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t?v hessen zieht gutachten zur?ck ?!

Themenstarteram 19. August 2011 um 17:41

Hi,

Mal kurz vom handy aus. Seite 2 ist da sehr interessant. Ist hier auch jemand betroffen ?

http://www.lpgforum.de/.../...nd-zieht-mein-lpg-gutachten-zurueck.html

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Xotzil

Zitat:

Original geschrieben von GerhardT2

Nein. Es ist keine "Grundinformation" sondern eine offensichtlich und nachweislich wahreitswidrige Erfindung Deinerseits.

Ich liebe diesen Zickenterror!

Ich finde den Zickenterror ätzend, weil

- neue LPG Interessenten abgeschreckt werden

- versucht wird, das Ansehen glaubwürdiger LPG Experten in Frage zu stellen

- die Verunsicherung von LPG Fahrern gefördert wird

- das LPG Forum dadurch insgesamt an Glaubwürdigkeit verliert!

Bernhard

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Hab ne BRC, 2009 eingebaut, Gutachten vom TÜV Hanau, keine Post bisher. Mein "Gutachten" ging damals nach Marburg, kam nicht zurück. Ich hab aber noch einen Scan für den Fall der Fälle.

Themenstarteram 19. August 2011 um 20:42

Beruhigt mich ja etwas. Sitze noch im urlaub und hoffe ich hab keine post - trotz mtm. Scan hab ich wohl auch noch. Klingt aber als wäre das ung?ltigt.

Mfg

So ist es.

Ich habe schon immer die Meinung vertreten, daß das Gutachten im Original dem Kunden gehört und auch nicht vom TÜV eingezogen wird, auch wenn diese es gerne so gehabt hätten um sich frei zu sprechen.Der TÜV kann die Echtheit durch Kontakt überprüfen, mehr nicht.

Dies heißt , zumindest von mir hat der Kunde sein Eigentum erhalten, oder ist auf Wunsch in meinen Unterlagen verblieben, die alle Dokumente in Kopie beinhalten.

Unabhängig davon , ist jemals ein Gutachten erfolgt, kann dies die ausstellende Behörde Anhand der Fahrzeugdaten überprüfen, sofern es sich hier um ein Einzelgutachten für die Abnahme nach §21/19 II handelt, denn diese Ausstellung hat eine Nummernfolge und hat mit dem TÜV als solches oder dem abnehmendem Ingenieur nichts gemein (Ist ein Prozedere vor Begutachtung TÜV).

Auch der Lieferant, über den das Gutachten beschafft wird, dürfte eine Rechnung dafür ausgestellt haben.

Ebenso muss normaler weise, wenn nichts faul ist, auch der Umrüster eine Kopie davon haben.

Nachweise lassen sich so führen.

Ist nichts nachzuweisen war die TÜV-Abnahme ein bezahlter Deal.....

Betrifft nur BRC Umbauten aus dem Hause Sz... aus R. In Verbindung mit Chevrolet!

Diese besagte Firme hat eigene Abgasgutachten für die BRC Sequent P&D, hat aber teilweise die günstigere Sequent 24 verbaut, für die sie kein AGG hat. Das ist aufgefallen und wird nachträglich überprüft.

Der TÜV schaut da auf die Steuergeräte, die P&D hat SG´s mit Alugehäuse, die 24er mit Kunststoffgehäuse.

Ein jeder kann das im Vorfeld selbst sichtprüfen. Es werden Eintragungen aus einem bestimmten Zeitraum widerrufen, bei eine Neuvorführung beim TÜV wird lediglich geprüft ob das richtige SG verbaut wurde.

Keine bange, die reissen euch nicht den Kopf ab und kosten tuts meines Wissens auch nix!

Themenstarteram 19. August 2011 um 20:47

Der nachweis scheint aber ung?ltig, siehe post 23

http://www.lpgforum.de/.../...ht-mein-lpg-gutachten-zurueck-2.html?...

Laut @Gascharly müsste demnach nach Steuergerätetausch das Ursprungsgutachten wieder Gültigkeit haben und die TÜV-Abnahme rechtens, weil beides mit Steuergeräteänderung wieder richtig.... ?

(Wenn es allein darum geht)

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker

Laut @Gascharly müsste demnach nach Steuergerätetausch das Ursprungsgutachten wieder Gültigkeit haben und die TÜV-Abnahme rechtens, weil beides mit Steuergeräteänderung wieder richtig.... ?

(Wenn es allein darum geht)

Rischtisch! Aber so einfach ist das nicht, da die Kabelbäume der beiden SG´s auch differenzieren, die müssen also auch umgebaut werden., ebenso diverse Sensoren.

Da das aber der genannte Umrüster wohlweisslich und vorsätzlich falsch gemacht hat, sollte der das auch kostenlos richten.

Langsamfahrer, woher kommst Du? Kannst mich gern mal anrufen, 06026-996690 oder wenn es nicht zu weit ist auch mal mit dem Wagen vorbeikommen, ich schau da mal kostenlos drüber.

Themenstarteram 20. August 2011 um 7:40

Hi charlie, thx. Ich muss erstmal wieder aus dem urlaub kommen. Nachdem was ich hier gelesen habe mach ich mir aber weniger sorgen. Hab in ludwigshafen bei ekom.. umger?stet.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker

So ist es.

Ich habe schon immer die Meinung vertreten, daß das Gutachten im Original dem Kunden gehört und auch nicht vom TÜV eingezogen wird, auch wenn diese es gerne so gehabt hätten um sich frei zu sprechen.

Ich habe hier in NRW mein Abgasgutachten nie zu Gesicht bekommen. Autogaszentrum Lippstadt hat nach Umbau einen TÜV-Bericht übergeben, in dme als grober Mangel das Fehlen des Abgasgutachtens aufgeführt war und gemeint, da mit dürfte ich erst einmal innerhalb der Wiedervorführungsfrist herumfahren. Nach knapp 6 Wochen und zwei Briefen von mir kam dann per Post ein neuer TÜV-Bericht mit dem ich dann habe die Gasanlage beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen.

Die einzigen Unterlagen, die ich je zu der Gasanlage bekommen habe, war eine Liste in der die Gasanlageninspektionen eingetragen werden sollten.

Die ICOM selbst ist mit dne Baugruppen Tank, Druckregler, Injektoren, Steuergerät jeweils mit dne E67-Nummern in den Fahrzeugpapieren eingetragen worden, von daher sollte das reichen.

So wie es sich jetzt darstellt, hat der TÜV nichts damit zu tun.

Es handelt sich laut Info um Anlagen die ein bestimmter Umrüstbetrieb einbaute, die mit eigenen Gutachten nach der ECE-R 115er Regelung selbst die End-Abnahme durchführten.

Damit ist klar, vor Ablauf der normalen Hauptuntersuchung sieht kein TÜV das Fahrzeug und vorhandene Unregelmäßigkeiten .

Irgendwann ist aufgefallen, daß Gutachten und Bauteile nicht übereinstimmen.

Inwieweit in großem Stil eine Überprüfung stattfindet und was dann noch an die Oberfläche kommt, muss man halt mal sehen.

Unangenehm für die Kunden.

Die sollten selbst mal von Kundigen überprüfen lassen ,

denn schnell wird es zum Gau und von Insolventen Firmen ist kaum etwas zu holen.

Themenstarteram 20. August 2011 um 16:23

Tolle info....thx buttons gibt es wenn ich wieder am desktop bin :)

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker

So wie es sich jetzt darstellt, hat der TÜV nichts damit zu tun.

Wo hast Du das her?

Warum steht dann in den Schreiben des TÜV genau das Gegenteil, nämlich, dass es sich um einen Fehler eines (ehemaligen) amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV Hessen handelt?

Nimm's mir nicht übel, aber die Sache ist so "heiß", dass Du Dir aus dem Ärmel geschüttelte oder durch Hörensagen entstandene Behauptungen verkneifen solltest!

 

Na Gott sei Dank , ich hab das Alu SG drinn.

Bin ebend extra noch mal zum Wagen um das nach zusehen.

Zitat:

Original geschrieben von GerhardT2

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker

So wie es sich jetzt darstellt, hat der TÜV nichts damit zu tun.

Wo hast Du das her?

Warum steht dann in den Schreiben des TÜV genau das Gegenteil, nämlich, dass es sich um einen Fehler eines (ehemaligen) amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV Hessen handelt?

Nimm's mir nicht übel, aber die Sache ist so "heiß", dass Du Dir aus dem Ärmel geschüttelte oder durch Hörensagen entstandene Behauptungen verkneifen solltest!

A. Kneifen ist mit fremd.

B. Es ist die Grundinformation wie es zustande kam.

C. Hörensagen, ja, wir waren alle nicht dabei.

Im vorliegendem Fall könnte bei HU als auch bei einer Abnahme einer zwar nach 115 genehmigten, aber fahrzeugspezifischen Erfordernissen erfolgten Abnahme nach 21/19, ein Auge zugedrückt worden sein.

Dann ist der reguläre TÜV-Ingenieur involviert, klar, denn hier erfolgt eine Bauteile-Nummernprüfung.

Auf welcher Ebene sich was entwickelt müsssen wir natürlich abwarten.

Ich denke unbenommen dieser Geschichte wird sich in behördlicher Aufarbeitung in alle Richtungen noch etwas tun.

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