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Tageszulassung-Leasing - wann zur Inspektion?
Hallo,
Ich habe einen Opel Adam geleast, ein Neuwagen mit Tageszulassung.
Tag der ersten Zulassung war der 18.12.2016, Zulassung auf meinen Namen laut GM Leasingvertrag am 05.04.2017.
Als ich den Wagen übernommen habe hatte er 6KM auf dem Tacho, d.h. er stand die ganze Zeit ungenutzt beim Händler.
Mir ist schon klar, das für die Garantiedauer oder den TÜV-Termin der Tag der ersten Zulassung zu Grunde gelegt wird, doch wie verhält es sich mit den Inspektionen?
Während im Serviceheft bzgl. der Garantie, der erste Berechnungstag sehr genau beschrieben wird: "Garantie beginnt mit der Lieferung bzw. der Erstzulassung, je nachdem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt"
wird der Wartungsintervall eher wage beschrieben: "Beim Erscheinen der Serviceanzeige schnellstmöglich, aber nie später als nach den in der Betriebsanleitung genannten Wartungsintervallen"
und dort heißt es nur "Wartung ist alle 30.000 km fällig oder nach 1 Jahr, je nachdem was zuerst eintritt"
In Bezug auf Wartung wird dieses "1 Jahr" nicht genauer definiert - hätte ich jetzt schon im Dezember zur Inspektion gemusst (ein Jahr nach Erstzulassung) oder muss ich erst im April (ein Jahr nach Lieferung)?
Wäre nett, wenn sich jemand dazu äußern könnte, der sich damit auskennt, Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Orthanes schrieb am 28. Januar 2018 um 00:23:09 Uhr:
Und ganz allgemein - beim Kilometerleasing trägt ja der Händler das Restwertrisiko - sollte dann nicht auch der Händler ein großes Interesse daran haben, das ich möglichst pünktlich alle Wartungen durchführen lasse ?
Warum werde ich also nicht vom Händler daran erinnert? Bekomme ausschließlich werbe-Mails von Ihm...
Weil es ihn nicht interessiert. Vertragsgemäß hast du entsprechende Services machen zu lassen (schau in deinen Vertrag). Machst du es nicht, so entsteht natürlich ein zusätzlicher Wertverlust, aber genau den hat der Händler nicht zu tragen, sondern du. Das bekommst du bei der Rückgabe des Fahrzeugs dann als Rechnung präsentiert.
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21 Antworten
Hallo, es zählt der Tag der Zulassung. Wenn es zu einem Garantiefall kommt werden die Autohersteller bei solchen Dingen extrem pingelig.
Wenn bezüglich einer Inspektion ein Zeitraum als Intervall angegeben wird ist dieser Vorrangig und dabei interessiert es nicht ob die Kiste abgemeldet rumsteht oder nur kaum Kilometer zusammenbekommt.
Erste Inspektion 1 Jahr nach EZ und dann zählt das Datum der jeweils letzten Inspektion, ausser man fährt mehr als 30000km/Jahr.
hmm, wenn ich also einen Neuwagen/Tageszulassung leasen würde, dessen Erstzulassung 11 Monate zurück liegt müsste ich nach einem Monat zur Inspektion, ernsthaft?
Und ganz allgemein - beim Kilometerleasing trägt ja der Händler das Restwertrisiko - sollte dann nicht auch der Händler ein großes Interesse daran haben, das ich möglichst pünktlich alle Wartungen durchführen lasse ?
Warum werde ich also nicht vom Händler daran erinnert? Bekomme ausschließlich werbe-Mails von Ihm...
Schleunigst zur Inspektion. Die ist ja schon über einen Monat überschritten. Hoffentlich wird das noch toleriert.
Die erste Inspektion war demnach am 18.12.2017. Das heißt du bist 1 Monat drüber. Es spielt keine Rolle ob du 1 km oder 29.999 km gefahren bist nach 1 Jahr musst du da hin.
Ich würde morgen direkt da anrufen und einen Termin machen nicht das es Stress gibt außer du willst / darfst den Wagen nach dem leasen übernehmen dann kannst du natürlich machen was du willst.
... steht da eine Übergabeinspektion im Service-Heft? Wenn ja, dann ein Jahr nach diesem Datum. Ansonsten eben ein Jahr nach Erstzulassung.
XF-Coupe
Zitat:
@Orthanes schrieb am 28. Januar 2018 um 00:23:09 Uhr:
hmm, wenn ich also einen Neuwagen/Tageszulassung leasen würde, dessen Erstzulassung 11 Monate zurück liegt müsste ich nach einem Monat zur Inspektion, ernsthaft?
Termine für Inspektion & Ölwechsel richten sich nicht nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit, sondern nach technischen Notwendigkeiten (und demnach, wie die Hersteller diese definieren). Öl, Batterien oder Gummiteile z.B. oder anderes altern nämlich unabhängig davon, wann du das Fahrzeug kaufst.
Ein Beispiel: Wenn du selbst ein Fahrzeug mit 4 km auf der Uhr neu kaufst, dann 5 km fährst und es 11 Monate oder 23 Monate (je nach Wartungsintervall) unbewegt rum stehen lässt ... und dann wieder 1 Monat fährst, musst / sollst du ja auch zur Inspektion oder zum Ölwechsel (sofern du weiter damit fahren willst).
Ob es nach Laufleistung X oder Zeit Y überhaupt einer Inspektion oder eines Ölwechsels braucht - das definiert der Hersteller. Kaufst du das Auto, musst du dem natürlich nicht unbedingt folgen, wenn du andere Meinung bist - aber dann mit etwaigen Konsequenzen leben.
Zitat:
Und ganz allgemein - beim Kilometerleasing trägt ja der Händler das Restwertrisiko - sollte dann nicht auch der Händler ein großes Interesse daran haben, das ich möglichst pünktlich alle Wartungen durchführen lasse ?
Und genau deshalb steht in den Leasingverträgen normalerweise drin, daß du eine Pflicht zur Wartung auf deine Kosten gemäß den Herstellerangaben hast...
Zitat:
Warum werde ich also nicht vom Händler daran erinnert? Bekomme ausschließlich werbe-Mails von Ihm...
Weil es dem Händler egal ist. Tust du es nicht, verstößt du gegen die Leasingbedingungen. Entsteht aus fehlender Wartung ein Schaden, darfst du den sowieso tragen als Leasingnehmer - also kein direktes Problem des Händlers . Wenn du das ein Jahr alte Fahrzeug übernimmst und dann nach weiteren 2,5 Jahren (also nach 3,5 Lebensjahren) ein Schaden auftritt, darfst du den sowieso aus deiner Tasche beheben, da keine Werksgarantie mehr und du als Leasingnehmer in der Pflicht zur Reparatur bist.
Die Lösung für dieses Problem ist eigentlich ganz einfach: vor Abschluß des LV mit dem Händler vereinbaren, daß er z.B. bei einem 11 Monate alten Fahrzeug die im 12. Monat fällige noch auf seine Kosten durchführt.
Wenn du dir (als "Normalkunde", also kein "Autoschrauber" ein Gebrauchtfahrzeug kaufst, welches nur noch 1 Monat TÜV hat, wirst du ja auch eine ähnliches Vereinbarung mit dem Händler anstreben: er macht nochmal TÜV für 2 Jahre und repariert dafür notwendige Mängel auf seine Kosten....
Zitat:
@Orthanes schrieb am 28. Januar 2018 um 00:23:09 Uhr:
hmm, wenn ich also einen Neuwagen/Tageszulassung leasen würde, dessen Erstzulassung 11 Monate zurück liegt müsste ich nach einem Monat zur Inspektion, ernsthaft?
Genau so ist es! Kann man ja bei Vertragsunterzeichnung mit verhandeln.
Gruß
Lars
Zitat:
@Orthanes schrieb am 28. Januar 2018 um 00:23:09 Uhr:
Und ganz allgemein - beim Kilometerleasing trägt ja der Händler das Restwertrisiko - sollte dann nicht auch der Händler ein großes Interesse daran haben, das ich möglichst pünktlich alle Wartungen durchführen lasse ?
Warum werde ich also nicht vom Händler daran erinnert? Bekomme ausschließlich werbe-Mails von Ihm...
Weil es ihn nicht interessiert. Vertragsgemäß hast du entsprechende Services machen zu lassen (schau in deinen Vertrag). Machst du es nicht, so entsteht natürlich ein zusätzlicher Wertverlust, aber genau den hat der Händler nicht zu tragen, sondern du. Das bekommst du bei der Rückgabe des Fahrzeugs dann als Rechnung präsentiert.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 28. Januar 2018 um 00:17:25 Uhr:
Hallo, es zählt der Tag der Zulassung. Wenn es zu einem Garantiefall kommt werden die Autohersteller bei solchen Dingen extrem pingelig.
Nichtmal das stimmt unbedingt.
Zum Beispiel VW bezeichnet/bezeichnete situationsabgängig auch den Tag der Werks-Auslieferung als Garantiebeginn und berief sich dabei auf ihre Gerantiebedingungen.
Völlig unabhängig davon, wann das Fahrzeug erstmals zugelassen oder an den Kunden übergeben wurde.
Persönliches Erlebnis bei einem 2006er Passat 3C 2,0 TDI im Jahre 2008 mit (beinahe) sehr teuren Folgen.

Dies klärt jedoch ein Blick in die Garantiebedingungen des Herstellers.
Aber anderes Thema.
In diesem Fall würde ich jedoch als Stichtag das Zulassungsdatum annehmen, sofern bei Übergabe keine neue Laufzeit durch eine Inspektion gestartet wurde.
Somit war der Service am 18.12.2017 fällig.
Würde ich zügig nachholen.
(Auch) deswegen sind Tageszulassungen billiger als Neuwagen. Garantie und Serviceintervall sind ja verkürzt.
Ich habe ein ähnliches Problem. Zwei Jahres Leasing mit Tageszulassung Ende März 2019 mit Übergabe bei 12 km Ende Januar 2020. Erste Wartung wäre grundsätzlich nach einem Jahr fällig, also demnach u.U. zwei Monate nach Übergabe. Leasinggeber wirkt auf Nachfrage unsicher, sagt es wäre ja eigentlich unsinnig, ich solle mal bei ner Vertragswerkstatt fragen. Dort sagt man ich sollte mich nach dem Bordcompzter richten, der eine fällige Wartung vier Wochen vorher anzeigt. Jetzt wären wir drei Wochen vor Termin und es wird nichts angezeigt. denke mir mehr kann man nicht erwarten als Leasinggeber und Vertragswerkstatt zu kontaktieren, trotzdem bin ich etwas unsicher. im Serviceheft steht ja eindeutig die Erstzlassung, Ideen ?
Ich fürchte, es wird hierbei keine eindeutige Antwort geben, auf die du dich in irgendeinem Konfliktfall berufen kannst. Ich stand einmal vor einer ähnlichen Frage und erhielt dabei vom Händler ein "weiß nicht genau", von der Leasing-Gesellschaft ein "Inspektion fällig nach Anzeige" und vom Träger der Garantieverlängerung ein "erste Inspektion ein Jahr nach Erstzulassung"
Es war eine Tageszulassung die ich sechs Monate nach Erstzulassung übernommen hatte, bei der aber die Übergabeinspektion erst vor Auslieferung an mich vorgenommen und dabei der Servicetimer zurückgesetzt wurde. Für die Einhaltung der Leasingbedingungen wäre es daher okay gewesen erst zur Inspektion zu gehen wenn der Wagen dies anzeigt (vermutlich nach einem Jahr). Die Garantieverlängerung wäre dann aber wahrscheinlich weg gewesen, weil die Erstzulassung dann schon eineinhalb Jahre her gewesen wäre.
Ich bin dann zähneknirschend nach einem halben Jahr zum Service gefahren.
Mini geht noch weiter - hier zählt der Zeitpunkt des Baus! Bzw. hat keiner den Timer zurückgesetzt.
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Vielen Dank!
Zitat:
@Borusse1982 schrieb am 5. März 2020 um 21:15:11 Uhr:
trotzdem bin ich etwas unsicher. im Serviceheft steht ja eindeutig die Erstzlassung, Ideen ?
1. dir vom Leasinggeber schriftlich geben lassen, was zu tun ist.
2. wenn 1. nicht fruchtet, das Serviceintervall nach Herstellervorgabe einhalten.
1. hat klar den Nachteil, dass du damit die Garantieleistung des Herstellers aufs Spiel setzt, wenn er nicht gleichzeitig auch Leasinggeber ist. Du bräcuhstest also, wenn du 100% auf Nummer sicher gehen willst eine gleichlautende Bescheinigung des Leasinggebers und des Garantiegebers (=Hersteller).
Alles andere ist Käse und riskiert dir Probleme, Nachzahlungen, etc.
Glaubst Du die Bremsflüssigkeit altert vom Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung bis zur Auslieferung nicht?
Das ist ein festes Intervall, fast immer 2 Jahre, egal wo der Wagen steht und wieviel er fährt. Geht darum, das die Bremsflüssigkeit Wasser anzieht und es dann zu Dampfblasen kommen kann, und der Druck im Pedal verschwindet. Nicht gerade angenehm. Also statt meckern lieber erst mal informieren.
Zitat:
@civic0307 schrieb am 6. März 2020 um 10:17:58 Uhr:
Mini geht noch weiter - hier zählt der Zeitpunkt des Baus! Bzw. hat keiner den Timer zurückgesetzt.
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Vielen Dank!