- Startseite
- Forum
- Auto
- Tesla
- Superchargernutzung bei Firmenwagen?
Superchargernutzung bei Firmenwagen?
Wenn ich mir das auf der Tesla Homepage durchlese:
"Supercharger Fair Use (Verwendung der Supercharger)
Um sicherzustellen, dass Supercharger für ihre Zwecksetzung zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug nicht an unseren Superchargern zu laden, soweit Sie ihr Fahrzeug
- als Taxi,
- für vermittelte Mitfahrgelegenheiten (über UBER, Lyft oder ähnliche Dienstleister),
- zum Zwecke des kommerziellen Transports oder der kommerziellen Belieferung,
- für öffentliche oder staatliche Zwecke, oder
- für sonstige kommerzielle Zwecke oder Unternehmungen nutzen"
Dann darf ich meinen Tesla Firmenwagen nich am Supercharger laden?
Höre gern.
Gruß
Leffe
32 Antworten
Ja. Streng genommen stimmt das.
Tesla hat mir damals per Mail bestätigt, dass man sie mit Firmenwagen nutzen darf, wenn der Transport von Waren und/oder Personen nicht der Hauptzweck deiner Tätigkeit ist. Taxen gehen also bspw. nicht.
Streng genommen gilt das, was im Vertrag steht, nicht auf einer "Fair Use" Webseite.
Zitat:
@derJan82 schrieb am 6. August 2019 um 13:32:49 Uhr:
Ja. Streng genommen stimmt das.
Tesla hat mir damals per Mail bestätigt, dass man sie mit Firmenwagen nutzen darf, wenn der Transport von Waren und/oder Personen nicht der Hauptzweck deiner Tätigkeit ist. Taxen gehen also bspw. nicht.
Ok! Dann behalten Sie scheinbar vor, irgendwann auch den Geschäftsreisenden den "Hahn" abzudrehen.
Ich glaube in Holland sind Tesla zu 99% Firmenwagen.
Verstehen könnte ich es ja noch beim Freecharging. Aber wenn ich dafür bezahle?
So schwebt immer immer das Schwert der Unsicherheit über Einem...
Gruß
Leffe
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 6. August 2019 um 14:00:16 Uhr:
Streng genommen gilt das, was im Vertrag steht, nicht auf einer "Fair Use" Webseite.
Und das ist etwas Anderes? Oder muss man das "verhandeln"?
Gruß
Leffe
Genau, deshalb steht im "Fahrzeugbestellvertrag" ja auch:
Zitat:
Datenschutzerklärung; Zahlungsbedingungen für Dienste; Supercharger Fair Use Policy; Rückgaberichtlinie.TeslasDatenschutzerklärung für Kunden, die Zahlungsbedingungen für Dienste, die Supercharger Fair Use Policy sowie die Rückgaberichtlinie sind indiesem Vertrag enthalten und können unter www.tesla.com/de_CH/about/legal eingesehen werden, abgesehen von der Rückgaberichtlinie, dieunter www.tesla.com/de_CH/support/Tesla-return-policy zur Verfügung steht.
Zitat:
@derJan82 schrieb am 6. August 2019 um 13:32:49 Uhr:
Ja. Streng genommen stimmt das.
Tesla hat mir damals per Mail bestätigt, dass man sie mit Firmenwagen nutzen darf, wenn der Transport von Waren und/oder Personen nicht der Hauptzweck deiner Tätigkeit ist. Taxen gehen also bspw. nicht.
wobei das aktuell (noch?) niemanden interessiert, bzw. sowas nicht kontrolliert wird:
https://www.youtube.com/watch?v=d-KbzPbt8_I
und ist Bjoern Nyland nicht auch Kurier-Fahrer oder sowas?!
Zitat:
@ancalagon schrieb am 6. August 2019 um 14:02:16 Uhr:
wobei das aktuell (noch?) niemanden interessiert, bzw. sowas nicht kontrolliert wird:
Deshalb "streng genommen". Aber das hat ja im Grunde nichts damit zu tun, ob man darf. Man darf auch nicht 100 km/h bei erlaubten 50 km/h fahren - egal, ob man erwischt wird.
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala
Ja, aber die meisten kaufen sich ja nicht ein Auto um gegen die Verkehrsregeln grundsätzlich zu verstoßen.
Aber viele kaufen sich einen Tesla, um das Ladenetzt zu nutzen?
Gruß
Leffe
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 6. August 2019 um 14:07:45 Uhr:
Ja, aber die meisten kaufen sich ja nicht ein Auto um gegen die Verkehrsregeln grundsätzlich zu verstoßen.
Genau so ist es. Ist suboptimal. Diese Regelung kam damals direkt vor meinem Kauf.
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 6. August 2019 um 14:07:45 Uhr:
Aber viele kaufen sich einen Tesla, um das Ladenetzt zu nutzen?
Genau. Das war meine Mail an den Verkäufer Januar 2018:
Zitat:
[..]
Vielen Dank für die Offerten. Nachdem ich nun ein wenig recherchiert habe war ich doch sehr erstaunt über die neue Tesla Fair Use Policy.
Um es ganz klar zu sagen: Die Tatsache, dass ich als Vielfahrer bzw. geschäftlicher Nutzer für die Stromkosten am Supercharger aufkommen muss, ist für mich vollkommen nachvollziehbar und stellt für mich kein grösseren Problem dar. Das ich nun aber als geschäftlicher Nutzer – nicht einmal gegen Bezahlung – die Supercharger nutzen darf, macht für mich die gesamte Diskussion betreffend Reichweite obsolet. In diesem Fall muss ich entweder auf erheblich grössere Akkus warten (Faktor 5) oder jemand anderes stellt mir erneut eine praktikable Ladeinfrastruktur bereit.
Es mangelt mir nicht an Bereitschaft einen gewissen Komfortverlust im Vergleich zum Diesel in Kauf zu nehmen – das ist der Preis, wenn man etwas neues probieren möchte. Aber mit der aktuellen Fair Use Policy, die für mich einem kompletten Verbot zur Nutzung der Supercharger einhergeht, kann ich schlicht nicht leben. Damit wäre das Auto für mich nur noch im 100-200km Umkreis um meine Wallbox nutzbar und wahrscheinlich ist für diesen Anwendungsfall ein günstigeres Elektroauto schlicht die bessere Wahl – denn da dauert dann das Aufladen an einer normalen Schnellladestation auf Grund der kleineren Batterie auch weniger lange.
[..]
Dennoch danke ich für Ihre Mühen und das angenehme Gespräch,
Du siehst: Ich bin da ganz bei Dir
Der Verkäufer wusste damals von nichts, der Store Manager auch nicht...
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala
Danke!!!
Für Tesla wäre es ja ein einfaches zu sehen, welcher Tesla ein gewerblicher ist und diesen dann zu sperren.
Viel Risiko! Sicher werden es ändern, wenn Sie merken, dass 54% alles in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge Geschäftwagen sind.
Aber im Geschäftskundemnbereich ist Tesla ohnehin noch nicht angekommen. Siehe schlechte Leasingkonditionen.
Gruß
Leffe
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 6. August 2019 um 14:19:06 Uhr:
Viel Risiko!
Damals mehr Risiko als heute. Mit Ionity kommst du heute notfalls auch durch Deutschland (und sogar günstiger) - und von einer Sperrung gehe ich aktuell nicht aus. Und wenn, dann zuerst bei Hardcore Nutzern...
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala
Und ist Ionity nicht auch schon zumindest gleich teuer wie Tesla?
Gruß
Leffe
Ich denke, dass da nichts kommen wird. Und so wie ich es verstehe, verstößt man auch nicht gegen die eigentliche Idee.
Sonst hätte man gleich schreiben können, dass die Supercharger ausschließlich von Privatpersonen mit privat zugelassenen Teslas genutzt werden dürfen.
Da hätte man sich das mit Taxis, Uber, transport, Dienstleistung... sparen können.
Zitat:
@Leffe69 schrieb am 6. August 2019 um 14:27:42 Uhr:
Und ist Ionity nicht auch schon zumindest gleich teuer wie Tesla?
Ionity ist sack-günstig. 8 Euro/8 CHF pro Ladung.