Tagfahrlicht abstellen.
Noch ne Frage?
Ich hasse es das das depperte Taglicht (wohlgemerkt die echten Abblendlichter) schon angeht wenn ich die Zündung einschalte! Ist sicher nicht allzugut für die Batterie.
Gibt es die Möglichkeit irgendwie so einzustellen oder zu manipulieren das es erst angeht wenn der Motor läuft oder überhaupt irgendwie zu deaktivieren.
Sehe es einfach nicht ein im Sommer bei strahlenden Sonnenlicht meinen Birnen einen früheren Tod zu bescheinigen noch dazu wo das Wechseln ja alles andere als leicht ist.
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30 Antworten
Hast du das Tagfahrlicht programmieren lassen? Sollte üblicherweise doch erst bei Xenon Plus aus dem 06er Modelljahr serienmäßig sein und dann über ein separates Leuchtmittel und nicht über das Abblendlicht.
Bei deinem gehe ich davon aus, daß du normalerweise garkein Tagfahrlicht haben dürftest.
'Umstellen', daß es erst nach gestartetem Motor leuchtet, halte ich für nicht machbar.
Gruß,
Baschti
Das ist kein Tagfahrlich! Macht meiner auch und der ist MJ 2004!
Hast Du den Lichtsensor und ev. den Schlater auf AUTO stehen?
Zitat:
Original geschrieben von Mystiker
Das ist kein Tagfahrlich! Macht meiner auch und der ist MJ 2004!
Hast Du den Lichtsensor und ev. den Schlater auf AUTO stehen?
Aber ich habe keinen Lichtsensor geschweige denn irgendwo einen Schalter wo ich auf Auto stellen kann.
Ist ja nur ein Attraction Modell.
Ausserdem leuchten ja nur die vorderen Ablendlichter und hinten ist alles zappenduster.
Zitat:
Original geschrieben von Apnoe
Aber ich habe keinen Lichtsensor geschweige denn irgendwo einen Schalter wo ich auf Auto stellen kann.
Ist ja nur ein Attraction Modell.
Ausserdem leuchten ja nur die vorderen Ablendlichter und hinten ist alles zappenduster.
Jetzt wird mir das ganze ein bisschen suspekt! Du hast weder eine DRL noch einen Lichtsensor, dein Abblendlicht geht aber jedes mal an, wenn du die Zündung betätigst?
Ich bin leich verwirrt!
Sieht mir nach einer Fehlkonfiguration aus -- DRL nach Kanada-Version (nur Abblendlicht, keine hintere Beleuchtung). Wo kommt der OP denn her? Österreich?
Meinte ich doch, ob er's hat umprogrammieren lassen. Vielleicht ein Gebrauchter, und der Vorbesitzer hat's machen lassen?
ich hab zwar einen A4 aber auch so ne tolle Tagfahrlichtschaltung. Wurde so programmiert, geht laut
meinem Freundlichen nicht anders.
Habe Lichtsensor, jedoch das Xenonlicht zündet bereits
sobald die Zündung aktiviert wird. Bei Motorstart zündet
dann das Xenonlicht nochmals.
Der einzige Unterschied ist bei mir das hinten auch alles
leuchtet, kein Unterschied gegenüber herkömmlichen Lichtbetrieb.
@Apnoe
Bei dir ist die "Kanada-Tagfahrlicht-Schaltung" programmiert.
1.Wenn du aus Österreich kommst, ist diese verboten.
2.Wenn du aus Deutschland kommst, kannst die in der Werkstatt einfach wieder "wegprogrammieren" lassen
Also in beiden Fällen, laß es einfach wieder entfernen und das Problem ist gelöst.
Zitat:
Original geschrieben von a3_sportback
@Apnoe
Bei dir ist die "Kanada-Tagfahrlicht-Schaltung" programmiert.
1.Wenn du aus Österreich kommst, ist diese verboten.
2.Wenn du aus Deutschland kommst, kannst die in der Werkstatt einfach wieder "wegprogrammieren" lassen
Also in beiden Fällen, laß es einfach wieder entfernen und das Problem ist gelöst.
Ist das wirklich richtig, dass die Kanada-Version in Österreich verboten ist?
Lt. ÖAMTC ist es möglich, nur die Abblendlichter "gezündet" zu haben.
Noch ein kleiner Tip:
Zieh mal Deine Handbremse an, dann sollte das Tagfahrlicht eigentlich aus gehen.
-> Handbremse vor Zündung ein einfach ziehen,
dann Motor starten und anschliessend die Handbremse lösen, dann sollte es erst dann an gehen.
Also einfach immer mit gezogener Handbremse fahren...
So kannst die Sache schonen ;-)
Gruß Matze
Hallo zusammen,
in AT ist nun mal TFL Gesetz. Und bei 8P(A) MJ06, wie auch meiner einer ist, gibt's die Möglichkeit TFL programmieren zu lassen. Dies sieht dann so aus, dass nur die Abblender leuchten und sonst nix (keine Instumentenbeleuchtung und sonst auch kein Lämpchen).
Mit der Handbremse hat das nichts zu tun und der Käse an der Sache ist, dass wenn der Licht-Schalter auf AUS ist, das Abblendlich bereits vor Motorstart leuchtet, wenn die Zündung an ist (Annahme: AUTO gibts hier nicht).
Gesetzlich ist es ausdrücklich gestattet die Abblender alleine leuchten zu lassen. Eine Dimmung derselben ist aber wieder verboten.
Also entweder lässt du dir das TFL wieder zurücksetzen, was allerdings bedeutet, dass du am Tag mit der vollen Gallerie fahren muss oder du baust dir einen Taster mit Relais in die Mittelkonsole und schaltest diesen beim Lichtschalter dazwischen.
Grüße aus Ö
Zitat:
Original geschrieben von odie8950
...
Gesetzlich ist es ausdrücklich gestattet die Abblender alleine leuchten zu lassen. Eine Dimmung derselben ist aber wieder verboten....
Grüße aus Ö
Natürlich ist eine Dimmung erlaubt lt. ÖAMTC (unter "Abblendlichter alleine").
Voraussetzung: Das Abblendlicht darf nicht zu stark gedimmt sein.
Für Audi gelten folgende Regelungen .
@sedlst
Es ist zwar nett, dass der ÖAMTC das so schreibt, der Gesetzgeber sieht dies leider im Erlass zu 'Licht am Tag' etwas anders (letzter Absatz):
Als zulässige Lichtquellen sieht § 99 Abs. 5a KFG folgende Alternativen vor:
-- (normales) Abblendlicht
-- spezielles Tagfahrlicht (gemäß der ECE-Regelung Nr. 87):
Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Be-trieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Schein-werfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Diese besondere Schaltung bzw. die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.
-- wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht für die Verwendung bei Tag:
Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die Begrenzungs-leuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem Abblendlicht mitleuch-ten müssen, nicht.
Diese besondere Schaltung ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.
Auszug aus dem Erlass des BMVIT vom 27.10.05
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von odie8950
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.
Danke odie, interessant mal den genauen erlass zu lesen. Aber hier steht ja auch eindeutig, dass man dimmen darf bis zu einem für das Abblendlicht noch zulässigen Wert. Nur nicht darunter.
Bleibt die Frage natürlich, wo der Wert ist. Aber 80% eines modernen Halogens sind sicher zulässig.
lg Bippo