekra hättest du wenn ein unwissender mal Vorort ist, meistens Glück beim nächsten Prüfer, Prüftourismus ist schon sehr stark verbreitet - leider!
Aber normal sollte man mal auch diese Sache an oberere Stelle ansprechen, Fehler machen alle. Und deine Umbau ist ja auch nur quasi eine Notlösung und ich persönlich würde dies nicht einsehen wenn ich wirklich im recht bin!
Ich glaube es haben auch schon genügende geklagt und Recht bekommen! Auch Deutschland hat schon öfters wegen sowas einen auf den Deckel bekommen.
Ich würde das aus Prinzip schon durchziehen, einfach um den netten Uniformierten mal da drüben zu zeigen, was erlaubt ist und was nicht.
Hast Du schonmal im Net geschaut??
Vielleicht gibts ja dort noch mehr die davon betroffen sind, kann man ja mal direkt von ausgehen.
Und dann geschlossen dagegen vorgehen, hat immer ne bessere Wirkung als wenn jeder einzeln so etwas macht.
Gruß Roger
Hallo sicher mach ich weiter, nur jetzt werd ich mal schnell die gebrauchte Scheinwerfer verbauen um weiterfahren zu können, Mail an die Erzeugerfirma ging schon raus, bin neugirig auf Antwort DANKE!!
Also ich seh auf den Bildern keine E Prüfnummer.
Und nur ein Zeichen E11 nutzt dir nichts.
Das sagt nur in welchem Land die Teile angeblich geprüft wurden.
Das macht dir jeder asiatische Hersteller drauf wenn du willst, den Ärger hast du weil du mit den nicht zulässigen Scheinwerfern durch die Gegend fährst.
Bau die Dinger wieder aus und schick sie zurück, ganz einfach.
Mit solchem Müll würde ich mich nicht rumärgern, zumal deine Chancen gleich null gehen irgendwas zuerreichen, wenn nicht mal der Händler irgendwas über die Zulässigkeit weis.
Wie heist es so schön, wer billig kauft, kauft zweimal.