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T3 Bundeswehr - Feldjäger entkernt - H-Zulassung?
Hallo, wer kann helfen?
Habe einen 1985er T3 1,6 Diesel 50PS/37kW mit echten 31tkm. War zuletzt als 8-Sitzer bei den Feldjägern, aber ursprünglich mal ein Funkbus. Jetzt ist er entkernt, d.h. im Prinzip ein leerer Transporter mit 2 Sitzen vorne, ohne Trennwand, 2 Fenster rechts, 2 Fenster links, hinten links kein Fenster, statt dessen Blech mit Antennenzuführung aussen und Schalttafelreste innen, Heckklappe mit Fenster.
Kann ich dafür eine H-Zulassung bekommen? Ein erster Besuch beim TÜV hat den Prüfer wohl überfordert, er hat erstmal nicht weitergemacht. Er will jetzt eine Aussage von der Zulassungsstelle abwarten, welche Art der Zulassung diese akzeptieren würde.
Mal abgesehen davon, dass diese Handlungsweise merkwürdig ist, normalerweise entscheidet der TÜV wie ein Kfz zugelassen werden kann und die Zulassungsstelle übernimmt das dann, hat jemand schon mal einen "leeren" Bundeswehr-Kombi mit H-Zulassung hinbekommen? Ich habe gehört, dass die Bundeswehr auch leere Kombis hatte, sogenannte "Lastenträger". Kennt sich jemand damit aus?
Die zweite Frage wäre: welche Möglichkeiten der Steuerreduzierung hätte ich für o.g. Motor? Da ich gerne nur eine hintere Bank einbauen würde, kommt LKW nicht in Frage, WoMo auch nicht. Also nur PKW. Hat aber dann als Stinkediesel etwa 640 Euronen Steuer. Versicherung kann ich auf knapp 150-200 Euronen hinbekommen (als PKW HP+TK) Ich habe was von Oxi-Kat gehört. Was kostet der? Lohnt sich das überhaupt?
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11 Antworten
Mit H-Zulassung hast du dein Steuerproblem gelöst wenn du sie hast. Dann wirst du pauschal besteuert (191,73) und eine LKW-Zulassung ( ab 132,- geht nach Gewicht) welche du nicht haben willst wäre nur günstiger in der Steuer.
Wenn du innen eine Originale Transporter Bus Auskleidung hast sollte der H-Zulassung nix im Wege stehen.
das der TÜV entscheidet was es ist ,ist und die Zulassungstelle das so übernimmt ist schon richtig aber der Zoll (Finanzamt) entscheidet noch immer über die Steuern. Was grade bei LKW-Zulassung zu Problemen führen kann und es auch regelmäßig tut.
Wenn H oder LKW Zulassung dann kannst du dir den Kat schenken bei Pkw macht das auch nicht wirklich was wenn überhaupt aus.
T 3 Feldjägerbulli . Die hatten mich mal mit einem BW FZ angehalten, und ca 1 STD kontrolliert, alles auspacken und vorzeigen, da ist ne normale Polizeikontrolle ein Witz.
Hatte mein TÜV Prüfer mal gefragt, welche Vorraussetzungen um meinen Bulli als LKW zuzulassen. TÜV seitig kein Problem. Gurte, Sitzbank raus, Trennwannd rein, Fenster müssen teilweise zu. Aaaber das muß dem Finanzamt noch verklickert werden, warum als LKW?. Gewerbeschein, und wozu er gebraucht wird.
Umgekehrt kann es auch so passieren: Eine Bullifahrerin sprach mich mal an, daß ihr die jahrelange LKW Zulassung aberkannt wird. Kam so ein Finanzamtschnüffler, der gesehen hatte Fenster, Bänke und keine Trennwand, also durfte sie ab da den vierfachen Steuersatz löhnen.
Kumpel zahlt mit seinem Kastenwagen 148 €, obwohl da (heimlich) eine Campingausstattung drin ist.
VW hat den Kombi (also den einfachen Bus mit Scheiben, aber null Ausstattung) grundsätzlich mit 2-3 Sitzen angeboten, auf Wunsch auch mehr bis zu 9. Genau so gab es auf Bestellung Teilverglasungen (die verblechte "Scheibe" im Glasausschnitt ist allerdings ein BW-typischer Umbau, aber zeitgenössisch, weil ab Werk oder kurz danach). Von daher sehe ich da kein Hindernis. Ob man eine PKW- oder LKW-Zulassung haben möchte, muss man sich ganz genau überlegen. Bei PKW führt wohl kein Weg am H vorbei wegen der Steuer, beim LKW kann es Sinn machen wegen der Plakettenzonen, steuerlich ist es im geringen Umfang von Nachteil. LKW-Fahrverbot mit Anhänger hat sich für Privatleute erledigt, wenn man hinten keine Sitze braucht, spricht also nichts dagegen. Und dass bei Ex-Behördenfahrzeugen Einbauten entfernt werden, ist völlig normal und stört beim H-Kennzeichen normal nicht. Alternativ anderen Prüfer suchen. Da haben schon ganz andere Fragmente ein H bekommen als ein teilweise leergeräumter, aber sonst orignialer BW-Bulli.
UPDATE_12-2021:
Inzwischen hat sich einiges getan. Evtl. wird aus den Erlebnissen irgendwann ein lustiges Buch entstehen :-)
Also, man soll nicht alles glauben, was selbsternannte "Fachleute" vom TÜV, der GTÜ, diversen VW-Werkstätten oder sogar Kfz-Meistern einer "Werkstatt für historische Fahrzeuge" erzählen. Da ist sehr viel Blödsinn dabei. Es gibt hier ganz klare gesetzliche Regelungen und keinerlei Ermessenssachen. Nur die Ausbildung der heutigen "Fachleute" ist leider mangelhaft, aber das will keiner zugeben. Jeder interpretiert klare Gesetze wie er will und erzählt dem unerfahrenen Kunden diesen Quatsch mit einer Überzeugung, dass man glaubt, Pausenclowndarsteller wäre die bessere Berufswahl gewesen. Sorry, ich möchte an dieser Stelle keinen ausgebildeten Kfz-Meister beleidigen, aber es gibt in dieser Branche sehr viele schwarze Schafe und ich durfte gleich eine ganze Herde davon kennenlernen.
Wenn es nach TÜV, GTÜ und diversen Kfz-Meistern gegangen wäre hätte ich den 35-Jahre alten T3 Bundeswehr Bulli mit original 31tkm und keinem nennenswerten Rost, direkt nach dem Kauf entweder im Vorgarten vergraben oder für viel Geld verschrotten können. An eine Zulassung - als was auch immer - wäre in Deutschland nicht im Traum zu denken gewesen.
Erst diverse Gespräche mit der Geschäftsleitung des TÜV in Dortmund brachte die Sache ins Rollen. Dort hat man nämlich garkein Problem gesehen und plötzlich war der regionale TÜV super nett:
Ratzfatz gab es eine Hauptuntersuchung, anschließend die H-Zulassung ohne Auflagen. Seit fast zwei Jahren habe ich H-Kennzeichen, fahre für 190 Euronen Steuer und habe sogar den Motor von 50PS CS auf 75PS AAZ ohne Probleme bei TÜV und Zulassung unter Erhaltung der H-Zulassung umbauen lassen.
Nachdem sich auch herausgestellt hat, dass sich tatsächlich JEDER "Fachwerkstatt für historische Fahrzeuge" nennen darf ohne jegliche Voraussetzung/Ausbildung und dann natürlich andere, bessere Werkstätten gesucht wurden/gefunden wurden, habe ich jetzt herausgefunden wie der Gesichtsausdruck eines VW-T3-Fachmanns aussehen muss - entspannt, sehr entspannt, ganz locker muss das aussehen. Nicht alles so verkinffen sehen, in Deutschland ist alles gut geregelt, manchmal etwas undurchsichtig, aber am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht das Ende :-)
Danke für das Update. Sehr schönes Nebenergebnis ist ja wohl auch die problemlose Eintragung des AAZ bei Erhalt des H-Kennzeichens.
Von einer guten Regelung dazu ist mir allerdings bisher nichts bekannt - lediglich der Anforderungskatalog vom TÜV, dessen Ausssagen eindeutig dagegen sprechen ("Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig").
Auf jeden Fall super, dass es so gut geklappt hat. Man muss wohl manchmal hartnäckig bleiben und alle Hebel in Bewegung setzen.
Gruß Jan
Ach ja, diese sehr tollen Aussagen zu ...welcher Motor darf verbaut werden?...nur zeitgenössische, nur Original von VW...alles Quark und darauf zurück zu führen, dass man es selbst nicht verstanden hat und es dann dem T3-Liebhaber falsch erklärt. Ich hatte vorher oft auch schon von vermeintlichen Experten die seit mindestens 20 Jahren am T3 gewerblich schrauben gehört, dass durch diesen Umbau die H-Zulassung verfällt.
Erstmal ist das alles gut durchdacht worden von den technischen Beratern und Köpfen in der Bundesregierung mit der H-Zulassung. Man hat das aber nicht erfunden um den Besitzern Geld zu sparen oder irgendwelche Vergünstigungen zu ermöglichen...z.B. darf ich damit jeden Tag und jederzeit durch jede Umweltzone fahren und das mit einem echten Briketterzeugungsgerät im Heck, ungefiltert für alle frei zur Verfügung stehend bzw. fahrend und das für günstige 190 Euronen Steuer.
Damit soll erreicht werden, dass das historische Kulturgut den Menschen erhalten wird. Und das nicht nur durch ein staatlich betriebendes Museum sondern von jedem interessierten Bürger.
Ok, die Versicherung ist nur in der Werbung günstig, in der Realität kann man ein historisches Fahrzeug nur dann günstig versichern, wenn es maximal 50 Kilometer im Jahr ausschliesslich unter blauem Himmel bewegt wird und ansonsten in einer stets verschlossenen Einzeltiefgarage drei Stockwerke unterirdisch unter abwechselndem Blau-, Rot- und Grünlicht aufbewahrt wird.
Entschuldigung, ich bin schon lange an Sarkasmus erkrankt, daher meine entsprechende Formulierungen. ;-)
Zum Motor: es dürfen erstmal alle VW-Motoren aus dem Regal der damaligen Zeit verbaut werden. Darüberhinaus aber auch alle anderen passenden Motoren von allen Herstellen - auch Subaru, Honda, Ford usw.. Und das bis 10 Jahre nach Baujahr.
Also für einen 1,6 Saugdiesel 50PS/37kW von 1985 dürfen alle damals bis 1995 erfundenen Motoren verbaut werden. Auch ein 1,9 TD AAZ der im Nachfolgemodell T4 die Erstmotorisierung bildete.
Warum ist das so oder wie kann man das einfach erklären? Durch die Praxis.
Zu damaliger Zeit war die durchschnittliche Lebensdauer eines Automobils ungefähr 10 Jahre, d.h. wenn in dieser Zeit ein Motorschaden auftritt, durfte jeder zur damaligen Zeit entwickelte Motor genutzt werden um einen weiteren wirtschaftlichen Betrieb des Fahrzeuges zu ermöglichen. Im Prinzip auch ein Porschemotor mit 500PS. Ist ungefähr so gemacht worden, wenn auch unsinnig. Aber ein Motorumbau kann auch immer weitere Umbauten notwendig machen z.B. stärkere Bremsen oder weitere Elektronik, die es dann evtl. nicht in der Zeit bis 10 Jahre nach Baujahr gegeben hat. Bei diesem Modell wäre sogar ein TDi mit 90PS möglich. Erst dann braucht er stärkere Bremsen. Aber mehr als 90PS für einen T3 halte ich sowieso für unsinnig - ist aber Geschmackssache.
Jeder hat schon mal Erfahrungen mit dem TÜV gemacht - negative und positive, aber alle regional unterschiedlich. Der TÜV in meinem Wohnort erkennt die FLAK-Halterung nicht an, dann fahre eben 50km weiter zum nächsten und bekomme sie eingetragen. Man könnte aber auch mit der Zentrale Kontakt aufnehmen, dann würde im berechtigten Fall die Falschmeinung meines TÜV nur einmal passieren und alle wären glücklich.
Natürlich gibt es leider auch immer Leute die das H-Kennzeichen ausnutzen. Also z.B. ein T3 mit LED-Flugfeldbeleuchtung mit einer Funktionsdauer von ziemlich genau 2 Jahren - es muß nämlich zu jedem TÜV-Termin zurück- und wieder eingebaut werden :-)
Zitat:
....alle VW-Motoren aus dem Regal der damaligen Zeit verbaut werden. Darüberhinaus aber auch alle anderen passenden Motoren von allen Herstellen - auch Subaru, Honda, Ford usw.. Und das bis 10 Jahre nach Baujahr.
Hast Du da irgendwas Schriftliches zu?
Für mich hört sich das ähnlich an wie der ALTE Anforderungskatalog, der schon vor Jahren überarbeitet wurde.
Gruß Jan
Der Threadersteller hat einfach Glück gehabt. Er sollte auch weiterhin zum gleichen TÜV Prüfer gehen damit ihm nicht das H Kennzeichen aberkannt wird. Der AAZ ist nicht H tauglich im T3. Die Vorschriften sind Eindeutig, nur Motoren aus der Baureihe. Den AAZ gab es nie im T3, dafür etwa 30 andere Motoren. Und zeitgenössisch Tuning ist das schon mal gar nicht, darunter würde maximal noch ein Ford V6 Köln oder Essex fallen.
Habe meinen ehemaligen Bundesheer-T3 heuer in Österreich zum historischen KFZ typisiert.
Es ist ein früherer Funkbus mit Hochdach. Innen ist er ebenfalls entkernt. Die Funkausrüstung wurde bereits beim Heer ausgebaut. Ich habe die Trennwand entfernt und im Innenraum einen grauen Teppich verlegt. Die mittlere Sitzbank ist noch wie beim Heer verbaut.
Motor und Getriebe sind original, Lack ebenfalls, Bereifung Serie nur den originalen Grill habe ich gegen einen mit Rechteckscheinwerfern getauscht. Der Bus hat rund 100.000 km auf der Uhr und ist in einem guten Zustand. Beim ersten Anlauf hat die Typisierung geklappt.
Ich schreibe das hier dazu - vielleicht ist es für den einen oder anderen MT-ler aus Österreich interessant.
Gruß Mathias
Zitat:
Ok, die Versicherung ist nur in der Werbung günstig, in der Realität kann man ein historisches Fahrzeug nur dann günstig versichern, wenn es maximal 50 Kilometer im Jahr ausschliesslich unter blauem Himmel bewegt wird und ansonsten in einer stets verschlossenen Einzeltiefgarage drei Stockwerke unterirdisch unter abwechselndem Blau-, Rot- und Grünlicht aufbewahrt wird.
Entschuldigung, ich bin schon lange an Sarkasmus erkrankt, daher meine entsprechende Formulierungen. ;-)
Hallo zusammen,
also das mit der Versicherung kann ich so nicht stehen
lassen.
Ich bezahle für meinen 1.6 TD Whitestar (H-Zulassung)
bei einem Versicherungswert von €25.000 und TK €150 SB und VK € 300 SB, Garagenabstellplatz, 2 Fahrer,
und 9.000km jährlich,
€ 245 Versicherungsbeitrag jährlich.
Bin beim ADAC als Mitglied versichert. Ohne Mitgliedschaft wären es ca. €40 mehr Jahr.
Gruß
Oliver
Ja, das stimmt. An den Beiträgen hängt es nicht.
Hab mich vor Jahren mal bei verschiedenen Versicherungen informiert. Die Adressen hatte ich aus einer PDF der Seite von "Oldtimer-Markt". Bei allen Oldtimerversicherungen waren damals Garagenstellplätze oder abschließbare, überdachte Stellplätze obligatorisch. Das bringt natürlich Mehrkosten im Jahr, wenn man keine eigene entsprechende Unterstellmöglichkeit hat.
Jetzt hab ich nochmal geschaut und siehe da, es gibt einen aktualisierten Vergleich. Hier klicken, etwas weiter unten ist der Download-Link. Wie es im einzelnen dann mit z.B. Garagenstellplatz aussieht muss man halt noch erfragen, das steht nur teilweise dabei. Damals wollten das aber alle Versicherer.
Gruß Jan