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T4 mit Zulassung als-sonder Kfz Bautruppwagen-washeißt das?
Hallo
Also volgendes Problem ,ich habe mir einen 95 er T4 mit 1,9 liter TD zugelegt. Es handelt sich hierbei um die kurze Version als 3 Sitzer mit Zwischenwand und hinten eben Ladefläche.
In den Papieren steht unter Fahrzeugart - Sonder Kfz Bautruppwagen - und wurde von der Telekom gefahren.
Hier nun meine Frage:
Bekomme ich hierfür eine Lkw Zulassung ?
Muss ich damit zum Tüv um Ihn umschlüsseln zu lassen oder auflasten zu lassen (zul.Gesamtgewicht 2515 kg )?
Hat da jemand vieleicht Erfahrung gesammlt ?
Für gute Vorscläge wär ich euch sehr dankbar
Gruss
Paddelbirne
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23 Antworten
hallo paddelbirne,
kann es sein das rundum auf deinem t4 rot-weiße refliektierende aufkleber sind? wenn ja musst du diese meines wissens komplett runtermachen um eine lkw zulassung zu bekommen.
vorher solltest du meiner meinung nach aber erst mal bei deiner zuständigen kfz zulassungsstelle abklären, ob diese art von sonderfahrzeug evtl. steuerbegünstigt ist und dann überlegen ob die den t4 nicht wieder als bautruppenfahrzeug zulässt. ebenfalls solltest du dich bei versicherungen kundig machen ob bautruppenfahrzeug vieleicht sogar billiger ist als eine lkw zulassung
Hallo Michi 2882
vielen Dank für deine Antwort.
Also rot weiße Punkte exetieren nicht auf dem Fahrzeug. Zur Zulassungsstelle bin ich grade ebend gewesen ,die haben mich ans Finanzamt verwiesen.
Da werde ich morgen mal vorsprechen.
Es geht sich natürlich um die günstige LKW Steuer bei diesem Fahrzeug. Wenn ich natürlich die normale Steuer eines Pkw zahlen soll,dann lohnt sich die Sache nicht. Oder gibt es Sondertarife für Bautruppfahrzeuge ?
Ich denke, das Bautruppfahrzeuge steuerbefreit sind, sie hatten bis zur Umstellung auf schwaze Schrift, so genannte grüne Kennzeichen, das wird schwer, dieses fortsetzen zu können...
Bautruppfahrzeuge - grünes Kennzeichen???? Das kenne ich nur bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen!
Ich würde jetzt einmal behaupten, daß der Bautruppwagen seither wie ein Lkw nach Gewicht besteuert wurde. Beim Finanzamt würde ich nicht vorsprechen, sondern erst einmal warten, was da für ein Steuerbescheid kommt. Das Finanzamt ist bei diesem Fahrzeug nicht an die Eintragung in den Fahrzeugpapieren gebunden und kann das durchaus als Pkw einstufen, wenn bei einem privaten Halter kein Sinn für ein Bautruppfahrzeug gesehen wird.
Wenn die Einstufung Pkw kommt, muß auf Lkw umgeschrieben werden, was ja dank Trennwand kein Problem sein wird. Dazu muß man sich aber eine Abnahmebescheinigung beim TÜV (oder dergleichen) holen und das bei der Zulassungsstelle eintragen lassen, welche wiederum das Finanzamt verständigt. Natürlich könnte man das auch gleich machen, kostest halt Gebühren und Zeit.
pfisti
Viel Dank für eure Antworten.
Was uns da der Kollege pfisti geschrieben hat dekt sich exakt mit der Aussage des Finazamtes.Ich hatte bereits heute morgen mit der Dame vom Finazamt gesprochen ,und diese erklärte mir genau den Werdegang wie es unser Kollege beschrieben hat.
Dann werde ich mal mein Glück versuchen und teile euch zu einem späteren Zeitpunkt das Ergebnis mit.
Paddelbirne
Nabend!
Wie ist es denn nun weitergegangen, damals vor 6 Jahren...?
Gruss
Zufällig hatte ich ein ähnliches Problem bei der Umstellung der Klein-LKW Besteuerung damals. zu der Zeit war mein 2.4 D noch ein Multivan mit 7 Sitzen eingetragen.
Nach dem Steuerbescheid von 1500€ ca. 600 rückwirkend und 904 fürs Folgejahr habe ich meinen guten alten Bus schon für einen wirtschaftlichen Totalschaden gehalten. die 600 Eus war ich los. Bei den 904 ließ sich aber was machen...
Da ich den Bus eh nur mit meiner Freundin zusammen als Camper genutzt habe, kam für mich folgendes dabei raus:
1. Alle Sitze hinten mussten raus und die Anschnallpunkte (die Schraubenlöcher) mussten verschweißt werden. Das möchte das Finanzamt in der Regel sehen.
2. Die Kiste wurde aufgelastet auf 2,8 Tonnen. Federn gabs damals recht günstig bei Ebay. Waren bei mir sowieso fällig, weil eine Feder eh gebrochen war. Mit den stärkeren Federn auch kein Thema mehr und der Einbau dauerte mit Hebebühne ca. 30 min (incl. Kaffee).
3. Der Laderaum muss größer sein als das Personenabteil und es darf kein Ladegut in den Fahrgastraum rutschen. Man braucht, speziell beim T4, auch keine Trennwand und auch keine zugeschweißten Fenster.
4. Danach die Campingausstattung (Eigenbau) eingebaut und ab nach Schweden...
Ach ja... die Sonder- oder Sonstige KFZ stehen nur noch im Schein. Die werden eigentlich nicht mehr anerkannt. Mein Dehler ist auch ein Sonstige KFZ Büro. Da gabs auch keinen Bonus. Weder bei FA noch bei der Versicherung...
Zitat:
Original geschrieben von WhiteZEUS
Ach ja... die Sonder- oder Sonstige KFZ stehen nur noch im Schein. Die werden eigentlich nicht mehr anerkannt. Mein Dehler ist auch ein Sonstige KFZ Büro. Da gabs auch keinen Bonus. Weder bei FA noch bei der Versicherung...
Kann ich so nicht bestätigen.
Mein So-KFZ Bürofz. wurde günstiger versichert (lief bei der Versicherung vergünstigt wie ein WoMo) und die Steuer war (und blieb) nach der Auflastung auf's Gewicht bezogen. Bei den WoMos (!) hat sich aber etwas geändert, da dort die rechtliche Grundlage verändert wurde.
Der Haken: Mit dem Finanzamt muss man sich eben selber auseinandersetzen. Automatisch passiert da - im Gegensatz zu früher - nichts mehr. Gleiches gilt für die Versicherung. Selbst aktiv werden, vergleichen und dann die günstigste Versicherung wählen.
So wie es eben auch bei anderen Fahrzeugen bei der Versicherung der Fall ist.
Grüße, Martin
Kannst du da ggf. etwas konkreter werden? Was hast du dem FA denn gesagt? Ohne Werbung zu machen, welche Versicherung hast du da genommen?
Mir hatte man nämlich versichert, das es da nichts mehr zu holen ist. Der Dehler ist nämlich so ein Bürofahrzeug. Vielleicht gibts ja noch was zu sparen?
Oder hat das eventuell was mit dem Bundesland zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von WhiteZEUS
Kannst du da ggf. etwas konkreter werden? Was hast du dem FA denn gesagt?
Der Ablauf vor 10 Jahren - Spaß mit der Versicherung:
->
www.gaskutsche.de - Unterwegs mit dem T4: Sonstiges Kfz Bürofahrzeug, 21. und 22.01.2004Zitat:
Original geschrieben von WhiteZEUS
Ohne Werbung zu machen, welche Versicherung hast du da genommen?
RMV Versicherung. Ist ein Versicherungsmakler, welcher auch andere Fahrzeuge versichert. Aktuell laufen meine beiden Motorräder und mein Audi A4 darüber. Sehr günstig und das Versicherungsunternehmen dahinter ist die Kravag. Ich bekomme z.B. mein zweites Motorrad mit dem gleichen SF wie meinen Audi -> SF 19. Voraussetzung: Ich bin der einzige Fahrzeugführer. Da ich entweder Audi oder Suzuki fahren kann haben beide den gleichen SF bekommen.
Zurück zum T4: Die (rückwirkende) Neuregelung für WoMos kam 2006/2007:
->
www.gaskutsche.de - Änderungen bei der Besteuerung von Wohnmobilen (Stand der Informationen: Januar 2007).Ich habe
keineVeränderung bei der Steuer gehabt. Wären ja sowieso nur ~30 Euro gewesen, aber weil ich kein WoMo sondern ein Bürofahrzeug habe -> hat mich die Änderung der Besteuerung von WoMos nicht betroffen.
Der T4 VR6 Mulltivan lief weiter als Bürofz mit Gewichtsbesteuerung. Daran hat sich auch nichts bis zum Verkauf vor zwei Jahren geändert und ich habe keine Nachforderung vom Finanzamt erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von WhiteZEUS
Mir hatte man nämlich versichert, das es da nichts mehr zu holen ist. Der Dehler ist nämlich so ein Bürofahrzeug. Vielleicht gibts ja noch was zu sparen?
Das FA muss inzwischen (Grundlage vom 5.12.2012) das Fahrzeug so anerkennen wie es in den Papieren drin steht. Das Theater mit dem »aber für uns ist ihr Dehler ein PKW« ging also nicht mehr. Seit diesem Jahr ist ohnehin der Zoll für die Erhebung der KFZ-Steuer zuständig.
->
www.postgolf.de - FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart haltenZitat:
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Sofern nichts bezüglich der Besteuerung von Bürofz und anderen So.Kfz verändert wurde (Ausnahme WoMo) -> müsste meines Wissens für deinen Dehler die Gewichtsbesteuerung weiterhin aktuell sein.
Da diese schon lange in den Papieren vermerkt ist, hast du auch rückwirkend (bis zum Zeitpunkt der Eintragung) einen Anspruch auf eine entsprechende Besteuerung.
Zitat:
Original geschrieben von WhiteZEUS
Oder hat das eventuell was mit dem Bundesland zu tun?
Da es sich um eine Bundessteuer handelt -> wohl eher nicht. Dafür hängt und fällt es wohl eher mit dem Sachbearbeiter... Ich sage nur Asterix und Passierschein und so...
Aber: Ich fahre seit 2 Jahren Audi A4. PKW. Ganz klassisch ohne So.KFZ. Ich kann daher nicht ausschließen, dass mir eine (neuerliche) Gesetzesänderung entgangen ist.
Grüße, Martin
Das ist ja interessant...
Erstmal vielen Dank für diese Antwort.
Da ist für mich dann aber doch scheinbar noch sparpotential drin. Sag mal... wieso 30€ Steuer? Ich zahl volle Hubraumbesteuerung!!! Dann kann ich das ja noch ändern lassen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von WhiteZEUS
Sag mal... wieso 30€ Steuer? Ich zahl volle Hubraumbesteuerung!!! Dann kann ich das ja noch ändern lassen, oder?
Nicht 30 Euro Steuern sondern 30 Euro
Unterschiedbei der Steuer. Der VR6 hatte mit seinen 2.8 Litern Hubraum eigentlich 206 Euro KFZ-Steuer. Aufgelastet als BüroFZ wurde er nach Gewicht besteuert, also 172 Euro pro Jahr. Daher die ~30 Euro Differenz von der ich geschrieben habe.
Wichtig war mir beim Benziner die Einstufung als BüroFZ wegen der Versicherung. Das die Steuer noch minimal günstiger wurde, war ein hübsches Beiwerk.

Grüße, Martin
Was sind denn die Kriterien für die Einstufung als Büro-Kfz?
Edit: blöde Frage, wer googelt, der findet...
http://www.tuv-nord.com/.../Buerofahrzeug_Anforderungen.pdf
Wenn man noch ein altes BüroFZ hat (so wie mein T4 eins war) -> müssen diese Anforderungen nicht erfüllt sein.
Ich hatte einen Multivan mit Klapptisch und er hatte sogar innen ein Licht.
Fertig war das BüroFZ.
Grüße, Martin