- Startseite
- Forum
- Auto
- Suzuki
- sx4 S-Cross: Mildhybrid oder Automatik?
sx4 S-Cross: Mildhybrid oder Automatik?
Hi,
da es den SX4 S-Cross in der Version Mildhybrid mit CVT Getriebe nicht gibt aber ohne Mildhybrid mit Automatik, für welchen würdet ihr euch entscheiden, wenn ihr in der Stadt oder Kurzstrecken und ab und zu Autobahn fährt?
Ärgert mich etwas das es beides zusammen nicht gibt, wäre für mich das perfekte Auto.
Ähnliche Themen
74 Antworten
Lesefehler gelöscht.
Hallo, ich habe schon mehrfach Kritik daran geübt dass es die Hybride nicht mit Automatik gibt, auch bei Suzuki direkt. Eine Antwort von denen habe ich nicht bekommen. Eigentlich ist das ein Unding.
Auf deine Frage kann man aber schwer antworten, Denn eine Abwägung Automatik vs. Mildhybrid verbietet sich eigentlich. Wer gern Automatik fährt und daran gewohnt ist (wie ich) wird wohl unter keinen Umständen zurück zu einem Schaltgetriebe wechseln. Die Alternative steht also nur für jemanden, dem es egal ist. Und in dem Fall wäre der Mild Hybrid schon von Vorteil, weil er seine Vorteile eben gerade im Stadtverkehr hat, mit häufigen Brems- und Anfahrvorgängen.
Dazu kommt dass es als Neuwagen ja nur die Hybride gibt, die Benziner nur noch als Jahreswagen oder gebrauchte. (In der Schweiz wohl nicht, da gibt es noch beide?)
Das eine bietet spürbaren Komfort jeden Tag, das andere "nur" einen Verbrauchsvorteil nach dem Komma... also ich wüsst's.
Nachvollziehen kann ich die Modellpolitik auch nicht, selbst beim Ignis geht beides - aber auch erst seit 2020 und nur in der zweitstärksten Ausstattung Und dass ich einen Hybrid fahre, geht auch nur, weil seit 2019 der Allrad nicht mehr ohne zu kriegen ist (davor nicht mit, außer im Ausland).
Und das wäre nun mein Tipp: im Ausland gucken, ob die Kombination nicht irgendwo in der EU möglich ist. Da kann man dann zwar andere Ausstattungsunterschiede in Kauf nehmen müssen, aber das ist wiederum abzuwägen.
S-Cross ohne Mild-Hybrid, aber mit Automatik?
Das kann doch nur ein Fahrzeug aus 2019 sein, so einer wird hier doch gar nicht mehr angeboten.
Ich würde den Schalter nehmen, der ist auf dem aktuellen Stand!
Außerdem kann ein Defekt am AT-Getriebe (kennt man von namhaften anderen Herstellern), wenn der Wagen mal 8 Jahre und mehr "auf dem Buckel hat", schnell der wirtschaftl. Totalschaden bedeuten.
Zitat:
@_RGTech schrieb am 6. Dezember 2020 um 12:38:50 Uhr:
Das eine bietet spürbaren Komfort jeden Tag, das andere "nur" einen Verbrauchsvorteil nach dem Komma... also ich wüsst's.
Sehe ich auch so.
Zitat:
@_RGTech schrieb am 6. Dezember 2020 um 12:38:50 Uhr:
Und das wäre nun mein Tipp: im Ausland gucken, ob die Kombination nicht irgendwo in der EU möglich ist.
Fürchte das wird leider auch in anderen EU Ländern nicht möglich sein.
Wenn es die Kombination Automatik und Hybrid gäbe würde man sie auch in Deutschland anbieten. Und ohne Hybrid schafft man eben nur Euro 6d-TEMP statt Euro 6d und das ist dann ab Januar nicht mehr Neuzulassungsfähig.
Ich denke das man in einigen Ländern einfach noch die bisherige Version ohne Hybrid ein paar Monate länger ausgeliefert hat.
Wäre nur zu hoffen das man bald auch die Hybridversion mit Automatik zusammenbringt. Sollte eigentlich schon zu schaffen sein.
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 6. Dezember 2020 um 16:04:42 Uhr:
Wenn es die Kombination Automatik und Hybrid gäbe würde man sie auch in Deutschland anbieten. Und ohne Hybrid schafft man eben nur Euro 6d-TEMP statt Euro 6d und das ist dann ab Januar nicht mehr Neuzulassungsfähig.
1. bin ich nicht sicher, dass wir nur von einem Neuwagen reden
2. gibt's im EU-Ausland sehr wohl Kombinationen, die du in D nicht kriegst; das hat aber keine technischen Gründe, sondern ist Marketing (irgendwie). Siehe der bereits 2018 in Italien angebotene Ignis mit Hybrid und Allrad.
3. haben wir noch 3 Wochen Zeit für Neuzulassungen mit 6d-Temp.
4. wenn mich mein Bauchgefühl nicht täuscht, finden die schon einen Weg, um Haldenfahrzeuge umschlüsseln zu können (schließlich sind die ganzen Euro-6-Normen im Prinzip untereinander kompatibel, nur die Messmethoden unterscheiden sich; und wenn ein Auto unverändert weitergebaut wurde und mit beiden Normen "durchkommt", warum sollte man es nicht rückwirkend neu einstufen... bei Euro 2 hat das damals auch geklappt und das war um einiges schärfer als E2!)
Zu 3 irrst Du - es ist schon böse Hektik im Gange, weil große Städte und Kreise tw die Zulassungen schon weit vor Weihnachten schließen wollen.
Na gut. Das kommt auf die Region an. Hier in Stuttgart hatte ich ja auch die Schwierigkeit, bis Ende September die Zulassung erledigt haben zu müssen, aber der früheste Termin war schon am 20.9. einer im Oktober. Ein Zulassungsdienst war der Ausweg.
Gleich nebenan in Böblingen, kommst du einfach morgens an, ziehst ne Nummer, kommst dran.
Ich vermute, in Berlin wird man jetzt wohl schon Termine für frühestens Juli 2021 bekommen... die dann auf September verschoben werden...
Wer als Neuwagenhändler da nicht drauf schaut und seine Haldenfahrzeuge rechtzeitig über Rabatte oder Tageszulassungen aus der Schusslinie genommen hat, ist dann aber auch selber Schuld. Der muss dann auf 4. warten. Und ja, das kann 'ne Weile dauern.
Es gibt auch im EU-Ausland keinen S-Cross oder Vitara Mild Hybrid mit Automatik, weil das in Esztergom nicht produziert wird. Entweder hat man es technisch noch nicht hinbekommen oder die müssen auch im Werk sparen, egal.
Und wegen der Schadstoffnorm muss man sich keine Gedanken machen, es werden ja keine Autos verkauft die man nicht zulassen kann. Am besten die Zulassung durch den Händler erledigen lassen.
Natürlich wurden schon Autos verkauft welche man nicht zulassen konnte!
Ansässiger VW Händler hatte einen 1ser Golf Cabrio versteckt!
Wollte diesen dann vor einigen Jahren zulassen!
Nee nix geht, sagte die Zulassungsstelle!
Hat diesen wohl mit Verlust verkauft, oder nix vom Problem mitgeteilt, oder er steht Heute noch im Keller! Man weiß es nicht!
Ein Bekannter war besser drann. Hatte eine Zulassung für einen Tag gemacht!
Das Cabrio wurde dann mit einem erheblichen Wertzuwachs verkauft!
@Manfred B.da würde ja jeder Scheunenfund für immer verschwinden.
Natürlich kann man alte Autos wieder zulassen.
Man muss nur eine Vollabnahme beim TÜV machen.
Da der Golf 1 Historische Kennzeichen bekommt fällt er auch aus der momentanen Abgas Norm raus.
Ihm hat wahrscheinlich die Kosten für die Vollabnahme und Vorgaben für H Kennzeichen abgeschreckt.
Zitat:
@okadererste schrieb am 9. Dezember 2020 um 08:32:11 Uhr:
@Manfred B.da würde ja jeder Scheunenfund für immer verschwinden.
Natürlich kann man alte Autos wieder zulassen.
Man muss nur eine Vollabnahme beim TÜV machen.
Da der Golf 1 Historische Kennzeichen bekommt fällt er auch aus der momentanen Abgas Norm raus.
Ihm hat wahrscheinlich die Kosten für die Vollabnahme und Vorgaben für H Kennzeichen abgeschreckt.
mWn ist das durchaus nicht so einfach. Und es gibt ja auch einen Unterschied:
- der Scheunenfund. Opa hat 1980 ein Auto gekauft UND ZUGELASSEN. Kam damit nicht zurecht, hat es 1982 abgemeldet und in die Scheune gestellt. Diesen Wagen kannst Du relativ problemlos wieder in Verkehr bringen.
- der übrig gebliebene Neuwagen. Opa hat als Eigentümer des örtlichen Autohauses 1980 einen Neuwagen bestellt. Den hat irgendwie nie jemand gewollt, er wurde immer weiter nach hinten gestellt und schlussendlich vergessen. Der Wagen wurde NIE zugelassen und taucht jetzt beim Aufräumen wieder auf. Das heißt, die EZ dieses Fahrzeuges von 1980 wäre dann 2020. Aber im Jahre 2020 kann ein Fahrzeug mit der Sicherheits- und Abgasausstattung von 1980 nicht mehr erstmals zugelassen werden.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Dezember 2020 um 09:18:48 Uhr:
Aber im Jahre 2020 kann ein Fahrzeug mit der Sicherheits- und Abgasausstattung von 1980 nicht mehr erstmals zugelassen werden.
So sieht's (leider) aus. Weder das 1979 luftdicht eingelagerte Käfer Cabrio noch den ebenso letzten luftgekühlten Porsche 911/993 kriegst du ohne eine allererste Zulassung in einem Zeitraum, wo das noch möglich war, auf die Straße. Das war schon bei den letzten Käfern der Ultima Edicion ein ernstes Problem, weil die EU damals schon (war das 2003) zwingend eine OBD-Leuchte vorschrieb. Da wurde dann u.a. mit Hilfe von VW, ADAC und Springerpresse eine Ausnahmegenehmigung durchgeboxt, was lange dauerte und rechtlich, sagen wir mal, durchaus zweifelhaft (wenn auch vorteilhaft) war.
Wie das bei den Sonderfällen aussieht, wenn ein Auto damals zwar zugelassen wurde, aber keine Papiere zum Nachweis mehr vorhanden sind... oder die Zulassung außerhalb der EU erfolgte, also z.B. in den USA... da bin ich nicht bewandert. Im ersten Fall geht es ja wohl mit eidesstattlicher Erklärung und Vollabnahme. Ob da allerdings die Fahrgestellnummer irgendwo zentral gespeichert wurde in der Zeit vor der vernetzten digitalen Erfassung? Denn woher soll man wissen, in welchem Landkreis da die Archive durchsucht werden müssen... Und im letzten Fall weiß ich nicht, welche Art Papiere dann aus den Staaten gebracht werden müssen, Carfax und so...
Sonst könnte man ja einfach behaupten, dass der tatsächlich nie zugelassene Wagen 1980 mal kurz zugelassen gewesen sei. Oder sogar in den USA. Und schon wird die Zulassung rückwirkend mit den damals gültigen Bestimmungen verbrieft. (ja, ist trotzdem nicht sooo einfach - aber einfacher als für ein einzelnes Auto eine Ausnahmegenehmigung erwirken zu wollen, denn das ist zum Scheitern verurteilt)
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Dezember 2020 um 09:18:48 Uhr:
- der übrig gebliebene Neuwagen. Opa hat als Eigentümer des örtlichen Autohauses 1980 einen Neuwagen bestellt. Den hat irgendwie nie jemand gewollt, er wurde immer weiter nach hinten gestellt und schlussendlich vergessen. Der Wagen wurde NIE zugelassen und taucht jetzt beim Aufräumen wieder auf. Das heißt, die EZ dieses Fahrzeuges von 1980 wäre dann 2020. Aber im Jahre 2020 kann ein Fahrzeug mit der Sicherheits- und Abgasausstattung von 1980 nicht mehr erstmals zugelassen werden.
Komplett vergessen kann man ein Auto wohl nicht. Hat ja einerseits eine bestimmte Grösse das man es garnicht übersieht, und zweitens auch einen Wert der bilanzrelevant ist.
Kann mir nur vorstellen das früher dann oft die Erstzulassung verpasst wurde, weil es damals ja noch kein Internet (für Kleinunternehmen und Privathaushalte) gab und das Thema auch in den Medien noch nicht so präsent war. Aber zumindest für Autohäuser gab es wohl schon Informationen.