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Suzuki GS 500E - Zulassung Motorrad (Vermerk m. Leistungsbeschränkung) und 34kW

Suzuki
Themenstarteram 14. April 2022 um 7:21

Hi.

Ich habe mir bei Ebay eine ''Suzuki GS 500EU, GM 51 B'' gekauft.

Fahrzeug prima im Schuss, TÜV-Berichte Papiere alles vorhanden.

Ich habe den A2 Führerschein, darf also alles unter 35kW fahren.

Ende des Jahres dann A (durch Stufenführerschein angestrebt)

Nun wollte ich gestern die Maschine zulassen:

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom Vorbesitzer (derzeit abgemeldet) steht:

- Feld 5: KRAD, MOTORRAD M.LEISTUNGSBESCHRAENK.

- Feld P.2 P.4: 0034/09200

Die Dame an der Zulassungsstelle hat sich geweigert, dies zu zulassen, da die beiden angegebenen Felder nicht übereinstimmen. Auf meine Frage, wie denn der vorliegende Zulassungsbescheid ausgestellt wurde, hatte sie auch keine Antwort. Sie hat hier auch nicht mit sich reden lassen wollen.

Laut ihrer Aussage: Bei einer Typenklassen Motorrad mit Leistungsbescheinigung sind nur max. 25kW zugelassen. Der Eintrag hier ist falsch. Sie meint ich solle mich an die Dekra wenden und hier den Vermerk ''ändern'' lassen.

Dekra hat leider gerade eine Vorlaufzeit von 2-3Wochen. Hab hierzu jetzt einiges gegoogelt, kann die Aussage der Frau nicht wirklich nachvollziehen.

Habt ihr eine Idee, wie ich hier jetzt zu meinem Ziel komme?

Ich möchte die Maschine ganz normal für meine Verhältnisse passend, also als Motorrad mit 34kW anmelden!

Ich hoffe, dass die Dekra sich jetzt etwas zeitnaher bei mir meldet. Ich hoffe die benötigen die Maschine nicht, um hier tätig zu werden (die steht ja noch beim Vorbesitzer, ist ja entsprechend nicht angemeldet).

Ansonsten stehe ich aufm Schlauch.

Überlege schon, einfach einen neuen Termin wieder bei der Zulassungsstelle zu machen in der Hoffnung, dann einen anderen Sachbearbeiter vor mir zu haben.

(Wäre das ratsam?)

Mit freundlichen Grüßen,

Marco

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19 Antworten
am 14. April 2022 um 7:49

Moinsen,

die Dame hat keine Ahnung. Der Satz mit der Leistungsbeschränkung, obwohl nicht verbaut, gehört da so hin. Würde erneut zur Zulassungsstelle gehen und notfalls den Sachverhalt dem Leiter der Zulassungsstelle vortragen.

Gruß

Ralf

Themenstarteram 14. April 2022 um 11:55

ok...., denke ich auch so, danke!

nächster Termin nächsten Mittwoch

(super, eine Woche verschenkt) ;(

Ach das Drama kenn ich..

Bei mir wollten sie nicht glauben, dass mein Moped ein 18" Hinterrad hat.. ich hab nur gesagt, dann schrieb bitte 150/60zr17 rein.. wollte er auch nicht.. Der Chef und Google hat dann geholfen..

Zitat:

@marco89 schrieb am 14. April 2022 um 09:21:56 Uhr:

Nun wollte ich gestern die Maschine zulassen:

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom Vorbesitzer (derzeit abgemeldet) steht:

- Feld 5: KRAD, MOTORRAD M.LEISTUNGSBESCHRAENK.

- Feld P.2 P.4: 0034/09200

Da hat die Dame der Zulassungsstelle leider recht!

Die GS500E gab es mit 20kW als KRAD m. Leistungsbeschränkung

und als 34kW Variante KRAD o. Leistungsbeschränkung

also passt bei Dir irgendwas wirklich nicht!

INFO: Mit Leistungsbeschränkung heißt, bis 25kW UND Q bis 0,16kW/kg.

Alles > 25kW ist ohne Leistungsbeschränkung.

Zitat:

@alterSchrauberling schrieb am 14. April 2022 um 09:49:22 Uhr:

Moinsen,

die Dame hat keine Ahnung. Der Satz mit der Leistungsbeschränkung, obwohl nicht verbaut, gehört da so hin. Würde erneut zur Zulassungsstelle gehen und notfalls den Sachverhalt dem Leiter der Zulassungsstelle vortragen.

Gruß

Ralf

Das stimmt nicht, besser vorher informieren, bevor man solche sinnfreien Tipps abgibt.

am 18. April 2022 um 11:18

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. April 2022 um 10:54:12 Uhr:

Zitat:

@alterSchrauberling schrieb am 14. April 2022 um 09:49:22 Uhr:

Moinsen,

die Dame hat keine Ahnung. Der Satz mit der Leistungsbeschränkung, obwohl nicht verbaut, gehört da so hin. Würde erneut zur Zulassungsstelle gehen und notfalls den Sachverhalt dem Leiter der Zulassungsstelle vortragen.

Gruß

Ralf

Das stimmt nicht, besser vorher informieren, bevor man solche sinnfreien Tipps abgibt.

Mein Hinweis ist nicht sinnfrei sondern richtig. Der Eintrag mit LB obwohl nicht leistungsreduziert hat mit dem neuen Führerschein A2 zu tun und sagt aus das dieses Krad mit dem Führerschein gefahren werden darf und von der Leistung her passt. Sei dir sicher. Die letzten Jahre hatte ich immer wieder das gleiche Spiel wenn der Prüfer es so abnahm und der Kunde sich dann wunderte.

Kannst dich ja mal informieren

Zitat:

@alterSchrauberling schrieb am 18. Apr. 2022 um 13:18:36 Uhr:

Der Eintrag mit LB obwohl nicht leistungsreduziert hat mit dem neuen Führerschein A2 zu tun und sagt aus das dieses Krad mit dem Führerschein gefahren werden darf und von der Leistung her passt.

Nein das hat damit nichts zu tun.

Motorrad m. Oder ohne Leistungsbeschränkung ist ein altes Relikt und hat mit der neuen Fahrerlaubnisklasse nichts zu tun.

 

Diese alten Fahrzeugklassen hatten eben den Sinn des alten FS.

Da durfte man mit 18 Jahren nur Leistungsbeschränkt fahren (1a) = 25kW also 34 PS.

 

Das ganze hat mit dem FS des TE nichts zu tun. Natürlich darf der TE trotzdem ohne Leistungsbeschränkung fahren, sofern er unter 35kW bleibt usw.

 

Hier geht um den falschen Eintrag und der daraus resultierenden nicht Zulassungsfähigkeit.

 

Im übrigen hat der FS auch nichts mit der Zulassung des Fahrzeugs zu tun.

 

Ich brauche mich da auch nicht informieren, da ich damit ständig zu tun habe.

 

Die Papiere 34kW m. Leistungsbeschränkung sind rechtlich falsch.

Themenstarteram 18. April 2022 um 13:30

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. April 2022 um 13:53:22 Uhr:

 

Hier geht um den falschen Eintrag und der daraus resultierenden nicht Zulassungsfähigkeit.

Im übrigen hat der FS auch nichts mit der Zulassung des Fahrzeugs zu tun.

Ich brauche mich da auch nicht informieren, da ich damit ständig zu tun habe.

Die Papiere 34kW m. Leistungsbeschränkung sind rechtlich falsch.

Wie ist hier dann mein weiteres Vorgehen. An welcher Stelle kann ich den Eintrag dann notgedrungen ändern lassen, und wie.

Nunja, wer den Fehler jetzt gemacht hat, ist wohl nicht mehr nachzuweisen.

 

Dann bleibt nur die Berichtigung der Fahrzeugpapiere -> TÜV/DEKRA.

 

Welche Variante und Versionsverschlüsselung hast du?

2.2/VVS

am 18. April 2022 um 14:55

Fakt ist das diese Angabe ? mit Leistungsbeschränkung´ obwohl offen schon bei vielen GS500e in den Papieren stand. Und immer wieder gab es bei Abholung des Krads diese Diskussionen mit den Kunden. Mehr schreibe ich nun nicht, es weiss ja immer wieder einer besser. Der Werkstattalltag zeigt die Wahrheit.

Frag einfach einen Tüv Prüfer, der wird dir das erklären.

Themenstarteram 18. April 2022 um 17:52

Ich werde vermutlich so schnell keinen Termin beim TÜV/Dekra bekommen.

Hab aber schon für Mittwoch einen neuen Termin bei der Zulassungsstelle. Ich werde da definitiv versuchen, darauf zu pochen und hier auch die Argumente wiederzuspiegeln, die hier genannt wurden. Letzte mal fehlten mir die Argumente. Ich muss ein bisschen hoffen, dass das klappt. Ärgert mich ja jetzt schon.

Ich werde auf jeden fall berichten. Danke euch beiden. Auch wenn ihr unterschiedlicher Auffassung seit. ;)

Hat zwar jetzt nur bedingt mit Deinem Fall zu tun, aber ich hatte 2019 ein ähnliches „Problem“ , besser gesagt eine Unlogik, bei der Wiederzulassung einer, seit 2003 stillgelegten Yamaha RD 250 Bj.1973 mit 22 kw.(30 PS)

Die gab es zu der Zeit in D mehrheitlich mit dem von Mitsui homologierten Drosselsatz auf 20 kw (27 PS) in dieser leistungsreduzierten Version wegen der Versicherungsklassen.

Zu der Maschine bekam ich einen Fahrzeugbrief , welcher 1997 ausgestellt wurde als Ersatz für den entwerteten Original Brief, weil die Kiste in 1997 zumächstmal nach langjähriger vorheriger Stillegung (diese war 1983) erst mit 21er Einzelabnahme vom TÜV Prüfer mit neuem Brief wieder in Betrieb ging.

In dem Brief stand dann drin „Motorrad mit Leistungsbeschränkung“ , 22 KW.

Kam mir falsch oder unlogisch vor, weil die ja gedrosselt 20 KW und offen 22 KW hat.

Bei der erneuten Wiederzulassung in 2019 (seit 2003 stillgelegt) dachte ich, die Sachbearbeiterin in der Zul.stelle könnte in den inzwischen nun neuen ZB 2 und ZB 1 Papieren diesen Passus (mit L.B.) wieder rausnehmen weil der m.M. nach damals in 1997 irrtümlich eingetragen wurde.

Sie meinte aber nur, mit der Merkmal Kennzeichnung XY (?) im Feld xxx (?) in meinem alten Brief geht es in Ihrem PC und Ihrer Software gar nicht anders….

Diese Kombination ergäbe immer „Kraftrad m.LB.“

Wenn ich das ändern wolle, müsse ich wieder zur HU -Prüfstelle und das dort irgendwie belegbar nachweisen , beantragen… also unnötiger Stress.

Hab dann natürlich nur gesagt: „Schon gut. Tragen Sie ein, was Sie meinen dass es richtig so ist, was Sie wollen bzw.können, Hauptsache ich krieg meine

Zulassung.“ Ist für mich letzten Endes auch egal was da steht. Versicherung und PS ist heute kein Thema mehr was die Kosten angeht und 1er FS hab ich ja.

Will damit sagen: es ist offenbar keine Frage der tatsächlich vorhandenen Leistungen und ob mit technischen Mitteln nachträglich gedrosselt oder nicht, sondern hat offenbar nur formale bürokratische Bedeutung sozusagen ein „Amtliches Problem“

Themenstarteram 20. April 2022 um 16:48

Minimal habt ihr mit euren Aussagen beide recht. Der Preis geht aber an MZ-ES-Freak.

Es hat ziemlich viel Ähnlichkeit mit Pauliese's Story.

Zweiter Versuch heute bei der Zulassungsstelle war leider wieder nicht erfolgreich.

---

Der heutige Sachbearbeiter war sehr motiviert. Anfängliche Skepsis von ihm hatte er noch optimistisch weg geredet mit:

Irgendwas stimmt hier nicht mit den Kennziffern und der Angabe..., aber das sollte nichts großes sein. Denke das werde ich hier gleich eingetippt bekommen. Er hatte sowas irgendwie auch schonmal vor sich.

Kam aber leider nicht weiter, hat sich dann mit seinen Kollegen/Vorgesetzten unterhalten.

Hat sich auch die früheren Zulassungsbescheide von mir angeschaut, und dort konnten wir sehen, dass vor 20Jahren mal alles richtig eingetragen war mit "ohne Leistungsbeschränkung 34kW". Wir konnten uns nicht erklären, wann das warum wie geändert wurde.

Seine Vermutung ist, dies ist ein Übertragungsfehler irgendeiner vorherigen Zulassungsstelle gewesen.

Er kann sich vorstellen, dass andere Zulassungsstellen hier auch andere Software benutzen und bei solchen Bemerkungen andere Möglichkeiten haben; z.B. einfach den Vermerk zur Kenntnis nehmen aber trotzdem weiter klicken.

Leider kann die dort eingesetzte Software aber in dem Falle nicht übergangen werden und beharrt auf die richtige Eintragung. Er hätte also von sich aus entweder den Vermerk ändern oder die Leistung ändern müssen, um es irgendwie zum Abschluss zu bringen. Und dass ist ja prinzipiell auch nachvollziehbar dass er das nicht kann (rein rechtlich schon).

Naja..., ärgerlicherweise bin ich auf meine Zulassungsstelle (Düsseldorf) angewiesen und kann hier ja nicht einfach eine andere nehmen.

Habe die Maschine dann mit Papieren beim Tüv (anderer Kreis) vorgestellt (die vor 3Wochen noch die HU abgenommen hat).

Der Schrauber dort hat anfangs etwas mit der Stirn gerunzelt. Meinte auch: Prinzipiell ist die Eintragung nicht ganz so relevant. Maschine ist in Originalzustand ohne Leistungsbeschränkung mit 34kW. Er kennt es wohl auch so, dass es Zulassungsstellen gibt, die das einfach eintragen/übernehmen/durchwinken und gut.

Kann das Problem aber natürlich auch nachvollziehen.

Für den fairen Preis von 34€ hat er mir dann eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt, bei der er den Vermerk (m. Leistungsbeschr.) entfernt/geändert hat, die Kennziffern entsprechend angepasst hat und gut.

Damit werde ich mich dann morgen wieder bei der Zulassungsstelle vorstellen. (froh, dass ich einfach ein paar mehr Termine vorausschauend reserviert habe.., es ist leichter die Termine wieder zu stornieren als jedes Mal wieder eine Woche auf einen Termin zu warten)

Hoffe dann morgen endlich die Zulassung zu haben.

Man muss auch sagen, dass die Zulassungsstellen in der letzten Dekade harte Drucksperren reingesetzt bekommen haben.

Wenn sie Software dann einen Fehler erkennt, lässt sie keine weitere Bearbeitung zu.

 

So ist es eben möglich, jahrzehntelang fehlerhafte Daten zu haben, und wenn dann was neu "angefasst" werden muss geht es nicht weiter.

 

Ist eben so. Aber ist doch gut, dass dir jetzt dich schnell geholfen würde, und damit drücke ich die Daumen, dass die Zulassung klappt.

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