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Tagfahrlicht auch für den 35i ?

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 26. Mai 2011 um 8:21

Hallo Leute

ich habe mich gefragt, ob es nicht auch eine LED- Tagfahrlicht Variante bei dem 35i gibt. Ich fahre einen 35i 1.8 90PS RP GT Bj89 mit den kleinen Nebelscheinwerfern in der Frontschürze. Meine Frontschürze hat sich ein wenig verzogen und ich muss diese runternehmen und neu anpassen. Bei dieser Gelegenheit könnte ich ja solche Leuchten reinmachen falls es solche überhaubt gibt denn diese müssten die gleiche Form wie die alten haben und ich weis nicht ob es überhaubt möglich ist deshalb fage ich hier mal welche Möglichkeiten es da geben könnte.

Will nicht unbedingt nur mit Abblendlicht fahren weil ich ins Ausland fahre und da ist es Pflicht.

 

mfg

Ralf

Beste Antwort im Thema

Wenn dein Dekraheini sagt das es ok sei ist doch alles in Butter.

Zeig ihm Fotos von den LED Leuchten, sag ihm genau wo du das einbauen willst und wie du das elektrisch anklemmen möchtest.

Wenn er dann immernoch sagt das es passt, mach es.

PS: Tagfahrlichter am 35i, weil Nachrüstmüll, sehen immer scheiße aus!

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am 26. Mai 2011 um 8:56

Kauf dir die LEDs und gut ist. Oder du klemmst deine nebler mit nem Relais an die Batterie und lässt es über die zündspule schalten. So hab ich's gemacht. ;) geht gut.

am 26. Mai 2011 um 9:37

Klar geht das, ist aber nicht erlaubt mit den Nebelscheinwerfern einen auf Tagfahrlicht zu machen....

am 26. Mai 2011 um 9:53

Und warum sagt mein Dekra Mann das es ok ist?

Wenn dein Dekraheini sagt das es ok sei ist doch alles in Butter.

Zeig ihm Fotos von den LED Leuchten, sag ihm genau wo du das einbauen willst und wie du das elektrisch anklemmen möchtest.

Wenn er dann immernoch sagt das es passt, mach es.

PS: Tagfahrlichter am 35i, weil Nachrüstmüll, sehen immer scheiße aus!

am 26. Mai 2011 um 10:23

Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten.

 

Ein Bekannter ist schon einmal deswegen angehalten worden, weil er die Teile, ohne das Nebel, Regen oder Schneefall war, angeschaltet hatte.

Nebelscheinwerfer sind halt Nebelscheinwerfer.

am 26. Mai 2011 um 10:28

Genau Pikfloete, und als etwas anderes dürfen die nicht genutzt werden, als Tagfahrlicht erst recht nicht! Im Endeffekt interessiert es die Polizei überhaupt nicht, was TÜV oder Konsorten sagen oder eintragen, wenns denen nicht passt, bleibt das Auto stehen! ;)

Von Hella gibt es Universal sätze entweder Komplette tagfahr scheinwerfer oder aber auch Universal einzelne LED zum induviduellen einbau sind aber recht teuer

die scheinwerfer haben teilweise soga ein relais eingebaut .

es gibt auch diverse no Name scheinwerfer die schon ab 13.- euro ihre ware verkaufen , haben auch alle eine E-Zulassung

Zudem würde ich die Nebler so einsetzen wozu sie gebaut sind , allerdings in Kombinatin das sie mit dem standlicht schon funktionieren und mit Osram Nightbreaker !

Beispiele :

http://shop.ebay.de/i.html?...

am 26. Mai 2011 um 16:50

Nebelscheinwerfer sind grundsätzlich so geschaltet, daß sie mit dem Standlicht funktionieren! ;)

Ich darf hier mal betonen, das das, was ein "DEKRA- Heini" sagt völlig belanglos sein kann.

Halte Dich an die Vorgaben, sonst stehst Du vielleicht bei einem übereifrigen Kontrollpunkt am Strassenrand und der erzählt Dir dann, das das KBA der Bestimmer ist und nicht irgend ein "DEKRA- Heini".

Sowas gab es hier schonmal im Thema Scheiben tönen durch fluten....

Ich hab das jetzt mal überflogen und muss dazu sagen:

Tagfahrlicht MUSS: E-Prüfzeichen und ZWINGEND NOTWENDIG eine R87-Zulassung haben (ist auf den jeweiligen Leuchten eingeprägt)

Dann muss das so geschalten sein, dass es mit anmachen des Abblendlichts bzw. Standlicht ausgeht. Dazu gibt es meist ein Modul (oft auch schon in den Leuchten integriert).

Meine letzten Tagfahrleuchten hatten die Dimmfunktion im Modul, sprich, helleres Tagfahrlicht bei Zündung an und bei einschalten des Standlichts/Abblendlichts wurden sie zu Positionsleuchten gedimmt.

Einbaumaße müssen natürlich auch stimmen. Dürfen nicht zu nah beieinander sein und bei tiefer gelegten Fahrzeugen nicht zu tief positioniert.

Wenn die Leuchten die o.g. Eigenschaften haben, sind diese EINTRAGUNGSFREI.

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass einige Probleme mit Undichtigkeiten haben. Also Rechnung gut aufbewahren.

Zitat:

Original geschrieben von corrosion

Ich darf hier mal betonen, das das, was ein "DEKRA- Heini" sagt völlig belanglos sein kann.

Nein, fährst du wegen jeder popligen Änderung gleich nach Flensburg und zeigst das da dem Oberguru?

Wenn ich was an der Karre mache und das mit einem von der Dekra/Tüv abspreche und es mir nach Bescheinigung von Dekra/Tüv eintragen lasse ist mir das herzlichst egal was der Straßenpolizist bei der Kontrolle meint.

Die Sache ist abgenommen und eingetragen, Kraftfahrtbundesamt wegen Tagfahrlichter...

Und selbst das ist nicht sicher.

Wenn ein Polizist der Meinung ist, dass du was falsch hast, und sei es auch eingetragen (soll tatsächlich vorkommen;)), bleibt die Kiste erstmal stehen.

am 26. Mai 2011 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von Nuddel88

Und selbst das ist nicht sicher.

Wenn ein Polizist der Meinung ist, dass du was falsch hast, und sei es auch eingetragen (soll tatsächlich vorkommen;)), bleibt die Kiste erstmal stehen.

Genau so isses Nadi, es gibt genug Prüfer, die für die richtige Summe Geld alles eintragen, aber das ist dem Gesetz egal! ;)

 

Am Ende gilt nur das, was der Polizist, und dann der Nachprüfer beim TÜV dazu sagen, ist das nicht nach Vorschrift, also sozusagen nicht erlaubt, ist die BE des Fahrzeugs erloschen, kostet dann nen nettes Sümmchen plus 3 Punkte! ;)

 

Und was auf dem Zettel von dem steht, der das eingetragen hat, ist dann auch egal, den Zettel kannste dann nämlich nur noch als Klopapier gebrauchen! :D

 

 

Ja, das sind die Fakten, wobei man dazusagen muss: Kleinere Dinge kann man mit ner Mängelkarte und erneutes Vorführen abwickeln und verkraften.

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