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Suzuki GSXR 750 K03 - Hilfe bei kompatiblen Kühlern

Suzuki Motorrad GSX-R 750
Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 14:07

Hallo erstmal ins forum. ich bin neu in der motorradszene, habe am ende der saison den A bestanden und konnte daher nichtmehr viel fahren. ich habe mir dann mit dem übrigen geld eine suzuki gsxr 750 K03 also bj 2003 geholt. (WVBD)

ich habe bereits in den sauren apfel gebisen weil die maschine beim bremsen vorne "gerupft" hat, also puls artig gebremst hat. ich habe mir für teuer geld neue bremsscheiben bestellt, diese sollten nächste woche auch ankommen

beim demontieren vom vorderrad dann der schreck, der kühler ist komplett eingestaucht! ich habe keine ahnung wie das funktioniert oder sowas passieren kann, hat da jemand eine idee?

getropft oder gedampft hat sie nirgends, lediglich etwas kühlwasser habe ich in den behälter nachgefüllt...

ich wollte eigentlich noch neues öl, bremsflüssigkeit, kettensatz, reifen, und auspuff verbauen bzw wechseln aber das mit dem kühler wirft jetzt vieles durcheinander

ich finde in ebay nur originalkühler um die 80€ aus großbritannien mein vater meint das würde viel zu teuer wegen zoll und einfuhrgebühren da ja kein eu land mehr...

nun habe ich auf ebay diesen kühler gefunden https://www.ebay.de/itm/144030020219

und frage mich ob der denn bei meiner passen würde. er sieht sehr ähnlich aus, ist jedoch für das modell ab baujahr 2004. sind die zwei kühler der 03er und der 04 er kompatibel? dann würde ich es mal mit so einem versuchen. in ebay aus deutschland finde ich nur relativ teure mit hoher laufleistung. beste grüße tobi

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38 Antworten

Grüße. Da wird wohl jemand versucht haben das Motorrad vorn anzuheben. Solange der Dicht ist und du nich permanent in der Stadt stop and go hast, würde ich es beobachten und in Ruhe nach nen neuen (oder gebrauchten) ausschau halten.

Bzw kannst du auch mal in ner Werkstatt nachfragen ob die das wieder richten können.

 

Mfg Mirko

nee mirko

solch ein verbiegung des kühlers sieht eher danach aus, als wenn das vorderrad da eingeschlagen ist - z.b.

bei einem auffahrunfall des moppeds auf ein hindernis.

da ich die suzukirahmen ganz gut kenne,

würde ich bei solch einem bild alles stehen und liegen lassen

und zu aller erst mit viiiiiel licht und lupe den rahmenkopf / dessen schweißnähte auf risse untersuchen!

direkt danach die gixxe zum rahmenmessen bringen und nachmesen lassen.

Zitat:

@schleife-fj schrieb am 9. Dezember 2022 um 15:57:47 Uhr:

nee mirko

solch ein verbiegung des kühlers sieht eher danach aus, als wenn das vorderrad da eingeschlagen ist - z.b.

bei einem auffahrunfall des moppeds auf ein hindernis....

Ziemlich eindeutig ein JA zu dieser Aussage. Das könnte u.U. auch die Ursache der im anderen Thread beschriebenen Bremsprobleme erklären, je nachdem in welchem Umfang ggf. der restliche Schaden behoben (oder nicht behoben) wurde. Das sieht mir schwer nach einem Unfallfahrzeug aus

Das mit dem Vorderrad war auch mein erster Gedanke. Hab diesen aber verworfen, da der TE nix von Unfall geschrieben hat. Und wenn es doch ein Unfall gewesen wäre, und das Rad dort eingeschlagen ist, würde ja bedeuten das die Gabel dermaßen geknickt ist. Und ich glaube, so ein Einschlag kannst du nicht vertuschen. Selbst wenn eine neue Gabel drin. Aber ich gebe euch recht, alles genau ableuchten, ob nicht doch ein Unfall Fahrzeug. Und dann wäre der Vorbesitzer in der Haftung wenn er es nicht angegeben hat.

 

Mfg Mirko

Genau ... falls tatsächlich Unfallmaschine, dann ist nach den bisherigen Beiträgen des TE davon auszugehen, dass er bislang selbst nichts von einem Vorschaden wusste

Themenstarteram 10. Dezember 2022 um 10:59

ach gottverdammte ...... damit ich immer so ein glück haben muss... die vermutung hate mein vater bereits, aber da wir keine risse oder ähnliches sehen konnten haben wir das eigentlich ausgeschlossen... der krümmer ist auch nicht verbogen und der rest sieht auch top aus, hier und da kleine schrammen die im laufe von 20 jahren eben passieren können aber eigentlich nichts gravierendes...

ich habe das moped mal abgeleuchtet und die schrauben an der gabel sehen auch noch ziemlich unberührt aus, ich weiß gerade nicht was ich tun soll ich habe das moped von einem privatverkäufer abgekauft zwar mit kaufvertrag, bin damit aber schon ca 1 monat gefahren bis es zu kalt wurde und es jetzt schneit

im kaufvertrag ist weder bastlerfahrzeug noch unfallfahrzeug angekreutzt aber es war halt ein privatverkäufer ich meine damit ich jetzt nichts mehr tun kann...?

 

aber zurück zur eigentlichen frage... wäre denn der kühler der 2004er gsxr 750 mit dem von der 2003er kompatibel? würde gerne den aus dem link probieren... bremsscheiben kommen nächste woche auch, jetzt alles zurück zu schicken, ich weiß auch nicht

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Themenstarteram 10. Dezember 2022 um 11:05

der kühler ist mir auch erst aufgefallen als ich das rad abmontiert habe, da kam dann der schreck, zuvor hab ich das garnicht gesehen...

Grüße. Wegen der Bremse.

Schau doch erst mal nach der Bremspumpe und den Kolben von den Bremssätteln. Dann kannst die Scheiben immer noch tauschen. Und zurück schicken kannst du die innerhalb von 14 Tagen. Natürlich nur wenn sie noch nicht benutzt worden.

Und wegen Unfall, hast jemanden der Ahnung hat? Lass den drüber schauen. Ich denke wenn es so ein Einschlag war, dann sieht man das relativ schnell. Ich würde den Vorbesitzer mal mit dem Kühler konfrontieren.

 

Mfg Mirko

Themenstarteram 10. Dezember 2022 um 11:34

habe die bremsen gestern geprüft, habe gestern neue sinterbeläge eingebaut und wie ich es beim auto auch mache alles schön geputzt vor dem wiedereinbau. die bremszangen sahen gut aus so wie die führungsstifte eben auch, kolben haben sich einwandfrei zurückdrücken lassen. denke da liegt dasd problem nicht, wir werden sehen..

ich habe leider niemanden der sich auskennt der mal drüber schauen könnte, soviel glück habe ich nicht..

ich glaube nicht damit der vorbesitzer bezüglich dieses schadens großartig stellung nehmen wird

@D4Tw33K4ZZ

Wenn es ein Unfallfahrzeug ist, ist der Verkäufer auch als Privatmann haftbar. Ein Vorschaden dieser Größenordnung ist definitiv im Kaufvertrag angabepflichtig.

Du kannst, nachdem es sich in dem Fall um einen arglistig verschwiegenen, versteckten Mangel handelt, vollständige Reparatur des Schadens fordern. Wäre das unrentabel, hast Du das Recht auf Rückabwicklung des Kaufs. Ggf. kannst Du Dich auch mit der Rückerstattung eines angemessenen Teils des Kaufpreises zufrieden geben. Darauf würde ich den Verkäufer ziemlich deutlich hinweisen. Immerhin befänden wir uns hier im Bereich einer Straftat - falls es tatsächlich eine Unfallmaschine ist

Du wirst aber vermutlich nicht um die Einschaltung eines Fachanwalts herum kommen, um Deine Ansprüche gegen den Verkäufer einzufordern ;)

In dem Fall, dass Du den Rechtsweg gegen den Verkäufer erfolgreich weiterverfolgen möchtest rate ich aber dringendst dazu, alle weiteren Arbeiten an dem Motorrad erst mal einzustellen.

Themenstarteram 10. Dezember 2022 um 12:23

habe den kontakt wieder herstellen können bzw nummer des verkäufers wieder auffinden können. mein vater ist im thema rechtsanwälte und co ziemlich fit werde wohl dann mal mit dem sprechen. ich habe den verkäufer mal angeschrieben, und frage ihn nun was er über diesen schaden weiß, schätze aber arg damit der verkäufer diesen schaden als ihm unbekannt darstellen wird.

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das ganze hört sich danach an, nächstes jahr kein motorrad zu fahren :( für dieses motorrad hab ich 2000€ mit transport zu mir gezahlt, denke das wäre dann unrentabel..

 

zum thema kühler, weiß ich nun garnichtmehr weiter... ich schätze mal damit ich nächste woche zur nächstgelegenen motorradwerkstatt fahren werde und mir einen mitarbeiter von dort nachhause hole der sich das mal anschaut... bevor ich mir überhaupt einen kühler besorge

Es ist völlig egal, ob der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs an Dich von dem Schaden wusste, oder nicht. Er hat ein Kfz als unfallfrei verkauft und haftet somit für diese Zustandsbeschreibung - selbst dann, wenn er tatsächlich nichts von dem Schaden gewusst haben sollte. In dem Fall könnte er sich lediglich an dem Vorbesitzer schadlos halten, der das Fahrzeug an ihn verkauft hat. Für den Dir entstandenen Schaden haftet er dennoch.

Themenstarteram 10. Dezember 2022 um 12:49

ich habe ihn diesbezüglich mal darauf angeschrieben, denke aber nicht damit da viel zurück kommen wird... gott steh mir bei damit ich da irgendwie durchkomme ohne an gerichtskosten arm zu werden...

wie gesagt ich schau damit ich nächste woche eventuell mal einen zweiradler drüberschauen lassen kann was der denn meint was ich als nächstes tun soll, ich hatte mit gericht etc noch nie was zutun..

eine andere art wie dieser schaden entstehen kann existiert nicht wirklich oder?

Doch, z.B. ein Meteoriteneinschlag bei abgebauter Gabel? ;););)

Aber selbst dann läge die Haftung für den im Kaufvertrag beschriebenen - von altersgemäßen Abnutzungen abgesehen - mängelfreien Zustand beim Verkäufer

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