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Tachograf im 3,5-to-Sprinter: Nutzungszwang?
Hallo an dieses ehrenwerte Forum,
trotz eifrigen Quälens der Suchfunktion bin ich mir unsicher, daher die Frage:
Ich möchte einen gebrauchten Sprinter 313 CDi Kastenwagen erwerben für eigengewerbliche Zwecke (Hausverwaltung). Ein gutes Angebot habe ich auch, der Wagen hat ein zGG von 3.500 kg, eine Anhängerkupplung und deswegen einen EG-Tachografen (für 1 Tag / 2 Fahrer, orig. MB-Ausstattung) drin. Dieses harmlos aussehende Kästchen macht mir jetzt Sorgen:
1) Muss ich als Halter eine Fahrerkarte für dieses Ding haben?
2) Muss der Tachograf immer benutzt werden oder nur, wenn ich alle Jubeljahre mit einem (geliehenen) Anhänger fahre? Denn zu 99,8% wird der Wagen solo bewegt.
Für Aufklärung danke ich und wünsche allen hier einen guten Rutsch in ein gesundes 2009!
Freundliche Grüße Thomas
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16 Antworten
Hausverwaltung ist das Handwerk? wenn ja dann unter 50 Km Aufzeichnungsfrei sonst
1. als Halter brauchst du sogar zur Fahrerkarte eine Unternehmerkarte und entsprechende Software zum auslesen
2. Ja immer da verbaut und in D ab 2,8 Tonnen aufzeichnugspflicht besteht
Aufzeichnung der letzten 28 Tage vorhanden im Fahrzeug, bzw auf der Fahrerkarte, Bescheinigungen für jeden auch wenn derjenige nur 1 mal im Monat fährt, Bußgeld für jeden nicht aufgezeichneten Tag für den Fahrer und Strafe für den Halter.
BAG FAQ bitte durchzulesen
dot steht ansich alles was du wissen solltest
Nachtragsedit: auf dich und deine Fahrer kommt auch noch die Berufskraftfahrerqualifikation hinzu, sobald Gespann gefahren wird und dann darf auch nur mit entsprechender Fahrerlaubniss (also 3 oder C1 mit Hänger über B / BE reicht leider nicht da ab 3,5 Tonnen C1 und wenn der Hänger mehr als 750 Kg zlGgew hat auch das E dazu vorgeschrieben ist) bewegt werden. Sowie einhaltung der Lenk und Ruhezeiten im Abgleich mit dem Arbeitszeitgesetz
Und auch wenn du den ablasten lässt auf 2,79 Tonnen und dann doch mal mit Hänger fährst musst du 28 Tage plus aktuellem Tag lückenfrei nachweisen nebst BKrFQG
Netter Link ebenfalls ZDH Auswirkungen aufs Handwerk
Und nicht unterschätzen was Bußgelder angeht wenn du Kunden oder Abholstätten über 51 Km hast was da bei Nichtaufzeichnung auf dich zu kommt - da ging schon mancher in Insolvenz
Moin!
Als Hauswart wird das Fahren nicht die Haupttätigkeit sein. Also ist das Fahren erst ab 3,5to aufzeichnungspflichtig, zum Beispiel bei Fahrten mit Anhänger.
Bei dem Kampf mit den Daten, solltest Du Dich mal umgucken. Ich habe gehört, das es schon mehrere Firmen als Dinesleistung anbieten, solche Daten auszulesen und gemäß Bestimmungen auszuwerten und zu sichern. Selbst wenn Du zu 95% nicht unter die Regelungen fällst, für die 5% mußt Du eine Lösung haben.
wo steht dass bei 3Tonnen nicht aufgezeichnet werden muss wenns nicht den Hauptteil der Tätigkeit darstellt?
Bitte den genauen Zusammenhang
Ich lerne ja auch gerne dazu oder überlese was
NmW:
Ausgenommen von der Aufzeichnungspflicht sind Fahrzeuge, die lediglich in einem Umkreis von 50 km um den Standort des Fahrzeugs zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer in Ausübung seines Berufs benötigt. Voraussetzung ist allerdings, dass das Führen des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt („Handwerkerausnahme“).
moin,
in deutschland muss man ab 2,8t gg lenkzeiten aufzeichnen,
wenn ein tachograph verbaut ist muss er somit auch genutzt werden (digital oder analog)
wenn kein tachograph verbaut ist muss die aufzeichnen manuell über ein vordruckblatt erfolgen
Frohes neues Jahr, und danke für die Antworten! Die Links haben weitergeholfen.
Meine Hausverwaltung ist eine überwiegend kaufmännische Tätigkeit, also kein Handwerk. Ich betreibe die Verwaltung von Gewerbebauten. Weil immer wieder mal was transportiert werden muss und ich nicht jedesmal einen Leihwagen mieten will, ist das Vorhalten eines eigenen gebrauchten "Bulli" die wirtschaftlichere Lösung. Den Sprinter fahre ich oder irgendjemand von den Mietern, aber nie ein hauptberuflicher Fahrer. Angestrebter Nebeneffekt ist zudem, dass der Wagen auch privat genutzt werden soll, um z.B. Motorräder zu transportieren (zu Hobbyzwecken).
Ich habe das in der Fahrpersonalverordnung gefunden:
"(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf
1. ....
2. .....
3. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
3a. ..."
so verstanden, dass in der Gewichtsklasse 2,9-3,5 to keine Nachweise geführt werden müssen, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Dies ist bei mir der Fall, das Fahren ist bei mir Nebentätigkeit bzw. Privatsache. Die Fahrten sind auch nicht täglich, die meiste Zeit steht der Wagen. Nur bei Nutzung eines Anhängers muss aufgezeichnet werden, weil dann das Gesamtgewicht über 3,5 to liegt. Soweit so klar.
Richtig ist also, wenn ich ohne Anhänger eine weite Strecke fahre (z.B. mit dem Motorradkrempel privat nach Frankreich), dass ich dann keine Karte einstecken muss bzw. das Ding ausschalten kann?
Freundliche Grüße Thomas
ausschalten ist nicht aber Privatfahrten sind nicht aufzeichnungspflichtig, Sicherung raus ist eine Kriminelle Handlung da es bei der Aufzeichnung um Dokumente geht
"Out of Scope" ist das was zu nutzen währe, muss aber auch jedem Fahrer eindringlich erklärt werden, da du dafür mithaftest
wichtig aber wie gesagt dass du wenn auch nur einer der Fahrer das Ding aufzeichnungspdlichtig bewegt die letzten 28 Tage vom Fahrer nachzuweisen sind (z.B. 51 Km oder bei 8 Stunden Arbeit 5 Stunden gefahren wird)
wie gesagt kostet für jeden nicht nachgewiesenen Tag mächtig asche
und du als Halter musst das alles archivieren und auch alle 28 Tage auslesen, ergo Software und Unternehmerkarte auch wenn nur tatsächlich 1 Tag mit Hänger gefahren wird, und das für mindestens ein Jahr vorhalten.
Wenn du schreibst deine Mieter fahren das Dingens wirds aber schon wieder kniffliger weil du dann in den bereich der gewerblichen Fahrzeugüberlassung kommst.
du musst die Kiste ganz andesrt versichern und damit solltest du auch nicht spaßen oder sparen.
Privatfahrten am Sonntag mit Hänger sind auch tabu wegen Sonntagsfahrverbot
Ich bin mit den Gesetzen nicht 100% vertraut (auch wenn ich grade erst bei der FS hatte), aber ginge es nicht wenn er den Sprinter auf 2790kg ablastet (Kostet als LKW 160€ Steuer/Jahr) dann kann er doch Theoretisch die Sicherung ziehen bzw. das Gerät ausbauen (lassen), fällt damit nicht mehr unter die Aufzeichnungspflicht und wenn er doch mal mit Hänger fährt kann er doch manuell aufzeichnen (wenn er denn weiter als 50km fährt)
Sollte ich irgendwas nicht verstanden haben oder Falsch dargestellt haben verbessert mich bitte.
ums kurz zu sagen
Ausbau nicht genehmigt da bereits verbaut und AHK eingetragen, hängt dann ein 1ToHänger dran muss man eh wieder digital aufzeichnen, ergo muss dieser auch ab 2,8 Tonnen bereits genutzt werden, wenn eben über 50 Km oder sonstiger Ausnahme nötig ist
Die Anhängelast müsste herabgesetzt werden und dann bleiben nur 700Kg zum Dranhängen um handschriftliche Aufzeichnungen zu machen und auch die Handschriftlichen Unterlagen müssten entsprechend mitgeführt und aufbewahrt werden
Naja ich sehe da nur 2 Möglichkeiten, entweder du nimmst den oder du suchst dir einen anderen Sprinter.Wenn das ein Schnäpchen ist dann nimm dir die Kiste, Fahrer und Unternehmerkarte beantragen und ab geht die Post, auslesen kann man acuh selber, relativ einfach und die Datenam besten doppelt speichern einmal auf dem PC in de Firma und dann einmal auf einer externen usb Festplatte welche sich nicht in der Firma befinden sollte. So mach ich das.
Hallo Leute,
als ich das gelesen habe, habe ich mir gedacht ob das auch für mich zutrifft.
Ich habe auch ein kleines Gewerbe, was mit Fahrtätigkeit oder Warentransport nichts zu tun hat.
Ich habe aber einen älteren Turbo Daily 3,5T ohne Tachograph aber mit Hänger. Mit diesem fahre ich ab und zu (ca. 3 bis 4 x im Jahr) etwa 500 km und hole bei meinem Liferanten Ware ab. Ich habe bis jetzt das Glück, dass ich bis jetzt noch nie in eine Kontrolle geraten bin.
Wenn ich das alles lese, frage ich mich, ob ich auch davon betroffen bin? Dabei ist schon vorgekommen, dass ich auch für einen Bekannten etwas gefahren habe (entgeltlich natürlich). Ich habe auch überlegt, gerade wo im Winter die Auftragslage so schlecht ist, in dieser Zeit einige Aufträge mehr im Bereich Kurierfahrten anzunehmen.
Darf ich das überhaupt? Ein Gewerbe habe ich - wie gesagt, also nichts schwarz, oder so.
Ich bin für jede Infos dankbar.
Gruß.
Du nutzt das Ding aber gewerblich und hast wohl auch Güter drin, auch wenns selbstgenutztes Werkzeug ist oder ähnliches.
gewerblich genutzt mit Anhänger musst du sogar den Digi nachrüsten lassen wenn noch garnichts drin war, Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Software
Ist das Ding verbaut musst du es auch ohne Hänger nutzen
Lässt du die AHK abbauen musst du immernoch handschriftliche Aufzeichnungen machen und dich an die Lenk und Ruhezeiten halten (z.B. bei den 500Km entsprechende Pausen)
sag du doch auch mal deine Branche an, wegen ausnahmemöglichkeit.
Machst du zusätzlich zum Gewerbe xxx nun Kurierfahrten brauchst du eine Gewerbeerweiterung und musst unter Umständen auch noch zur IHK den Lehrgang für Fuhrunternehmer machen.
Wenn du an Werksverkehr denkst dann kannst du den Kurierdienst definitiv für dich in Zukunft ausschließen und auch nicht mehr gegen Entgelt den Hänger ziehen, Werksverkehr muss noch dazu angemeldet sein und endet bei Km 50 ab des Betriebes
Lies dir mal das GüKG durch
"Ist die Arbeit als Fahrer hingegen die Haupttätigkeit des Mitarbeiters oder wird die Entfernung von 50 km überschritten, sind die Lenk- und Ruhezeiten mittels Fahrtenschreiber oder - bei neueren Fahrzeugen - mit einem digitalen Tachografen aufzuzeichnen"
"Verstöße gegen Fahrpersonalvorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese können für Fahrer bis zu 5.000 EUR, für Unternehmer bis zu 15.000 EUR betragen"
Also wenn du als "Werksverkehr" durchgehst musst du zwar den Fahrtenschreiber nachrüsten für die "wenigen" Fahrten mit dem Hänger brauchst aber wenn du sonnst "immer" unter 50Km bleibst nicht aufzeichnen - ist der Kunde 52Km enfernt müssen die letzten 28 Tage des Fahrers nachgewisen werden und du musst 365 Tage Aufzeichnungen sauber haben. Morgends fährt der eine hin und abends der andere Zurück, brauchen beide eine Bescheinigung der letzten 28 Tage
Hallo
ich hab da mal ne frage zu diesem thema ich bin zwar nicht selbstständig fahre aber zweimal in der woche nachts für mein chef.
in dem fahrzeug ist kein tachograph verbaut und komplett komme ich auf 150-250km je nach dem was zusammen kommt.
muss er da auch nen tacho einbauen lassen??
Zitat:
Original geschrieben von thedevil25
Hallo
ich hab da mal ne frage zu diesem thema ich bin zwar nicht selbstständig fahre aber zweimal in der woche nachts für mein chef.
in dem fahrzeug ist kein tachograph verbaut und komplett komme ich auf 150-250km je nach dem was zusammen kommt.
muss er da auch nen tacho einbauen lassen??
eigendlich hat der alte fred alles erklär
gewerblich,das ist in deinem fall so
mußt du ab 2,8t den nachweis führen über die letzten 28 tage
ob per lügenblatt, tachoscheibe oder fahrerkarte hängt vom fhrz ab
Sorry das ich den Thread nochmal raushol, aber ich brauch Infos und kann einfach nix
eindeutiges finden.
Zitat:
Ich habe das in der Fahrpersonalverordnung gefunden:
"(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf
1. ....
2. .....
3. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
3a. ..."
so verstanden, dass in der Gewichtsklasse 2,9-3,5 to keine Nachweise geführt werden müssen, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Dies ist bei mir der Fall, das Fahren ist bei mir Nebentätigkeit bzw. Privatsache. Die Fahrten sind auch nicht täglich, die meiste Zeit steht der Wagen. Nur bei Nutzung eines Anhängers muss aufgezeichnet werden, weil dann das Gesamtgewicht über 3,5 to liegt. Soweit so klar.
Themenstarter hat das doch rescherchiert, also ist es doch klar das wenn man kein Fuhrunternehmen hat diese 2,8 T Regelung nicht zutrifft.
Ich bin Handwerker fahre oft weiter als 50 km und bin mit einem 3,5 t Ducato unterwegs,
der einfach oft nicht reicht.
Ich würd mir einen digitalen Fahrtenschreiber einbauen, aber wenns nach der
Regelung geht wie es Themenstarter gebracht hat, bin ich nicht Aufzeichnungspflichtig
und somit dürft ich das Teil doch ausschalten ohne Anhänger.
Wie handhabt man sowas? Leerkarte, Schalter, wie kommt man dann auf die 28 Tage Nachweispflicht? Muss doch mehr wie mich und Themenstarter geben die das irgendwie handhaben.