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Tabelle Nutzungsausfallentschädigung
Hallo zusammen,
es gibt ja wohl eine recht umfangreiche Tabelle zur Nutzungsausfallentschädigung, in der die verschiedenen Marken, Typen und Ausstattungen erfasst sind.
Vielleicht hat da jemand Zugriff drauf und kann mir sagen, wo ein Golf 4 TDI tiptronic mit 131PS und Vollausstattung (Bruttolistenpreis 2003 ca. 36.000€) eingestuft ist.
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
@ TE
Das Wesentliche, dass man das am besten durch einen Sachverständigen ermitteln und mit einem Anwalt abwickeln lässt, hast Du zumindest begriffen. Den Unfug hintendran, den hättest Du gerne weglassen können..
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21 Antworten
http://www.mbgu.de/nutzugsausfall/nutzungsausfall_inhalte.html
Zu ungenau. Was sollte man da nehmen? Selbst ein GTI in Gruppe E war 2003 idR nicht so hochwertig ausgestattet und im Schnitt deutlich preiswerter. Angeblich sollen in Listen von Schwacke bzw. Sanden...... doch Typ und Ausstattung genauer berücksichtigt sein. Vielleicht stimmt dies so aber auch nicht???
Ich habe eh das Gefühl, das man mit einem gepflegten, hochwertig ausgestatteten Fahrzeug mit altermäßig recht wenigen km sehr schlecht fährt, wenn man einfach 2 Stufen in der Tabelle runtergesetzt wird.
Dabei gibt es auch immer wieder Gerichtsurteile, die besagen, das eine Herabstufung allein aufgrund des Alters nicht zwangsläufig ist, sondern entsprechend von mir og. Merkmale zu berücksichtigen sind. Da wird sich der Versicherer bestimmt herauswinden wollen und man braucht einen guten Anwalt.
Nimm ein Ersatzfahrzeug, dann wird es für die Versicherung teurer, wenn das das Ziel sein sollte.
Ich denke, dass bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug, die Ausstattung nicht mehr viel am Wert ändert.
Es geht nicht darum das es für die Versicherung teuer wird, sondern das ich angemessen entschädigt werde.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2016 um 22:29:30 Uhr:
Nimm ein Ersatzfahrzeug, dann wird es für die Versicherung teurer, wenn das das Ziel sein sollte.
Ich denke, dass bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug, die Ausstattung nicht mehr viel am Wert ändert.
Eigentlich sollten im Schadensgutachten entsprechende Angaben zu finden sein.
PS: Nutzungsausfall ist keine Selbstverständlichkeit, dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Oktober 2016 um 14:45:46 Uhr:
Eigentlich sollten im Schadensgutachten entsprechende Angaben zu finden sein.
nein, die gehören da nicht rein!
Du bist der Sachverständige, daher will ich dir glauben, aber ich kenne das auch anders.
Bei meinem letzten Haftpflichtschaden stand direkt auf der ersten Seite des Gutachtens der Nutzungsausfallbetrag pro Tag.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 21. Oktober 2016 um 14:52:35 Uhr:
Du bist der Sachverständige, daher will ich dir glauben, aber ich kenne das auch anders.
Bei meinem letzten Haftpflichtschaden stand direkt auf der ersten Seite des Gutachtens der Nutzungsausfallbetrag pro Tag.
Es wird von sehr vielen gemacht, das ist mir bekannt. Rechtlich korrekt ist dies jedoch nicht, da es sich bei dem Nutzungsausfall um eine rechtliche und keine technische Frage handelt. Es gibt sogar diesbezüglich die Empfehlung eines großen Berufsverbandes im Schadensgutachten keine Angaben zur Nutzungsausfallklasse und -höhe zu machen.
Zitat:
@ltkirk schrieb am 21. Oktober 2016 um 14:35:47 Uhr:
Es geht nicht darum das es für die Versicherung teuer wird, sondern das ich angemessen entschädigt werde.
Was ist angemessen?
Ein 13 Jahre alter Golf in Vollausstattung ist heute vlt. mit einem Seriencorsa vergleichbar. Wobei der dann schon einiges mehr an technischen Spielereien zu bieten hat.
Zitat:
Was ist angemessen?
Ein 13 Jahre alter Golf in Vollausstattung ist heute vlt. mit einem Seriencorsa vergleichbar. Wobei der dann schon einiges mehr an technischen Spielereien zu bieten hat.
Zu dem Vergleich Golf/ Corsa sage ich mal lieber nichts - oder meinst Du vielleicht den Golf 1?
Und angemessen ist einfach die richtige Tabelleneinstufung, wozu man eine entsprechend genaue Tabelle haben müsste. Die Ausfallentschädigung ließe sich wohl aufwendig berechnen und um dies zu vermeiden, wurden ja entsprechende Tabellen aufgestellt.
Eine Altersrückstufung ist zwar nach 5 bzw. 10 Jahren der Normalfall, aber nach diversen Gerichtsurteilen nicht zwangsläufig.
Wie dem auch sei, ist zwar eine nette Diskussion aber die Frage steht ja eigentlich im ersten Beitrag. Hat jemand eine dieser Tabellen (Schwacke etc.) zur Hand und kann da mal reinschauen.
Geh einfach mal von 23,- EUR / Tag aus.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Oktober 2016 um 13:38:36 Uhr:
Geh einfach mal von 23,- EUR / Tag aus.
Danke, gut das es hier "Experten" gibt.
Das sind 27 Eur / Tag
Ausstattung ist nicht relevant, sondern nur Modell, Bj. und Motorisierung.
Zitat:
@ltkirk schrieb am 22. Oktober 2016 um 11:45:11 Uhr:
Zu dem Vergleich Golf/ Corsa sage ich mal lieber nichts - oder meinst Du vielleicht den Golf 1?
Mal ganz im Ernst. Schau dir mal den Prospekt vom Golf IV an. Beheizbare Außenspiegel, Tempomat, elektrische Fensterheber....das waren dann aber auch schon direkt die Highlights auf den ersten beiden Seiten.
Alles Dinge die ein aktueller Kleinwagen heute von Haus aus mitbringt. Und noch vieles mehr.
Von daher wird es wohl im Jahr 2016 schwierig ein Auto zu finden, welches Ausstattungsmäßig einen "Rückschritt" zu einem PKW aus Anfang 2000 bedeuten würde.