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Tagfahrleuchte auch an Standlicht möglich?

Themenstarteram 19. September 2007 um 7:52

Hi Jungs

 

Habe mal ne Frage zu den TFL (_Hab unter Suche echt nicht viel brauchbares gefunden)

 

Ist es möglich, die Standlichter, also nicht die Ablendlichter oder Nebelscheinwerfer zu verwenden!

Ist bei Xenon das Standlicht jetzt unter dem Xenon neben den Blinkern oder Neben den Xenonscheinwerfern?

Wenn sie darunter sind wofür ist der Reflektor neben den Xenons eigentlich?

(Sorry, bekomme meinen erst noch)

 

Gruß Mario

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46 Antworten
am 19. September 2007 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von majozini

Hi Jungs

 

Habe mal ne Frage zu den TFL (_Hab unter Suche echt nicht viel brauchbares gefunden)

 

Ist es möglich, die Standlichter, also nicht die Ablendlichter oder Nebelscheinwerfer zu verwenden!

Ist bei Xenon das Standlicht jetzt unter dem Xenon neben den Blinkern oder Neben den Xenonscheinwerfern?

Wenn sie darunter sind wofür ist der Reflektor neben den Xenons eigentlich?

(Sorry, bekomme meinen erst noch)

 

Gruß Mario

hallo mario,

gratulation zum "neuen" :-)

nur noch 1 woche :-)

ich glaube nicht, dass man das TFL über die standlichter steuern kann ... die lichtquelle ist nicht hell genug ... früher war das beim golf auch so, dass das TFL über die xenons in betrieb war ... kann dir leider nicht sagen, wie das heute ist ... sorry

aber viel spaß mit dem neuen :-)

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von majozini

Ist es möglich, die Standlichter, also nicht die Ablendlichter oder Nebelscheinwerfer zu verwenden!

Möglich ist ja so vieles. BMW führt das zurzeit mit seinen Angel Eyes als TFL ein. Weißt schon, diese vier Ringe um die Scheinwerfer, damit BMW-Fahrer zumindest nachts so tun können, als hätten sie ein Auto mit 4 Ringen.

Problem natürlich: jeder Scheinwerfer muss für die Aufgaben, die ihm zugeteilt werden, zugelassen sein. Und das Standlicht bei VW ist für TFL nicht zugelassen.

Den Rest der Fragen überlasse ich lieber denen, die sich mit "Nicht-plus-Golf-5" besser auskennen - bei uns in der Familie laufen 2 +, aber kein normaler 5er.

Arvin S.

Das Standlicht ist viel zu dunkel um als Tagdfahrlicht zu funktionieren.

Standlicht: max. 60cd

Tagfahrlicht: 400cd - 800cd

Bei den neuen BMW werden die Standlichtringe als Tagfahrlicht mit voller Helligkeit betrieben, und nachts gedimmt.

Hier als Video: http://www.bmwarchiv.de/.../bmw-530i-limousine-modellpflege-2007.html so ab 1:30 min kann man es sehen.

Achso und der große Reflektor neben dem Bi-Xenon ist für die Lichthupe und Zusatzfernlicht.

Themenstarteram 19. September 2007 um 12:20

hallo mario,

Zitat:

 

gratulation zum "neuen" :-)

 

nur noch 1 woche :-)

 

 

 Hi

 

Danke für die Glückwünsche, noch habe ich ihn aber nicht.

Laut deiner Signatur kannst dich aber auch bald freuen!

 

Schade das mit den Tagfahrleuchten, hätte mir beim Standlicht gut gefallen wobei wenn die an sind kann ja keiner was sagen ist doch erlaubt, oder?

 

Danke auch an die anderen für ihre Antworten!

 

Gruß Mario

Zitat:

Original geschrieben von majozini

Schade das mit den Tagfahrleuchten, hätte mir beim Standlicht gut gefallen wobei wenn die an sind kann ja keiner was sagen ist doch erlaubt, oder?

Jetzt haben wir bald alles durch, was am Licht so alles nicht erlaubt sein kann :) Nein, es ist (in Deutschland) nicht erlaubt, mit Standlicht rumzugondeln, es sie denn, die NSW sind an, was aber natürlich auch nur in bestimmten Situationen erlaubt ist. Standlicht+NSW ist auch nur dann legal, wenn die NSW einen bestimmten Höchstabstand von der Fahrzeugaußenkante einhalten.

Arvin S.

hallo

versuch doch mal bei audi nachzufragen ob es möglich wäre, denn audi hat es im standlicht/fernlicht geschaltet das tagfahrlicht.

ich bin heute bei audi gewesen und die erkundigen sich ob es so per computer sofort zu codieren geht, oder ob man noch was nachträglich einbauen muss.

bei audi kostet die codiereung 39 € und das codieren und nachrüsten von teilen kostet 89 € .

ich selber hab auch einen golf V und möchte das tagfahrlicht auch beim standlicht/ fernlicht haben.

die rufen mich morgen an und geben mir bescheid was genau gemacht werden muss.

bis dahin mal

ciao

Na da bin ich mal gespannt wie Audi dir da ne 21W Glühlampe reinfummeln will. ;)

Ne mal im Ernst, die neuen Audis haben keine Fernlichtlampen mehr, wird alles übers Bi-Xenon realisiert. Auch die Lichthupe. Statt Fernlichtscheinwerfer haben die dort ein Tagfahrlichtscheinwerfer eingebaut.

Und eine kleine Standlichtlampe. Siehe Bild.

Man kann es fast genauso aussehen lassen, wenn man die Halogenfernlichter auf 40% dimmt. Diese Programmierung ist aber soweit ich weiß nicht möglich. Falls doch, lass es mich bitte wissen!!

Sonst musst du auf ein Modul von z.B. http://www.day-lights.de zurückgreifen. Verlange dort ein Modul mit 60% Helligkeitsreduktion. Dieses dann an die Fernlichter anschließen.

Die Codierung, die Audi wahrscheinlich anbietet, ist dass die Abblendlichter immer mitleuchten. Bei Xenon 100%, bei Halogen auf ca. 85%.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von majozini

Schade das mit den Tagfahrleuchten, hätte mir beim Standlicht gut gefallen wobei wenn die an sind kann ja keiner was sagen ist doch erlaubt, oder?

Jetzt haben wir bald alles durch, was am Licht so alles nicht erlaubt sein kann :) Nein, es ist (in Deutschland) nicht erlaubt, mit Standlicht rumzugondeln, es sie denn, die NSW sind an, was aber natürlich auch nur in bestimmten Situationen erlaubt ist. Standlicht+NSW ist auch nur dann legal, wenn die NSW einen bestimmten Höchstabstand von der Fahrzeugaußenkante einhalten.

Arvin S.

nicht richtig, mann darf mit standlicht fahren, aber ist ja auch egal

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

nicht richtig, mann darf mit standlicht fahren, aber ist ja auch egal

Mann darf nicht, Frau übrigens auch nicht. Ich zitiere mal kurz und kanckig § 17 Abs.2 S.1 StVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Ich sehe auch nicht, was es an dem Ding zu diskutieren gäbe

meint

Arvin S.

mann darf definitiv mit standlicht fahren!

haha 1. google link 2sek lesen und dann posten..... les mal weiter....

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Mann darf nicht, Frau übrigens auch nicht. Ich zitiere mal kurz und kanckig § 17 Abs.2 S.1 StVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Ich sehe auch nicht, was es an dem Ding zu diskutieren gäbe

 

Ich bin auf jeden fall der gleichen meinung und die ganzen fahrschullehmittel auch, leider sind gut 90% der autofahrer anderer meinung :mad:.

Wenn man das wort standlicht mal zerlget sollt einem die bedeutung eigendlich klar sein ;).

Gruss

Maik

auf ein neues: ES ist erlaubt, da es nicht verboten ist !

Natürlich weiß das kaum einer und in der Fahrschulprüfung fällt mann auch durch, naja gut bei denen ist der Bremsweg aus 100km/h ja auch 100m lol

schaut gerne auch bei wiki nach

 

Zitat:

§ 49 I Nr. 17 StVO pönalisert lapdiar alle Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften aus § 17 StVO. Die Frage, ob ein Verhalten gegen die Beleuchtungsvorschriften verstößt oder nicht, kann nur und muss zwingend aus § 17 StVO beantwortet werden. Das war mein Thema!!!

Die Beleuchtungspflicht besteht nach Absatz I ausschließlich „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...“ (vgl. auch Hentschel, § 17 StVO, Rn 16; Janiszewski/Jagow/Burmann, 19. Auflage 2006, Rn 6).

Diese zeitliche und situative Einschränkung ergibt sich auch aus Absatz IIa, denn: Nur „Krafträder müssen auch am Tage mit [mindestens] Abblendlicht fahren“. Ansonsten würde die ständige Beleuchtungspflicht exklusiv für eine Verkehrsart gar keinen Sinn machen.

Außerhalb dieser Bedingungen kann und darf auch mit Stand-, Abblend- oder gar Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden. Diese Verhalten ist erlaubt, da nicht explizit pönalisiert (Bestimmtheitsgebot).

Nach § 17 II ist im Fahrbetrieb das Standlicht – während der Dauer der Beleuchtungspflicht – unzulässig. Unter diesen Bedingungen muss dann [mindestens] mit Abblendlicht oder auch mit Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden.

Die einzelnen Absätze stehen in einem engen Kontext zueinander. Darin sind sich Lehre, Rechtsprechung und der Gesetzgeber [ausnahmsweise] einig. In der amtlichen Begründung zu § 17 II StVO heißt es: „Der erste Satz („Mit Begrenzungsleuchten allein darf nicht gefahren werden.“) verlangt von den Kraftfahrern außerhalb wie innerhalb geschlossener Ortschaften unter den Voraussetzungen des Absatzes I Satz 1 (Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern) stets die Benutzung mindestens des Abblendlichts. Der Gesetzgeber referenziert also ausdrücklich zwischen Absatz I und II.

natürlich bin ich kein verkehrrechtsanwalt

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

 

 

Wenn man das wort standlicht mal zerlget sollt einem die bedeutung eigendlich klar sein ;).

Gruss

Maik

deswegen sind NSW auch nur bei Nebel erlaubt, .......

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

Außerhalb dieser Bedingungen kann und darf auch mit Stand-, Abblend- oder gar Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden.

Eben. "Soweit zulässig". War ja ein echter Schlaumeier, der Ersteller dieses Satzes. Alles, aber auch absolut alles, ist erlaubt, soweit es eben zulässig ist. ;) Man darf auch überall in Deutschland schnell fahren (soweit zulässig).... und auch überall parken (soweit zulässig)....

Und § 17 Abs. S.1 StVO sagt mir vom Wortlaut her eindeutig: mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden. Ist also nicht zulässig. Wie soll man den (wörtlichen) Inhalt dieses Satzes auslegen außer so, dass mit Standlicht alleine nicht gefahren werden darf?

Da steht noch folgender Sat im Zitat:

Zitat:

Nach § 17 II ist im Fahrbetrieb das Standlicht – während der Dauer der Beleuchtungspflicht – unzulässig

Wer sich mal die Mühe macht, den Gesetzestext zu lesen, wird feststellen: das was der Autor in Gedankenstriche gesetzt hat, steht da nicht drin.

Richtig ist, dass § 17 Abs.1 StVO mit der Frage beschäftigt, wann überhaupt die "Beleuchtungseinrichtungen" zu benutzen sind. In § 17 Abs.2 steht aber nicht drin, dass Fahren mit Standlicht nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist, wie der Zitierte im Wiki angibt.

Und Wortlaut geht in der Juristerei vor der Auslegung - und erst recht vor den Motiven des Gesetzgebers, den der schreibt bekanntlich öfter mal was, was er eigentlich anders gemeint hat.....

Just my 2 cents.

Arvin S.

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