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Tagesfahrlicht ? Nachrüsten oder programmierbar?

Mercedes A-Klasse W169
Themenstarteram 17. November 2008 um 11:14

Hallo,

ich habe da mal eine Frage :)

Kann man bei der neuen A Klasse die Nebelscheinwerfer als Tagesfahrlicht missbrauchen? Besser gefragt, kann man dieses umprogrammieren lassen bei MB? Automatik für das normale Licht ist vorhanden.

Beste Antwort im Thema

Hier kannst du mal etwas zum rechtlichen Gebrauch nachlesen, nur so als Tipp.

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am 17. November 2008 um 11:21

Ja und nein. Die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht - ne. Die normalen Scheinwerfer kannst du im KI im Menü auf Dauerbetrieb einstellen. Die Bedienungsanleitung hilft dir mit Bebilderungen und Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter :rolleyes:

Themenstarteram 17. November 2008 um 11:35

Das ist mir bekannt, aber mal ehrlich die Nebelscheinwerfer würden besser aussehen.

Wenn nichts geht baue ich ein Relai ein.

Dass das illegal ist, weißt du aber hoffentlich. Nur das nachher keine Klagen kommen.

Gruß

Themenstarteram 18. November 2008 um 8:53

Illegal warum? Neufarzeuge nutzen die Nebelscheinwerfer doch schon als dieses?

Die Tagfahrlicht-Scheinwerfer müssen eine spezielle Kennung aufweisen, ansonsten ist der Einsatz bei Tag illegal. Die Nebelscheinwerfer in der A-Klasse haben diese Kennzeichnung jedoch nicht.

Die einfachste Lösung ist, einfach das Dauerfahrlicht zu aktivieren.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Chrissi1976Taro

Das ist mir bekannt, aber mal ehrlich die Nebelscheinwerfer würden besser aussehen.

Wenn nichts geht baue ich ein Relai ein.

Sorry, aber ist dir bekannt, dass du die anderen Verkehrsteilnehmer mit deinen Nebelscheinwerfer blendest???

Zitat:

Original geschrieben von mschcar

Zitat:

Original geschrieben von Chrissi1976Taro

Das ist mir bekannt, aber mal ehrlich die Nebelscheinwerfer würden besser aussehen.

Wenn nichts geht baue ich ein Relai ein.

Sorry, aber ist dir bekannt, dass du die anderen Verkehrsteilnehmer mit deinen Nebelscheinwerfer blendest???

Tut er nicht. Bekannt ist vielmehr die Tatsache, dass sie weniger blenden als Abblendlicht.

Richtige Einstellung vorausgesetzt, aber das gilt ja für beide.

Ja , Kanns du !!!!!!!!!

Kann nur Sagen das aber nicht so gute Idee ist , Weil du nicht so gute Ausleuchtung mit haben wirst .

Also bei meine Avangarte muss ich nur auf Parklicht Position u. Frond-Nebler durch Ziehen Aktivieren , Aber wie gesagt das finde ich Persönlich unsicheres Fahren auf Deutschlands Strassen :-) . Bullen können auch meckern , sogar Strafe gibst oben drauf .

 

Gruss

 

Richi

Themenstarteram 27. November 2008 um 5:57

eCarFan - Danke einer der Verstanden hat warum ich diesen Schritt machen will.

Hier kannst du mal etwas zum rechtlichen Gebrauch nachlesen, nur so als Tipp.

Zitat:

Original geschrieben von aklfahrer

Hier kannst du mal etwas zum rechtlichen Gebrauch nachlesen, nur so als Tipp.

Danke !!!!

Ich glaube das wissen die meisten eh nicht mehr.

Meiner Meinung nach blenden Nebellampen den entgegenkommenden Verkehr, und daher auch die Gesetzeslage.

Ich finde die Polizei sollte diese Unsitte härter bestrafen.

Ist doch ein egoistisches Verhalten, mit Nebler zu fahren.......Ist halt cool. Oder hauptsache ich sehe gut.

Sorry, aber das ist meine Meinung........und Gesetz ist es halt auch.

 

ich finde es auch sinnfrei mit Neblern ohne Nebel oder Sichtbeeinträchtigung zu fahren.

Aber... blenden tun dies Lampen nicht, schon auf grund ihrer Symetrie, welche datzu ausgelegt ist UNTER dem Nebel durchzuleuchten und nicht in die Höhe (was blenden würde). Besser sehen kann man auch nicht, da die Lampen nur im Nahbereich des Fahrzeuges und zu den Seiten hin ausleuchten (Nebel: Fuß vom Gas... da muß man nicht weit sehen können :) )

Schlimmer ist die Angewohnheit bei kleinstem Dunst die Nebelschlußleuchrte zu aktivieren ! Das blendet wirklich !

Hier ist die Gesetzeslag noch eindeutiger.

"Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

In § 3 der StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig."

Greetz

Die Schlußleuchte wird gesondert behandelt. Nicht wie die Nebler vorne am Fahrzeug

Sorry, aber hier nochmal zusammenfassend:

Die Frage war: "Kann die Originalbeleuchtung auch als Tagfahrlicht genutzt werden ?"

Die Antwort war: "Ja. Es kann übers Lenkrad programmiert werden."

 

Alles Andere ist illegal und muss hier nicht weiter behandelt werden.

Wenn er sich trotzdem mit irgendwelchen Relais eine Schaltung bauen will, kann er das machen. Ist nur die Frage, ob die sensible Elektronik ihm nicht einen Strich durch die Rechnung macht. Sollte er aber einen Unfall mit Personenschaden haben und das Fahrzeug kommt in die Hände eines Sachverständigen ist er reif.......

Soll er dann aber nicht sagen, er hätte es nicht gewusst.

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